– VKU fordert Stärkung kommunaler Entsorgungsträger und Erhalt von Erlösen aus Starterbatterien.
– Rücknahmepflicht für E-Bike-Akkus später umsetzen, um Infrastruktur und Sammelbehälter vorzubereiten.
– Gesetzliche Brandschutzregeln für Lithium-Batterien verschärfen, besonders gefährliche Produkte verbieten.
VKU kritisiert Gesetzentwurf zum Batterie-Anpassungsgesetz und fordert mehr Spielraum für Kommunen
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die geplante Anpassung des deutschen Batterierechts an die EU-Verordnung 2023/1542, sieht im vorliegenden Gesetzentwurf zum Batt-EU-Anpassungsgesetz (BT-Drs. 21/570) jedoch noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses des Bundestags am 1. September 2025 fordert der VKU vor allem, die kommunalen Entsorgungsträger stärker zu positionieren und praktikable Lösungen umzusetzen.
Kritisch bewertet der Verband, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, dass kommunale Wertstoffhöfe Starterbatterien künftig an von Herstellerorganisationen ausgewählte Abfallbewirtschafter weiterreichen müssen. Dies würde den kommunalen Trägern die wirtschaftliche Verwertung erschweren und ihre Verhandlungsstärke erheblich schmälern. Dabei erlaubt die EU-Verordnung ausdrücklich, dass Kommunen Starterbatterien selbst verwerten und die daraus erzielten Erlöse für den Abfallgebührenhaushalt nutzen können. Uwe Feige, VKU-Vizepräsident und Leiter des Kommunalservice Jena, bringt die Position klar auf den Punkt: „Die Kommunen sind bereit, Verantwortung für eine sichere und nachhaltige Batterierücknahme zu übernehmen. Dafür brauchen sie aber gesetzliche Rahmenbedingungen, die ihnen faire Handlungsspielräume eröffnen. Es darf nicht sein, dass kommunale Entsorger die Risiken tragen während andere die Erlöse abschöpfen. Wer die Rücknahme organisiert, muss auch die Mittel und die Sicherheit dafür erhalten.“
Darüber hinaus mahnt der VKU eine realistische Umsetzung der neuen Rücknahmepflicht für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bike-Akkus an. Zwar unterstützt der Verband diese zusätzliche Servicepflicht als Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher, warnt jedoch davor, diese unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend einzuführen. Die flächendeckend erforderliche Infrastruktur, besonders sichere Sammelbehälter, sei bis dahin nicht ausreichend vorhanden. Da die Organisationen, die Herstellerverantwortung übernehmen, erst auf Grundlage des neuen Gesetzes zugelassen und aktiv werden können, fordert der VKU eine praxistaugliche Regelung, die den Unternehmen genug Zeit für die Umsetzung gibt.
Ein weiteres zentrales Thema bleibt die zunehmende Brandgefahr durch Lithium-Batterien. Der VKU weist darauf hin, dass dieses Risiko weiterhin ungelöst sei und fordert daher ein Verbot besonders gefährlicher Produkte wie Einweg-Vapes. Diese Forderung unterstreicht die Bedeutung eines umfassenden und praxisorientierten Batterierechts, das sowohl die Sicherheit erhöht als auch die kommunalen Beteiligten nicht benachteiligt.
Das Batterie-Anpassungsgesetz steht damit im Fokus einer Debatte, die weit über juristische Feinheiten hinausgeht: Es betrifft den Schutz der Umwelt, die Sicherheit im Umgang mit Lithium-Batterien, die wirtschaftlichen Interessen kommunaler Unternehmen und letztlich den Service für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Warum Sicherheit und Flexibilität im Umgang mit Batterien heute entscheidend sind
Die zunehmende Verbreitung von Lithium-Batterien, vor allem durch den Boom der Elektromobilität, stellt Gesellschaft, Politik und Abfallwirtschaft vor neue Herausforderungen. Lithium-Akkus sind für viele Anwendungen unerlässlich, von E-Bikes über Elektroautos bis hin zu mobilen Endgeräten. Gleichzeitig bergen sie spezifische Risiken, die über die herkömmliche Batterierücknahme hinausgehen und eine differenzierte Handhabung erfordern. Die kommunalen Entsorgungsbetriebe sehen sich mit komplexen technischen, ökologischen und sicherheitsrelevanten Fragen konfrontiert, die klare gesetzliche Regelungen und innovative Recyclingverfahren verlangen.
Die Entsorgung von Lithium-Batterien ist heute keine Routineaufgabe mehr, sondern ein heikles Thema, bei dem die öffentliche Sicherheit eine vorrangige Rolle spielt. Lithium-Batterien können bei falscher Behandlung oder Beschädigung leicht Brände auslösen, die sich nur schwer löschen lassen und auch verheerende Folgen für Sammelstellen und Entsorgungsanlagen haben können. Dieses Brandrisiko fordert verbesserte Schutzmaßnahmen sowohl auf Seiten der Abfallwirtschaft als auch der Verbraucher. Kommunen und Wertstoffhöfe benötigen deshalb nicht nur mehr Flexibilität, sondern auch deutlich mehr rechtlichen Spielraum und technische Ausstattung, um den sicheren Umgang zu gewährleisten.
