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Im Jahr 2025 stehen Unterhaltszahler in Deutschland vor neuen steuerlichen Herausforderungen: Der größte Lohnsteuerhilfeverein des Landes, die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), weist darauf hin, dass das Finanzamt ab sofort Barzahlungen als Unterhaltsleistungen nicht mehr akzeptiert. Die Anpassung der Regeln bedeutet, dass Zahlungen unbedingt per Überweisung erfolgen müssen, um steuerlich als außergewöhnliche Belastungen anerkannt zu werden. Gleichzeitig eröffnen sich jedoch auch Chancen: Für Ehegattenunterhalt gibt es bestimmte Steuervergünstigungen, die entweder als außergewöhnliche Belastungen oder als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, vorausgesetzt, die strengen Bedingungen sind erfüllt. Dieser Wechsel markiert eine signifikante Veränderung in der steuerlichen Landschaft für Unterhaltspflichtige und verdient die Aufmerksamkeit aller Betroffenen.
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Bremen (VBR).

Im Jahr 2025 stehen diejenigen, die zahlen, vor einer entscheidenden Neuerung: Barzahlungen werden nicht länger von den Finanzämtern anerkannt. Ab sofort sind Überweisungen Pflicht, um Unterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen. Diese Regelung betrifft sowohl Kindes- als auch Ehegattenunterhalt und bedeutet einen signifikanten Wandel in der handhabbaren Absetzbarkeit solcher Ausgaben.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH), Deutschlands größter seiner Art, erklärt, dass diese Änderung für viele Steuerzahler bedeutend ist: "Um die Zahlungen als außergewöhnliche abzusetzen, müssen sie per Überweisung erfolgen" (Zitat-Quelle: ). Unterhaltszahler sollten also ihre Zahlungsweise überdenken, denn bis Ende 2024 waren Barzahlungen unter bestimmten Bedingungen noch akzeptiert.

Eine weitere interessante Ausnahme bildet der sogenannte Naturalunterhalt. Hierbei handelt es sich um Sachleistungen, die anstelle von Geld gezahlt werden können und unter gewissen Umständen auch steuerlich absetzbar sind. Ein Beispiel: Ein getrennter Partner, der mietfrei im Haus des anderen wohnt, könnte diese Sachleistung geltend machen.

Ehegattenunterhalt lässt sich in zwei Kategorien absetzen: entweder als außergewöhnliche Belastungen bis zur Höhe des Grundfreibetrags – für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro – oder als bis zu 13.805 Euro. Entscheidet man sich für die Sonderausgaben, bedarf es der Unterschrift des Unterhaltsempfängers auf der Anlage U, sowie deren Erklärung des Unterhalts als andere Einkünfte in der Steuererklärung. Es ist ein System, das durch sogenannte Nachteilsausgleiche beide Seiten anspricht.

Kinderkosten einlösen? Nur unter spezifischen Bedingungen. Wenn nämlich weder Kindergeld noch Kinderfreibetrag beansprucht wird, besteht die Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Doch solange Anspruch auf eines dieser staatlichen Hilfspakete besteht, erlischt diese Option. Interessant dabei sind die erweiterten Vorschriften für zusätzliche Berücksichtigung von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherungen, die den abziehbaren Betrag erhöhen können.

Die VLH positioniert sich nicht nur als wegweisender Berater in Steuerfragen, sondern auch als vertrauenswürdige Anlaufstelle. Mit über einer Million Mitglieder stützt sich die Organisation auf ein dichtes Netz von ca. 3.000 Beratungsstellen deutschlandweit. „Wir helfen unseren Mitgliedern dabei, ihre Steuerangelegenheiten optimal zu gestalten“, betonen sie. Dank umfangreicher Erfahrung seit ihrer Gründung 1972 liefert die VLH wertvolle Unterstützung in Steuerfragen.

Für Betroffene und Interessierte ist jetzt der Moment gekommen, aufmerksam zu sein und die neuen Regelungen genau zu beachten. Der Weg zur optimalen steuerlichen Entlastung ist klar skizziert, jedoch fordert er Wissen und aktive Anpassung an neue Umstände.


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Unterhaltszahlungen: Wann und wie sind sie absetzbar?

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Entwicklung und Zukunftstrends bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen

Mit der Neuregelung zur Abschaffung der Anerkennung von Barzahlungen für Unterhalt seit Januar 2025 zeichnet sich ein klarer Trend zur stärkeren im Steuerbereich ab. Diese Entwicklung ist Teil eines umfassenderen Wandels im Steuerwesen, der vor allem auch technologische Fortschritte widerspiegelt, um Verwaltung effizienter zu gestalten und die Transparenz zu erhöhen.

In der Vergangenheit war es möglich, unter gewissen Umständen Barunterhaltszahlungen steuerlich geltend zu machen, doch diese Flexibilität führte häufig zu Ungenauigkeiten, da Nachweise und Nachvollziehbarkeit fehlten. Mit dem Übergang zur ausschließlichen Anerkennung von Überweisungen zielt das Finanzamt nun auf eine leichtere Verfolgung und korrektere Deklaration von Geldflüssen ab. Dies dürfte in den kommenden Jahren eine konsistentere Umsetzung von gesetzlichen Vorschriften nach sich ziehen und potenziellen Steuerhinterziehungen vorbeugen.

