Bremen (VBR).
In einem brisanten Rechtsstreit fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Nachdruck die sofortige Offenlegung der Akten zum Münchener Luftreinhalteplan von der Bayerischen Staatskanzlei. Trotz eines formellen Antrags und dem Ablauf der gesetzlichen Zweimonatsfrist bleiben diese Dokumente verschlossen, was die DUH als klaren Verstoß gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz ansieht. Die Organisation hat daher Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht, um endlich Transparenz über die Entscheidungen zur Luftqualität in der bayerischen Landeshauptstadt zu schaffen.
Laut Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, verweigert die Staatskanzlei hartnäckig die Herausgabe der entscheidenden Akten. "Diese fortlaufende Blockadehaltung ist ein weiterer Beweis für das bewusst rechtswidrige Handeln der bayerischen Behörden", so Resch. Angesichts der immensen Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid, ein gefährliches Dieselabgas, betont er, dass die Münchner Bevölkerung ein Recht auf Aufklärung hat. Es müsse endlich offengelegt werden, warum über Jahre hinweg gravierende Versäumnisse in der Luftreinhaltepolitik stattfanden.
Der Hintergrund dieser Auseinandersetzung liegt in jahrzehntelanger Missachtung fachlicher Empfehlungen durch politische Entscheidungsträger. Zu Beginn des Jahres erhielt die DUH bereits Einsicht in Akten der Regierung von Oberbayern, die offenlegten, dass Expertengutachten systematisch ignoriert wurden. Diese Dokumente zeigen, dass neben der Staatskanzlei auch die Staatsministerien für Umwelt und Inneres sowie die Stadt München in den Entscheidungsprozess involviert waren. Während die Stadt München der Aufforderung zur Offenlegung fristgemäß nachkam, bleibt die Staatskanzlei bei ihrer ablehnenden Haltung.
Die Spannung zwischen der DUH und der Bayerischen Staatsregierung verdeutlicht eine größere Problematik: Die Herausforderung, effektive Umweltpolitik gegen bürokratische und politische Widerstände durchzusetzen. Die Weigerung der Staatskanzlei zur Aktenfreigabe wirft ein kritisches Licht auf die Verfahren zur Sicherstellung der Luftqualität in deutschen Großstädten. Es stellt sich die Frage, wie viele Menschenleben und Gesundheitsproblemen vermeidbar wären, wenn frühzeitig transparente und wissenschaftlich begründete Maßnahmen ergriffen worden wären.
Das Verhalten der Bayerischen Staatskanzlei könnte schwerwiegende Folgen für die künftige Umweltpolitik und das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen haben. Wie können solch wesentliche Informationen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit unter Verschluss gehalten werden, während die Bevölkerung täglich die Konsequenzen schlechter Luftqualität spüren muss?
Für weiterführende Informationen und Interviews stehen Ihnen Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, sowie Prof. Dr. Remo Klinger von Geulen & Klinger Rechtsanwälte zur Verfügung.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Verweigerung der Akteneinsicht zu dreckiger Luft in München: Deutsche Umwelthilfe …
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Meldung einfach erklärt
Natürlich, ich kann den Beitrag in leicht verständliche Sprache umschreiben und wichtige Informationen als Fragen und Antworten darstellen:
Was ist passiert?
– Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Februar 2024 Akteneinsicht zum Luftreinhalteplan München beantragt.
– Bis jetzt hat die Bayerische Staatskanzlei die Akten nicht herausgegeben.
Warum sind die Akten wichtig?
– Die Akten enthalten Informationen darüber, warum die Luft in München in den letzten 15 Jahren weiterhin verschmutzt ist.
Was sagt die Bayerische Staatskanzlei?
– Sie behauptet, dass interne Mitteilungen und Beratungen geschützt sind und deswegen die Dokumente nicht herausgegeben werden dürfen.
Warum ist die DUH verärgert?
– Die DUH ist der Meinung, dass diese Weigerung gegen das Bayerische Umweltinformationsgesetz verstößt.
– Sie haben deshalb Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht.
Was sagt Jürgen Resch von der DUH dazu?
– Er kritisiert die Staatskanzlei für ihre fortlaufende Blockadehaltung.
– Er meint, dass die Öffentlichkeit das Recht hat zu wissen, wer für die schlechte Luft verantwortlich ist.
Was steht im Hintergrund?
– Die DUH hatte Anfang des Jahres bereits Einsicht in andere Akten der Regierung von Oberbayern erhalten.
– Diese Dokumente zeigten, dass politische Entscheidungsträger oft die Einschätzungen von Experten ignorierten.
– Während die Stadt München die gewünschten Akten herausgegeben hat, tut dies die Bayerische Staatskanzlei bisher nicht.
Pressekontakte:
– Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH: 0171 3649170, resch@duh.de
– Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte: 0171 2435458, klinger@geulen.com
– DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de
– Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten und sozialen Medien der Deutschen Umwelthilfe (Links sind im Text verfügbar).
Wer hat diesen Inhalt erstellt?
– Die Informationen kommen von der Deutschen Umwelthilfe e.V. und wurden über news aktuell verbreitet.
Ich hoffe, diese Zusammenfassung hilft dir weiter!
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