Bremen (VBR). Dieser ausführliche Beitrag ist Teil unseres täglichen VerbandsMonitor und beruht auf offiziellen Pressemitteilungen, die über das Presseportal von news aktuell veröffentlicht wurden.
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Die geplanten Gesetzesänderungen zur Datenspeicherung in der elektronischen Patientenakte (ePA) setzen ein deutliches Signal: Datenschutz und Patientensicherheit gewinnen endlich das nötige Gewicht, vor allem im sensiblen Bereich der psychotherapeutischen Versorgung. Die Bundesregierung plant, mit dem aktuellen Kabinettsentwurf vom 6. August 2025 Schlupflöcher zu schließen und bisherige Risiken bei der Speicherung hochsensibler Gesundheitsdaten zu minimieren.
Gerade bei der ePA, der digitalen Sammelstelle für die intimsten Details unseres Gesundheitslebens, bestand bisher ein gravierendes Problem. Ohne aktiven Widerspruch konnten sämtliche behandlungsbezogenen Daten, darunter auch Informationen aus psychotherapeutischen und psychiatrischen Sitzungen, für ein breites Feld an Nutzenden zugänglich bleiben – teils auch für Ärzte, die fachfremd behandeln oder Apothekenpersonal. Diese umfassenden Einsichtsrechte gefährdeten das Vertrauensverhältnis zwischen Patient*innen und Behandelnden nachhaltig.
Nun reagiert die Bundesregierung mit präzisen Ausnahmeregelungen. Künftig können bestimmte medizinische Informationen von der Speicherung und Übermittlung in der ePA ausgenommen werden, „wenn dem erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Besonders für Daten, die im Rahmen von psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung gesammelt werden – etwa Angaben über Familienangehörige – ist das ein wichtiger Schritt. Solche Informationen sind nicht selten besonders schützenswert, denn sie können nicht nur Rückschlüsse auf die betroffene Person selbst, sondern auch auf ihr gesamtes Umfeld zulassen.
Auch Kinder und Jugendliche stehen im Fokus der neuen Regelungen. Für Patientinnen unter 15 Jahren soll der Gesetzgeber künftig vorsehen, dass eine Speicherung bestimmter Daten unterbleibt, „wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung bestehen und eine mögliche Einsichtnahme bestimmter Informationen durch Sorgeberechtigte oder andere Zugriffsberechtigte den wirksamen Schutz der minderjährigen Patientinnen in Frage stellen würde“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Ab dem Alter von 15 Jahren können Jugendliche eigenständig über die Verwaltung ihrer ePA entscheiden. Das ist ein großer Fortschritt hin zu mehr Datenschutz und Persönlichkeitsrechten für junge Menschen im deutschen Gesundheitssystem.
Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) beurteilt diesen Schritt als überfällig und wirkungsvoll. Schon lange hatte der Verband in Stellungnahmen auf die „eklatante Datenschutzproblematik“ hingewiesen. Nun lobt BDP-Vizepräsidentin Susanne Berwanger die Pläne als „gute und sinnvolle Lösung für die aktuell bestehende prekäre Situation im Bereich der Speicherung, Weitergabe und Verwendung von ePA-Daten, besonders auch hochsensibler Daten, und eine Lücke bei der Datenschutzproblematik könnte geschlossen werden“ (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).
Mit diesen Entwicklungen reagiert das System auf die berechtigten Sorgen von Patientinnen, Therapeutinnen und Datenschutzexperten. Wer psychologische oder psychiatrische Hilfe in Anspruch nimmt, muss sicher sein können, dass persönliche Informationen geschützt bleiben – unabhängig von digitalem Fortschritt oder technischer Machbarkeit. Die geplante Gesetzesreform ist deshalb nicht nur ein Erfolg für einzelne Berufsgruppen, sondern ein bedeutender Schritt für das gesamte Gesundheitswesen und die Gesellschaft. Sie markiert das Bemühen, datengestützte Innovationen sozial gerecht, verantwortungsvoll und im Interesse der Menschen zu gestalten.
