BDP fordert Nachbesserungen zur Datensicherheit der ePA

BDP-Pressemitteilung zur DK-Resolution zum bundesweiten Rollout der elektronischen ...

Einführung:

Die elektronische Patientenakte (ePA) hat im Rahmen eines bundesweiten Rollouts Einzug in die Gesundheitsversorgung gehalten, doch der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) warnt vor erheblichen Sicherheits- und Datenschutzmängeln. Insbesondere der Schutz sensibler Daten von Kindern und psychisch Erkrankten sowie das Fehlende eines klaren Berechtigungsmanagements stehen im Fokus. In einer Pressemitteilung kritisiert der BDP die geplanten Regelungen und fordert Nachbesserungen, um das Vertrauen der Bevölkerung in diese zukunftsweisende Technologie zu stärken. Angesichts der weitreichenden Implikationen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte bedarf es dringender Maßnahmen, um den größtmöglichen Nutzen und Datenschutz zu gewährleisten.

Bremen (VBR).

Die elektronische Patientenakte, auch bekannt als „ePA für alle“, hat seit ihrem bundesweiten Rollout Ende April 2025 an Bedeutung gewonnen. Die gesetzliche Verpflichtung für Leistungserbringende, diese Akten zu befüllen, tritt im Oktober 2025 in Kraft. Für knapp 75 Millionen gesetzlich Versicherte sind bereits elektronische Patientenakten angelegt worden, sofern nicht widersprochen wurde. In diesem Kontext hat der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) auf einige kritische Punkte hingewiesen, die es zu beachten gilt.

Der BDP hat den Gesetzgebungsprozess zur ePA intensiv begleitet und befürwortet grundsätzlich die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dennoch bestehen Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere für psychisch Erkrankte sowie für Kinder und Jugendliche. „Wir sehen noch deutlichen Nachbesserungsbedarf“, so die Verantwortlichen des BDP.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die im Koalitionsvertrag beschlossene Vermeidung von „Doppeldokumentationen“. Der Verband warnt davor, dass Klinik- und praxiseigene Behandlungsdokumentationen die Primärquelle bei der Datenverarbeitung bleiben müssen. Dies ist entscheidend, um eine vertrauensvolle Behandlung zu gewährleisten. Zudem sorgt das geplante behördenübergreifende Risikomanagement zur Vermeidung von Gewalttaten bei psychisch auffälligen Personen für Besorgnis. Der BDP merkt an, dass solche Maßnahmen Spekulationen fördern könnten und dass Gefährdungsregister nicht mit personenbezogenen ePA-Daten verknüpft werden dürfen.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erlassen wurde. Diese Regelung ist aus Sicht des BDP nicht ausreichend, da Gesundheitsdaten in der ePA lebenslang gespeichert werden. Der Verband plädiert daher für eine generelle Opt-In-Regelung für Minderjährige, um zukünftige Nachteile bei Berufswahl oder Versicherungsabschlüssen aufgrund psychischer Erkrankungen zu vermeiden.

Für den BDP ist außerdem ein differenziertes und benutzerfreundliches Zugriffs- und Berechtigungsmanagement notwendig. Dies würde es Patientinnen ermöglichen, sensible Daten gezielt freizugeben, ohne auf das „Alles-oder-Nichts-Verschattungsprinzip“ angewiesen zu sein. Ein solches Prinzip gefährdet die informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen.

Die Datensicherheit und der Schutz sensibler Gesundheitsinformationen müssen auch im Kontext des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) gewährleistet sein. Der BDP fordert dringend gesetzlich geregelte Beschlagnahmeschutzmaßnahmen für gespeicherte ePA-Daten.

Um das Vertrauen in die elektronische Patientenakte zu stärken, sind höchste Sicherheitsstandards erforderlich. Der BDP betont, dass mehr Transparenz in der Informationspolitik über bestehende Sicherheitsrisiken sowie eine bessere Aufklärung über Nutzungsmöglichkeiten und Widerspruchsrechte notwendig sind.

Der bundesweite Rollout der ePA setzt wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Deutschland. Um den größtmöglichen Nutzen für Patient*innen und Leistungserbringende zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass höchste Datenschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Sorge um persönliche Daten und deren Sicherheit sollte in der digitalen Gesundheitsversorgung oberste Priorität haben.


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Dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Rollout begann Ende April 2025 und wird ab Oktober 2025 gesetzlich verpflichtend für Leistungserbringende. Regierungen weltweit haben ähnliche Initiativen gestartet, um die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Jedoch gibt es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit und des Berechtigungsmanagements, insbesondere für vulnerable Gruppen wie Kinder und psychisch Erkrankte.

