– DBSV fordert Sanktionen und Veröffentlichung von Barrierefreiheitsprüfungen öffentlicher Webseiten und Apps.
– Keine der 7 239 getesteten Webseiten und 269 Apps erfüllt vollständige Barrierefreiheitsanforderungen.
– Überwachungsstellen sollen Bußgelder verhängen und Aufsichtsbehörden bei Verstößen verständigen dürfen.
Klare Forderungen für Barrierefreiheit im Netz: DBSV warnt vor Untätigkeit
Öffentliche Stellen in Deutschland sind seit Jahren gesetzlich verpflichtet, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten – doch die Realität bleibt hinter diesen Vorgaben weit zurück. Am Digitaltag 2025 fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mehr Transparenz und vor allem wirksame Sanktionen bei Verstößen gegen die digitale Barrierefreiheit. Trotz über 20 Jahren Verpflichtung und der verschärften EU-Webseiten-Richtlinie von 2018 erfüllen noch immer viele öffentliche Institutionen nicht einmal die grundlegendsten Anforderungen.
Die aktuelle Bilanz gibt wenig Anlass zur Hoffnung: Von insgesamt 7.239 geprüften Webseiten und 269 Apps ist keine vollständig barrierefrei. Noch alarmierender ist, dass mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen nicht einmal eine verpflichtende Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht – eine einfache, aber entscheidende Pflicht, um die Einhaltung der Standards transparent zu machen. Nur 48 Prozent erfüllen diese Verpflichtung, und lediglich 13 Prozent entsprechen den Anforderungen, berichtet der DBSV. Ein Beispiel aus der Praxis: Gerade einmal vier Prozent aller PDF-Dokumente bestehen einen automatisierten Barrierefreiheitstest, dessen Fehlererkennung ohnehin begrenzt ist. Die Zahl tatsächlicher barrierefreier PDFs dürfte also noch geringer sein.
Christiane Möller aus der DBSV-Geschäftsführung hält fest: „Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden.“ Die bisher fehlende Sanktionierung und mangelnde Öffentlichkeitsarbeit führen dazu, dass Barrieren in digitalen Angeboten weiter bestehen. Deshalb fordert der Verband, dass alle geprüften Webseiten und mobilen Anwendungen gemeinsam mit den Prüfungsergebnissen namentlich und zeitnah im Internet veröffentlicht werden. Die Aktivistin Casey Kreer hat bereits entscheidende Impulse gesetzt, indem sie Teile dieser Prüfberichte mithilfe des Informationsfreiheitsgesetzes zugänglich gemacht hat.
Darüber hinaus soll den Überwachungs- und Durchsetzungsstellen ausdrücklich das Recht eingeräumt werden, bei festgestellten Verstößen die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren und Bußgelder zu verhängen. Nur so ließe sich ein wirksamer Handlungsdruck erzeugen, der die digitale Teilhabe deutlich stärker fördert.
Anlässlich des Digitaltags am 27. Juni 2025 unterstreicht der DBSV, wie wichtig diese Maßnahmen sind, um den Anspruch auf barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum durchzusetzen. Seit mehr als zwei Jahrzehnten ist die Verpflichtung klar – doch erst mit konkreten Konsequenzen und einer erhöhten Transparenz kann sich der Zustand endlich verbessern. Der DBSV trägt mit seinem Engagement seit Jahren zur Beseitigung digitaler Barrieren bei und macht so Druck für einen echten Fortschritt auf diesem zentralen Feld der Inklusion in Deutschland.
Die hier dargestellten Informationen und Zitate stammen aus einer Pressemitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V.