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Baubranche erzielt Einigung: Löhne steigen ab Mai 2024

Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet

Einigung im Tarifkonflikt der Baubranche: Lohnerhöhungen und Ausbildungsförderung vereinbart

Berlin, 29. Mai 2024 – Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Tarifvertragsparteien der Baubranche - bestehend aus der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) - auf einen Einigungsvorschlag geeinigt. Dieser sieht eine dreistufige Lohn- und Gehaltserhöhung sowie eine verbesserte Ausbildungsvergütung vor. Die zuständigen Gremien haben bis zum 14. Juni Zeit, dem Vorschlag zuzustimmen, wobei die Streikmaßnahmen bis dahin ausgesetzt werden.

Bremen (VBR). Am 29. Mai 2024 gaben die Tarifvertragsparteien der Baubranche – dazu zählen die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) – bekannt, dass sie nach intensiven Verhandlungen eine Einigung im Tarifkonflikt erzielt haben. Dieser Vorschlag soll nun bis zum 14. Juni 2024 von den zuständigen Gremien geprüft werden. Bis zu dieser Zustimmung sind alle Arbeitskampfmaßnahmen ausgesetzt.

Der Einigungsvorschlag sieht eine dreistufige Erhöhung der Löhne und Gehälter vor, beginnend ab dem 1. April 2024 mit einer Laufzeit von drei Jahren. In der ersten Stufe, ab 1. Mai 2024, steigen die Löhne um 1,2 % im Westen und 2,2 % im Osten. Die Lohngruppe 1 wird bundesweit einheitlich um 2,2 % erhöht, wobei alle Gruppen einen zusätzlichen Festbetrag von 230 Euro monatlich erhalten.

Während in der zweiten Stufe, ab 1. April 2025, die Löhne und Gehälter nochmals um 4,2 % im Westen und 5,0 % im Osten angehoben werden, erfolgt für die 1. Lohngruppe eine bundeseinheitliche Erhöhung um 5,0 %. Schließlich bringt die dritte Stufe, ab 1. April 2026, eine Anhebung der Löhne im Westen um 3,9 % und im Osten auf das West-Niveau, womit die lang ersehnte Ost-West-Angleichung vollzogen sein soll.

Ein wesentlicher Teil des Kompromisses betrifft die Ausbildungsvergütung: Ab 1. Mai 2024 wird diese für alle Berufe im ersten Ausbildungsjahr einheitlich auf 1.080 Euro angehoben, mit weiteren Steigerungen in den Folgejahren. Auch hier ist eine Angleichung der technischen und kaufmännischen Ausbildungen an die gewerblichen vorgesehen. Zum 1. April 2026 sollen im Westen weitere 3,9 % hinzukommen und die Ost-West-Angleichung abgeschlossen werden.

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Robert Feiger, Bundesvorsitzender der IG BAU, kommentiert diesen Erfolg: „Dieses Ergebnis liegt im Volumen oberhalb des Schlichterspruches, das haben wir immer gefordert. Es waren die Baubeschäftigten, die sich dieses Ergebnis erstreikt haben. Sie waren wütend und haben das lautstark zum Ausdruck gebracht. Ich kann mit Überzeugung unseren Gremien empfehlen, dem neuen Vorschlag zuzustimmen. Und ich bin froh, dass wir jetzt uns wieder den anstehenden Aufgaben in Deutschland mit voller Kraft zuwenden können: Wohnungen bauen, Brücken sanieren, Anlagen für erneuerbare Energien erstellen und vieles andere mehr.“

Auf Arbeitgeberseite zeigt sich Uwe Nostitz, Vizepräsident des ZDB und Verhandlungsführer, ebenfalls erfreut: „Je schneller sich unsere Betriebe mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wieder gemeinsam auf das Bauen konzentrieren können, desto besser für die gesamte Branche. Uns als Arbeitgeber war es besonders wichtig, dass unser Vorschlag zur Anhebung der Ausbildungsvergütungen jungen Menschen nun eine attraktive Perspektive bietet und es uns gelungen ist, die Ost-West-Angleichung schon früher als geplant zum 1.4.2026 zu vollziehen.“

Auch Jutta Beeke, Vizepräsidentin des HDB und alternierende Vorsitzende der gemeinsamen Verhandlungskommission, hebt hervor: „Den Streik nach dem abgelehnten Kompromiss des Schlichters mit einem zweiten Kompromiss zu beenden, war wichtig und richtig. Ich bin froh, dass wir in der ersten Stufe die Systematik etwas anpassen konnten, weil damit in den höheren Entgeltgruppen etwas mehr erreicht wird. Das Erreichen einer Laufzeit von 36 Monaten schafft Planungssicherheit und ist für unsere Unternehmen speziell im Hinblick der angespannten Auftragslage von immenser Bedeutung.“

