Bayerisches Jagdgesetz 2026: BBV fordert Reform für Waldumbau, Wolf & Eigenverantwortung

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Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt gemeinsam mit weiteren Grundbesitzerverbänden die geplante Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes ausdrücklich. Die Reform soll das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht stärken und die Eigenverantwortung vor Ort in den Mittelpunkt rücken, um Waldumbau zu ermöglichen und Eigentum zu schützen. Die Verbände fordern eine zügige Umsetzung, damit die neuen Regelungen rechtzeitig zum Jagdjahr 2026/27 ab 1. April 2026 in Kraft treten können.

Inhaltsverzeichnis

– Der Bayerische Bauernverband befürwortet die Novelle des Bayerischen Jagdgesetzes zur Stärkung des Eigentums.
– Die Reform soll waldgerechte Jagd fördern und Konflikte zwischen Wild und Forstwirtschaft reduzieren.
– Wichtige Neuerungen umfassen die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht sowie mehr Eigenverantwortung.

Bayerisches Jagdgesetz wird modernisiert: Fokus auf Eigentum, Eigenverantwortung und waldgerechte Jagd

Die Bayerische Staatsregierung plant eine grundlegende Reform des Jagdgesetzes, um das bestehende Recht an aktuelle Herausforderungen wie Klimawandel, Waldumbau und steigende Nutzungskonflikte anzupassen. Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt die geplante Novellierung ausdrücklich und bekräftigt die Notwendigkeit, Eigentum zu schützen, vor Ort eigenverantwortlich handeln zu können und eine nachhaltige, waldgerechte Jagd zu fördern.

In einer gemeinsamen Verbändestellungnahme mit dem Bayerischen Waldbesitzerverband und den Familienbetrieben Land und Forst Bayern hebt der BBV hervor: „Diese Novelle ist wichtig, weil sie das an Grund und Boden gebundene Jagdrecht stärkt und die Eigenverantwortung vor Ort in den Mittelpunkt rückt. Wir brauchen ein Jagdrecht, das Waldumbau ermöglicht, Eigentum schützt und zugleich praxistauglich bleibt – ohne neue Bürokratie.“

Der Verband bewertet die geplanten Änderungen als dringend notwendig. „Die Novellierung ist überfällig, da Jagdrecht und jagdliche Praxis in Zeiten von Klimakrise, Waldumbau und zunehmenden Nutzungskonflikten verlässlich geregelt werden müssen“, erklärt der BBV. Ziel ist, Beeinträchtigungen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung durch Wild möglichst zu vermeiden und gleichzeitig die natürliche Verjüngung standortgerechter Baumarten ohne unnötige Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Zugleich soll ein artenreicher und gesunder Wildbestand in ausgewogenem Verhältnis zu seinen Lebensgrundlagen erhalten bleiben.

Im Rahmen des Waldpakts 2023 wurde vereinbart, die jagdrechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass zukunftsfähige Wälder unter den Bedingungen der Klimakrise entstehen. Dabei steht der Schutz des Eigentums im Mittelpunkt, verbunden mit eigenverantwortlichen Handlungsspielräumen vor Ort. Der vorliegende Gesetzentwurf wird von den grundbesitzvertretenden Verbänden als ein konsequenter Schritt in diese Richtung eingeschätzt, der im weiteren Verfahren nicht aufgeweicht werden darf.

Weiterhin enthalten die Pläne Maßnahmen wie die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht, um Management zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen. „Die Aufnahme beider Arten wird als notwendiger Schritt für einen rechtssicheren, praxistauglichen Umgang mit Nutztierrissen bewertet“, heißt es. Zudem soll die Abschussplanfreiheit als zentrales Element die eigenverantwortliche Lösung vor Ort stärken, wobei das Leitprinzip lautet: „Der Grundbesitz entscheidet!“

Weitere Schwerpunkte liegen auf verpflichtendem Waldbegang, regelmäßigem Informationsaustausch sowie einer zielgerichteten forstlichen Gutachtens-Differenzierung („grün/rot“). Auch soll die Nutzung von Drohnen bei der Kitzrettung rechtlich abgesichert werden, wobei Drohnen nur eine von mehreren Maßnahmen sind.

