Bau-Turbo 2025: Was das neue Gesetz wirklich bringt und warum die Wohnungswirtschaft mehr Tempo fordert

Der Bundestag hat den sogenannten Bau-Turbo beschlossen. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den Schritt, kritisiert aber: *„Es handelt sich hier nicht um einen ‚Bau-Turbo‘ als solchen, sondern vielmehr um einen ‚Bauland-Turbo‘. Gebaut ist damit noch lange nichts.“* Der Verband fordert digitale Verfahren, weniger Bürokratie und einen gesellschaftlichen Konsens für mehr Wohnungsneubau.
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Inhaltsübersicht

– Der „Bau-Turbo“ beschleunigt vorrangig die Baulandausweisung, nicht den Bau selbst.
– Kommunen entscheiden maßgeblich über die tatsächliche Umsetzung des Bau-Turbos.
– Ein gesellschaftlicher Konsens für mehr Wohnungsneubau wird als dringend notwendig erachtet.

Bau-Turbo beschlossen: Wohnungswirtschaft fordert echte Beschleunigung

Der Bundestag hat heute das sogenannte Bau-Turbo-Gesetz verabschiedet – doch die Wohnungswirtschaft sieht darin nur den ersten Schritt. Während die Politik von einem Beschleunigungspaket spricht, korrigiert der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in Berlin die Begrifflichkeit: „Es handelt sich hier nicht um einen ‚Bau-Turbo‘ als solchen, sondern vielmehr um einen ‚Bauland-Turbo‘. Das Gesetz sorgt in dieser Form lediglich dafür, dass Flächen schneller ausgewiesen werden. Gebaut ist damit noch lange nichts.“

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, betont die Notwendigkeit weitergehender Maßnahmen. „Wir brauchen eine echte Beschleunigung: digitale und effizientere Verfahren, weniger Bürokratie, verbindliche Zeitpläne. Und vor allem müssen wir uns ehrlich machen: Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens für mehr Wohnungsneubau, dessen Notwendigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht unbestritten ist“, so Gedaschko.

Auch den gestrigen Beschluss des Koalitionsausschusses zur Förderung effizienterer Planungs- und Genehmigungsverfahren bewertet der Verband als richtungsweisend, mahnt jedoch zur Eile: „Das ist ein richtiges Signal – aber es darf nicht wieder bei Eckpunkten bleiben. Die angekündigten Verbesserungen müssen jetzt wirklich zügig kommen.“

Was der Bau‑Turbo 2025 tatsächlich ändert

Der Bau-Turbo 2025 umfasst mehrere konkrete Maßnahmen, die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen sollen. Bereits im November 2023 vereinbarten Bund und Länder einen Pakt zur Beschleunigung im Wohnungsbau mit dem Ziel, Planungszeiten von mehreren Jahren auf wenige Monate zu verkürzen (Quelle: bayika.de, Stand: 06.11.2023). Diese Vereinbarung läuft bis 2030 und bildet die Grundlage für die späteren gesetzlichen Regelungen.

Im Mai und Juni 2025 wurden zentrale Elemente des Bau-Turbo-Gesetzes verabschiedet. Dazu gehört die Sonderregelung § 246e BauGB, die einen Verzicht auf Bebauungspläne ermöglicht, sofern keine erheblichen Umweltauswirkungen bestehen (Quelle: Bundesregierung, Stand: Mai/Juni 2025). Parallel dazu wurden im Juni 2025 weitere Beschleunigungsinstrumente beschlossen, darunter verpflichtende digitale Antragsstellungen, Fristverkürzungen durch Genehmigungsfiktion und bundeseinheitliche Formulare. Die Bundesregierung erwartet dadurch eine jährliche finanzielle Entlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro für Verwaltung, Bürger und Wirtschaft (Quelle: bayika.de, Stand: Juni 2025). Diese Regelungen sind bis Ende 2030 befristet.

Am 9. Oktober 2025 beriet der Bundestag über weitere Vereinfachungen, darunter Abweichungen vom Bauplanungsrecht und die Möglichkeit, Wohnungsbaugenehmigungen binnen zwei Monaten zu erteilen – auch ohne Bebauungsplan (Quelle: Bundestag, Stand: 09.10.2025).

Digitale Anträge, Fristen, Formulare

Die beschlossenen Maßnahmen konzentrieren sich auf drei Kernbereiche: Digitalisierung, Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung der Planungsgrundlagen. Digitale Antragsstellungen werden verpflichtend, während Genehmigungsfiktionen bei Überschreitung von Bearbeitungsfristen automatisch wirksam werden. Bundeseinheitliche Formulare sollen den bürokratischen Aufwand reduzieren, und die § 246e-Ausnahme ermöglicht in bestimmten Fällen einen beschleunigten Baubeginn ohne aufwändige Bebauungsplanverfahren.

