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BDP: KHVVG-Angebot für psychisch Kranke unzureichend

BDP-Pressemitteilung zur KHVVG Anhörung im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag

Berlin, 24.09.2024 – 13:38: Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) äußert scharfe Kritik am geplanten Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Obwohl das Gesetz die Versorgung in deutschen Krankenhäusern verbessern soll, bleiben dringend notwendige Maßnahmen zur Unterstützung schwer psychisch erkrankter Menschen außen vor. Anlässlich der bevorstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags am 25.09.2024 fordert der BDP eine umfassende Berücksichtigung psychologischer und therapeutischer Bedürfnisse sowie nachhaltige Finanzierungsmodelle für die Weiterbildung von Fachpsychotherapeut*innen.


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Bremen (VBR). Am 25. September 2024 nimmt der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) unter die Lupe. Ziel dieses Gesetzes ist eine längst überfällige Verbesserung der Versorgungsqualität in deutschen Kliniken. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) wirft jedoch ein ernsthaftes Problem auf, das in dieser gesetzlichen Initiative bisher nicht berücksichtigt wurde: Die prekäre Situation schwer psychisch erkrankter Menschen.

Der BDP kritisiert scharf, dass der aktuelle Entwurf des KHVVG keine Maßnahmen zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung vorsieht. “Obwohl die Notwendigkeit solcher Verbesserungen offenkundig ist, bleibt der Gesetzesentwurf in diesem Bereich absolut unzureichend”, betonen die Vertreter des BDP.

Besonders dramatisch ist die Lage auf den Akut- und Regelstationen für psychisch Erkrankte, wo es an ausreichend Zeit für eine tiefgehende psychotherapeutische Behandlung fehlt. Nach den derzeitigen Vorgaben der Personalrichtlinie Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) verbringen erwachsene Patienten dort lediglich rund 50 Minuten pro Woche in psychologischer oder psychotherapeutischer Behandlung. Dies führt dazu, dass nach Abzug von Visiten, Besprechungen und Tests oft nur etwa 30 Minuten reine Behandlungszeit übrig bleiben – weit entfernt von einer leitliniengerechten Therapie, die zwei Stunden wöchentlich umfasst.

Ein weiteres dringend zu lösendes Problem betrifft die Ausbildung zukünftiger Fachpsychotherapeuten. Ohne eine geregelte Finanzierung dieser Weiterbildung, so warnt der BDP, steuere man auf einen akuten Fachkräftemangel in allen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung zu. Schon heute kämpfen kleinere Kliniken ums Überleben, indem sie auf kostengünstigere Therapeuten in Ausbildung zurückgreifen. Es fehlt jedoch an erfahrenen, vollapprobierten Fachkräften, die die Weiterbildungsberechtigung solcher Kliniken sicherstellen könnten.

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“Wenn der Gesetzgeber hier nicht schnell handelt, könnte dies mittelfristig eine Katastrophe für die psychotherapeutische Versorgung bedeuten”, mahnt der BDP. Daher fordert der Verband eindringlich, dass sowohl die stationäre, leitliniengerechte Behandlung als auch die Finanzierung der Weiterbildung im neuen Gesetz verankert werden.

Diese Kritik des BDP hebt ein zentrales Anliegen der gesamten Gesundheitsbranche hervor: Die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen muss verbessert werden, um die festgelegten Ziele des Koalitionsvertrags zu erreichen. Nur durch umfassende Gesetzesänderungen kann diese dringende soziale Herausforderung bewältigt werden.

Für weiterführende Informationen oder Rückfragen steht Bettina Genée, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BDP, zur Verfügung. Der BDP, welcher am 5. Juni 1946 in Hamburg gegründet wurde, vertritt die Interessen von rund 11.000 Mitgliedern aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen der Psychologie und hat sich als Ansprechpartner für Politik, Medien und Öffentlichkeit etabliert.


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BDP-Pressemitteilung zur KHVVG Anhörung im Gesundheitsausschuss im Deutschen Bundestag

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Zusätzlicher Kontext und Hintergrundinformationen zur aktuellen Versorgungslage in der Psychiatrie

Die Situation, die der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) in seiner jüngsten Pressemitteilung anprangert, steht nicht isoliert dar. Sie ist Teil eines langjährigen Trends unzureichender Investitionen und mangelnder struktureller Reformen im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland. Trotz diverser Bemühungen und Gesetzesinitiativen hat sich an der grundsätzlichen Problematik wenig geändert: Die Versorgungsressourcen sind häufig nicht ausreichend, um den wachsenden Bedarf an nachhaltiger und qualitativ hochwertiger psychischer Gesundheitsversorgung zu decken.