Eine Schlüsselkomponente der ePA ist die Datenintegrität. Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hebt hervor, dass unklare Regelungen zur Doppeldokumentation potenziell gefährlich sind. In anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Niederlanden und Dänemark, hat man positiver erlebt, dass klare Regeln zur Dokumentation etabliert wurden, wobei die Behandlungseinrichtungen immer die Primärquelle für Patientendaten bleiben. Diese Erfahrungen sollten als wertvolle Lehrstunden für Deutschland dienen, um Doppelarbeit und Verwirrung zu vermeiden.

Besonders kritisch bewertet der BDP das geplante behördenübergreifende Risikomanagement als mögliche Stigmatisierung von psychisch Erkrankten. In Ländern wie Schweden hat man festgestellt, dass solche Register oft zu einem Vertrauensverlust führen können, da die Gefahr besteht, dass Betroffene in ihrer Behandlung oder im Alltag benachteiligt werden. Hier muss Deutschland auch die Lehren ziehen, um das Vertrauen der Nutzer in die ePA zu sichern.

Ein weiterer besorgniserregender Aspekt ist die Speicherung von Gesundheitsdaten. Die dauerhafte Speicherung könnte negative Auswirkungen auf die Berufswahl und Versicherungsabschlüsse von Minderjährigen haben, die aufgrund früherer Erkrankungen diskriminiert werden könnten. Alternativen, wie eine Opt-In-Regelung für Minderjährige, haben in der Vergangenheit dazu beigetragen, dass der Schutz von empfindlichen Daten gestärkt wurde, wie etwa in der Schweiz, wo solch ein Modell erfolgreich implementiert wurde.

Zudem ist ein nutzerfreundliches Zugriffs- und Berechtigungsmanagement essenziell, das Patient*innen die Kontrolle über ihre Daten ermöglicht. In Ländern mit fortgeschrittener Digitalisierung, zum Beispiel in Estland, hat man gezeigt, wie effektiv ein solches System zur informationellen Selbstbestimmung beitragen kann.

Abschließend ist betont hervorzuheben, dass für den Erfolg der ePA höchste Sicherheitsstandards und ein umfassendes Aufklärungskonzept notwendig sind, um das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen. Der BDP fordert, dass Sicherheit und Datenschutz nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern verbindlich umgesetzt werden, um den maximalen Nutzen für die Patient*innen und Leistungserbringenden in Deutschland zu gewährleisten. In einer Zeit, in der Vertrauen in digitale Systeme entscheidend ist, gilt es, den Lernprozess aus nationalen und internationalen Erfahrungen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens aktiv zu gestalten.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Elektronische Patientenakte
  2. Datenschutz
  3. Koalitionsvertrag
  4. Psychische Erkrankung
  5. Risiko-Management

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11 Antworten

  1. Die Sorgen um Stigmatisierung von psychisch Erkrankten sind berechtigt. Ein Opt-In für Minderjährige wäre ein guter Schritt in die richtige Richtung.

    1. Ich finde auch wichtig das Patient*innen mehr Kontrolle über ihre Daten haben müssen! Was denkt ihr darüber?

  2. Es ist gut zu hören, dass es einen Dialog gibt über die Herausforderungen der ePA. Ich hoffe wirklich, dass alle Stimmen gehört werden und wir eine gute Lösung finden!

  3. Der Punkt zur Doppeldokumentation ist sehr kritisch. Ich frage mich, ob andere Länder wie Schweden oder Dänemark uns helfen können zu verstehen, wie man das besser machen kann.

    1. Das sehe ich ähnlich! Wir sollten von den Erfahrungen anderer lernen und versuchen, die besten Lösungen zu finden.

  4. Die Einführung der ePA klingt vielversprechend, aber ich mache mir Sorgen über den Datenschutz. Ist es wirklich sicher genug für Kinder? Wie wird das überwacht?

    1. Das sind wichtige Fragen! Ich denke, mehr Aufklärung und Transparenz sind notwendig, damit Eltern Vertrauen haben.

  5. Ich finde den Artikel über die elektronische Patientenakte sehr aufschlussreich. Die Bedenken des BDP sind berechtigt, besonders in Bezug auf die Datensicherheit. Wie können wir sicherstellen, dass sensible Daten geschützt bleiben?

    1. Ich stimme zu, Christopher! Es ist wichtig, dass wir auch in der Politik mehr Druck machen für bessere Sicherheitsstandards und ein transparentes System.

    2. Eine interessante Perspektive! Vielleicht sollten wir auch andere Länder als Vorbilder nehmen, um die besten Praktiken zu übernehmen.

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