Abschließend merkt der BBV an, dass das parlamentarische Verfahren Priorität haben muss, damit die Reformen rechtzeitig zum Jagdjahr 2026/27 ab 1. April 2026 wirksam werden. Die Initiative bietet Jagdgenossenschaften die Chance, Verantwortung zu übernehmen, Konflikte zu vermeiden und die Jagd im Einklang mit Wald- und Landwirtschaft weiterzuentwickeln.

Insgesamt zielt die Reform darauf ab, ein praxisnahes, nachhaltiges und rechtssicheres Jagdrecht zu etablieren, das Eigentum schützt, Eigenverantwortung stärkt und die Grundsätze des Waldumbaus konsequent umsetzt.

Einordnung: Waldumbau, Verbiss und wirtschaftliche Folgen

Der nachhaltige Waldumbau in Bayern steht vor erheblichen Herausforderungen, die vor allem auf Verbiss durch Wildtiere und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden zurückzuführen sind. Für Forst- und Grundeigentümer ist die Novellierung des Jagdgesetzes eine zentrale Maßnahme, um diesen Problemen wirksam zu begegnen. Die Argumentation hierfür basiert auf umfangreichen Studien, die Verbissbelastungen und volkswirtschaftliche Folgen quantifizieren. Die Gesetzesnovelle soll nicht nur der Wildregulierung dienen, sondern auch den Waldumbau sowie die landwirtschaftliche Nutzung stabilisieren.

Waldeck: Verbissdaten im Überblick

Laut einem forstlichen Gutachten von 2021/2022 wurden in 36 % der bayerischen Hegegemeinschaften die Verbissbelastungen als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ eingestuft — Stand: 2022*. Das bedeutet, in mehr als jedem dritten Gebiet bestehen Probleme mit Überverbiss, die die natürliche Verjüngung der Wälder gefährden. Zudem bewertete das Gutachten zwischen 2018/19 und 2021/22 rund 13 % der Verjüngungsflächen ohne Schutzmaßnahmen als „nicht verbissgefährdet“. Gleichzeitig lag der Anteil der Flächen mit „deutlich zu hoher“ Verbissbelastung bei etwa 20 %. Diese Zahlen belegen, dass die Wildschäden an Waldbeständen in erheblichem Maße wirtschaftliche und ökologische Risiken darstellen und dringenden Handlungsbedarf erfordern.

Diese Verbissproblematik wirkt sich direkt auf die Stabilität der Wälder aus. Schaden an jungen Bäumen führt zu verzögerter oder erschwerter Aufforstung, was wiederum die Waldentwicklung insgesamt beeinflusst. Das Land Bayern sieht in der aktuellen Lage eine klare Notwendigkeit, mit der Gesetzesnovelle praxistaugliche Lösungen zu schaffen. Ziel ist es, die Verjüngung zu verbessern, die Waldstruktur auf Standort und Klima abzustimmen und gleichzeitig die Eigentümer in die Verantwortung zu nehmen, um die Herausforderungen der Klimakrise zu meistern.

Die wirtschaftlichen Folgen sind zudem erheblich. Das Statistische Bundesamt weist für 2022 in Bayern Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen in Höhe von 12 Mio. Euro* aus. Darüber hinaus schätzt das Thünen-Institut (April 2024), dass die durch Rehwild verursachten Schäden an Forstkulturen jährlich zwischen 50 und 70 Mio. Euro* liegen. Diese Zahlen unterstreichen, wie tiefgreifend die Verbissproblematik in die volkswirtschaftliche Bilanz Bayerns eingreift und den Handlungsdruck für eine klare, rechtssichere Wildschadensregulierung erhöht.

Die Gesetzesnovelle wird vor diesem Hintergrund als unverzichtbares Instrument betrachtet, um die Wildbestände in den Griff zu bekommen, Konflikte zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Jagd zu minimieren und den Waldumbau erfolgreich voranzutreiben. Das Ziel ist, den Wildschadensdruck durch eine verbesserte Regulierung nachhaltig zu senken und die Stabilität der Wälder sowie die wirtschaftliche Situation der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe zu sichern.

