Beschränkungen beim Verkauf von Immobilien an Ausländer auf den Kanaren und Balearen?

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 22.02.2023
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Zusammenfassung VB-Redaktion:
Eine Pressemitteilung der Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. informiert über die möglichen Beschränkungen beim Kauf von Immobilien durch Ausländer auf den Balearischen und Kanarischen Inseln. Die aktuelle Regierung der Balearen erwägt eine Kommission einzusetzen, um zu prüfen, ob der Erwerb von Wohnungen durch Nicht-Einheimische verboten werden kann. Ähnliches wird auch auf den Kanarischen Inseln diskutiert. Der Text erklärt die Gründe für diese Überlegungen und weist darauf hin, dass derartige Beschränkungen EU-rechtlich zulässig sind. Am Ende der Pressemeldung finden Leser Informationen zur Deutschen Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. und deren Pressekontakt.


Pressemeldung:

Diskussion über den Verkauf von Immobilien an Ausländer auf spanischen Inseln

Die spanischen Küsten sind seit Jahrzehnten ein beliebtes Ziel für Ausländer, die sich dort eine zweite Immobilie als Feriendomizil zulegen. Dies führt dazu, dass die Preise vor Ort beeinflusst werden und teilweise höher sind als für Einheimische. Insbesondere in Großstädten reduziert auch die touristische Vermietung von Wohnungen das Angebot. Daher wird derzeit überlegt, wie man gegen diese Entwicklungen vorgehen kann.

Auf den Balearen ist eine Gesetzgebung mit Beschränkungen im Gespräch. Eine Kommission soll prüfen, ob der Kauf von Immobilien verboten werden kann, wenn die Käufer noch nicht fünf Jahre dort ansässig waren – unabhängig davon, ob es sich um Ausländer oder Einheimische handelt. So soll vermieden werden, gegen das EU-Diskriminierungsverbot zu verstoßen.

Auch auf den Kanarischen Inseln gibt es Überlegungen, den übermäßigen Erwerb von Immobilien durch Ausländer zu beschränken. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 wurden hier 50% der Wohnimmobilien von Ausländern gekauft. Die politische Partei Nueva Canarias fordert daher eine parlamentarische Kommission.

Erwerbsverbote sind in Österreich bereits umgesetzt und je nach Ausgestaltung auch EU-rechtlich zulässig. In Spanien wird jedoch davon ausgegangen, dass es höchstens lokale oder regionale Beschränkungen geben wird, um den wichtigen Ast der Bau- und Tourismusbranche nicht abzusägen.

Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. mit Sitz in Freiburg im Breisgau beschäftigt sich mit dem Thema und ist eine auf Auslandsimmobilien spezialisierte Verbraucherschutzeinrichtung. Sie ist gemäß Richtlinie 98/27/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz anerkannt und registriert.

Pressekontakt:
Peter Schöllhorn
DSA e. V.
Zähringerstr. 373, D-79108 Freiburg
Telefon: +49(0)761/55012, E-Mail: info@dsa-ev.de
www.dsa-ev.de

Original-Content von: Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V., übermittelt durch news aktuell

Quelle: www.presseportal.de

Weitere Informationen über den Verband

– Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. ist ein Verband, der sich für die Interessen von Käufern und Eigentümern von Auslandsimmobilien einsetzt.
– Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.
– Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. wurde 1989 gegründet und ist somit seit über 30 Jahren aktiv.
– Der Verband hat ungefähr 20.000 Mitglieder, die aus Deutschland und anderen Ländern kommen.
– Die Mitglieder profitieren u.a. von einer Rechtsberatung und Rechtsschutz, gegenseitiger Unterstützung und einem Informationsaustausch.
– Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. setzt sich für eine verbesserte Gesetzeslage und höhere Standards in Bezug auf den Kauf und Besitz von Auslandsimmobilien ein.
– Der Verband hat mehrere Regionalgruppen, die in verschiedenen Ländern vertreten sind, z.B. in Spanien, Portugal, Frankreich, Italien und der Türkei.
– Die Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e.V. arbeitet eng mit anderen Verbänden und Organisationen zusammen, um die Interessen der Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene zu vertreten.
– Der Vorstand des Verbands wird alle drei Jahre gewählt.

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