Zeitstrahl: Pakt, Gesetz, Debatte

Die Entwicklung des Bau-Turbos folgte einer klaren zeitlichen Abfolge:

  • 06.11.2023: Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung im Wohnungsbau mit Laufzeit bis 2030
  • Mai/Juni 2025: Verabschiedung der § 246e-BauGB-Sonderregelung und weiterer Beschleunigungselemente
  • Juni 2025: Beschluss des Bau-Turbo-Gesetzes mit digitalen Verfahren und erwarteter Entlastung > 2,5 Mrd. Euro
  • 09.10.2025: Parlamentsdebatte über weitere Vereinfachungen und zweimonatige Genehmigungsfristen

Die zentralen Instrumente des Bau-Turbos im Überblick:

  • Digitale Anträge: Verpflichtende elektronische Einreichung von Bauanträgen (Quelle: nevaris.com, Stand: Juni 2025)
  • Genehmigungsfiktion: Automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung durch Behörden (Quelle: nevaris.com, Stand: Juni 2025)
  • Bundeseinheitliche Formulare: Vereinheitlichung der Antragsunterlagen (Quelle: nevaris.com, Stand: Juni 2025)
  • § 246e-Ausnahme: Verzicht auf Bebauungsplan bei geringen Umweltauswirkungen (Quelle: Bundesregierung, Stand: Mai/Juni 2025)
  • Finanzielle Entlastung: Erwartete jährliche Einsparungen > 2,5 Mrd. Euro (Quelle: bayika.de, Stand: Juni 2025)

    Kommunen als Taktgeber beim Bauen

Die Umsetzung des Bau-Turbos steht und fällt mit den Städten und Gemeinden. Während der Bund rechtliche Rahmenbedingungen schafft, entscheiden lokale Behörden über Tempo und Ausgestaltung konkreter Bauvorhaben. Der Gesetzgeber hat den Kommunen mehrere Instrumente an die Hand gegeben, um Verfahren zu beschleunigen. So ermöglicht der Bau-Turbo etwa schnellere Genehmigungen binnen zwei Monaten sowie Abweichungen vom klassischen Bauplanungsrecht (Stand: 09.10.2025). Eine zentrale Neuerung betrifft § 246e BauGB: Demnach können Kommunen auf einen Bebauungsplan verzichten, wenn von einem Vorhaben keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (Stand: Mai/Juni 2025). Diese Regelung zielt darauf ab, Planungsprozesse zu straffen und schneller Baurecht zu schaffen.

Gleichzeitig erhalten Länder und Kommunen mehr Spielraum für lokale Vereinfachungen (Stand: Juni 2025). Ob und wie diese Möglichkeiten genutzt werden, hängt stark von der politischen Prioritätensetzung vor Ort ab. Axel Gedaschko, Präsident des GdW, appelliert direkt an die Verantwortlichen: „Unser Appell geht an die Kommunen, den Bau-Turbo auch wirklich zu nutzen, um den grassierenden Wohnungsmangel endlich wirksam zu bekämpfen.“ Die rechtlichen Voraussetzungen sind geschaffen – nun liegt es an den lokalen Entscheidungsträgern, den Turbo mit Leben zu füllen und so dringend benötigten Wohnraum zu ermöglichen.

„Fast Lane fürs Wohnen“ – was hinter dem Vorrang für Wohnungsbau steckt

„Damit der Wohnungsbau aber ganz grundsätzlich beschleunigt wird, braucht es eine ‚Fast Lane fürs Wohnen‘ – mit einem rechtlichen Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus, ähnlich wie bei Windenergieprojekten. Zumindest für die Zeit des Mangels in den betroffenen Regionen muss Wohnen Vorrang haben. Nur so lässt sich das Menschenrecht auf Wohnen verwirklichen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko. Diese Forderung zielt auf eine grundlegende Verschiebung der Prioritäten im Baurecht ab. Der Vorschlag sieht vor, dass Wohnungsbauvorhaben in Gebieten mit akutem Wohnraummangel bei der Abwägung verschiedener Interessen rechtlich bevorzugt behandelt werden – vergleichbar mit den Regelungen, die bereits für Windenergieprojekte gelten.