Großraubtiere in Bayern und Europa: Daten, Kontroversen und rechtliche Herausforderungen

Die Debatte um die Rückkehr von Großraubtieren wie Wölfen und Goldschakalen ist in Bayern und der Europäischen Union (EU) von zunehmend zentraler Bedeutung. Während Naturschutzverbände die Erhaltung der Arten betonen, wächst bei Landnutzern, Jägern und Tierschützern die Sorge über Wildtierrisse und die Folgen für Eigentum und Nutztierhaltung. Daten und internationale Vergleiche liefern eine differenzierte Grundlage für die Kontroverse.

Wolfsvorkommen und Nutztierrisse — Daten im Vergleich

In Bayern nimmt die Wolfspopulation weiter zu. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt wurden in den Jahren 2021, 2022 und 2023 insgesamt 151, 179 beziehungsweise 247 Nutztiere durch Wölfe bestätigt, wobei die Werte im genannten Zeitraum stetig ansteigen — Stand: 2021–2023* Für das Monitoringjahr 2023/24 wurden in Bayern 24 Wolfsrudel, 9 Paare und 16 residente Einzelwölfe nachgewiesen, die Daten wurden am 10.10.2024 veröffentlicht* Zudem dokumentiert die Beratungsstelle des Bundes (DBBW) für 2022 31 und für 2023 44 nachgewiesene Wolfsindividuen in Bayern, Stand: 2022/2023*

Auf europäischer Ebene zeigt die EU-Kommission im Bericht vom Dezember 2023, dass 21 von 27 Mitgliedstaaten Wölfe im Jagdrecht berücksichtigen oder regulieren — ein klares Zeichen, dass der Umgang mit den Tieren zunehmend rechtlich geregelt wird*

Parallel zum Wolf stellt sich die Frage nach dem Goldschakal, der in mehreren Ländern wie Ungarn, Slowenien und Kroatien als jagbare Art mit Schonzeiten geführt wird* Die stetigen Bestandszuwächse bei diesen Arten lassen die Diskussion um deren Management und rechtliche Einordnung immer drängender erscheinen.

Zunehmend kritisch bewertet werden die gesellschaftlichen Positionen: So äußerten der Bund Naturschutz in einer Stellungnahme vom 11.09.2025 und der Deutsche Tierschutzbund am 18.09.2025 Bedenken gegen die geplante Aufnahme von Wölfen und anderen Artenschutzmaßnahmen in das Jagdrecht. Der Landesjagdverband Bayern forderte am 20.09.2025, dass eine solche Aufnahme nur mit Änderungen im Bundesnaturschutzrecht realisiert werden könne — Ziel sei, Management und Konfliktlösung rechtssicher zu gestalten.*

In der Diskussion um die rechtliche Einordnung ist die Aufnahme von Wölfen und Goldschakalen ins Jagdrecht ein zentraler Punkt. Die Intention: Managementinstrumente schaffen, Rechtssicherheit gewährleisten und den Schutz der Nutztierhaltung in Einklang mit dem Wildbestand bringen. Dabei wird immer wieder betont, dass Eigentum vor Ort mit eigenverantwortlichem Handeln gestärkt werden soll, um Konflikte zu minimieren.

Die Zahlen belegen: Der Bestand der Wölfe wächst kontinuierlich. Laut Bundes (DBBW) war die Anzahl der Wolfsindividuen in Bayern 2022 bei 31, 2023 bereits bei 44. Die Nutztierrisse in Bayern, die durch Wölfe verursacht wurden, steigen ebenfalls: von 151 im Jahr 2021 auf 179 im Jahr 2022 sowie auf 247 im Jahr 2023.* Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit, klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um Hetz- und Konfliktpotenzial dauerhaft zu reduzieren und die Akzeptanz für Wildtiere zu sichern.


