Bayerisches Beteiligungsgesetz: GVB fordert verpflichtende Bürgerbeteiligung von 20 Prozent an Erneuerbare-Energien-Projekten

Am 7. Oktober 2025 berät der Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags über das neue Bayerische Beteiligungsgesetz. Der Genossenschaftsverband Bayern begrüßt die Gesetzesinitiative, besteht aber darauf, die Bürgerbeteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten nicht nur als Option, sondern als Pflicht vorzusehen. Er fordert dafür eine Mindestbeteiligung von 20 Prozent, um breite Akzeptanz und echte Mitbestimmung sicherzustellen.
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Inhaltsübersicht

– GVB fordert verpflichtende Bürgerbeteiligung an Erneuerbare-Energien-Projekten statt bloßer Soll-Regelung
– Gesetz soll Mindestbeteiligung von 20 % mit finanziellen und inhaltlichen Mitwirkungsrechten vorsehen
– Über 350 Energiegenossenschaften stärken bereits regionale Energiewende durch Stromerzeugung aus Sonne, Wind und Wasser

Wirtschaftsausschuss berät Gesetz zur Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren Energien

Am 7. Oktober 2025 steht im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtags die Beratung über das Bayerische Beteiligungsgesetz auf der Agenda. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt den Gesetzentwurf grundsätzlich als einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Akzeptanz der Energiewende in der Region. Gleichzeitig weist der Verband darauf hin, dass die geplanten Regelungen für die Bürgerbeteiligung nicht ausreichen und zwingend verbindlich ausgestaltet sein müssen.

„Echte Bürgerbeteiligung darf nicht vom guten Willen einzelner Projektträger abhängen“, stellt GVB-Präsident Stefan Müller klar. Nur durch eine verpflichtende Beteiligung lasse sich die breite gesellschaftliche Zustimmung erreichen, die notwendig ist, um die Energiewende erfolgreich umzusetzen. Aus Sicht des GVB müsse die gegebenenfalls im Gesetz vorgesehene Soll-Regelung in eine Muss-Regelung verwandelt werden.

Kernpunkt der Forderungen ist eine Mindestbeteiligung von 20 Prozent, die nicht nur finanzielle Anteile, sondern auch Mitwirkungsrechte umfasst. Müller erläutert: „Nur so könne sichergestellt werden, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden tatsächlich Verantwortung übernehmen und vom wirtschaftlichen Erfolg der Projekte profitieren.“ Die Beteiligung soll bevorzugt über Bürgerenergiegesellschaften laufen, wobei Energiegenossenschaften eine zentrale Rolle spielen.

Bayern verfügt bereits über eine vielfältige Landschaft von über 350 Energiegenossenschaften (Stand: 7. Oktober 2025 – PM). Diese Organisationen erzeugen und verteilen Strom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft, betreiben Nahwärmenetze und fördern damit die regionale Wertschöpfung. Sie ermöglichen gegenüber anonymen Investoren eine direkte Partizipation der Menschen vor Ort und sichern damit eine demokratische und wirtschaftliche Teilhabe an der Energiewende.

„Die Energiewende gelingt nur mit den Menschen vor Ort“, betont Stefan Müller und unterstreicht damit die Bedeutung von Genossenschaften als Mittler zwischen Projekten und Bürgerinnen und Bürgern. Ihre Einbindung sorgt für langfristiges Engagement und stärkt das Vertrauen in erneuerbare Energieprojekte.

Was der Gesetzentwurf zur Bürgerbeteiligung vorsieht

Der vorgelegte Entwurf des bayerischen Beteiligungsgesetzes stellt einen wichtigen Schritt zur Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern bei erneuerbaren Energieprojekten dar. Er knüpft an frühere Planungen der Staatsregierung aus dem Jahr 2024 an, die eine verpflichtende Beteiligung vorsahen, konkret für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Dabei sollten verschiedene Modelle zur Teilhabe möglich sein, wie die Beteiligung an Projektgesellschaften, vergünstigte Stromtarife sowie die Förderung gemeinnütziger Initiativen (Stand: 16.07.2024).

