Der wichtigste Satz in der Debatte um die Pflege lautet im Moment nicht, was beschlossen wurde, sondern was noch nicht gilt: Der Kabinettsbeschluss vom 30. September ist erst der Auftakt. Genau jetzt beginnt das parlamentarische Verfahren — und genau jetzt versucht die Arbeiterwohlfahrt, den Entwurf noch zu verändern.
Neun Verbände der Arbeiterwohlfahrt aus Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich deshalb in einem offenen Brief an die Regierungschef*innen ihrer Länder gewandt. Ihr Appell ist klar: Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollen die besonderen demografischen, sozialen und strukturellen Bedingungen in Ostdeutschland stärker zählen. Die AWO will, dass die Landesregierungen ihren Einfluss in den weiteren Beratungen nutzen.
Im Zentrum steht dabei eine Forderung, die weit über Details hinausgeht: eine solidarische Pflegevollversicherung. Nach Darstellung des Bündnisses soll sie eine bedarfsgerechte Versorgung ermöglichen, Pflegebedürftige und Angehörige entlasten, Eigenanteile begrenzen und zugleich gute Arbeitsbedingungen sowie Planungssicherheit für Einrichtungen schaffen. Wie ein solches Vollversicherungsmodell im Einzelnen finanziert und ausgestaltet werden soll, erläutert die Mitteilung allerdings nicht.
Oliver Bürgel, Landesgeschäftsführer der Berliner AWO, formuliert den Vorstoß scharf: „Wir fordern eine solidarische Pflegevollversicherung für alle, das wäre eine echte Reform.“ Er kritisierte den Kabinettsbeschluss als unzureichend. Die AWO selbst beschreibt das System als eines, das an seine Grenzen stößt und mit dem Entwurf hinter dem Notwendigen zurückbleibt.
Woran sich der Streit festmacht, ist für viele Familien unmittelbar spürbar: an den Kosten, die trotz Versicherung übrig bleiben. Der Kabinettsentwurf soll nach Angaben der Bundesregierung den allgemeinen Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent stabilisieren. Dafür vorgesehen sind eine höhere Beitragsbemessungsgrenze, höhere Beiträge für Kinderlose sowie Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung und bei Minijobs. Das Bundesgesundheitsministerium erklärt zugleich, dass eine generelle Deckelung der Eigenanteile in der vollstationären Pflege derzeit nicht möglich sei. Eigenanteile bleiben damit bestehen.
Ganz ohne Entlastung bleibt das System dennoch nicht. Seit Januar 2024 zahlt die Pflegekasse auf den pflegebedingten Eigenanteil Zuschläge von 15, 30, 50 oder 75 Prozent — je nachdem, wie lange jemand bereits in stationärer Pflege lebt. Die AWO fordert jedoch mehr: Im Rahmen ihrer Vollversicherungsforderung will sie die Eigenanteile grundsätzlich begrenzen.
Auch bei den angekündigten Änderungen für Pflegebedürftige bleibt vieles vorläufig. Nach Erläuterungen des Bundesgesundheitsministeriums soll der Entlastungsbetrag für Menschen mit Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027 entfallen. Bei neuen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder 3 soll das Entlastungsbudget in den ersten drei Monaten nur zur Hälfte verfügbar sein. Ab 2028 ist eine neue Pflegebegleitung vorgesehen. All das steht aber unter dem Vorbehalt des laufenden Gesetzgebungsverfahrens.
Der Entwurf setzt zugleich stark auf digitale Infrastruktur. Geplant sind Innovationsräume für bis zu drei Jahre, die Verstetigung eines Kompetenzzentrums für Digitalisierung und Pflege sowie 1,6 Milliarden Euro für die Digitalisierung der ambulanten und teilstationären Langzeitpflege. Eine Datenplattform soll Ländern und Kommunen bis Ende Oktober 2028 helfen, Unterversorgung besser zu erkennen.
Für die AWO bleibt am Ende eine Grundfrage: Wird aus diesen Bausteinen noch eine Reform, die Pflegebedürftige, Beschäftigte und Einrichtungen dauerhaft entlastet? Oder bleibt es bei einem Entwurf, der aus Sicht der Wohlfahrt zu viel offenlässt? Genau diese Richtung wollen die Verbände in den kommenden Beratungen noch beeinflussen.
Quellen
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/pflegeneuordnungsgesetz-2454862
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-21-lp/pnog
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/PNOG/PNOG_Erlaeuterung_Massnahmen.pdf





