Am 22. Juni wird im Ausschuss für Arbeit und Soziales über eine Frage beraten, die für viele Betroffene weit über juristische Details hinausreicht: Stärkt die Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes die Barrierefreiheit tatsächlich – oder schafft sie vor allem neue Ansprüche im Einzelfall, ohne strukturelle Hürden spürbar abzubauen?
Genau auf diesen Konflikt macht die Bundesvereinigung Lebenshilfe kurz vor der öffentlichen Sachverständigenanhörung aufmerksam. Der Verband fordert den Bundestag auf, Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen. Politisch ist der Zeitpunkt klar: Der Entwurf wurde bereits am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten, nun geht es im parlamentarischen Verfahren um die entscheidenden Nachbesserungen.
So zugespitzt ist die Debatte, weil der Entwurf ein zentrales Versprechen der Bundesregierung aufgreift: Barrierefreiheit stärken und dabei erstmals auch private Unternehmen stärker einbeziehen. Aus Sicht der Lebenshilfe bleibt dieses Versprechen bislang jedoch deutlich hinter dem eigenen Anspruch zurück.
Mehr Rechte auf dem Papier, aber enge Grenzen im Alltag
Ein zentraler Fortschritt des Entwurfs ist aus Sicht vieler Beobachter, dass Menschen mit Behinderung gegenüber privaten Unternehmen ausdrücklich sogenannte angemessene Vorkehrungen verlangen können. Gemeint ist Hilfe im konkreten Einzelfall, also eine zumutbare Unterstützung, um eine bestehende Barriere zu überwinden.
Genau hier setzt allerdings auch die Hauptkritik an. Denn dieser Anspruch soll nach dem vorliegenden Entwurf gerade nicht für Veränderungen an Gebäuden, Produkten oder Dienstleistungen gelten. Damit bleibt der Schritt zu verbindlicher Barrierefreiheit begrenzt. Was als Hilfe im Einzelfall möglich wäre, endet dort, wo eine bauliche oder praktische Anpassung notwendig ist.
Die Lebenshilfe macht das an einem konkreten Beispiel fest. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, kritisiert, dass selbst das Anbringen einer einfachen Haltevorrichtung ausgeschlossen bliebe, obwohl eine solche Maßnahme für Unternehmen in vielen Fällen durchaus zumutbar wäre. An solchen Details zeigt sich, worum es in der Debatte geht: Nicht jede Barriere verschwindet durch Unterstützung vor Ort. Oft wäre eine kleine, dauerhafte Veränderung wirksamer als eine Hilfe, die immer wieder neu eingefordert werden muss.
Damit wird auch der grundlegende Unterschied zwischen individuellen Rechten und struktureller Zugänglichkeit sichtbar. Ein Anspruch im Einzelfall kann entlasten. Er ersetzt aber nicht automatisch die Pflicht, Räume, Angebote und Dienstleistungen von vornherein so zu gestalten, dass sie möglichst ohne zusätzliche Hürden nutzbar sind.
Die eigentliche Streitfrage: Einzelfallhilfe oder verbindliche Barrierefreiheit
Aus Sicht der Lebenshilfe liegt genau darin die Schwäche des Entwurfs. Der Verband kritisiert nicht nur einzelne Formulierungen, sondern das Grundmodell: Unternehmen sollen zwar in bestimmten Situationen reagieren müssen, eine umfassende Verpflichtung, bestehende Barrieren systematisch zu beseitigen, ist aber nicht vorgesehen.
Mit dieser Einschätzung steht die Lebenshilfe nicht allein. Auch in den Stellungnahmen zur Anhörung richtet sich die Kritik vor allem gegen den Umstand, dass die Privatwirtschaft nur punktuell über angemessene Vorkehrungen adressiert wird. Das Deutsche Institut für Menschenrechte bemängelt, dass eine strukturelle Pflicht zur Barrierefreiheit fehle. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband dringt auf verbindlichere Zeit- und Maßnahmenpläne, mehr Transparenz und ein stärkeres Verbandsklagerecht. Der Sachverständige Prof. Dr. Felix Welti verweist zudem auf Rechtsunsicherheiten und auf die Gefahr, dass unklare Vorgaben dazu führen, Barrierefreiheit weiter hinauszuzögern.
In der Summe laufen diese Einwände auf denselben Punkt hinaus: Wenn Barrierefreiheit im Wesentlichen über Einzelfalllösungen organisiert wird, bleibt sie davon abhängig, dass Betroffene ihre Ansprüche immer wieder neu geltend machen. Das schafft zwar Rechtspositionen, aber noch keinen verlässlichen Umbau von Angeboten und Infrastrukturen. Genau deshalb wird im parlamentarischen Verfahren nicht nur über Details gestritten, sondern über die politische Logik des Gesetzes selbst.
Warum auch der Staat nicht als Vorbild überzeugt
Besonders heikel wird die Debatte, weil die Kritik nicht bei privaten Unternehmen endet. Die Lebenshilfe wirft auch dem Staat vor, im eigenen Verantwortungsbereich kein starkes Signal zu setzen. Konkret geht es um die Frist für Bundesgebäude: Nach dem aktuellen Stand sollen diese erst 2045 barrierefrei sein – und damit zehn Jahre später als in früheren Entwürfen vorgesehen.
Die Verschiebung von 2035 auf 2045 ist mehr als eine technische Änderung. Sie berührt die Glaubwürdigkeit der gesamten Novelle. Wer von Unternehmen mehr Zugänglichkeit erwartet, muss sich an den eigenen Standards messen lassen. Deshalb hat diese Frist in der Debatte ein symbolisches Gewicht, das weit über Bauvorschriften hinausreicht.
Für die Beratungen im Bundestag bedeutet das: Die Novelle wird nicht nur daran gemessen werden, ob sie neue Ansprüche formuliert, sondern auch daran, wie verbindlich sie Barrierefreiheit als staatliche und gesellschaftliche Aufgabe versteht. Dass der Regierungsentwurf den zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit rund 1,35 Millionen Euro pro Jahr vergleichsweise niedrig ansetzt und für bestimmte Unternehmen mit öffentlicher Funktion nur einen einmaligen Aufwand von rund 400.000 Euro kalkuliert, verschärft die politische Frage zusätzlich. Wenn die selbst veranschlagten Belastungen überschaubar sind, wird umso sichtbarer, warum Verbände und Fachleute gerade jetzt mehr Verbindlichkeit einfordern.
Ob der Bundestag diesen Druck aufnimmt, entscheidet sich daher nicht an der schlichten Frage, ob der Entwurf ein Fortschritt ist. Das ist er in Teilen. Entscheidend ist, ob daraus mehr wird als ein Recht auf Hilfe im Einzelfall – nämlich ein Gesetz, das Barrieren nicht nur im Nachhinein abfedert, sondern ihren Abbau verbindlicher organisiert. Genau an diesem Punkt wird sich zeigen, ob die Novelle ihrem Anspruch gerecht wird.
Quellen
Bundesvereinigung Lebenshilfe: Pressemitteilung vom 18. Juni 2026
Deutscher Bundestag: Erste Lesung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes
Deutscher Bundestag: Öffentliche Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales
Bundestags-Drucksache 21/5140: Regierungsentwurf und Erfüllungsaufwand
Deutsches Institut für Menschenrechte: Stellungnahme zur BGG-Novelle
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Stellungnahme zur BGG-Novelle