Bremen (VBR). Baujagd: Rechtswidrig und ineffizient
Etwa von November bis Ende Februar werden Füchse und Dachse dort bejagt, wo sie während der Paarungszeit und später mit ihren Welpen ihren Rückzugsort haben: Am Dachs- oder am Fuchsbau. Die Baujagd ist eine der widerwärtigsten und meistkritisierten Jagdarten in Deutschland. Am Beispiel Sachsen wollen wir hier kurz aufzeigen, dass die Baujagd weder tierschutzkonform noch effizient ist.
In Sachsen wurden im Durchschnitt der letzten vier Jagdjahre (inkl. 2021/22) pro Jahr knapp 16.000 Füchse auf den Streckenlisten ausgewiesen. Der Anteil (inkl. Fallwild) der im Rahmen der Baujagd erlegten Füchse dürfte ähnlich wie in NRW zwischen 1,4 und 2,8 Prozent der Fuchsstrecke schwanken [1]. Das entspricht in Sachsen gerade einmal einer Strecke von 220 bis 450 Füchsen pro Jahr – ein Wert, der allein durch das erfasste Fallwild (hauptsächlich verunfallte Füchse) um ein Vielfaches überboten wird. Oder anders ausgedrückt, es werden gerade einmal 0,014 bis 0,029 Füchse pro 100 ha (= 1 Quadratkilometer) jagdbarer Fläche mittels der Baujagd erlegt. Das entspricht einer Fläche von etwa 5.000 bis 10.000 Fußballfeldern für einen toten Fuchs.
In Sachsen wie in anderen Bundesländern gibt es unseres Wissens weder auf Landes- noch auf Kreisebene valide belastbare Daten, die überhaupt einen ökologischen Nutzen der freiheitlichen Fuchsjagd z.B. hinsichtlich der im Bestand gefährdeten jagdbaren Arten Feldhase oder Rebhuhn oder auch bezüglich der nicht dem Jagdrecht zugeordneten Bodenbrüter belegen. Ein Blick in die Jagdstrecken ist vielmehr ein Indiz dafür, dass die Restbestände der Rebhühner trotz intensiver Fuchsjagd in nicht überlebensfähigen Größenordnungen stagnieren und diese Tierart in Sachsen sogar mehr oder weniger ausgestorben ist. Auch dem Wildtierinformationssystem der Länder (WILD) werden seit der Zählung 2017 keine Bestandsdaten mehr gemeldet. Ein Einfluss der Fuchsjagd auf die auf sehr geringem Niveau stagnierenden Bestände der Feldhasen in Sachsen ist ebenso auszuschließen. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie zuständige Ministerien zu der Feststellung kommen, dass „die Bejagung … von Füchsen… einen wichtigen Beitrag zum Erhalt anderer, gefährdeter oder sogar in ihrem Bestand bedrohter Arten leisten kann“ [2].
Auch die seitens der Jägerschaft und leider auch seitens der Ministerien immer wieder vorgebrachten Argumente hinsichtlich einer „Seuchen“-Prävention oder einer Bestandsregulierung durch die Fuchsjagd laufen ins Leere. Dort, wo Fuchsbestände in deutschen Nationalparks, im Kanton Genf oder in Luxemburg teilweise seit Jahrzehnten nicht bejagt werden, gibt es weder belastbare Hinweise auf negative Auswirkungen hinsichtlich diverser Krankheitsbilder (Räude, Staupe) noch hinsichtlich des Befalls durch den Fuchsbandwurm. Auch ist es in keinem der genannten fuchsjagdfreien Areale zu einer wie auch immer gearteten „Überpopulation“ gekommen.
