Bayerisches Wassergesetz 2025: Bauernverband warnt vor Wassercent und fordert fairen Umgang mit landwirtschaftlicher Wassernutzung

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Der Bayerische Bauernverband lehnt das geplante Wasserentnahmeentgelt im neuen Wassergesetz ab, weil es die Landwirtschaft und damit die regionale Lebensmittelversorgung unnötig belastet. Er fordert eine echte Freimenge pro Betrieb, eine gebührenfreie Einstufung von Uferfiltrat sowie eine zweckgebundene Verwendung der Einnahmen für nachhaltige Bewässerung und Grundwasseranreicherung. Da Bayerns Bäuerinnen und Bauern mit nur 1,7 Prozent Anteil an den Wasserentnahmen kaum ins Gewicht fallen und das Wasser weitgehend zurückführen, muss ihre Versorgung beim Zugang zu Wasser gleichrangig neben der Trinkwasserversorgung stehen.

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– BBV fordert dringend Nachbesserungen am Bayerischen Wassergesetz, um Landwirtschaft nicht zusätzlich zu belasten.
– Gleicher Wassernutzungsrang für landwirtschaftliche Bewässerung und Trinkwasserversorgung gefordert, Vorrang für Lebensmittelproduktion.
– Ablehnung des Wasserentnahmeentgelts: Landwirtschaft verursacht nur 1,7 % der Entnahmen, fast komplette Rückführung.

Was der Bayerische Bauernverband zum Wassergesetz sagt

Wasser bleibt eine zentrale Ressource für die Landwirtschaft in Bayern. Ohne faire und verlässliche Rahmenbedingungen droht ein Risiko für die Ernährungssicherheit im Bundesland. Der Bayerische Bauernverband (BBV) bringt mit Blick auf die bevorstehende Novelle des Wassergesetzes klare Forderungen und kritische Stimmen ein.

„Unsere Bäuerinnen und Bauern nutzen Wasser nachhaltig. Damit das so bleibt, braucht es keine zusätzlichen Belastungen im Bayerischen Wassergesetz für die bayerische Landwirtschaft“, unterstreicht BBV-Präsident Günther Felßner bei der Verbändeanhörung. Er macht damit deutlich, dass die Landwirte keinen Spielraum für weitere bürokratische oder finanzielle Mehrbelastungen sehen.

Landwirtschaft und nachhaltige Wassernutzung

Der Verband betont die Bedeutung einer gleichberechtigten Wasserverteilung. Besonders wichtig sei, dass die Lebensmittelversorgung beim Wasserzugang genauso berücksichtigt werde wie Trinkwasser. Felßner mahnt: „Es darf nicht passieren, dass private Pools oder Sportplätze formal Vorrang vor der Lebensmittelproduktion haben. Das wäre in Zeiten von Klimawandel völlig inakzeptabel.“ Diese Warnung erinnert daran, dass die landwirtschaftliche Wassernutzung in Konkurrenz zu privaten und Freizeiteinrichtungen steht – gerade angesichts zunehmender klimatischer Herausforderungen.

Im Bereich Hochwasserschutz setzt der BBV auf pragmatische Lösungen. Vereinfachungen bei der Umsetzung bewertet der Verband grundsätzlich positiv, solange sie nicht zu Verunsicherungen bei Flächeneigentümern führen. Dafür verlangt der Bauernverband eine verbindliche Mustervereinbarung mit dem Freistaat. Auch bei digitalen Verfahren spricht sich der BBV für Härtefallregelungen aus, um Betrieben ohne ausreichende digitale Infrastruktur die Teilnahme zu ermöglichen.

Erste Erfolge und offene Nachbesserungsforderungen

Die Landwirtschaft lehnt das geplante Wasserentnahmeentgelt, den sogenannten Wassercent, entschieden ab. Laut Felßner „bringt [das Entgelt] mehr Bürokratie als Nutzen.“ Er verweist darauf, dass die Landwirtschaft lediglich 1,7 Prozent der Wasserentnahmen in Bayern ausmacht und den Großteil des entnommenen Wassers nahezu vollständig ins Grundwasser zurückführt. Die Belastung der Ressource durch landwirtschaftliche Betriebe betrachtet der BBV daher als äußerst gering.

Im bisherigen Gesetzgebungsverfahren konnten bereits einige Anliegen berücksichtigt werden: Es gibt Ausnahmen für zulassungsfreie Nutzungen sowie für Fischerei, Wasser- und Bodenverbände. Die Freimenge wurde auf 5.000 m³ festgelegt, eine generelle Zählerpflicht entfällt, und der Entgelt­satz wurde mit 10 Cent je Kubikmeter vereinheitlicht.

Ungeklärt bleiben jedoch noch entscheidende Punkte, die nach Ansicht des BBV nachgebessert werden müssen:

  • Die Freimenge soll pro Betrieb gelten und nicht nur pro entgeltpflichtiger Einheit.
  • Uferfiltrat muss generell als entgeltfrei eingestuft werden.
  • Die Einnahmen aus dem Wassercent sollten zweckgebunden für nachhaltige Bewässerung, Grundwasseranreicherung und gewässerschonende Bewirtschaftung verwendet werden.

Abschließend fasst Felßner zusammen: „Unsere Landwirte sichern durch den nachhaltigen Umgang mit Wasser unsere Ernährung und leisten Ressourcenschutz. Der Gesetzentwurf muss an entscheidenden Stellen nachgebessert werden, damit dies weiter möglich ist.“ Damit bringt der BBV die Erwartung auf den Punkt, dass das Wassergesetz die Landwirtschaft nicht zusätzlich belasten darf – sondern ihre wichtige Funktion für die Gesellschaft anerkennen und unterstützen muss.

Diese Meldung basiert auf einer offiziellen Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbandes.

8 Antworten

  1. *Die Punkte zur Freimenge sind wirklich entscheidend! Ich hoffe sehr, dass diese Forderungen Gehör finden.* Wie sieht ihr das? Ich denke auch an nachhaltige Lösungen für die Zukunft.

  2. Ich finde es gut, dass der BBV klare Forderungen stellt. Es ist wichtig, dass unsere Bäuerinnen und Bauern unterstützt werden! Was haltet ihr von dem Wasserentnahmeentgelt?

    1. *Das Entgelt könnte tatsächlich zu mehr Bürokratie führen. Aber wie können wir sicherstellen, dass alles gerecht verteilt wird?*

  3. Es ist richtig, dass die Landwirtschaft einen großen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet. Aber wie können wir sicherstellen, dass auch andere Bedürfnisse berücksichtigt werden?

    1. Das sehe ich genauso! Wir müssen einen Ausgleich finden zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und anderen Ansprüchen an Wasserressourcen.

  4. Die Forderungen des BBV sind nachvollziehbar, besonders in Bezug auf die Lebensmittelproduktion. Ich frage mich jedoch, wie wir den Wasserverbrauch insgesamt reduzieren können. Gibt es dazu Ideen?

    1. Das ist eine gute Frage, Anna! Vielleicht sollten wir auch über neue Technologien nachdenken, um Wasser effizienter zu nutzen.

  5. Ich finde es wichtig, dass die Landwirtschaft nicht noch mehr belastet wird. Das Wassergesetz sollte wirklich fair sein für alle, also auch für die Landwirte. Was denkt ihr über die Vorschläge vom BBV?

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