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BEG-Reform: Warum die Förderung bei Mietwohnungen zum Streitfall wird

Die neue BEG-Reform verändert die Förderlogik für energetische Sanierungen. Umstritten ist vor allem, dass Mehrfamilienhäuser nach Angaben der Wohnungswirtschaft deutlich weniger förderfähige Kosten abdecken können als bisher.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die BEG-Reform senkt die Förderung besonders für Mehrfamilienhäuser mit vielen Mietwohnungen deutlich.
  • Förderkürzungen betreffen hauptsächlich den vermieteten Wohnungsbestand mit vielen Haushalten niedriger Einkommen.
  • GdW fordert sozialen Ausgleich, bessere Förderung ineffizienter Gebäude und mehr Anreize für serielle Sanierung.
  • Wegen gedeckelter Förderhöchstbeträge pro Wohnung sinken die förderfähigen Kosten bei großen Gebäuden stark.
  • Unsicher bleibt, ob die Reform zu weniger Sanierungen führt oder die Klimaschutzziele im Bestand gefährdet.

Wenn die Förderung für energetische Sanierungen sinkt, trifft das nicht nur Eigentümer. Bei Mietwohnungen kann das am Ende auch darüber entscheiden, ob Modernisierungen schneller, langsamer oder in kleinerem Umfang umgesetzt werden.

Genau daran entzündet sich die Kritik des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Der Verband fordert das Bundeswirtschaftsministerium und den Bundestag auf, die geplante Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, nachzubessern. Nach seiner Einschätzung verschiebt die neue Logik die Förderung weg von Mehrfamilienhäusern – also gerade dorthin, wo viele Wohnungen zugleich saniert werden können.

Worum es bei der BEG-Reform geht

Die Bundesregierung beschreibt eine neue Förderarchitektur mit einem höheren Einkommensbonus für Haushalte bis 30.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen und einem zusätzlichen Kinderbonus. Die KfW stellt die BEG-Förderprodukte um; bei der Heizungsförderung für Wohngebäude wird ein gebäudebezogener Förderhöchstbetrag auf die Wohneinheiten verteilt. Für selbstnutzende Eigentümer nennt die KfW je nach Einkommen eine Förderquote von bis zu 80 Prozent.

Für Mietshäuser gilt damit eine andere Logik. Was auf dem Papier nach einer sozial gestaffelten Förderung aussieht, kann in größeren Gebäuden dazu führen, dass pro Wohnung weniger Kosten förderfähig sind. Genau an diesem Punkt setzt der GdW mit seiner Kritik an.

Warum der Verband bei Mehrfamilienhäusern Alarm schlägt

In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschreibt der GdW die geplante Reform als Benachteiligung des vermieteten Bestands. Der Verband vertritt rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche sowie landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen mit rund 6 Millionen Wohnungen und über 13 Millionen Menschen.

„Die Bundesregierung kürzt die Förderung genau dort am stärksten, wo die größten CO₂-Einsparungen erzielt werden können und wo die meisten Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen wohnen.“

— Axel Gedaschko, Präsident des GdW

Besonders kritisch sieht der Verband die stärkere Absenkung der förderfähigen Kosten bei energetischen Einzelmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern. Für ein Gebäude mit zwölf Wohnungen sinkt die förderfähige Kostenbasis laut GdW von 360.000 Euro auf 153.000 Euro. Der Verband beziffert das als Rückgang um 57,5 Prozent.

Damit gerät aus Sicht des GdW ein Sanierungsweg unter Druck, der in der Praxis häufig genutzt wird: Gebäude Schritt für Schritt zu modernisieren, wenn ohnehin Instandhaltungen anstehen. Gerade bei älteren Beständen ist das oft der Weg, über den sich Investitionen und Klimaschutz am ehesten verbinden lassen.

Was sich für Mieter und Eigentümer ändern kann

Der GdW hält die neue Förderarchitektur auch deshalb für problematisch, weil einkommensbezogene Bestandteile nach seiner Darstellung vor allem selbstnutzenden Eigentümern zugutekommen. Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern blieben weitgehend außen vor, obwohl sie in der Wohnungswirtschaft einen großen Teil der betroffenen Haushalte ausmachen.

Der Verband fordert deshalb einen Sozialbonus für bezahlbare Wohnungsbestände, eine Gleichstellung von Mietern und vermieteten Wohnungsbeständen in der Förderarchitektur sowie eine bessere Förderung besonders ineffizienter Gebäude. Auch für das serielle Sanieren, also die Modernisierung mit vorgefertigten Bauteilen, verlangt der GdW nach eigenen Angaben stärkere Anreize. Zusätzlich soll es eine Härtefallregelung für Antragsteller geben, die wegen der überlasteten KfW-Plattform keine Anträge mehr einreichen konnten.

Ob die Reform tatsächlich zu weniger Sanierungen führt, lässt sich mit den vorliegenden Angaben noch nicht beurteilen. Klar ist aber: Wenn Fördermittel bei großen Wohnanlagen stärker gekappt werden, steigt das Risiko, dass Investitionen verschoben oder nur noch in kleinerem Umfang umgesetzt werden.

Schon am 8. Juli hatte der GdW die geplanten Kürzungen bei der Gebäudeförderung kritisiert und darauf hingewiesen, dass Wohnbestände mit vielen Einheiten im neuen Zuschnitt schlechter gestellt werden. Die aktuelle Debatte knüpft damit an eine grundsätzliche Frage an: Wie lässt sich Klimaschutz im Bestand fördern, ohne ausgerechnet die vermieteten Wohnungen abzuwerten, in denen viele Menschen mit knappen Budgets leben?

Jetzt entscheidet die praktische Umsetzung

Die Bundesregierung und die KfW setzen mit der neuen Förderlogik auf eine andere Verteilung der Mittel. Der GdW warnt dagegen vor einem System, das den Modernisierungsdruck bei Mietwohnungen eher erhöht als abfedert. Zwischen diesen beiden Sichtweisen steht am Ende die Praxis in den Häusern.

„Diese Kürzungen sparen nicht beim Klimaschutzhaushalt. Sie sparen beim Klimaschutz selbst.“

— Axel Gedaschko, Präsident des GdW

Für Wohnungsunternehmen, Mieterinnen und Mieter wird sich erst zeigen, ob die neue BEG-Reform tatsächlich mehr zielgenaue Förderung bringt oder Investitionen im Bestand bremst. Entscheidend ist am Ende weniger die politische Ankündigung als die Frage, ob sich Sanierungen unter den neuen Bedingungen noch rechnen.

Quellen

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