Bayerischer Wassercent 2026: BBV kritisiert Mehrkosten und fordert Nachbesserungen für Landwirte

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Der Bayerische Bauernverband (BBV) kritisiert die für Mittwochabend geplanten Schlussberatungen zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. BBV-Präsident Günther Felßner warnt, die geplante Abgabe auf Grundwasserentnahmen belaste die Betriebe mit zusätzlichen Kosten und Bürokratie, obwohl sie entscheidend zum Wasserschutz beitrügen. Der Verband fordert unter anderem eine Ausweitung der Freigrenze und eine klare Zweckbindung der Einnahmen.

Inhaltsverzeichnis

– Der Bayerische Bauernverband fordert Nachbesserungen an der geplanten Wassergesetz-Novelle.
– Kritisiert wird der „Wassercent“ wegen hoher Kosten und Bürokratie für Landwirte.
– Eine klare Priorisierung der landwirtschaftlichen Wasserversorgung wird angemahnt.

Wassergesetz-Novelle: Bauernverband fordert letzte Korrekturen

Am Mittwochabend sollen im Bayerischen Landtag die Schlussberatungen zur Novelle des Bayerischen Wassergesetzes stattfinden. Kurz vor dieser Entscheidung appelliert der Bayerische Bauernverband (BBV) erneut an die Abgeordneten, zentrale Nachbesserungen vorzunehmen. Der Verband betont sein klares Bekenntnis zu einer nachhaltigen Wassernutzung und verweist auf die Rolle der Familienbetriebe für Grundwasserneubildung und Ernährungssicherung.

Die schärfste Kritik gilt dem geplanten „Wassercent“. BBV-Präsident Günther Felßner argumentiert: „Unsere Betriebe sichern die regionale Lebensmittelversorgung und tragen entscheidend zum Wasserschutz und zur Grundwasserneubildung bei. Sie mit zusätzlichen Kosten und neuer Bürokratie zu belasten, wäre der völlig falsche Weg.“ Er hält den Ansatz für wenig wirksam und stellt fest: „Damit geht dieser Ansatz am eigentlichen Ziel vorbei.“

Der BBV formuliert vier konkrete Forderungen für die letzte Lesung im Landtag:

  • Klare Priorisierung der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen und forstwirtschaftlichen Produktion als Teil der Daseinsvorsorge.
  • Ausweitung der Freigrenze von 5.000 m³ (Stand: Oktober 2025)* auf alle landwirtschaftlichen Betriebe – nicht nur auf jene mit eigenem Hofbrunnen.
  • Verbindliche und transparente Zweckbindung der Einnahmen aus dem Wassercent zugunsten wirksamer Maßnahmen für den Landschaftswasserhaushalt und die Landwirtschaft.
  • Praxistaugliche Lösungen neben Wasser- und Bodenverbänden, damit auch Betriebe in Alleinlage eine funktionierende Bewässerungsinfrastruktur entwickeln können.

Aus Sicht des Bauernverbandes muss das Gesetz den Wasserschutz voranbringen, ohne die Betriebe mit neuen finanziellen und bürokratischen Lasten zu überfordern.

Der Wassercent in Bayern: Ziele, Kosten und Kritikpunkte

Die geplante Abgabe auf Grundwasserentnahmen, umgangssprachlich als „Wassercent“ bekannt, ist ein zentraler Bestandteil der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. Das Gesetz sieht vor, die neue Gebühr zum 1. Juni 2026* einzuführen. Der Hebesatz soll bei 10 Cent pro Kubikmeter entnommenem Grundwasser liegen (Stand: Juli 2025). Die Einnahmen sind für Maßnahmen zum Schutz des Landschaftswasserhaushalts vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung der Abgabe und ihre praktische Umsetzung sind jedoch Gegenstand anhaltender fachlicher und politischer Debatten.

Einführungstermin und Hebesatz

Mit dem Stichtag 1. Juni 2026* erhält Bayern ein neues Instrument zur Finanzierung von Maßnahmen für den Gewässerschutz. Die Abgabe in Höhe von 10 Cent pro Kubikmeter soll auf alle relevanten Grundwasserentnahmen erhoben werden. Die Politik verspricht sich von dieser Lenkungsabgabe einen sparsameren Umgang mit der Ressource Wasser. Ob dieses Ziel mit dem vergleichsweise niedrigen Preis von 10 Cent pro Kubikmeter – was 0,01 Cent pro Liter entspricht – erreicht werden kann, bezweifeln jedoch viele Experten und betroffene Verbände. Sie kritisieren, die finanzielle Belastung sei zu gering, um ein wirksames ökonomisches Signal für konsequentes Wassersparen zu setzen.

Messpflicht und praktische Umsetzbarkeit

Eine der größten Kontroversen dreht sich um die Frage der Messung. Kritiker aus Kommunen und Umweltverbänden bemängeln, dass die geplante Regelung keine flächendeckende Einbaupflicht für Wasserzähler vorsieht (Stand: Oktober 2025)*. Stattdessen sollen Schätzungen und pauschale Annahmen zur Ermittlung der entnommenen Wassermenge zulässig sein. Diese Lücke führt aus Sicht der Kritiker dazu, dass die Abgabe ihre Lenkungswirkung verfehlt. Wenn die tatsächliche Entnahmemenge nicht präzise erfasst wird, entfällt auch der direkte finanzielle Anreiz, den Verbrauch zu reduzieren.

