– Bundestag beschließt neues Batt-EU-Anpassungsgesetz zur Umsetzung EU-Verordnung 2023/1542
– Ab 1. Januar 2026 müssen kommunale Sammelstellen leichte Verkehrsbatterien aus Haushalten zurücknehmen
– VKU begrüßt Eigenverwertung von Starterbatterien zur Kostendeckung und Wettbewerbssicherung
Neuer Bundestagsbeschluss passt Batterierecht umfassend an EU-Vorgaben an
Am 11. September 2025 hat der Deutsche Bundestag das neue Batt-EU-Anpassungsgesetz (Batt-EU-AnpG) verabschiedet, das die bisherigen Regelungen zum Batteriegesetz aktualisiert und an die EU-Verordnung 2023/1542 anpasst. Ziel dieses Gesetzes ist es, die nachhaltige Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Batterien in Deutschland auf eine gesicherte rechtliche Basis zu stellen und damit die Umweltschutzanforderungen der EU direkt umzusetzen. Besonders relevant ist dabei die Ausweitung der Rücknahmepflichten: Kommunale Wertstoffhöfe sind erstmals verpflichtet, Batterien aus leichten Verkehrsmitteln, wie E-Bikes und E-Scootern, aus privaten Haushalten zurückzunehmen. Gerätealtbatterien bleiben ebenfalls von der Rücknahmepflicht betroffen, während die Annahme von Starter- und Industriebatterien freiwillig bleibt.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diese Regelungen ausdrücklich. Uwe Feige, VKU-Vizepräsident, betont: „Eine verpflichtende Abgabe an bestimmte, vorab ausgewählte Entsorgungsunternehmen hätte den Wettbewerb unnötig eingeschränkt. Außerdem lassen sich mit den Erlösen aus der Verwertung dieser Batterien die Sammelkosten teilweise decken – das kann die Abfallgebühren für Bürgerinnen und Bürger senken.“ Damit bleibt die kommunale Entsorgungswirtschaft flexibel, um kosteneffizient zu arbeiten und zugleich die Bürger:innen zu entlasten.
Die Rücknahmepflicht für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln tritt erst zum 1. Januar 2026 in Kraft. Diese Übergangsfrist ermöglicht es den neuen Herstellerorganisationen, sich nach den gesetzlichen Vorgaben genehmigen zu lassen. Zudem können kommunale Sammelstellen so rechtzeitig mit den erforderlichen Sammelbehältern ausgestattet werden, was eine reibungslose Umsetzung sicherstellt. Der VKU hebt die Wichtigkeit dieser Frist hervor und sieht darin eine notwendige Planungssicherheit für alle Beteiligten.
Zur fachlichen Begleitung des Gesetzes plant der Bundestag die Einrichtung einer sogenannten Altbatteriekommission, die die zuständige Behörde bei technischen Fragen zur Sammlung und Entsorgung beraten soll. Damit die kommunalen Interessen in diesem wichtigen Gremium vertreten sind, erhält die kommunale Entsorgungswirtschaft einen festen Sitz. Der VKU zeigt sich engagiert und erklärt: „Der VKU freut sich auf die aktive Mitgestaltung und wird die Interessen der kommunalen Betriebe dort vertreten.“
Neben der Gesetzesverabschiedung hat der Bundestag außerdem beschlossen, einen Runden Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ einzurichten. Dabei sollen Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Behörden gemeinsam Lösungen für diese gravierende Herausforderung entwickeln. Der VKU begrüßt die Initiative und kommentiert: „Der VKU begrüßt, dass die Politik hier Handlungsbedarf sieht und das Thema priorisiert.“
Insgesamt markiert das neue Batterierecht einen wichtigen Schritt, um europäische Nachhaltigkeitsstandards im Umgang mit Batterien in Deutschland umzusetzen und dabei die kommunalen Strukturen effektiv einzubinden. Der Beschluss sichert nicht nur Umweltschutz und Bürgerinteressen, sondern stärkt auch die Rolle kommunaler Betriebe in der modernen Kreislaufwirtschaft.
Hintergründe, Folgen und Bedeutung des neuen Batterierechts für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft
Das neue Batterierecht, beschlossen vom Deutschen Bundestag im September 2025, markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, Sicherheit und Effizienz bei der Nutzung und Entsorgung von Batterien. Die Änderungen basieren auf der EU-Verordnung 2023/1542 und setzen den Fokus auf eine deutlich verbesserte Kreislaufwirtschaft, die Reduzierung von Umweltbelastungen sowie eine gezielte Brandprävention in der Abfallwirtschaft. Batterierecycling rückt hierbei stärker in den Mittelpunkt: Dass Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes und E-Scootern künftig verpflichtend an kommunale Sammelstellen zurückgegeben werden müssen, ist ein zentraler Baustein, um wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und Schadstoffeinträge zu verhindern.
