Bremen (VBR). Am Vorabend des Internationalen Tags für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, der jedes Jahr am 25. April begangen wird, betont der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) die kritische Rolle der Psychologie im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. In einer Zeit, in der die Arbeitswelt durch die Dynamiken der Digitalisierung, demografischen Veränderungen, Globalisierung und einem zunehmenden Mangel an Arbeitskräften in Deutschland rapide Wandlungen erfährt, erscheint die Forderung des BDP, psychologische Expertise gesetzlich im Arbeitsschutz verankern zu lassen, dringlicher denn je.
Die Herausforderungen moderner Arbeitsumgebungen sind vielfältig und oft mit einer Zunahme psychischer Belastungen für die Arbeitnehmer*innen verbunden. Arbeitsverdichtung und eine Informationsflut sind Beispiele für Faktoren, die das Wohlbefinden der Beschäftigten erheblich beeinträchtigen können. Diese Entwicklung hat direkte Auswirkungen, nicht nur auf die individuelle Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch auf die Produktivität der Unternehmen und damit auf die ökonomische Leistungsfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort. Vor diesem Hintergrund ist es alarmierend, dass, obwohl seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 Unternehmen verpflichtet sind, psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen, die Umsetzungsquote geschätzt nur bei etwa 20 Prozent liegt.
Dass psychische Belastungen am Arbeitsplatz nicht nur ein individuelles, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem darstellen, unterstreicht die Dringlichkeit, mit der gegengesteuert werden muss. Der BDP kritisiert in diesem Zusammenhang die mangelnde Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes und bezeichnet das bestehende Arbeitssicherheitsgesetz aus dem Jahre 1973 als veraltet. Es wird eine umfassende Reform gefordert, die psychologische Fachkenntnisse in den gesetzlichen Rahmen für Arbeitssicherheit integriert. Bisher beschränkt sich die Unterstützung im Rahmen dieses Gesetzes ausschließlich auf Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, was nach Ansicht des Verbandes nicht länger ausreichend ist.
Die steigenden Zahlen psychisch bedingter Erkrankungen und die daraus resultierenden Fehlzeiten sowie Frühberentungen betonen die Notwendigkeit einer Neuausrichtung der Arbeitssicherheits- und Gesundheitsschutzpolitik. Bund und Länder beginnen, diesem Thema mehr Aufmerksamkeit zu schenken, wie die Einrichtung einer Expert*innengruppe auf Länderebene und die Thematisierung im Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zeigen. Diese Entwicklungen sind laut BDP positive Schritte in die richtige Richtung, doch es gilt auch, Verordnungslücken zu schließen und psychologische Kompetenzen fest im Arbeitssicherheitsgesetz zu verankern.
Der Aufruf des BDP an den Gesetzgeber, zu handeln, ist klar und eindringlich. Eine Anpassung der Gesetzgebung soll nicht nur einen bedarfsorientierten und ganzheitlichen Arbeitsschutz ermöglichen, sondern auch Unternehmen bei der Bewältigung der komplexen Herausforderungen der modernen Arbeitswelt unterstützen. Indem psychologische Expertise in die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingebettet wird, kann ein wichtiger Beitrag zur Förderung gesunder Arbeitsbedingungen geleistet werden. Dies ist essentiell, um nicht nur individuelles Leid, sondern auch die damit verbundenen wirtschaftlichen Kosten zu minimieren und somit langfristig den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken.
Die Wichtigkeit des Themas und der Handlungsbedarf sind offensichtlich. Es bleibt zu hoffen, dass die entscheidenden Schritte unternommen werden, um die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland in einer Weise zu fördern, die den Anforderungen und Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gerecht wird.
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Pressemitteilung zum Internationalen Tag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz
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