BDP zur DGUV Novellierung: Ein Schritt für besseren Arbeitsschutz

Berlin, 28. April 2025 – Anlässlich des Internationalen Tages der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz äußert sich der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) zur jüngsten Novellierung der DGUV Vorschrift 2. Während Fortschritte im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes anerkannt werden, kritisiert der Verband, dass die Integration psychologischer Expertise in diese neuen Regelungen unzureichend ist. Mit einem klaren Appell an die Notwendigkeit interdisziplinärer Ansätze fordert der BDP eine tiefere Verankerung der Psychologie im Arbeitsalltag, um moderne Herausforderungen im Kontext psychischer Belastungen effektiv zu meistern. In einer Zeit, in der digitale Transformationsprozesse und steigende Arbeitsanforderungen unsere Arbeitswelten prägen, bleibt die Frage: Wie bereiten wir uns auf die Zukunft der Arbeit vor?

Bremen (VBR).

Die zunehmenden Herausforderungen der modernen Arbeitswelt erfordern eine Anpassung des betrieblichen Arbeitsschutzes, betont der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) anlässlich der Novellierung der DGUV Vorschrift 2. Diese Überarbeitung tritt am 1. April 2025 in Kraft und wird besonders zum Internationalen Tag der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April 2025 thematisiert. Der BDP wertet die neuen Regelungen als Fortschritt, sieht jedoch auch erhebliche Defizite in der strukturellen Integration psychologischer Fachkompetenz.

Die aktuelle Arbeitsverdichtung und die fortschreitende Digitalisierung bringen nicht nur technische, sondern auch psychische Belastungen mit sich. Laut BDP bleibt die Reaktion auf diese Veränderungen oft hinter den realen Bedürfnissen zurück. Traditionelle Präventionsansätze bieten zunehmend weniger Lösungen, um den komplexen Wechselwirkungen zwischen Arbeitsbedingungen und dem Wohlbefinden der Beschäftigten gerecht zu werden. Es ist daher unerlässlich, dass moderne Arbeitsschutzkonzepte neue fachliche Perspektiven einbeziehen.

Ein positiver Aspekt der reformierten Vorschrift ist die Öffnung der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für verschiedene akademische Disziplinen, einschließlich der Psychologie. Doch der Ansatz allein wird dem Bedarf nicht gerecht. „Der Zugang zur betrieblichen Prävention über den Weg einer sicherheitstechnischen Zusatzqualifikation kommt eher einer Verengung als Erweiterung bei der Einbeziehung spezifizierter Fachkompetenz gleich“, so der BDP. Damit sei die Möglichkeit verpasst worden, signifikante strukturelle Reformen im Arbeitsschutz umzusetzen.

Psycholog*innen sind aufgrund ihrer spezialisierten Kenntnisse besonders geeignet, um gesunde Arbeitsbedingungen zu gestalten. Sie verstehen die vielschichtigen Wechselwirkungen zwischen physischer und psychischer Gesundheit sowie dem Arbeitsumfeld. Die notwendige Integration von arbeitspsychologischen Fachkräften in die Arbeitsschutzstrukturen wäre folglich ein richtiger Schritt in Richtung eines präventiveren und effektiveren Systems.

Vor dem Hintergrund des aktuellen Koalitionsvertrags, der die Stärkung psychischer Gesundheit und die menschengerechte Gestaltung digitaler Arbeitswelten als zentrale politische Ziele definiert, appelliert der BDP, die Psychologie als unverzichtbare dritte Säule im betrieblichen Arbeitsschutz zu etablieren. Diese Entwicklung ist nicht nur sinnvoll, sondern dringend erforderlich, um die Zukunftsfähigkeit desarbeitsschutzes in Deutschland zu garantieren.

Zudem verweist der BDP darauf, dass die gesetzliche Pflicht zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen bereits psychische Belastungen umfasst (§ 5 ArbSchG). Hier besteht jedoch Nachholbedarf: Einheitliche Qualitätsstandards hinsichtlich Qualifikation, Verfahren und Umsetzung fehlen bislang.

Um den Herausforderungen unseres digitalen Zeitalters zu begegnen, setzt sich der BDP für eine gemeinsame Entwicklung eines tragfähigen Konzeptes zur Integration arbeitspsychologischer Expertise in den betrieblichen Arbeitsschutz ein. Nur durch echte interdisziplinäre Zusammenarbeit können wir Arbeitsumgebungen schaffen, die gesund, sicher und leistungsfähig sind – sowohl heute als auch in der Zukunft.


