Wenn eine Reform zugleich geplante Einschnitte zurücknimmt und trotzdem neue Lasten verteilt, klingt das nach Bewegung. Die Arbeiterwohlfahrt, einer von sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, sieht in der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Pflegereform dennoch keinen echten Durchbruch. Sie hält die Pflegereform für unzureichend.
Immerhin begrüßt die AWO, dass zuvor diskutierte Einschnitte bei Pflegeleistungen und bei den Rentenversicherungsbeiträgen pflegender Angehöriger zurückgenommen worden seien. Auch der Zuschlag für Kinderlose wird höher ausfallen als ursprünglich geplant: Statt der zunächst vorgesehenen 0,1 Prozentpunkte sind es nun 0,3. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums liegt der Gesamtzuschlag für kinderlose Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung ab 1. Januar 2027 bei 0,9 Prozent – also um 0,3 Prozentpunkte höher.
Was im Entwurf noch stand
Warum die AWO trotzdem skeptisch bleibt, zeigt der Blick in den öffentlich zugänglichen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom Juni. Dort war noch vorgesehen, bei einer erstmaligen Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Entlastungsbudgets auszuzahlen. Außerdem sollten die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent der bisherigen Beträge begrenzt werden. Wichtig ist dabei: Der Referentenentwurf ist nicht mit der Kabinettsfassung gleichzusetzen. Er belegt die damals geplanten Einschränkungen, nicht deren endgültige Streichung.
AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner sagt deshalb, die Gegenfinanzierung über höhere Beiträge für Kinderlose löse die grundlegenden Finanzierungsprobleme nicht. „Statt 0,1 Prozentpunkten sind es nun 0,3“, sagte sie. Die AWO fordert eine strukturelle Neuordnung mit solidarischer Lastenverteilung, eine Pflegevollversicherung für alle.
Warum die Debatte nicht endet
Die Bundesregierung verweist darauf, dass die soziale Pflegeversicherung 2025 noch einen Überschuss von rund 0,5 Milliarden Euro erzielt habe. Für 2026 und 2027 werden Defizite erwartet, deshalb sei es aus Regierungssicht nötig, an strukturellen Stellschrauben zu drehen. Aus diesen Zahlen lässt sich aber nicht ableiten, dass die Pflegekassen unmittelbar vor einer Zahlungsunfähigkeit stehen.
Die nächste Runde ist dennoch schon absehbar: In einer Regierungsbefragung am 23. September wurde für die 2030er-Jahre eine weitere Kommission angekündigt, unter anderem zu Tagespflege, Kommunen und dem Verhältnis von Ein- und Auszahlungen. Genau das ist für die AWO der Hinweis, dass der Bund die Finanzierungsfrage offen lässt. Für sie bleibt damit die eigentliche Aufgabe bestehen: ein System zu bauen, das die Lasten gerechter verteilt, statt das Problem nur zu verschieben.
Quellen
- https://www.kkdirekt.de/news/mitteilung/BMG-Kabinett-beschliesst-Pflegeneuordnungsgesetz-4658184.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/pflegeneuordnungsgesetz-pnog
- https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1038524
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/regierungsbefragung-23-09-26