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Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zielt darauf ab, systemische Mängel in der allgemeinen Krankenhausversorgung zu beheben. Diese Initiative ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Dennoch zeigt sich bei genauer Betrachtung eine signifikante Lücke, wenn es um die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen geht. Historisch betrachtet haben etwaige Reformbestrebungen im Gesundheitssektor immer wieder gezeigt, dass pauschale Maßnahmen oft nicht ausreichen, um spezialisierte Versorgungsbereiche adäquat zu verbessern. So ist zu befürchten, dass ohne gezielte Ansätze weiterhin eine Diskrepanz zwischen Realität und gesetzlicher Zielsetzung bestehen bleibt.

Eines der gravierendsten Probleme, das der BDP hervorhebt, ist die ungenügende zeitliche Ressource für psychologische und psychotherapeutische Behandlungen. Die Personalrichtlinie Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) bietet nicht die nötige Grundlage für eine leitliniengerechte Therapie, wie sie für viele schwer psychisch erkrankte Personen erforderlich wäre. Dies führt dazu, dass Patient*innen häufig nur eine minimal erforderliche Betreuung erhalten, was langfristig gesehen nicht nur ihre Genesung beeinträchtigt, sondern auch die Rückfallrate erhöht.

Vergleichbare Situationen gab es bereits in anderen europäischen Ländern. Beispielsweise führte das Vereinigte Königreich 2011 umfassende Reformen des National Health Service (NHS) ein, die explizite Verbesserungen in der psychiatrischen Versorgung beinhalteten. Hierbei wurde vor allem auf eine Erhöhung der finanziellen Mittel und eine Senkung der administrativen Hürden geachtet, um sicherzustellen, dass psychisch erkrankte Menschen schneller und effizienter behandelt werden können. Solche Modelle könnten als Vorbild dienen, um auch in Deutschland die psychotherapeutische Versorgung zu optimieren.

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Es scheint ebenfalls wichtig, die Weiterbildung zukünftiger Fachpsychotherapeut*innen stärker in den Fokus zu rücken. Aktuelle Prognosen deuten darauf hin, dass bis zum Jahr 2030 ein erheblicher Fachkräftemangel im psychotherapeutischen Bereich droht, falls keine raschen Anpassungen vorgenommen werden. Institutionen und politische Entscheidungsträger sind hier gefordert, präventiv Maßnahmen zu ergreifen, um diese Entwicklung abzuwenden. Eine stabile und zukunftsorientierte Finanzierung der Weiterbildungspositionen sowie klare Regelungen sind essenziell, um die Attraktivität des Berufsbildes nachhaltig zu stärken.

Insgesamt lässt sich feststellen, dass das KHVVG zwar ambitionierte Ziele verfolgt, jedoch eine entscheidende Gelegenheit verpasst, die speziellen Herausforderungen im Bereich der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ausreichend zu berücksichtigen. Es bleibt zu hoffen, dass durch die bevorstehenden Anhörungen und die fortgesetzte Arbeit des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags entsprechende Anpassungen vorgenommen werden, um die Versorgungslandschaft in deutschen Kliniken ganzheitlich zu verbessern.


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7 Antworten

  1. Ich finds gut dass endlich mal was gemacht werden soll aber warum werden wichtige Punkte wie psychische Versorgung übersehen? Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz braucht dringend ne Überarbeitung!

  2. @Wiese Lena Ja genau, es is echt ein Problem! Wenn der BDP schon warnt vor einem Fachkräftemangel, dann muss man das ernst nehmen! Hoffe der Gesetzgeber merkt bald wie wichtig das Thema ist.

    1. @Andree Kellner Ich hoffe auch! Vielleicht sollten wir uns an unseren Abgeordneten wenden und sie direkt darauf aufmerksam machen?

  3. Es macht mich traurig zu sehen, wie wenig Wert auf psychische Gesundheit gelegt wird. Die Situation in kleineren Kliniken is besonders besorgniserregend. Wir brauchen eine bessere Finanzierung für die Ausbildung zukünftiger Fachpsychotherapeuten.

    1. @Hermann Christof Da hast du Recht! Ohne qualifizierte Fachkräfte können wir keine nachhaltige Verbesserung erreichen. Vielleicht sollten wir mehr Druck auf politische Entscheidungsträger ausüben.

  4. Stimme voll zu, Gkirsch! Es is wirklich enttäuschend. Die Zeit, die für Therapie zur Verfügung steht, is viel zu wenig! Wie soll man da Fortschritte machen? Finde es wichtig, dass mehr Fokus auf die Weiterbildung gelegt wird. Was meint ihr dazu? @Sebastian30

  5. Ich find das echt schlimm, dass der Gesetzentwurf die psychische Versorgung so vernachlässigt. Man kann doch nich einfach die Bedürfnisse von schwer kranken Menschen ignoriern. Was denkt ihr, wie kann man den Gesundheitsausschuss dazu bringen, dass sie das Thema ernster nehmen?

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