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Pläne zur Datennutzung bei psychisch Erkrankten stoßen auf heftige Kritik
Neue Gesetzespläne in Hessen sorgen bundesweit für Aufsehen: Die Landesregierung möchte im Eilverfahren Neuregelungen zur Weitergabe sensibler Daten von Menschen mit psychischen Erkrankungen beschließen. Worum geht es? Die Informationen sollen künftig von Behandelnden wie Ärztinnen oder Psychologinnen an Behörden und Polizei weitergeleitet werden – immer dann, wenn eine „mögliche Gewaltbereitschaft“ oder „Fremdgefährdung“ vermutet wird. Auch andere Bundesländer ziehen nach und planen ähnliche Gesetze. Als Begründung wird häufig eine Optimierung der Gefahrenabwehr angeführt.
Doch der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) schlägt Alarm: „Die Stigmatisierung von psychisch erkrankten Menschen verhindert weder Gewalt noch Straftaten in Deutschland“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Die geplanten Änderungen im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz stoßen auf scharfe Kritik, da sie eine hohe Hürde der ärztlichen Schweigepflicht unterwandern und Menschen mit psychischer Erkrankung weiter an den Rand drängen könnten. Einzelne Fälle sollen demnach herhalten, um den Datenschutz auszuhebeln.
Hintergrund und Fakten: Die Diskussion ist nicht neu. Schon im Juni hatte die Innenministerkonferenz (IMK) der Länder ein härteres Vorgehen gegen psychisch erkrankte Menschen mit Gewalttendenzen angekündigt. Der BDP und der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP (VPP) hatten bereits geplante behördenübergreifende Risikoregister scharf bewertet. Im Zentrum steht dabei die Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Schutz von Persönlichkeitsrechten: Behandelnde und Patient*innen sorgen sich um die Sicherheit ihrer sensiblen Daten und das bisherige Vertrauensverhältnis zur psychologischen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung.
Schutzmaßnahmen gibt es bereits: Die Kritik des BDP macht deutlich, dass bereits heute Register für psychisch erkrankte Straftäter bei den Behörden existieren. Für Fälle, in denen Psychologinnen oder Ärztinnen eine akute Gefahr erkennen, sei gesetzlich geregelt, dass die Schweigepflicht im Ernstfall gebrochen werden darf. Ebenso können Personen im Verdachtsfall auch zwangsweise in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Eine weitere Ausweitung hin zu einem „standardmäßigen Zugänglichmachen“ sensibler Daten sehen die Verbände als problematisch an: Das Vertrauen in therapeutische Angebote werde so massiv gefährdet.
Vorurteile versus Fakten: Betroffene leiden oft nicht nur an ihrer Krankheit, sondern auch unter gesellschaftlichen Stigmata. Der Verband betont nachdrücklich: „Psychisch Erkrankte im Vergleich zu anderen Personengruppen grundsätzlich kein erhöhtes Gewaltpotential aufweisen“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Vielmehr spielt das individuelle Umfeld eine weit größere Rolle – darunter sozioökonomische Faktoren, Erziehung, Erfahrungen und persönliche Belastungen.
Wie kann präventiv gehandelt werden? BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger fordert, die Ursachen von Gewalttaten gesellschaftlich breiter in den Blick zu nehmen: „Für eine effektive langfristige Gewalttatprävention“ sei entscheidend, gesellschaftliche Teilhabe, Chancengleichheit sowie funktionierende Versorgungsstrukturen zu schaffen, die den Unterstützungsbedarf frühzeitig erkennen (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Nur so lasse sich verhindern, dass Menschen durch das Raster fallen.
Versorgungsmängel und Handlungsempfehlungen: Trotz aller Diskussionen über schärfere Gesetze weist der Verband darauf hin, dass gerade die psychosoziale Versorgung in Deutschland Lücken aufweist. Eine leitliniengerechte und frühzeitige Behandlung sei der nachhaltigste Weg, um zu helfen – nicht Überwachung und Generalverdacht.