Wachsende Herausforderungen durch Elektromobilität
Die steigende Nachfrage nach Elektromobilität erhöht das Volumen an zu entsorgenden Lithium-Batterien rapide. Neben Pkw-Akkus werden immer mehr Batterien aus leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes oder E-Scootern zurückgegeben. Die technische Komplexität dieser Batterien erschwert die Sammlung, Lagerung und das Recycling. Besonders wichtig ist es, die Infrastruktur für eine flächendeckende und sichere Rückgabe auszubauen. Hierbei sind die kommunalen Entsorgungsträger zentrale Akteure, die den Umgang vor Ort gestalten.
Nach den aktuellen gesetzlichen Plänen soll beispielsweise die Rücknahme von Batterien aus leichten Verkehrsmitteln zwar zur Pflicht werden, jedoch fordert der VKU eine realistische Umsetzung, da die benötigte Infrastruktur vor Inkrafttreten noch nicht in ausreichendem Maße vorhanden ist. Ein vorschnelles Inkrafttreten könnte zu Sicherheitslücken und organisatorischen Problemen führen. Zudem sollte die Möglichkeit kommunaler Eigenverwertung von Starterbatterien erhalten bleiben, um wirtschaftliche wie operative Flexibilität zu sichern.
Brandschutz als zentrales Zukunftsthema
Die Brandgefahr durch Lithium-Batterien bleibt ein dauerhaft ungelöstes Problem. Brände entstehen meist durch Kurzschlüsse, Überhitzung oder mechanische Beschädigung, häufig ausgelöst bei der Sammlung oder dem Transport. Die Folgen sind nicht nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entsorgungsbetrieben gefährlich, sondern können auch für die umliegende Bevölkerung und Umwelt schwerwiegende Konsequenzen haben.
Kommunale Unternehmen fordern deshalb laut VKU eine stärkere gesetzliche Verankerung von Brandschutzmaßnahmen sowie Verbote für besonders gefährliche Produkte wie Einweg-Vapes, die immer wieder Brandherde verursachen. Brandschutz wird damit zu einem zentralen Aspekt der künftigen Batterierechtsgestaltung. Praktische Maßnahmen umfassen sichere Sammelbehälter, brandgeschützte Lagerstätten und speziell geschulte Fachkräfte.
Globale und europäische Trends im Batterie-Recycling
Die EU-Verordnung 2023/1542 soll das Batterie-Recycling europaweit vereinheitlichen und die Rücknahme verbessern. Deutschland passt aktuell sein Batterierecht entsprechend an, wobei noch Nachbesserungen gefordert sind. Ziel ist, die Verantwortung der Hersteller zu stärken und zugleich den kommunalen Entsorgern angemessene Handlungsspielräume zu eröffnen. So steht die Sicherstellung sicherer, effizienter und nachhaltiger Recyclingverfahren im Fokus.
Innovationsansätze wie verbesserte Rückgewinnung von Rohstoffen, automatisierte Sortiertechnik und neue Verfahren zur Aufbereitung der Batteriezellen sollen künftig die Recyclingquoten erhöhen und Versorgungssicherheit schaffen. Auch auf digitaler Ebene wird an verbesserten Rücknahme- und Nachverfolgbarkeitslösungen gearbeitet.
Für die nächsten Jahre lässt sich prognostizieren, dass die Batteriewirtschaft und Abfallwirtschaft enger zusammenwachsen müssen. Gleichzeitig wächst der Anspruch an Sicherheit und Umweltschutz, was zu laufenden Anpassungen von Gesetzen und technischen Standards führt. Kommunen, Verbraucher und Hersteller sind gefordert, gemeinsam praktikable und sichere Lösungen zu entwickeln, damit die Vorteile von Lithium-Batterien ohne unverhältnismäßige Risiken genutzt werden können.
Die in diesem Beitrag aufgeführten Informationen und Zitate basieren auf einer Pressemitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).




10 Kommentare
Die Diskussion um Brandschutzmaßnahmen ist so wichtig! Brände durch Lithium-Batterien sind ein ernstes Problem und erfordern sofortige Aufmerksamkeit. Was können wir konkret tun?
Ich bin gespannt auf die Umsetzung der neuen Rücknahmepflichten! Hoffentlich sind die nötigen Infrastrukturen rechtzeitig bereit. Wer kümmert sich um den Aufbau dieser Sammelstellen?
Das wird eine große Herausforderung sein, denke ich! Die Gemeinden müssen da wirklich aktiv werden.
Auf jeden Fall! Vielleicht sollten wir auch mehr Anreize schaffen, damit Unternehmen in diese Infrastruktur investieren.
Der VKU hat recht mit seinen Bedenken! Wir brauchen flexible Lösungen für die Entsorgung von Lithium-Batterien. Gibt es schon Beispiele aus anderen Ländern, die wir übernehmen könnten?
Die Idee, gefährliche Produkte wie Einweg-Vapes zu verbieten, ist notwendig! Es geht um Sicherheit für alle Bürger. Wie können wir diese Themen weiter voranbringen?
Ich finde auch, dass mehr Aufklärung nötig ist. Viele wissen nicht einmal über die Risiken von Lithium-Batterien Bescheid.
Ein Verbot allein reicht nicht! Wir brauchen auch sichere Sammelstellen und bessere Informationen für die Verbraucher.
Ich finde die Forderung des VKU nach mehr Verantwortung für Kommunen sehr wichtig. Es ist entscheidend, dass die Gemeinden auch die Erlöse aus der Rücknahme von Batterien nutzen können. Wie seht ihr das?
Ja, ich stimme zu! Die Gemeinden sollten wirklich mehr Macht haben, um umweltfreundliche Lösungen zu finden. Was haltet ihr von den neuen Vorschriften für E-Bike-Akkus?