Für viele beginnt Mobilität schon an der Bordsteinkante – und scheitert genau dort auch. Wenn Haltestellen nicht abgesenkt sind, Rampen fehlen oder Informationen schwer zugänglich bleiben, wird der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zum Bahnhof schnell zur Hürde.
Genau an diesem Punkt setzt die Kritik des Sozialverbands VdK Deutschland an einem Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 an. Die Bundesregierung hat ein Gesetz und eine Verordnung zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich beschlossen. Aus Sicht des Verbands gerät dabei die Barrierefreiheit im ÖPNV unter Druck.
Was sich im Regelwerk ändern soll
Im Kern geht es um eine verbindliche Frist: Soll der öffentliche Nahverkehr vollständig barrierefrei werden – oder fällt dieser Anspruch weg? Im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist bislang das Ziel verankert, den Nahverkehr vollständig barrierefrei zu machen. Abweichungen müssen im Nahverkehrsplan begründet werden, also in dem Plan, mit dem der Nahverkehr vor Ort gesteuert wird.
Schon der Referentenentwurf vom 8. Mai 2026 sah nach den vorliegenden Informationen vor, diese Frist zu streichen und stattdessen auf Barrierefreiheit nach § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu verweisen. Der Kabinettsbeschluss folgt damit einem Kurs, der aus Sicht von Kritikern weniger Verbindlichkeit schafft als die bisherige Regelung. Ob der Gesetzgeber daran im weiteren Verfahren noch etwas ändert, ist offen.
Warum Behindertenverbände auf einen Rückschritt hinweisen
Der VdK begrüßt zwar grundsätzlich den Abbau unnötiger bürokratischer Hürden. Die Organisation hält es aber für falsch, dabei gerade die Rechte von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen zurückzunehmen. VdK-Präsidentin Verena Bentele fordert deshalb verbindliche Fristen und einen klaren Fahrplan für einen barrierefreien ÖPNV.
„Wer Bürokratie zurückfahren will, darf nicht die Rechte derjenigen abbauen, die ohnehin schon zu oft ausgebremst werden.“
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland
Nach Angaben des Verbands nimmt sich die Bundesregierung damit selbst aus der Pflicht. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband sieht die Streichung der Frist kritisch und spricht von einem Rückschritt und einem offenen Ziel ohne Endpunkt. Zudem verweist der Verband darauf, dass der Kurs im Widerspruch zur UN-Behindertenrechtskonvention stehen könne.
Was fehlende Barrierefreiheit im Alltag bedeutet
Die Mitteilung des VdK macht an zwei Beispielen deutlich, was das in der Praxis heißt. Eine 58-jährige Rollstuhlfahrerin aus einer mittelgroßen Stadt in Sachsen-Anhalt kann demnach nicht mit dem Bus zum Facharzt fahren, weil die nächstgelegene Haltestelle keinen abgesenkten Bordstein hat und der Bus keine ausfahrbare Rampe besitzt. Sie ist auf Fahrdienste angewiesen, die teuer sind, häufig Tage im Voraus gebucht werden müssen und nicht immer verfügbar sind.
Ein blinder Berufspendler aus einer norddeutschen Kleinstadt erlebt eine andere Form derselben Hürde: Auf seinem Arbeitsweg fehlen an vielen Regionalbahnhöfen taktile Leitsysteme und akustische Ansagen. Dadurch ist er auf spontane Hilfe von Mitreisenden angewiesen. Solche Beispiele zeigen, dass Barrierefreiheit im Nahverkehr nicht nur Fahrzeuge betrifft, sondern auch Wegeführung, Haltestellen und Informationen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales beschreibt Barrierefreiheit allgemein als räumliche und kommunikative Zugänglichkeit. Für den ÖPNV heißt das: Nicht nur der Einstieg in Bus oder Bahn zählt, sondern auch der Weg dorthin, die Orientierung vor Ort und die verständliche Information unterwegs. Gerade an diesen Punkten zeigt sich im Alltag, wie weit ein Anspruch tatsächlich trägt.
Jetzt entscheidet das weitere Gesetzgebungsverfahren
Der Kabinettsbeschluss vom 15. Juli 2026 ist noch nicht das Ende des Verfahrens, sondern ein Zwischenschritt. Im weiteren Gesetzgebungsprozess kann sich der Entwurf noch verändern. Für Betroffene bleibt deshalb entscheidend, ob die gestrichene Frist wieder aufgenommen wird oder ob am Ende eine andere verbindliche Lösung steht.
Ohne klare Vorgaben bleibt Barrierefreiheit im ÖPNV ein Ziel mit offenem Zeitplan. Für Menschen, die auf verlässliche Zugänge angewiesen sind, ist genau das der Punkt, an dem politische Entscheidungen im Alltag sichtbar werden.
Quellen
- Bundeskabinett: Ergebnisse Mitte Juli 2026
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: Bürokratierückbaugesetz im Verkehrsbereich
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 8 Absatz 3
- Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband: Stellungnahme zum Entwurf
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Barrierefreiheit und Zugänglichkeit