BDP fordert sichere und patientenorientierte Einführung der ePA

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 12.05.2023
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BDP fordert Schutz für hoch sensible Patientendaten in elektronischer Patientenakte

Wie der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) heute mitteilte, sieht er bei der geplanten Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und der gesetzlichen Neuregelung der Nutzung von Gesundheitsdaten in Deutschland die Hoheit gesetzlich Versicherter über ihre persönlichen Gesundheitsdaten in Gefahr. Insbesondere die hoch sensiblen Daten aus psychotherapeutischen Behandlungen müssen geschützt werden.

Um darauf aufmerksam zu machen, hat der BDP ein Positionspapier erarbeitet, welches die Dringlichkeit der Erhaltung der Datensouveränität von Patientinnen und Patienten thematisiert sowie weitere relevante Aspekte bei der Einführung der ePA adressiert. Der BDP fordert die Politik auf, die berechtigten Sorgen aller Beteiligten bei den anstehenden Gesetzesentwürfen zur Gesundheitsdatennutzung zu berücksichtigen und die Datensouveränität als grundlegende Voraussetzung für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger bei der anstehenden Digitalisierung von Gesundheitsdaten zu wahren.

Das Positionspapier des BDP ist auch vor dem Hintergrund des Gesetzgebungsverfahrens zur Nutzung von Gesundheitsdaten im gesamten europäischen Raum (European Health Data Space, kurz EHDS) von Bedeutung. Hier soll ebenfalls die Speicherung sowie auch der Zugang und die Nutzung von Gesundheitsdaten beispielweise für Forschungszwecke gesetzlich geregelt werden.

Der BDP ist der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen und vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Der Verband zählt rund 11.000 Mitglieder und wurde vor über 75 Jahren in Hamburg gegründet.

Für weitere Informationen, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel Pressemitteilung BDP-Positionspapier zur elektronischen Patientenakte
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