Blickt man über Deutschland hinaus, so zeigt sich, dass viele europäische Länder ähnliche Anpassungen im Steuerrecht vorgenommen haben oder planen. Der digitale Finanzsektor erhebt verstärkt Forderungen nach solchen Maßnahmen, vor allem, weil sie einer Bewegung hin zu papierlosen Büros entsprechen und administrative Prozesse verschlanken. Für Steuerzahler bedeutet dies aber nicht nur mehr Verantwortung, sondern auch die Chance, im Rahmen digitaler Plattformen von verbesserten Dienstleistungen Gebrauch zu machen — etwa durch automatisierte Steuerberatungstools oder einfache Online-Plattformen, die individuelle steuerliche Möglichkeiten berechnen.

Ein weiterer Faktor, der in diesem Zusammenhang an Bedeutung gewinnt, ist der sogenannte Nachteilsausgleich, der gerade beim Realsplitting wichtig ist. Er reflektiert einen wesentlichen Bestandteil des modernen Steuersystems, welches zu einem ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Steuerpflichtigen und dem Staat beitragen soll.

Darüber hinaus könnte der Schritt zur Abschaffung der steuerlichen Relevanz von Barunterhaltszahlungen den Weg für weitere Reformen ebnen, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von kinderbezogenen Steuervergünstigungen. Die Notwendigkeit, finanzielle Unterstützung präzise zu dokumentieren, könnte dazu führen, dass zukünftige Gesetzesänderungen eine noch bessere Berücksichtigung der spezifischen Haushaltssituationen ermöglichen.

Insgesamt betrachtet gibt dieser Wandel Indikationen für eine kommende Phase zunehmender Digitalisierung und Automatisierung innerhalb des deutschen Steuerrechts, mit Auswirkungen, die möglicherweise über Landesgrenzen hinweg spürbar sind und das internationale Steuerumfeld beeinflussen könnten.


Weiterführende Informationen auf Wikipedia

  1. Ehegattenunterhalt
  2. Außergewöhnliche Belastung
  3. Sonderausgaben
  4. Realsplitting
  5. Grundfreibetrag

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Unterhaltszahlungen: Wann und wie sind sie absetzbar?

11 Antworten

  1. Ich sehe viele Vorteile in der neuen Regelung über Überweisungen für Unterhaltszahlungen! Aber ich mache mir Gedanken über die Ausnahmen beim Kinderfreibetrag und ob diese fair sind.

    1. Ja Ekkehard, da hast du recht! Die Ausnahmen sollten klar kommuniziert werden damit jeder Bescheid weiß. Es wäre gut mehr dazu zu erfahren!

    2. Ich finde auch,dass mehr Aufklärung nötig wäre! Vielleicht sollten Beratungsstellen noch aktiver werden um die Leute zu informieren.

  2. Die Digitalisierung im Steuerbereich ist ein großes Thema! Es könnte vieles erleichtern und transparenter machen. Aber was ist mit älteren Menschen oder denen ohne Internetzugang? Das macht mir Sorgen.

    1. Das stimmt Lhuber! Die Digitalisierung sollte auch für alle zugänglich sein. Ich finde es wichtig, dass wir darüber reden und Lösungen finden!

  3. Es ist spannend zu sehen, wie sich die steuerlichen Regelungen entwickeln. Der Nachteilsausgleich klingt sinnvoll, aber gibt es schon konkrete Beispiele dafür? Mich würde interessieren, wie sich das auf alle Steuerzahler auswirkt.

    1. Das mit dem Nachteilsausgleich interessiert mich auch! Vielleicht könnte man mal eine Diskussion darüber starten? Welche Erfahrungen haben andere gemacht? Wie geht ihr mit den neuen Regelungen um?

  4. Die Möglichkeit des Naturalunterhalts ist interessant! Manchmal kann das für beide Seiten eine Entlastung sein. Ich frage mich aber, wie viele Menschen davon tatsächlich wissen und Gebrauch machen? Hat jemand Erfahrungen damit?

    1. Ja, ich habe von Naturalunterhalt gehört! Das kann echt hilfreich sein, wenn man keine Barzahlungen leisten kann. Ich denke aber, dass es wichtig ist, darüber mehr Informationen zu verbreiten.

  5. Ich finde die neue Regelung zur Absetzung von Unterhaltszahlungen sehr wichtig. Es ist gut, dass Überweisungen jetzt Pflicht sind, denn das macht es für das Finanzamt einfacher, die Zahlungen nachzuvollziehen. Wie sehen andere das? Gibt es Bedenken?

    1. Ich stimme Elfi zu! Überweisungen sind wirklich besser als Barzahlungen. Ich frage mich jedoch, wie das bei den Menschen ankommt, die auf Barzahlung angewiesen sind. Was denkt ihr?

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