Quellen:

  • Landesamt für Umwelt Bayern*
  • Beratungsstelle des Bundes (DBBW)*
  • Bundesfachstelle für Naturschutz*
  • Stellungnahmen Bund Naturschutz, Deutscher Tierschutzbund, Landesjagdverband Bayern*

    Wirksamkeit von Drohnen bei der Kitzrettung versus weiterführende Präventionsmaßnahmen

Das risikoreiche Frühjahr ist für Wildtiere eine kritische Zeit. Besonders Jungtiere, sogenannte Kitze, sind auf präzise Schutzmaßnahmen angewiesen. In den vergangenen Jahren haben Drohnen mit Wärmebildtechnik sich als effektives Instrument erwiesen, um diese zarten Tiere zu retten. Eine Evaluation des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums zeigt, dass bei der Kitzrettung mit Drohnen im Zeitraum 2021 bis 2023 durchschnittlich Kitze pro beflogenem Feldabschnitt gerettet wurden.* Diese Zahlen belegen die hohe Wirksamkeit der Technologie, wenngleich sie nur einen Teil eines umfassenden Präventionskonzepts darstellt.

Der bundesweite Einsatz von Drohnen durch die Deutsche Kitzrettungsinitiative im Jahr 2023 belegt die breite Akzeptanz und den Erfolg dieser Methode. Solche Aktivitäten ergänzen bewährte Maßnahmen wie das Abschalten sensibler Flächen während der Vogelbrutzeit oder die Einweisung in bewährte Verhaltensweisen.

Neben der modernen Technik bleibt die Diskussion um die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Photovoltaik-Anlagen relevant. Branchenberichte des Bundesverbands Solarwirtschaft schätzen, dass etwa ein geringer Prozentsatz der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern für die Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt wird.* Diese Flächenzerschneidung kann zu Konflikten mit dem Wildschutz führen. Daher ist es wichtig, bei der Gestaltung von Solarprojekten vorsichtig vorzugehen und Revieruntergänge zu vermeiden.

Vergleicht man die Effizienz der Drohnen mit anderen Maßnahmen, zeigt die Datenlage: Während Drohnen europaweit im Durchschnitt erfolgreich eingesetzt werden, bleiben sie nur eine von mehreren Optionen. Ein ganzheitlicher Ansatz, bei dem technische, organisatorische und flächenbezogene Maßnahmen Hand in Hand gehen, ist notwendig, um Wildschäden nachhaltig zu minimieren. Die Ergebnisse der Evaluationsstudie bestätigen, dass der Einsatz digitaler Technologien eine Schlüsselrolle im wald- und artenschutzpolitischen Strategie-Mix spielen kann.

Insgesamt bestätigen diese Zahlen und Studien die Bedeutung der Drohnentechnologie bei der Kitzrettung. Gleichzeitig zeigt die Diskussion um Solarflächen und bewährte Präventionsmaßnahmen, dass der Schutz junger Wildtiere nur im Zusammenspiel verschiedener Strategien gelingt – stets mit Blick auf die jeweiligen regionalen Bedingungen und die Nachhaltigkeit.

Ausblick: Konflikte, politische Weichenstellungen und praktische Herausforderungen

Das anstehende parlamentarische Verfahren zur Reform des Bayerischen Jagdgesetzes ist ein zentrales Element für die kommenden Monate. Die Priorisierung der Gesetzesnovelle mit Blick auf das Jagdjahr 2026/27, das ab 1. April 2026 beginnen soll, wird von den Verbänden gefordert, um rechtzeitige Wirksamkeit sicherzustellen. Damit verbunden ist die Erwartung, dass die neuen Regelungen zügig in Kraft treten und die nachfolgenden Beratungen möglichst ohne Verzögerungen verlaufen.

Zahlreiche Positionen aus der Forschung und verschiedenen Interessengruppen wandeln derzeit aufeinander zu. Während der Bayerische Bauernverband (BBV) die Novellierung im Sinne eines Kompromisses begrüßt, wurden widersprüchliche Einschätzungen aus anderen Verbänden deutlich. So fordert beispielsweise der Bund Naturschutz in einer Stellungnahme vom 11.09.2025, den Schutz von Naturschutzbelangen stärker zu gewichten und die Konflikte zwischen Wild, Eigentum und Naturschutz noch gezielter zu regulieren. Der Deutsche Tierschutzbund betont zudem die Notwendigkeit, Wildbestände nachhaltig zu steuern, wobei hier auch Fragen der Tierschutzhaltung und -betreuung tangiert werden (Stand: 11.09.2025).*

Gleichzeitig steht das Gesetz vor konkreten Prüfungen hinsichtlich seiner praktischen Umsetzung. Vor allem Fragen zur Handhabung von Wildtiermanagement sowie Maßnahmen zur Wildtierrettung bleiben umstritten. Die Aufnahme von Arten in das Jagdrecht wird als notwendiger Schritt betrachtet, um Rechtssicherheit zu schaffen.* Hierfür sind klare Zuständigkeiten, belastbare Monitoring-Strukturen und vernünftige Vollzugsmaßnahmen unerlässlich.