Diese Bedenken wurden auch in einer Expertenanhörung im Bayerischen Landtag deutlich. Fachleute bezeichneten den Entwurf als ungerecht und nicht zukunftsfähig (Stand: Dezember 2025)*. Der zentrale Vorwurf: Das Gesetz schaffe durch unklare Messvorgaben und Ausnahmen ein System, das weder verursachergerecht sei noch einen effektiven Beitrag zum Wasserspareffekt leiste. Der Verwaltungsaufwand für die Erhebung der Abgabe stehe in einem fragwürdigen Verhältnis zum ökologischen und lenkungspolitischen Nutzen. Die Kritik zielt somit auf einen grundlegenden Widerspruch ab: Ein Instrument, das Verwaltungskosten verursacht, aber sein eigentliches Ziel – die deutliche Reduktion des Wasserverbrauchs – aufgrund systemischer Schwächen möglicherweise verfehlt.

Brunnenbesitz und Bürokratie: Zahlen zur Belastung landwirtschaftlicher Betriebe

Die Diskussion um den sogenannten Wassercent betrifft nicht nur eine kleine Nische, sondern einen erheblichen Teil der bayerischen Landwirtschaft. Die Verbreitung eigener Brunnen und die damit verbundenen administrativen Kosten zeigen, welche Dimension die geplante Gesetzesänderung für viele Betriebe haben könnte.

Brunnenbesitz in der Landwirtschaft

Schätzungen gehen davon aus, dass etwa ca. 60–70 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern über einen eigenen Brunnen verfügen (Stand: 2024)*. Diese hohe Zahl macht deutlich, warum Ausnahmeregelungen oder neue Gebühren eine breite Masse an Landwirten direkt betreffen. Für diese Betriebe ist der eigene Brunnen oft die Grundlage für die Tierhaltung und in einigen Regionen oder für bestimmte Kulturen auch für die Bewässerung unverzichtbar. Eine verlässliche Wasserversorgung ist aus Tierwohl- und Seuchenschutzgründen essenziell. Wenn neue Regelungen an dieser Stelle ansetzen, haben sie folglich potenziell weitreichende Folgen für einen Großteil der Branche.

Bürokratiekosten durch Wasserentnahmegebühren

Neben der prinzipiellen Gebühr selbst entstehen für die Betriebe auch administrative Aufwände. Eine Studie aus dem Jahr 2022 beziffert die jährlichen Bürokratiekosten pro Betrieb durch Wasserentnahmegebühren auf 500–800 EUR jährlich (Stand: 2022)*. Diese Summe entsteht durch Dokumentationspflichten, Antragsverfahren und den allgemeinen Verwaltungsaufwand. Die gleiche Studie weist darauf hin, dass eine unzureichende Messpflicht die Lenkungswirkung solcher Gebühren begrenzt. Wenn der tatsächliche Verbrauch nicht präzise erfasst wird, fehlt der direkte ökonomische Anreiz zur Einsparung, während der bürokratische Aufwand für die Betriebe dennoch bestehen bleibt.

Konfliktlinien: Kommunen, Verbände und Recht

Die geplante Einführung des sogenannten Wassercent in Bayern stößt nicht nur bei Landwirten auf Widerstand. Eine Reihe weiterer Akteure übt scharfe Kritik an der Gesetzesnovelle und sieht grundlegende Probleme in der Ausgestaltung. Während der Bayerische Bauernverband (BBV) vor allem die Belastung für seine Betriebe kritisiert, richten Kommunen, Umweltverbände und Rechtsexperten den Blick auf andere Schwachstellen: eine unzureichende Messpflicht, eine als zu hoch empfundene Freimenge und mögliche Verfassungsverstöße.

Kritik an Lastenverlagerung

Besonders die Kommunen sehen sich durch die geplante Regelung benachteiligt. Sie kritisieren eine ungleiche Verteilung der Lasten. Während für die landwirtschaftliche Entnahme eine Freimenge von 5.000 Kubikmetern pro Jahr vorgesehen ist, sollen kommunale Wasserversorger und private Haushalte bereits ab dem ersten entnommenen Kubikmeter zahlen. Diese Ungleichbehandlung aller Wasserentnahmen halten Kommunen und Umweltverbände für nicht vermittelbar (Stand: Oktober 2025)*.

Der Bayerische Gemeindetag geht noch einen Schritt weiter und erwägt eine Verfassungsklage. Der Vorwurf: Der Staat verlagere mit dem Wassercent und anderen geplanten Änderungen im Hochwasserschutz vorzeitig finanzielle Lasten auf die Kommunen. Kritisiert werden zudem die zu erwartende zusätzliche Bürokratie und die daraus resultierenden Mehrkosten für die Gemeinden (Stand: November 2025)*.