Klare Forderung an die Politik: Der BDP appelliert, die Stigmatisierung psychisch Erkrankter zu beenden und Datenschutzrechte nicht leichtfertig aufzugeben. „Eine Stigmatisierung psychisch Erkrankter und die Aufweichung des Datenschutzes leisten keinen Beitrag bei der Eindämmung von Gewalttaten in Deutschland“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).
Bedeutung für Gesellschaft, Politik und Fachwelt: Die aktuelle Entwicklung wirft Grundsatzfragen zum Umgang mit psychischen Erkrankungen, Datenschutz und gesellschaftlicher Verantwortung auf. Für Suchende nach weiteren Hintergründen, Fakten und Erklärungen bleibt der Austausch mit Fachverbänden und deren Expert*innen zentral, um fundierte und faire Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
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BDP Pressemitteilung zur Neuregelung PsychKHG Umgang mit psychisch Erkrankten mit …
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Hintergründe und gesellschaftliche Bedeutung aktueller Gesetzesinitiativen rund um Datenschutz und Therapie in der Psychologie
Die aktuelle Diskussion um neue gesetzliche Regelungen im Bereich des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes berührt zentrale Fragen des Datenschutzes, der ärztlichen Schweigepflicht und des gesellschaftlichen Umgangs mit psychisch erkrankten Menschen. Dabei zeigt ein Blick auf die Fakten und Entwicklungen der letzten Jahre, dass vergleichbare Debatten regelmäßig aufflammen, wenn gravierende Einzelvorfälle oder spektakuläre Einzelfälle ein Licht auf das vermeintliche Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Allgemeinheit und den Rechten vulnerabler Personengruppen werfen. Wiederholt haben Fachverbände und Menschenrechtsorganisationen davor gewarnt, dass die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen den Zugang zu notwendiger Hilfe erschwert und gesellschaftliche Vorurteile weiter verschärft. International zeigt sich, dass in Ländern mit restriktiver Gesetzgebung zwar kurzfristig ein verstärkter Informationsfluss zwischen Gesundheitseinrichtungen und Behörden entsteht, langfristig aber das Vertrauen in das Versorgungssystem leiden kann.
Gleichzeitig nehmen epidemiologische Studien in Europa und Deutschland zur Kenntnis, dass psychisch erkrankte Menschen keineswegs häufiger als andere Straftaten begehen. Vielmehr werden sie selbst weit häufiger Opfer von Diskriminierung und Gewalt. In der Fachwelt gewinnt daher die Auffassung an Bedeutung, dass Investitionen in den Ausbau niedrigschwelliger psychosozialer Hilfen und eine Vernetzung im Gesundheitssystem nachhaltiger zur Gewaltprävention beitragen als pauschale Überwachung oder Datensammlungen.
Prognosen gehen davon aus, dass die gesellschaftliche Debatte über den Interessensausgleich zwischen Sicherheit und Persönlichkeitsrechten auch angesichts technologischer Entwicklungen – etwa durch den möglichen Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Risikobewertung – weiter an Komplexität gewinnen wird. Trends in der Psychotherapie und im Datenschutz deuten darauf hin, dass eine partizipative Einbindung von Betroffenenvertretungen und eine offene Kommunikation auf Augenhöhe zu gesellschaftlicher Akzeptanz und zu einer wirkungsvollen Gewaltprävention führen können. Fachleute empfehlen deshalb, aktuelle Entwicklungen in Rechtsgrundlagen und Versorgung kritisch zu begleiten und sich differenziert mit den Hintergründen und Bedeutung solcher Gesetzesnovellen auseinanderzusetzen. Wer sich vertiefend informieren oder Beratungsangebote suchen möchte, findet auf den Webseiten relevanter Berufsverbände und bei unabhängigen Beratungsstellen hilfreiche Hinweise.
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