Auf der anderen Seite weisen verschiedene Studien darauf hin, dass gerade durch eine intensive Jagd auf Füchse Krankheiten [3] und Bandwurmbefall [4] tendenziell zunehmen. Grund dafür ist, dass durch die intensive Jagd letztlich mehr und jüngere, mit geringeren Resistenzen ausgestattete Füchse (Kompensation der Bestandsverluste durch erhöhte Reproduktion, Reduzierung des Durchschnittsalters der Bestände) auf der Reviersuche sind und dadurch das Verbreitungspotenzial für Krankheiten oder den Fuchsbandwurm steigt. Das Paradebeispiel für eine völlig sinnfreie Bejagung der Füchse ist die missglückte Tollwutbekämpfung. Erst der Einsatz von großräumig gestreuten Impfködern hat die sylvatische Tollwut in Deutschland und weiten Teilen Europas ausgelöscht.
Wenn schon so erhebliche Zweifel an der einer ökologischen oder epidemiologischen Effizienz der Fuchsbejagung insgesamt bestehen, was kann die Jägerschaft dann mit dem Bruchteil der erlegten Füchse im Rahmen der nicht tierschutzkonformen Baujagd schon erreichen? Die Baujagd ist heute eine der tierschutzwidrigsten Jagdarten überhaupt.
Aktuell ist im Rahmen der Novellierung des Landesjagdgesetzes Rheinland-Pfalz ein Verbot – wie schon in Baden-Württemberg realisiert – der Baujagd im Naturbau geplant. Hintergrund ist die Gefahr für Leib und Leben des Bauhundes, die insbesondere bei Dachsen, aber auch bei wehrhaften Füchsen gegeben ist. Die Jagd im künstlich angelegten Bau wird von diesem Verbot allerdings ausgenommen, was unseres Erachtens zu kurz gesprungen ist. Denn auch in Kunstbauen flieht nicht jeder Fuchs sofort vor dem Jagdhund; Beißereien zwischen Fuchs und Jagdhund können daher auch dort nicht sicher ausgeschlossen werden. Schwere Verletzungen auf beiden Seiten kommen somit auch bei der Jagd am Kunstbau vor.
Selbst wenn der Fuchs den Bau verlässt, ist er dabei hochflüchtig. Auch ein Schrotschuss kann daher nicht sicherstellen, dass der vergleichsweise kleine, schnelle und plötzlich aus dem Baueingang flüchtende Fuchs tödlich getroffen wird. Das Risiko von nicht-tödlichen Verletzungen, die schlimmstenfalls zu einem langsamen, qualvollen Tod führen, ist infolgedessen erheblich. Auch insofern stellt die Baujagd – egal, ob am Kunst- oder Naturbau – einen Verstoß gegen das im Tierschutzgesetz festgeschriebene Gebot der größtmöglichen Schmerzvermeidung (§ 4 Abs. 1 Satz 2 TierSchG) dar. Die Baujagd ist schon aus diesem Grund auch nicht weidgerecht, denn sie verstößt gegen den Tierschutzaspekt der Weidgerechtigkeit als „Einstellung des Jägers zum Tier als Mitgeschöpf, dem vermeidbare Schmerzen zu ersparen sind“ [5]. Dass die größtmögliche Schmerzvermeidung Bestandteil der Weidgerechtigkeit ist, bestätigt auch das VG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 25.11.2010 – 15 L 1867/10.
Tierschutzrelevant im Natur- wie im Kunstbau ist außerdem, dass Füchse bei der Baujagd an einem Ort attackiert werden, der von ihnen als sicherer Rückzugs- und Ruheort während der Paarungs- und der Setzzeit genutzt wird. Die Baujagd ist daher geeignet, Tiere zu traumatisieren. Wie der Biologe Darius Weber beispielsweise feststellte, kann intensiv betriebene Baujagd dazu führen, dass Füchse ihre Baue deutlich seltener aufsuchen [6]. Ein Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz [7] kommt unter anderem aus diesem Grund zu dem Ergebnis, dass die Baujagd grundsätzlich als tierquälerisch und tierschutzwidrig zu bewerten ist. Seitdem haben die Kantone Thurgau, Zürich, Baselland, Waadt und Bern die Baujagd bereits verboten; es ist fest damit zu rechnen, dass weitere Kantone folgen werden.