Fehlende Zählerpflicht als Streitpunkt

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die technische Umsetzbarkeit. Experten, die im Dezember 2025 im Landtag angehört wurden, monierten deutlich, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Form nicht zukunftsfähig sei. Ohne eine verpflichtende und flächendeckende Messung lasse sich die tatsächliche Entnahmemenge vieler Nutzer nicht erfassen, was zu Ungerechtigkeiten bei der Gebührenpflicht führe. Die Kritik von verschiedenen Seiten zeigt, dass die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine grundlegende verwaltungstechnische und rechtliche Herausforderung darstellt. Die Debatte dreht sich weniger um das Prinzip des Wasserschutzes an sich, sondern vielmehr um die Frage, wer die Kosten trägt und wie eine gerechte und praktikable Erfassung aller Entnahmen gewährleistet werden kann.

Ausblick: Was jetzt zu erwarten ist

Die Entscheidung des Bayerischen Landtags ist gefallen, doch die Debatte um den Wassercent und die Novelle des Wassergesetzes ist damit nicht beendet. Die kommenden Monate werden zeigen, wie die neuen Regelungen in der Praxis ankommen und ob politischer Handlungsbedarf für Nachbesserungen entsteht. Verschiedene Szenarien sind denkbar, die von einer konsequenten Umsetzung bis zu gezielten Korrekturen reichen.

Ein zentraler Punkt wird die konkrete Verwendung der eingenommenen Mittel sein. Praxistaugliche Lösungen sollen unter anderem Wasser- und Bodenverbände unterstützen, damit auch Betriebe in Alleinlage eine funktionierende Bewässerungsinfrastruktur entwickeln können.*

Faire Lösung für Betriebe möglich?

Ob die gefundene Regelung für die Betriebe als fair empfunden wird, hängt maßgeblich von der praktischen Umsetzung ab. Kritiker sehen weiterhin die Gefahr unverhältnismäßiger Belastungen, insbesondere für Betriebe ohne eigenen Brunnen oder mit speziellen Kulturen. Politische Handlungsoptionen, die in Zukunft diskutiert werden könnten, wären beispielsweise Nachbesserungen bei den Messpflichten, um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, oder erweiterte Ausnahmeregelungen für existenzsichernde Bewässerung in der Landwirtschaft. Diese sind als mögliche Entwicklungspfade zu verstehen, nicht als sichere Prognose.

Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Der Bayerische Landtag muss die Umsetzung der Gesetzesnovelle begleiten. Die Kommunen stehen vor der Aufgabe, die neuen Vorgaben in die Verwaltungspraxis zu überführen. Und Verbände wie der Bayerische Bauernverband werden genau beobachten, welche Auswirkungen die Regelungen auf ihre Mitglieder haben. Sie bleiben wichtige Ansprechpartner, um praxistaugliche Lösungen zu finden und bei Bedarf auf notwendige Anpassungen hinzuwirken. Die Verantwortung für eine funktionierende und akzeptierte Wasserpolitik liegt in den kommenden Monaten bei diesen Akteuren gemeinsam.

Dieser Beitrag enthält Informationen und Aussagen, die auf einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauernverbands beruhen.

Weiterführende Quellen:

9 Antworten

  1. ‚Klarheit‘ in den Regelungen wäre hilfreich! Aber was ist mit den Gemeinden? Sie scheinen auch betroffen zu sein von diesen neuen Regeln. Welche Erfahrungen haben andere damit gemacht?

    1. Ja genau Gitta77! Die Gemeinden könnten auch an einem Strang ziehen und Lösungen finden für alle Seiten.

  2. ‚Nachbesserungen‘ klingt nach einem guten Plan! Wir müssen sicherstellen, dass unser Wasser geschützt wird und gleichzeitig die Landwirte nicht leiden müssen.

  3. ‚Wassercent‘ könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein, aber ich sehe viele Probleme bei der Umsetzung. Wer kümmert sich um diese Bürokratie? Ist das wirklich notwendig?

  4. Die Kritik am Wassercent ist gerechtfertigt. Wenn man als Bauer ständig neue Gebühren zahlen muss, bleibt wenig Geld übrig für Investitionen in nachhaltige Lösungen. Wie sieht das andere Leute hier?

    1. Ich stimme dir zu, Karlheinz! Eine faire Lösung muss her! Wir sollten mehr über die Bedeutung der Wasserzähler sprechen und ob diese wirklich notwendig sind.

  5. Ich finde es wichtig, dass wir die Landwirtschaft nicht mit zu viel Bürokratie belasten. Die Idee vom Wassercent klingt gut, aber die Umsetzung ist entscheidend. Wie können wir sicherstellen, dass die Betriebe nicht überfordert werden?

    1. Genau! Ich mache mir auch Sorgen über die Bürokratie. Gibt es nicht bessere Lösungen, um Wasserschutz zu gewährleisten ohne zusätzliche Kosten? Vielleicht sollten wir mehr darüber diskutieren.

    2. Das stimmt, Sofie! Die Landwirte leisten viel für unseren Wasserschutz und die Lebensmittelversorgung. Es wäre interessant zu wissen, wie andere Länder solche Regelungen umgesetzt haben.

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