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Balkonabbruch in Langenhorn: VNW beruhigt Mieter

Hamburgs soziale Vermieter zum Balkonunglück in Langenhorn

Tragischer Balkonabbruch in Hamburg: Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen beruhigt Mieter

Am 21. August 2024 meldete der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW) mit tiefer Anteilnahme, dass der bedauerliche Balkonabbruch in Langenhorn ein äußerst seltenes Unglück darstellt. Andreas Breitner, Direktor des VNW, sprach den Angehörigen des verstorbenen jungen Mannes sein Mitgefühl aus und versicherte, dass die Sicherheit der Gebäude höchste Priorität habe. Trotz umfassender Präventionsmaßnahmen und regelmäßiger Kontrollen könne man verdeckte Baumängel jedoch nicht gänzlich ausschließen, so Breitner weiter. Eine verpflichtende Sonderprüfung lehnt der Verband aufgrund hoher Kosten und praktischer Schwierigkeiten ab. Der VNW steht dennoch für verantwortungsbewusste Vermietung und investiert kontinuierlich in die Instandhaltung seiner Immobilien.


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Bremen (VBR). Der tödliche Balkon-Unfall in Langenhorn hat die Gemeinschaft der sozialen Vermieter in Hamburg erschüttert. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), spricht den Angehörigen seine tiefste Anteilnahme aus: „Unsere Anteilnahme gilt der Familie des jungen Menschen, der infolge des Unglücks verstorben ist. Der Tod ist tragisch und die Umstände lassen einen schaudern. Ich kann verstehen, wenn der eine oder andere Mieter in den kommenden Tagen und Wochen mit einem mulmigen Gefühl den Balkon betritt.“

Breitner betont jedoch, dass solch ein Unfall außerordentlich ungewöhnlich sei. Obwohl die Ursache noch nicht gefunden wurde, versichert er den Mietern der Mitgliedsunternehmen: „Ich möchte den Mieterinnen und Mietern unserer Mitgliedsunternehmen daher die Angst nehmen, dass ihnen etwas Ähnliches passieren könnte. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Mitgliedsunternehmen nehmen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht sehr ernst.“

Die Gewährleistung der Sicherheit steht für die VNW-Unternehmen an oberster Stelle. Regelmäßige Sichtprüfungen und umfassende Instandhaltungsarbeiten sind Teil der Präventivmaßnahmen. Im letzten Jahr investierten Hamburgs VNW-Unternehmen rund 407 Millionen Euro in die Instandhaltung ihrer Wohngebäude – Balkone eingeschlossen.

Laut Breitner verpflichtet die Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Gefahren für Dritte abzuwenden. Diese Verpflichtung stützt sich auf allgemeine Rechtsgrundsätze, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. „Im Kern geht es darum, dass ein Wohnungsunternehmen dafür Sorge tragen muss, dass von seinen Wohngebäuden keine Gefahren für andere ausgehen,“ erklärt der VNW-Direktor.

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Dennoch räumt Breitner ein, dass trotz dieser regelmäßigen Kontrollen Unglücksfälle nie ganz ausgeschlossen werden können. Verdeckte Baumängel seien schwer aufzuspüren, besonders bei älteren Gebäuden. „In Deutschland gibt es mehrere Millionen Balkone. Jeden einzelnen regelmäßig – und über die ohnehin zu beachtenden Verkehrssicherungspflichten hinausgehend – aufwändig zu kontrollieren, ist schier unmöglich und nicht bezahlbar,“ so Breitner weiter.

Eine spezifische Prüfpflicht lehnt der Verband ab. „Diese ist aufwändig und teuer“, argumentiert Breitner, „weil die Unternehmen Besichtigungstermine mit den Mieterinnen und Mietern vereinbaren müssen und der Aufwand auf die Miete umgelegt werden müsste.“ Zudem könne das Anbohren von Material zur Prüfung neue Sicherheitsrisiken schaffen.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen vertritt insgesamt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In den von ihm verwalteten 709.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete beträgt 6,59 Euro pro Quadratmeter. Der VNW engagiert sich aktiv für soziale Verantwortung und nachhaltige Vermietungspraxis – ein Anliegen, das nach diesem tragischen Ereignis umso deutlicher in den Vordergrund rückt.

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Für Rückfragen steht Ihnen Oliver Schirg, Referat Kommunikation des VNW, jederzeit zur Verfügung.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Hamburgs soziale Vermieter zum Balkonunglück in Langenhorn

Original-Content übermittelt durch news aktuell.

Zitierte Personen und Organisationen

  • Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (VNW)
  • Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
  • Mieterinnen und Mieter der VNW-Mitgliedsunternehmen
  • Professionelle Stellen, die zusammen mit den VNW-Unternehmen arbeiten
  • Hauseigentümer, in Bezug auf die Verkehrssicherungspflicht
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Oliver Schirg, Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Referat Kommunikation

Meldung einfach erklärt

Beitrag in Leichter Sprache:

Datum: 21.08.2024 – 13:36 Uhr

Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Titel: 80/2024

In Hamburg ist ein Balkon eingestürzt. Das ist ein schlimmes Unglück.

– In Langenhorn ist ein Balkon eingestürzt.
– Ein junger Mensch ist bei diesem Unglück gestorben.
– Andreas Breitner, der Chef des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), spricht der Familie sein Mitgefühl aus.
– Er sagt, so ein Unglück sei sehr selten.
– Mieter brauchen keine Angst zu haben, dass das ihnen auch passiert.

Was macht der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)?

– Der VNW sorgt dafür, dass Häuser sicher sind.
– Mitarbeiter des VNW prüfen regelmäßig die Gebäude.
– Dazu gehören auch die Balkone.
– Im letzten Jahr haben VNW-Unternehmen 407 Millionen Euro für die Reparaturen der Gebäude ausgegeben.

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Warum stürzte der Balkon ein?

– Die genaue Ursache ist noch nicht bekannt.
– Verdecke Baumängel sind schwer zu entdecken.

Gibt es Gesetze zur Sicherheit?

– Hauseigentümer müssen Gefahren vermeiden, das nennt man Verkehrssicherungspflicht.
– Diese Pflicht steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Besondere Prüfungen der Balkone?

– Der VNW lehnt spezielle Prüfpflichten ab.
– Solche Prüfungen wären teuer und würden die Miete erhöhen.
– Auch könnten Prüfungen manchmal mehr Schaden anrichten als verhindern.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

– Der VNW vertritt 443 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
– Diese verwalten insgesamt 709.000 Wohnungen.
– Rund 1,5 Millionen Menschen wohnen in diesen Wohnungen.
– Die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter beträgt 6,59 Euro.
– Der VNW beschreibt sich als Verband der Vermieter mit Werten.

Kontakt:
Oliver Schirg, Referat Kommunikation
Telefon: +49 40 52011 226
Mobil: +49 151 6450 2897
Mail: schirg@vnw.de

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10 Antworten

    1. Kuno, die machen doch regelmäßige Prüfungen. Aber wenn du unsicher bist, sag lieber mal dem Vermieter Bescheid.

  1. Ich finde es gut, dass der Verband so viel Geld für die Instandhaltung ausgibt. Aber kann man nicht noch mehr machen?

  2. Das ist wirklich schlimm, dass ein junger Mensch durch so einen Unfall sterben musste. Hoffentlich nehmen die Vermieter das jetzt ernster.

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