Die neuen Pflichten bringen nicht nur ökologische Vorteile, sondern verändern auch die Infrastruktur der Abfallwirtschaft und die Aufgaben kommunaler Unternehmen nachhaltig. Kommunale Wertstoffhöfe werden zu wichtigen Akteuren, wenn es um Sammlung, sichere Lagerung und Verarbeitung von Altbatterien geht. Diese Rolle ist essenziell, denn die Verbrennung oder unsachgemäße Entsorgung von Batterien kann schwere Brände und Umweltverschmutzung verursachen. Vor diesem Hintergrund ist der eingeleitete Runde Tisch „Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung“ ein wichtiger Schritt, bei dem Politik, Wirtschaft und Behörden praxisnahe Lösungen entwickeln werden.
Mehr Nachhaltigkeit und Brandschutz als Herausforderung
Die Herausforderungen des neuen Batterierechts sind vielschichtig. Einerseits steht die Verpflichtung, Batterien aus privaten Haushalten umfassend zurückzunehmen, im Fokus. Andererseits stellen Brandrisiken bei der Lagerung und Entsorgung von Batterien und Batterien mit hohem Energieinhalt ein ernstzunehmendes Sicherheitsproblem dar. Nachvollziehbare, sichere Sammelkonzepte und eine verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind erforderlich, damit die umweltfreundlichen Ziele eingehalten werden. Außerdem fordern die technischen Anforderungen an Recyclingverfahren Innovationen bei der Wiedergewinnung von Rohstoffen wie Lithium, Kobalt oder Nickel, die für die Elektromobilität und weitere Zukunftstechnologien unverzichtbar sind.
Neue Pflichten für Kommunen: Was Verbraucher wissen müssen
Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das neue Gesetz vor allem Komfort und Klarheit bei der Rückgabe von Batterien. Durch die gesetzlichen Vorgaben wird das Angebot an Rücknahmestellen verbessert: Kommunale Sammelstellen müssen Batterien aus leichten Verkehrsmitteln annehmen, was den Zugang erleichtert und die Sammelquote erhöht. Dabei bleibt die Abgabe von Starter- und Industriebatterien weiterhin freiwillig, aber kommunale Entsorgungsbetriebe dürfen diese Batterien – ein bedeutender Wettbewerbsvorteil – eigenständig verwerten. So können Erlöse aus Recyclingprozessen teilweise zur Deckung der Sammelkosten beitragen, was sich positiv auf die Abfallgebühren auswirken kann.
Wichtig ist, dass sich Kommunen auf die neuen Pflichten vorbereiten. Die Übergangsfrist bis Anfang 2026 ermöglicht es ihnen, geeignete Sammelbehälter bereitzustellen und die organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Diese vertiefte Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen und durch das Gesetz gestärkten Herstellern schafft eine solide Grundlage für eine funktionierende Rücknahmestruktur.
Betroffene Zielgruppen und Auswirkungen im Überblick:
- Kommunale Unternehmen, die Sammel- und Entsorgungsaufgaben übernehmen
- Private Haushalte, die Batterien aus E-Bikes und E-Scootern zurückgeben
- Hersteller und Importeure, die neue Produktverantwortung tragen
- Die Umwelt, die durch besseres Recycling und weniger Schadstoffe profitiert
- Verbraucher, die von einer größeren Rücknahmeklarheit und potenziell niedrigeren Gebühren profitieren
Der Blick in die Zukunft zeigt, dass das neue Batterierecht nur ein Schritt auf einem längeren Weg ist. Batterietechnologien und Materialkreisläufe werden sich weiterentwickeln, ebenso wie die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Einbindung der kommunalen Perspektive in Gremien wie die geplante Altbatteriekommission sorgt für praxisnahe Lösungen und kontinuierliche Anpassungen. Zudem wird der Erfahrungsaustausch im Rahmen des Runden Tisches zur Brandprävention wichtige Impulse liefern. Zusammen mit technologischen Innovationen im Recycling und einer wachsenden Verbrauchersensibilisierung kann das neue Batterierecht so eine nachhaltige, sichere und zukunftsfähige Batteriewirtschaft unterstützen.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) e. V.