BDP fordert konsequente Umsetzung von Gesetzen – Jetzt handeln!

Vereins- und Verbandsnachrichten vom 01.06.2023
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BDP fordert Arbeitgeber zur Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz auf

Der Arbeitsausfall aufgrund von psychischen Erkrankungen hat 2022 einen neuen Höchststand erreicht, wie die DAK PsychReport 2023 zeigt. Mit 301 Fehltagen je 100 Versicherten lagen die Fehlzeiten um 48 Prozent über dem Niveau von vor zehn Jahren. Um diesem Trend entgegenzuwirken und gesunde Arbeitsbedingungen zu schaffen, fordert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) Arbeitgeber auf, die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung am Arbeitsplatz umzusetzen.

Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist einer der wirksamsten Ansätze, Belastungsfaktoren zu identifizieren und Arbeitsprozesse „gesundheitsfördernd“ zu gestalten. Arbeitgeber sind dazu sogar gesetzlich verpflichtet. Bereits seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5) im Jahre 2013 ist die Verpflichtung, auch Gefährdungen durch psychische Belastung zu berücksichtigen, klar im Gesetzestext verankert. Doch auch 10 Jahre danach liegt die Umsetzungsquote bei geschätzten nur rund 20 Prozent.

Depressionen, chronische Erschöpfung, psychosomatische Beschwerden und Ängste – immer mehr Menschen leiden unter den Bedingungen am Arbeitsplatz. Die rasant fortschreitende Digitalisierung der Arbeitsumgebung, eine qualitative und quantitative Verdichtung der Arbeit, die zunehmende Komplexität der Aufgaben und damit einhergehende mögliche Überforderung, die ständige Erreichbarkeit, hybride Arbeitsmodelle und damit weniger soziale Kontakte und nicht zuletzt die Entwicklungen während der Corona-Pandemie haben die Arbeitsbedingungen stark verändert.

Der BDP ruft nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch den Gesetzgeber dazu auf, das Thema ernst zu nehmen und sicherzustellen, dass Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen sowie deren fachkundige und wirksame Kontrolle durch Landesbehörden und Unfallversicherungsträger durchführbar sind. Aufgrund von Regelungs- und Verordnungslücken bezüglich der konkreten Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastung sowie fehlenden Grenzwerten gibt es viele Unsicherheiten.

Der BDP unterstützt positive Entwicklungen wie die Einrichtung einer ExpertInnen-Gruppe auf Länderebene und die Aufnahme des Themas in den Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ASGA). Der Verband ruft Bund und Länder dazu auf, bestehende Verordnungslücken schnellstmöglich zu schließen, um gesunde Arbeitsbedingungen und damit auch reduzierte krankheitsbedingte Kosten zu ermöglichen.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) vertritt die beruflichen Interessen der niedergelassenen, selbständigen und angestellten/beamten Psychologinnen und Psychologen aus allen Tätigkeitsbereichen. Mit rund 11.000 Mitgliedern ist der BDP der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen, der als Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit dient. Der Verband wurde im Juni 1946 in Hamburg gegründet.

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