Hintergründe, Fakten und Bedeutung dieser aktuellen Entwicklungen zeigen: Datenschutz in der Medizin ist kein Luxus, sondern Grundrecht. Der breite Rückhalt solcher Initiativen durch erfahrene Fachverbände wie den BDP unterstreicht, wie wichtig ein bewusster Umgang mit digitalen Patientendaten künftig sein wird – für Vertrauen, Selbstbestimmung und Schutz aller Betroffenen.
Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
BDP-Pressemitteilung zum Kabinettsentwurf zu Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten bei …
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Hintergründe und Einordnung: Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte im Fokus gesellschaftlicher Debatten
Die elektronische Patientenakte (ePA) steht seit ihrer Einführung im Mittelpunkt intensiver gesellschaftlicher Diskussionen. Gerade im Gesundheitswesen treffen die Bedeutung von Digitalisierung und die Notwendigkeit eines effektiven Datenschutzes aufeinander. Fakt ist: Mit der wachsenden digitalen Vernetzung steigen auch die Anforderungen an den Schutz sensibler Gesundheitsdaten, insbesondere im psychotherapeutischen und psychiatrischen Kontext. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern zeigen dabei deutlich, dass die Akzeptanz digitaler Gesundheitstechnologien maßgeblich davon abhängt, wie überzeugend Datenschutz und Patientensouveränität umgesetzt werden. Fachverbände und Patientenschützer fordern seit Jahren präzise Regelungen zum Schutz hochsensibler Informationen und fordern von Gesetzgebern, die Bedenken ernst zu nehmen. Zuletzt wurden Datenschutzpannen in verschiedenen Bereichen der Telematikinfrastruktur bekannt, wodurch das Thema noch stärker ins öffentliche Bewusstsein rückte.
Mit den jetzt geplanten gesetzlichen Neuregelungen unternimmt die Bundesregierung einen entscheidenden Schritt, um transparente Kontrollmechanismen sowie ausgewogene Ausnahmeregelungen zu etablieren. Besonders die vorgesehene Altersgrenze für den eigenständigen Umgang Jugendlicher mit ihren Daten sowie die Möglichkeit, aus wichtigen therapeutischen Gründen von einer Speicherung abzusehen, gelten als Meilensteine im europäischen Vergleich. Expertinnen und Experten erwarten, dass dies das Vertrauen in die ePA erheblich stärken und die Nutzung digitaler Gesundheitsdienste langfristig fördern wird. Weiterhin steigt damit der Druck auf die beteiligten Institutionen, die bestehenden Systeme hinsichtlich Sicherheitsstandards und Zugriffsregelungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Perspektivisch könnten die aktuellen Entwicklungen als Modell dienen, wie Datenschutz und Digitalisierung zu einem modernen, patientenorientierten Gesundheitssystem zusammengeführt werden können.
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6 Antworten
„Datenschutz als Grundrecht“ – dieser Satz spricht mir aus der Seele! Ich hoffe sehr, dass diese neuen Regelungen auch international als Vorbild dienen können. Welche Erfahrungen habt ihr mit Datenschutz im Gesundheitswesen gemacht?
Ich finde es toll, dass jetzt mehr Schutz für sensible Daten kommt. Aber wie wird sichergestellt, dass alle Therapeuten gut informiert sind? Gibt es dafür Schulungen oder Richtlinien?
Ich bin froh zu sehen, dass der BDP diese Veränderungen unterstützt! Es ist schon lange überfällig, datenschutzfreundliche Lösungen zu finden. Welche weiteren Schritte haltet ihr für notwendig?
Der Artikel hebt wichtige Punkte zum Datenschutz hervor! Gerade für Jugendliche ist das entscheidend. Was meint ihr, könnten diese Regelungen auch für andere Altersgruppen erweitert werden? Das wäre echt spannend!
Ich finde die neuen Gesetze zur ePA wirklich wichtig! Datenschutz ist so entscheidend, vor allem wenn es um psychische Gesundheit geht. Wie genau werden die Ausnahmen geregelt? Ich hoffe, das bringt mehr Vertrauen in die Therapie.
Ja, Ypaul, ich denke auch, dass das Vertrauen gestärkt wird. Aber ich mache mir Sorgen über mögliche Ausnahmen. Könnte es nicht sein, dass manche Infos trotzdem zugänglich bleiben? Was denkt ihr darüber?