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BDP-Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Sicherheit und Gesundheit am …

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Notwendigkeit einer ganzheitlichen Transformation im Arbeitsschutz

Die fortschreitende Digitalisierung und zunehmende Arbeitsverdichtung sind nicht die einzigen Faktoren, die den modernen Arbeitsalltag prägen; auch der gesellschaftliche Wandel hin zu flexiblen Arbeitsmodellen und der vermehrte Einsatz von Künstlicher Intelligenz stellen neue Herausforderungen dar. Diese Entwicklungen erfordern eine umfassende Neuausrichtung nicht nur der Sicherheitsstandards, sondern auch der zugrunde liegenden Präventionsstrategien innerhalb von Unternehmen. Wachsende psychische Belastungen müssen ernst genommen und adäquat in die Planung betrieblicher Abläufe integriert werden.

Die gesetzliche Verankerung der psychischen Gefährdungsbeurteilung, wie sie seit dem § 5 ArbSchG gefordert wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch die praktische Umsetzung bleibt häufig unzureichend. Aktuelle Studien belegen, dass gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten der Druck auf Mitarbeitende extrem steigt, was sich sowohl negativ auf das Wohlbefinden als auch auf Produktivität auswirkt. Gerade in diesem Kontext müssen Unternehmen erkennen, dass psychische Gesundheit nicht nur ein „Nice-to-have“, sondern eine essentielle Grundlage für langfristigen Fachkräfteerhalt und -bindung ist.

Der BDP fordert nicht ohne Grund die Einrichtung eines dritten Säulen-Modells im betrieblichen Arbeitsschutz. Länder wie die Skandinavischen Staaten zeigen bereits erfolgreiche Modelle, wo *Psychologinnen** aktiv in die Gestaltung von Gesundheitsstrategien eingebunden sind. Solche Ansätze haben sich in Bezug auf die Reduktion krankheitsbedingter Ausfälle und die Steigerung der Mitarbeitermotivation bewährt. Dieser international bewährte Ansatz könnte auch in Deutschland einen entscheidenden Beitrag zur Schaffung gesunder Arbeitsumgebungen leisten.

Die Integration der Psychologie in den Arbeitsschutz ist nicht nur eine Reaktion auf gegenwärtige Anforderungen, sondern auch ein entscheidender Schritt in die Zukunft. Prognosen deuten darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 psychische Erkrankungen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen könnten, wenn jetzt keine rechtzeitig Maßnahmen ergriffen werden. Investitionen in ausgebildete Fachkräfte aus dem Bereich Psychologie sowie deren gesetzlich verankerte Einbindung in das Arbeitsschutzkonzept könnten diesen besorgniserregenden Trend entscheidend bremsen und Unternehmen helfen, nachhaltig gesund zu bleiben.

Vor dem Hintergrund dieser Trends ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten—von der Politik über Arbeitgeber bis hin zu den Fachverbänden—gemeinsam an einem zukunftsfähigen Konzept arbeiten, das integrierte Lösungen für die Herausforderungen der modernen Arbeitswelt bietet. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Arbeitsschutz nicht nur den aktuellen Standards entspricht, sondern auch proaktiv die Bedürfnisse einer sich rasant verändernden Gesellschaft adressiert.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Betrieblicher Arbeitsschutz
  2. DGUV Vorschrift 2
  3. Psychologie
  4. Gefährdungsbeurteilung
  5. Interdisziplinarität

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14 Antworten

  1. Wichtig und richtig, dass sich endlich was beim Arbeitsschutz bewegt. Aber schade, dass das Thema psychische Gesundheit noch immer nicht genug Beachtung findet. Da ist noch sehr viel Luft nach oben!

  2. Ich glaube auch, dass wir viel mehr auf die psychische Gesundheit achten müssen! Die neuen Regeln sind gut aber nicht genug.

  3. Es ist traurig zu sehen, wie wenig Priorität psychische Gesundheit in vielen Firmen hat. Was denkt ihr darüber? Gibt es Vorschläge zur Verbesserung?

  4. Ich habe den Eindruck, dass viele Unternehmen noch nicht bereit sind für diese Veränderungen im Arbeitsschutz. Was denkt ihr darüber? Könnte ein Vorbild aus einem anderen Land helfen?

    1. Ja, Beispiele aus anderen Ländern könnten inspirierend sein und zeigen, dass es funktioniert! Wir müssen mehr darüber diskutieren.

  5. Die neuen Vorschriften scheinen ein Schritt in die richtige Richtung zu sein. Aber ich frage mich, ob sie auch wirklich umgesetzt werden können oder ob es nur auf dem Papier bleibt?

  6. Ich finde die Diskussion um psychische Gesundheit im Arbeitsschutz sehr wichtig. Es wird oft übersehen, wie sehr Stress und Druck die Mitarbeiter belasten. Wie könnte man solche Themen besser in den Unternehmen angehen?

    1. Ich stimme zu, es ist wichtig, dass Unternehmen sich mehr mit der mentalen Gesundheit ihrer Mitarbeiter beschäftigen. Vielleicht könnten regelmäßige Workshops helfen, um das Bewusstsein zu schärfen.

    2. Es wäre gut, wenn Psychologen mehr in die Gestaltung von Arbeitsplätzen einbezogen werden würden. Das könnte viel bewirken!

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