Das Bundesjagdgesetz schreibt in § 1 Abs. 3 vor, dass bei der Ausübung der Jagd die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten sind. Anerkannt sind insbesondere die nachfolgend aus den Grundsätzen der Weidgerechtigkeit abgeleiteten Verpflichtungen [9]:
– Dem Wild sind unnötige Qualen zu ersparen.
– Das Wild ist als das dem Menschen am nächsten stehende Geschöpf der Natur zu achten.
– Dem Wild ist im Rahmen des Zwecks und Zieles der Jagd ein Maximum an Chancen zu lassen.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen erfüllt den Straftatbestand des § 17 TierSchG, der die Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund unter Strafe stellt. Die Baujagd ist mit den oben beschriebenen Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit nicht vereinbar [11]. Insbesondere hat der Fuchs im Rahmen dieser Jagdart nicht das gebotene Maximum, sondern, wenn überhaupt, nur eine minimale Chance zu entkommen. Das gilt nicht nur für die hochträchtige Fähe, sondern auch für jeden anderen Fuchs im Bau. Denn in der Regel werden sämtliche Ausgänge des Fuchsbaus von wartenden Jägern bewacht oder sogar mit Fangnetzen gegen die Flucht gesichert [12]. Gänzlich ohne eine Chance ist der nicht aus dem Bau fliehende Fuchs, wenn er noch mithilfe eines Spatens in den Baugängen eingrenzt, festgesetzt und mit der Zange herausgezogen bzw. per Fangschuss getötet wird.
Die Baujagd ist somit nicht nur tierschutzwidrig, sondern verstößt auch gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit und das Tierschutzgesetz. Es ist an der Zeit, die Baujagd zu verbieten und tierfreundlichere und effizientere Lösungen zu finden.
Quellen:
[1] Studie zu Baujagd in Sachsen
[2] Aussage des zuständigen Ministers
[3] Studie zu Krankheiten durch intensive Fuchsjagd
[4] Studie zu Bandwurmbefall durch intensive Fuchsjagd
[5] Definition der Weidgerechtigkeit
[6] Studie von Darius Weber zur Baujagd
[7] Gutachten zur Tierschutzgerechtigkeit der Baujagd in der Schweiz
[8] Bundesjagdgesetz
[9] Grundsätze der Weidgerechtigkeit
[10] Straftatbestand des § 17 TierSchG
[11] Unvereinbarkeit der Baujagd mit den Grundsätzen deutscher Weidgerechtigkeit
[12] Vorgehensweise bei der Baujagd
Darüber hinaus setzt sich Wildtierschutz Deutschland e.V. für die Tier- und Naturschutzorganisation ein und engagiert sich für die Aufnahme, Versorgung und Auswilderung von in Not geratenen Wildtieren. Mehr Informationen finden Sie auf ihrer Website: www.wildtierschutz-deutschland.de.
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7 Antworten
Sorry, aber ich kann deine Meinung überhaupt nicht teilen. Tierschutz ist nicht überbewertet, sondern von entscheidender Bedeutung. Baujagd ist weder effektiv noch ethisch vertretbar. #Tierschutzgehtvor #Meinungsdifferenzen
Ich finde, dass der Tierschutz überbewertet wird. Was ist mit dem Menschen?
Also ich finde, dass Baujagd total ineffizient ist und dem Tierschutz schadet. Echt lächerlich!
Was für ein Quatsch! Baujagd ist notwendig, um den Tierschutz zu gewährleisten.
Ich finde, dass der Tierschutz oft überbewertet wird. Baujagd ist effektiv und notwendig!
Also ich finde, dass Tierschutz total überbewertet wird. Baujagd ist effizient und notwendig!
Also ich finde Baujagd total effizient und unterstütze das voll und ganz! #Tierschutz