Anders als diese ursprünglich verpflichtende Ausgestaltung formuliert der aktuelle Entwurf von Oktober 2025 die Beteiligung lediglich als Soll-Regelung. Damit bleibt die Bürgerbeteiligung im Gesetzesentwurf eine Empfehlung, keine verbindliche Pflicht. Dies steht im direkten Widerspruch zu den Aussagen aus dem Vorjahr, als seitens der Staatsregierung eine verpflichtende Ausgestaltung angekündigt wurde. Diese unterschiedlichen Informationsstände spiegeln sich in der Debatte um den Gesetzentwurf wider, ohne dass Spekulationen zum weiteren Verlauf angebracht sind.

Die Geltung des Beteiligungsgesetzes konzentriert sich auf Windenergieanlagen mit über 50 Metern Höhe sowie auf Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von fünf Megawatt (Stand: 17.07.2024). Für diese Projekte sieht der Entwurf Beteiligungsmöglichkeiten für Anwohner innerhalb eines räumlichen Radius von 2,5 Kilometern vor. Die finanzielle Teilhabe bemisst sich dabei auf eine Vergütung von 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Ausnahmen gelten unter anderem für Bürgerenergiegesellschaften sowie bestimmte Formen der Photovoltaik, die von den Beteiligungspflichten ausgenommen bleiben (Stand: 17.07.2024).

Die zentralen Eckpunkte im Überblick

  • Verpflichtende Bürgerbeteiligung: ursprünglich geplant (Stand: 16.07.2024), im aktuellen Entwurf als Soll-Regelung formuliert (Stand: 07.10.2025)
  • Anwendungsbereich: Windenergieanlagen über 50 Meter Höhe, Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab 5 MW (Stand: 17.07.2024)
  • räumlicher Radius für Teilhabemöglichkeiten: 2,5 Kilometer (Stand: 17.07.2024)
  • finanzielle Beteiligung: 0,3 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 17.07.2024)
  • Ausnahmen: Bürgerenergiegesellschaften und bestimmte Photovoltaik-Formen (Stand: 17.07.2024)

Die vorgesehenen Modelle zur finanziellen Teilhabe umfassen neben der Beteiligung an Projektgesellschaften auch vergünstigte Stromtarife und die Förderung von gemeinnützigen Projekten. Die Ausnahmen für Bürgerenergiegesellschaften sichern deren weitergehende Aktivitäten ab und betonen die Rolle von Energiegenossenschaften als wichtige Akteure für die regionale Energiewende. Der Genossenschaftsverband Bayern hat darauf hingewiesen, dass echte Mitsprache nur mit verpflichtenden Beteiligungsrechten erreicht wird, um das Vertrauen vor Ort zu stärken.

Insgesamt zeigt der Gesetzentwurf eine klare Ausrichtung auf die Einbindung der lokalen Bevölkerung, wenn auch die Reichweite der Pflicht und der finanzielle Anreiz derzeit weniger strikt formuliert sind als noch im Vorjahr angekündigt. Eine sorgfältige Beobachtung der weiteren politischen Beratungen bleibt angesichts der divergierenden Planungen geboten.

Wie Bürgerenergie und Beteiligung die Regionen stärken

Bürgerenergiegesellschaften und insbesondere Energiegenossenschaften spielen eine zentrale Rolle bei der Gestaltung der Energiewende. Sie eröffnen Menschen vor Ort die Möglichkeit, sich aktiv an Projekten für erneuerbare Energien zu beteiligen, was nicht nur die Akzeptanz erhöht, sondern auch die regionale Wirtschaftskraft stärkt. In Bayern engagieren sich rund 40.000 Mitglieder in Energiegenossenschaften (Stand: August 2025). Diese Gemeinschaften ermöglichen es den Menschen, finanziell und inhaltlich an lokalen Energieprojekten mitzuwirken – und damit Wertschöpfung, die in der Region verbleibt, zu fördern.

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vertritt als eine der größten Wirtschaftsorganisationen im Freistaat derzeit 1.201 Mitglieder (Stand: 31.12.2024). Darunter sind 180 Volksbanken und Raiffeisenbanken (davon 27 mit Warengeschäft) sowie 1.021 Unternehmen aus Bereichen wie Landwirtschaft, Energie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Mit rund 50.000 Beschäftigten und 2,8 Millionen Anteilseignern bilden diese Mitglieder einen bedeutenden Mittelstandsverband, der maßgeblich zur wirtschaftlichen Stabilität Bayerns beiträgt.