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Dieser Einigungsvorschlag markiert einen bedeutenden Fortschritt für die Baubranche und zeigt den Willen aller Beteiligten, Lösungen zu finden, die sowohl den Beschäftigten als auch den Unternehmen zugutekommen. Nun liegt es an den Gremien, diesen Weg weiter zu unterstützen und die Einigung abzusegnen. Wenn dies gelingt, kann die Baubranche wieder mit vereinten Kräften ihre wichtigen Aufgaben angehen und zur Weiterentwicklung der Infrastruktur beitragen.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Bauhauptgewerbe: Tarifparteien haben Einigungsvorschlag erarbeitet

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Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache mit zusätzlichen Fragen und Antworten:

  • Datum: 29. Mai 2024, 11:42 Uhr
  • Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.

Gemeinsame Pressemeldung von HDB, ZDB und IG BAU

Wer sind die Tarifvertragsparteien der Baubranche?

  • Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
  • Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB)
  • Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Was haben diese Organisationen gemacht?

  • Sie haben nach Verhandlungen einen Einigungsvorschlag im Tarifkonflikt gefunden.
  • Bis zum 14. Juni 2024 müssen die Gremien diesem Vorschlag zustimmen.
  • Arbeitskampfmaßnahmen werden bis dahin ausgesetzt.

Wie sieht der Einigungsvorschlag aus?

  • Laufzeit: Drei Jahre ab 1. April 2024
  • Lohn- und Gehaltserhöhungen:

    • Erste Stufe (ab 1. Mai 2024):
    • Im Westen: +1,2 %
    • Im Osten: +2,2 %
    • Lohngruppe 1 (bundeseinheitlich): +2,2 %
    • Zusätzlich: Monatlicher Festbetrag von 230 Euro für alle Lohn- und Gehaltsgruppen

    • Zweite Stufe (ab 1. April 2025):
    • Im Westen: +4,2 %
    • Im Osten: +5,0 %
    • Lohngruppe 1 (bundeseinheitlich): +5,0 %

    • Dritte Stufe (ab 1. April 2026):
    • Im Westen: +3,9 %
    • Im Osten: Angleichung auf das West-Niveau
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Warum gibt es eine besondere Regelung für das erste Ausbildungsjahr?

  • Zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung:
    • Ab 1. Mai 2024: Vergütung im ersten Ausbildungsjahr bei 1.080 Euro.
    • Weitere Erhöhungen in den folgenden Ausbildungsjahren.
    • Angleichung der Vergütungen zwischen technisch-kaufmännischen und gewerblichen Ausbildungen.
    • Ab 1. April 2026: Erneute Anhebung der Ausbildungsvergütungen im Westen um 3,9 % und Angleichung im Osten.

Was sagen die Verantwortlichen dazu?

  • Robert Feiger (Bundesvorsitzender der IG BAU):

    • Das Ergebnis liegt oberhalb des Schlichterspruches.
    • Baubeschäftigte haben diesen Erfolg erkämpft.
    • Empfehlung an die Gremien, dem Vorschlag zuzustimmen.
    • Freude über Rückkehr zur Arbeit: Wohnungen bauen, Brücken sanieren, erneuerbare Energien-Anlagen erstellen.
  • Uwe Nostitz (Vizepräsident ZDB und Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite):

    • Eine friedliche Lösung nach intensiven Verhandlungen.
    • Wichtig, dass Betriebe sich wieder aufs Bauen konzentrieren können.
    • Attraktive Perspektive durch erhöhte Ausbildungsvergütungen.
    • Frühere als geplante Ost-West-Angleichung ab 1. April 2026.
  • Jutta Beeke (Vizepräsidentin HDB und alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission):
    • Streik beenden mit einem zweiten Kompromiss war wichtig.
    • Anpassung der Systematik in der ersten Stufe, speziell für höhere Entgeltgruppen.
    • Laufzeit von 36 Monaten bietet Planungssicherheit für Unternehmen.

Kontaktinformationen für weitere Fragen:

  • Britta Frischemeyer, Leitung Presse & Kommunikation
  • Telefon: 030 21286-229
  • E-Mail: britta.frischemeyer@bauindustrie.de
  • Webseite: www.bauindustrie.de

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