Parallel zu dieser Debatte berät der Bundestag über konkrete gesetzliche Änderungen. Am 9. Oktober 2025 befasste sich das Parlament mit einem Gesetzespaket, das Abweichungen vom Bauplanungsrecht vorsieht. Diese Initiative zielt darauf ab, Bauverfahren zu beschleunigen und die Schaffung neuen Wohnraums zu erleichtern. Der GdW-Vorschlag einer „Fast Lane“ geht jedoch über diese aktuellen Reformbemühungen hinaus und fordert eine grundsätzliche Neuausrichtung der rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Kern des Konzepts liegt in der temporären Ausrichtung: Der Abwägungsvorrang soll nur so lange gelten, wie in bestimmten Regionen ein signifikanter Wohnraummangel besteht. Dieser zeitlich begrenzte Ansatz unterscheidet sich von pauschalen Baubeschleunigungsmaßnahmen und berücksichtigt die unterschiedliche Betroffenheit verschiedener Regionen. Die Idee reflektiert die wachsende Erkenntnis, dass die Wohnungsfrage nicht allein durch vereinzelte Verfahrensoptimierungen zu lösen ist, sondern grundlegender rechtlicher Weichenstellungen bedarf.

Ausblick: Tempo, Einfachheit, Rückhalt

Der beschlossene Bau-Turbo markiert einen Richtungswechsel – doch die eigentliche Arbeit beginnt jetzt. Die erwartete jährliche Entlastung von mehr als 2,5 Milliarden Euro (Stand: Juni 2025) und die Befristung der Maßnahmen bis Ende 2030 bilden den zeitlichen und finanziellen Rahmen für die kommenden Jahre. Entscheidend wird sein, wie Bund, Länder und Kommunen die neuen Spielräume nutzen.

Axel Gedaschko, Präsident des GdW, formuliert klare Erwartungen an die Politik: „Wir brauchen jetzt Mut zum Bauen von allen Beteiligten“. Das Justizministerium müsse einfaches Bauen rechtssicher ermöglichen, das Bauministerium von überzogenen Förderstandards abrücken. Vom Wirtschaftsministerium erwartet die Wohnungswirtschaft ein Update des Vergaberechts, „damit serielles und modulares Bauen endlich auf die Schnellspur kommt“. Diese technologischen Innovationen gelten als Schlüssel für kostengünstigeres und schnelleres Bauen.

Parallel zu den vereinfachten Verfahren gewinnt der gesellschaftliche Konsens an Bedeutung. „Nur mit der ganzen Palette von Maßnahmen – einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlicher Rückhalt – kann das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden“, betont Gedaschko. Die geplante Einführung digitaler Anträge und bundeseinheitlicher Formulare (Stand: Juni 2025) soll Bürokratie abbauen, während §246e BauGB Umnutzungen ohne Bebauungsplan erleichtert, sofern keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind (Stand: Mai/Juni 2025).

Was könnte sich für Bürger:innen ändern?

  • Digitale Antragstellung: Bau- und Umbauanträge sollen künftig online eingereicht werden können – Stand: Juni 2025 (Quelle: Nevaris)
  • Schnellere Entscheidungen: Durch vereinfachte Verfahren könnten Genehmigungszeiten spürbar sinken – Stand: Juni 2025 (Quelle: Bayika)
  • Erleichterte Umnutzung: Bestandsgebäude wie ehemalige Büros oder Lagerhallen lassen sich einfacher in Wohnraum verwandeln – Stand: Mai/Juni 2025 (Quelle: Bundesregierung)

Die Wirkung des Bau-Turbos wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen. Entscheidend bleibt, ob die versprochene Beschleunigung bei den Menschen ankommt – und ob aus dem Gesetzestext bezahlbare Wohnungen werden.

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Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen und Zitate entstammen einer Pressemitteilung des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

Weiterführende Quellen:

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7 Antworten

  1. „Fast Lane fürs Wohnen“ klingt gut, aber wie genau soll das umgesetzt werden? Ich frage mich ob diese Maßnahme tatsächlich hilfreich sein wird für all diejenigen die Wohnraum suchen.

    1. „Fast Lane“ hört sich gut an! Aber ich mache mir Gedanken über den Druck auf die Städte und Gemeinden – sind sie darauf vorbereitet?

  2. Ich habe gelesen, dass digitale Anträge jetzt Pflicht sind. Wie genau soll das funktionieren? Ich hoffe, dass das die Dinge wirklich erleichtert und nicht komplizierter macht.

    1. Das ist eine berechtigte Frage! Ich bin skeptisch ob die Technik bei allen funktioniert oder ob viele überfordert sind mit dem neuen System.

  3. Ich finde es wichtig das mehr Wohnungen gebraucht werden, aber wo bleiben die Pläne dafür? Es hilft nichts wenn nur das Bauland schneller ausgewiesen wird. Wie können wir sicherstellen, dass auch wirklich gebaut wird?

    1. Das ist ein guter Punkt, Benedikt! Ich denke auch, dass es an den Kommunen liegt, aktiver zu werden. Haben sie nicht genug Mittel um das zu beschleunigen?

    2. Genau! Und ich mache mir Sorgen um die Umwelt. Bei der Geschwindigkeit könnte man denken, dass es da keine Rücksicht drauf genommen wird. Gibt es hier Schutzmaßnahmen?

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