Beteiligung vor Ort: Chancen und Fragen

Echte Mitsprache entsteht vor allem durch verbindliche Regeln. Der aktuelle Entwurf des Bayerischen Beteiligungsgesetzes sieht Ausnahmen für Bürgerenergiegesellschaften vor (Stand: 17.07.2024), die dem GVB zufolge überdacht werden sollten. Denn nur eine verbindliche Beteiligung garantiert, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden am wirtschaftlichen Erfolg der Projekte Anteil nehmen und zugleich ein Mitspracherecht erhalten. Das schafft Vertrauen und fördert langfristig die Akzeptanz für die Energiewende. Die breite Einbindung der Menschen vor Ort bringt zudem konkrete Vorteile für regionale Entwicklung und Beschäftigung.

Praktische Effekte und Fragestellungen für Bürger und Kommunen:

  • Wie können finanzielle Teilhabe und Mitbestimmung durch Energiegenossenschaften nutzbar gemacht werden?
  • Welche Voraussetzungen schaffen Kommunen, damit Bürgerbeteiligung an erneuerbaren Energieprojekten verbindlich wird?

Diese Aspekte zeigen, wie die regionale Energiewende nicht nur klimatische Ziele unterstützt, sondern auch den Zusammenhalt und die wirtschaftliche Stärke in bayerischen Gemeinden fördert.

Blick nach vorn: Der Weg zur verbindlichen Bürgerbeteiligung

Die Beratungen im Wirtschaftsausschuss markieren einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zur Ausgestaltung des Bayerischen Beteiligungsgesetzes. Nach der Ausschussberatung folgt die politische Abstimmung, die über die konkrete Umsetzung und Verbindlichkeit der Bürgerbeteiligung bei Erneuerbare-Energien-Projekten entscheidet. Der Genossenschaftsverband Bayern setzt sich weiterhin dafür ein, dass die Beteiligung der Menschen vor Ort eine verbindliche Pflicht wird und nicht nur eine freiwillige Option bleibt.

Denn die Bürgerinnen und Bürger spielen eine zentrale Rolle beim Gelingen der Energiewende. Mit ihrer aktiven Mitwirkung schaffen sie Vertrauen und stärken regionale Wertschöpfung. Vor diesem Hintergrund unterstreicht Stefan Müller, Präsident des GVB, die Bedeutung einer gemeinschaftlichen Gestaltung: „Wenn die Energiewende in Bayern gelingen soll, müssen wir sie gemeinsam gestalten – demokratisch, wirtschaftlich und regional.“

Die Inhalte dieses Beitrags stützen sich auf eine Pressemitteilung des Genossenschaftsverbands Bayern.

Weiterführende Quellen:

8 Antworten

  1. …ich finde die Idee gut und wichtig für unsere Zukunft! Aber wie können wir sicherstellen das jeder Bürger tatsächlich teilnehmen kann? Ich hoffe auf weitere Informationen und vielleicht sogar Workshops dazu!

  2. Ich finde es toll, dass so viele Energiegenossenschaften existieren! Aber ich mache mir Sorgen darüber, ob die finanziellen Anreize ausreichen werden. Wird das wirklich genug Leute motivieren? Was denkt ihr?

    1. Das sehe ich auch so! Vielleicht sollte man überlegen, wie man diese Anreize erhöhen könnte. Gibt es Beispiele aus anderen Regionen, wo das besser funktioniert hat?

    2. …und was ist mit den langfristigen Effekten? Ich hoffe nur, dass es nicht bei leeren Versprechen bleibt und wir am Ende nichts davon haben.

  3. Der Artikel spricht viele wichtige Punkte an, aber ich frage mich, wie man sicherstellen kann, dass auch wirklich alle Bürger informiert werden? Gibt es da schon Pläne? Vielleicht könnte man auch lokale Informationsveranstaltungen organisieren.

    1. Das wäre echt eine gute Idee! Ich denke, wenn die Leute mehr Informationen haben, dann sind sie auch eher bereit zu investieren. Wie könnte man sowas umsetzen? Könnte das der GVB übernehmen?

  4. Ja, ich denke auch, dass eine Mindestbeteiligung von 20% wichtig ist. Aber was ist mit den kleinen Gemeinden? Haben die auch eine Chance auf solche Projekte oder bleibt das alles den großen Firmen überlassen?

  5. Ich finde die Idee von Bürgerbeteiligung echt super, aber warum sind die Regelungen nicht einfach verpflichtend? Es sollte doch klar sein, dass die Menschen hier mitbestimmen wollen! Was denkt ihr darüber?

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