Baugewerbe jubelt: Stopp der „Green Claims“-Richtlinie!

EU-Kommission zieht Green Claims-Richtlinie zurück: Baugewerbe atmet auf

Berlin – Erleichterung im Baugewerbe: Die EU-Kommission hat ihr geplantes Gesetz zur "Green Claims"-Richtlinie zurückgezogen, das insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor immense bürokratische Herausforderungen gestellt hätte. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt diesen Schritt und betont, dass praktische Lösungen für mehr Klimaschutz erforderlich sind, anstatt neue Hürden für die Betriebe aufzubauen. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa warnt, dass überzogene Anforderungen die Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft gefährden könnten und fordert klare, verlässliche Rahmenbedingungen.

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Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hat mit Erleichterung auf den Rückzug der EU-Kommission zur umstrittenen „Green Claims“-Richtlinie reagiert. Diese Richtlinie hatte speziell für kleine und mittlere Bauunternehmen erhebliche bürokratische Hürden vorgesehen, die nicht nur aufwendig, sondern auch kostspielig gewesen wären.

„Für die Baubetriebe wäre der bürokratische Aufwand enorm gewesen – ganz zu schweigen von den Kosten für externe Nachweise und Zertifizierungen“, erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. Die Befürchtung der Branche war klar: wären die Anforderungen in Kraft getreten, hätte dies viele Unternehmen unter Druck gesetzt und möglicherweise sogar an die Grenzen ihrer Kapazitäten geführt. Statt effektiven Klimaschutz zu fördern, hätten solche Vorschriften das Risiko von Überregulierung und zusätzlichen Belastungen für die Betriebe erhöht.

Ursprünglich sah die Richtlinie vor, dass alle Umweltaussagen, seien es Angaben zur Ressourcenschonung oder zur Energieeffizienz, wissenschaftlich belegt und von einer unabhängigen Stelle zertifiziert werden müssen, bevor sie öffentlich genutzt werden konnten. Das erklärte Ziel war es, Greenwashing zu verhindern. Jedoch war abzusehen, dass besonders kleine Unternehmen oft nicht über die finanziellen Mittel oder personellen Ressourcen verfügen, um umfassende Lebenszyklusanalysen durchführen zu lassen.

„Wir stehen zu ehrlicher Nachhaltigkeit – aber sie muss auch leistbar bleiben. Was am Ende zählt, ist das Ergebnis auf der Baustelle, nicht der Papieraufwand im Büro“, sagt Pakleppa. Diese Aussage verdeutlicht das Dilemma, in dem sich viele Betriebe befinden: Ein umweltbewusstes Handeln muss auch in der Praxis umsetzbar sein, ohne dass sich der Aufwand für die Bürokratie verselbstständigt.

Zudem weist Pakleppa darauf hin, dass irreführende Werbeaussagen bereits durch das Wettbewerbsrecht geregelt sind. „Eine zusätzliche EU-Vorschrift hätte zu Doppelregulierung geführt – und vor allem zu Verunsicherung bei Betrieben, die nachhaltig wirtschaften wollen.“ Dies offenbart die bereits bestehende Komplexität im rechtlichen Rahmen des Bau- und Umweltrechts.

Letztlich sendet der Rückzug der EU-Kommission ein wichtiges Signal: Bürokratieprävention ist besser als spätere Reparatur. Gerade in einer Zeit, in der klare Rahmenbedingungen für Unternehmen unerlässlich sind, gilt es, Barrieren abzubauen, die nachhaltige Praktiken behindern. Die Bauindustrie steht bereit, ihren Teil zum Klimaschutz beizutragen, solange die Bedingungen dafür praktikabel sind. In einem sich stetig verändernden Rechtsumfeld ist es entscheidend, statt zusätzlicher Stolpersteine Lösungen zu entwickeln, die tatsächlich wirken.


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„Green Claims“-Richtlinie soll gestoppt werden – Baugewerbe begrüßt Entscheidung der …

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Der Rückzug der "Green Claims"-Richtlinie: Ein notwendiger Schritt für die Bauwirtschaft

Mit dem Rückzug der EU-Kommission zur "Green Claims"-Richtlinie wird deutlich, dass die Notwendigkeit für praktikable Lösungen in der Bauwirtschaft über abstrakte bürokratische Ziele hinausgeht. Die Diskussion um Umweltstandards muss sich in Zukunft stärker auf die Realitäten kleiner und mittlerer Unternehmen konzentrieren, die oft über begrenzte personelle und finanzielle Ressourcen verfügen. Der ursprüngliche Ansatz, Umweltaussagen wissenschaftlich belegen zu lassen, hätte in der Praxis viele Bauunternehmen in erhebliche Schwierigkeiten gebracht. Schätzungen zufolge hätten die Kosten für notwendige Zertifizierungen und Lebenszyklusanalysen bis zu 20% des Gesamtbudgets eines Projekts verschlingen können, was für viele Betriebe untragbar wäre.

Des Weiteren zeigt die Ablehnung der Richtlinie, dass die Branche bereits heute durch das Wettbewerbsrecht gegen irreführende Werbung geschützt ist. Ein doppelter regulatorischer Rahmen hätte nicht nur die Innovationskraft gehemmt, sondern auch die Glaubwürdigkeit der bereits bestehenden nachhaltigen Ansätze gefährdet. Der endgültige Rückzug der Kommission könnte als Wendepunkt gewertet werden, an dem die Bedürfnisse der Wirtschaft nicht länger von politischen Idealen überlagert werden.

Um die Ziele des Klimaschutzes effektiv zu erreichen, müssen künftige Strategien die Beteiligung aller Unternehmensgrößen fördern und die Abhängigkeit von aufwendigen Zertifizierungsprozessen reduzieren. Die Bauwirtschaft steht nun vor der Herausforderung, ihre nachhaltigen Praktiken weiter zu entwickeln, ohne dabei in bürokratische Fallstricke zu geraten. Wenn Brüssel seine Erkenntnisse in zukunftsorientierte Policies umsetzt, könnte dies nicht nur der Bauwirtschaft zugutekommen, sondern auch zu einem langfristig effektiveren Umweltschutz führen. Die Branche sollte deshalb aktiv an einem Dialog mit der Politik teilnehmen, um transparente und nachhaltige Lösungen zu fördern, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch tragfähig sind.


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