Die Forderung der Verbände nach schnellen Änderungen wird durch die Bedeutung des Gesetzes für die Eigentümerinnen und Eigentümer, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie Jagdgenossenschaften unterstrichen. Sie sollen künftig eigenverantwortlich und kooperationsorientiert handeln können, um Konflikte zu vermeiden und den Waldumbau aktiv voranzutreiben. Das Prinzip „Der Grundbesitz entscheidet!“ wird als zentrales Leitmotiv hervorgehoben, um den Handlungsspielraum vor Ort zu stärken.

Derzeit sind im Gesetzesentwurf bereits Maßnahmen wie verpflichtender Waldbegang, die stärkere Differenzierung im forstlichen Gutachten und der Schutz vor flächenübergreifender Bebauung vorgesehen. Doch noch bleibt offen, wie die praktische Umsetzung auf den verschiedenen Reviergrößen und in unterschiedlichen Nutzungsarten erfolgen wird. Insbesondere die Frage, ob und wie Drohnen zur Kitzrettung eingesetzt werden dürfen, bleibt ein Diskussionsthema unter Betrachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

In der politischen Diskussion wird deutlich, dass weiteres Abwägen zwischen Naturschutz, landwirtschaftlicher Nutzung und Wildtiermanagement bleibt. Das Gesetz gilt als Wendepunkt für die Zukunft des Wildmanagements in Bayern, mit Potenzial für positive Impulse bei ausgewogener Konfliktlösung.*

Die Reform bietet die Chance, das Eigentum, die Eigenverantwortung und den Schutz des Waldes künftig in einem noch besseren Einklang zu gestalten. Ob die gesetzlichen Weichenstellung endgültig gelingt, hängt maßgeblich vom weiteren politischen Prozess ab. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob die gesetzliche Umsetzung noch in diesem Jahr vorangebracht werden kann oder ob sich die Beratungen noch verzögern.*

Der Prozess bleibt offen für weitere Entwicklungen. Es ist zu erwarten, dass kommende Ausschussberatungen und parlamentarische Termine die Weichen für eine nachhaltige, rechtssichere und praxisnahe Regelung stellen. Die zentrale Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen den verschiedenen Interessen zu halten und den künftigen Wildmanagement-Ansatz klar und umsetzbar zu verankern.

Die nachfolgenden Informationen und Zitate basieren auf einer offiziellen Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands.

Weiterführende Quellen:

  • „Im forstlichen Gutachten 2021/2022 wurden in 36 % der bayerischen Hegegemeinschaften die Verbissbelastungen als ‚zu hoch‘ oder ‚deutlich zu hoch‘ eingestuft (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/jagd-forst/jagd/2025-12-03-Gesetzentwurf-BayJG-weitere-Vorschriften.pdf
  • „Laut forstlichem Gutachten wurden in Bayern im Zeitraum 2018/19 bis 2021/22 rund 13 % der Verjüngungsflächen ohne Schutzmaßnahmen als ‚nicht verbissgefährdet‘ bewertet; der Anteil der als ‚deutlich zu hoch‘ beurteilten Verbissbelastung lag bei rund 20 % (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/jagd-forst/jagd/2025-12-03-Gesetzentwurf-BayJG-weitere-Vorschriften.pdf
  • „Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Umwelt wurden im Jahr 2021 in Bayern 151 Nutztiere als Risse durch Wölfe bestätigt, 2022 waren es 179 und 2023 bereits 247 Nutztiere (Stand: 2021–2023).“ – Quelle: https://www.lfu.bayern.de
  • „Im Monitoringjahr 2023/24 wurden in Bayern 24 Wolfsrudel, 9 Paare und 16 residente Einzelwölfe nachgewiesen (Bericht veröffentlicht: 10.10.2024).“ – Quelle: https://www.lfu.bayern.de
  • „Für Bayern weist die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) für 2022 insgesamt 31 nachgewiesene Wolfsindividuen, für 2023 bereits 44 Individuen aus (Stand: 2022/2023).“ – Quelle: https://www.dbb-wolf.org
  • „Der Bund Naturschutz in Bayern kritisiert in einer Stellungnahme vom 11.09.2025, dass mit der Reform die Kontrolle der Rehwildbejagung weitgehend entfalle und damit eine ‚waldverträgliche Regulierung der Schalenwildbestände‘ nicht mehr gewährleistet sei; ein Gutachten sieht das Vorhaben als verfassungswidrig an.“ – Quelle: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/neues-jagdgesetz-kontrolle-der-rehwildbejagung-faellt-weg-massive-einschnitte-beim-artenschutz-verhindert
  • „Der Bund Naturschutz warnt in derselben Stellungnahme (11.09.2025), dass die geplante Neuregelung zur Fallenjagd auf geschützte Arten gegen EU-Naturschutzrecht und die staatliche Schutzpflicht aus Art. 20a GG verstoße.“ – Quelle: https://www.bund-naturschutz.de/pressemitteilungen/neues-jagdgesetz-kontrolle-der-rehwildbejagung-faellt-weg-massive-einschnitte-beim-artenschutz-verhindert
  • „Die Landesgruppe Bayern des Deutschen Tierschutzbundes kritisierte am 18.09.2025, dass die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht den Abschuss erleichtern könne und forderte stattdessen bessere Präventionsmaßnahmen und Entschädigungen.“ – Quelle: https://www.tierschutzbund.de/organisation/laender/bayern
  • „Der Landesjagdverband Bayern stellte am 20.09.2025 klar, dass eine Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht nur mit Anpassung des Bundesnaturschutzrechts zu einem praktikablen Bestandsmanagement führen könne.“ – Quelle: https://jagd-bayern.de/jagdpraxis/jagdrecht
  • „Eine Evaluationsstudie des Bayerischen Landwirtschaftsministeriums zur Kitzrettung mit Drohnen kommt für 2021–2023 auf durchschnittlich 2,2 gerettete Kitze pro beflogenem Schlag; in Pilotlandkreisen lag der Wert bei 3–4 Kitzen pro Schlag (Bericht veröffentlicht: 14.03.2024).“ – Quelle: https://www.stmelf.bayern.de
  • „Laut deutscher Kitzrettungsinitiative wurden bundesweit 2023 rund 16.000 Kitze durch Drohneneinsätze mit Wärmebildtechnik gerettet, davon etwa 3.500 in Bayern (Jahresbericht veröffentlicht: 30.11.2024).“ – Quelle: https://www.kitzrettung.de
  • „Der Bundesverband Solarwirtschaft schätzt in einem Branchenbericht vom 05.06.2024, dass etwa 1–2 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Bayern durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden (Stand: 2023).“ – Quelle: https://www.solarwirtschaft.de
  • „Für die EU berichten EU-Kommission und Large Carnivore Initiative for Europe (LCIE) im Bericht 2023, dass 21 von 27 Mitgliedstaaten Wölfe im Jagdrecht führen, häufig mit strengen Quoten- oder Ausnahmegenehmigungssystemen (Bericht veröffentlicht: 12.12.2023).“ – Quelle: https://www.bfn.de
  • „Der Goldschakal wird in mehreren EU-Ländern wie Ungarn, Slowenien und Kroatien seit Jahren als jagdbare Art mit Schonzeiten im Jagdrecht geführt (Stand: 09/2024).“ – Quelle: https://www.bfn.de
  • „Das Statistische Bundesamt weist für 2022 in Bayern Wildschäden an landwirtschaftlichen Kulturen von rund 12 Mio. Euro aus (Veröffentlichungsdatum: 18.07.2023).“ – Quelle: https://www.destatis.de
  • „Eine Analyse des Thünen-Instituts von April 2024 beziffert für Bayern die durch Rehwild verursachten Schäden an Forstkulturen auf jährlich 50–70 Mio. Euro volkswirtschaftliche Kosten inklusive Minderzuwächse und Schutzmaßnahmen.“ – Quelle: https://www.thuenen.de

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