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Auswirkungen der digitalen Abgabe von Hilfsmitteln auf Regressforderungen der Ärzte

Pressemeldung:Auswirkungen der digitalen Abgabe von Hilfsmitteln auf Regressforderungen der Ärzte

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Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung: Staatliche Vorgaben und Qualität dürfen nicht vernachlässigt werden

Dortmund, 17.10.2023 – 10:25: In einem aktuellen Interview mit der Fachzeitschrift “ORTHOPÄDIE TECHNIK” (OT) erklärt Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, warum eine rein digitale Abgabe von Hilfsmitteln wie orthopädischen Einlagen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den Anforderungen der deutschen Sozialgesetzgebung nicht gerecht wird. Der renommierte Medizinrechtler betont, dass bestimmte Qualitätsstandards bei der Versorgung der GKV-Versicherten eingehalten werden müssen.

Gesetzliche Krankenkassen sind nicht berechtigt, Kosten für rechtlich unzulässige Versorgungen zu erstatten. Laut Prof. Ehlers muss eine digitale Abgabe den Anforderungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) entsprechen. Eine Werbung für die Erstattungsfähigkeit eines rein digitalen Vertriebs von orthopädischen Einlagen in der GKV wäre demnach irreführend und könnte wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Mediziner, die solche Leistungen verordnen, könnten sich sogar Regressforderungen gegenübersehen.

Auch eine Gesetzesanpassung allein würde den rein digitalen Vertrieb von Hilfsmitteln auf GKV-Rezept über Onlineplattformen nicht ohne Weiteres legalisieren. Die aktuelle Versorgungsmethode sei bereits auf dem neuesten Stand. Bei einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen müsse die Qualität der Leistungserbringung weiterhin gewährleistet sein, um keine Verschlechterung in der Versorgung der gesetzlich Versicherten herbeizuführen.

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Prof. Ehlers stellt fest, dass die medizinische Versorgung in Deutschland in Bezug auf die Digitalisierung noch Nachholbedarf hat. Gleichzeitig warnt er jedoch davor, dass eine qualitative Unterversorgung vermieden werden muss. Digitale Versorgungsmodelle können lediglich als Alternative zur analogen Versorgung dienen, wenn die allgemeinen Vorgaben in Bezug auf Qualität und Nutzen eingehalten werden. Jegliche Einbußen in der Qualität schaden nicht nur den Patientinnen und Patienten, sondern belasten auch das Gesundheitssystem, insbesondere im Hinblick auf Folgekosten.

Das ausführliche Interview mit Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers ist in der Oktober-Ausgabe der OT sowie online verfügbar.

Hintergrundinformationen zur Person: Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers ist Fachanwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Partner der Münchner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB Ehlers, Ehlers & Partner. Er ist ein renommierter Hochschullehrer und Experte in den Bereichen Medizin, Pharma und Gesundheitsrecht. Darüber hinaus ist Prof. Ehlers Ehrenpräsident der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG). Im Jahr 2023 veröffentlichte er ein Gutachten zur rechtlichen Bewertung des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen auf Initiative der Landesinnung Bayern Orthopädie Technik.

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Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund
Telefon: 01715608125
E-Mail: kommunikation@biv-ot.org

Original-Content von: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, übermittelt durch news aktuell

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19 Antworten

  1. Ich finde, dass die digitalen Abgaben die Regressforderungen der Ärzte positiv beeinflussen könnten.

  2. Also ich finde, dass die digitalen Abgaben von Hilfsmitteln überhaupt keinen Einfluss auf Regressforderungen haben. Das ist doch Quatsch!

  3. Ich denke, Ärzte sollten mehr Zeit mit ihren Patienten verbringen, anstatt sich um Abrechnungen zu kümmern!

  4. Ich denke, Ärzte sollten sich nicht über Regressforderungen beschweren. Digitale Abgabe ist effizienter!

  5. Ich denke, Ärzte sollten nicht über Regressforderungen jammern. Sie werden schließlich von der digitalen Abgabe profitieren!

    1. Ach komm, sei nicht so naiv! Klar profitieren Ärzte von der Digitalisierung, aber das bedeutet nicht, dass sie nicht über Regressforderungen klagen dürfen. Es ist doch verständlich, dass sie sich gegen unfair hohe Abgaben wehren.

    1. Entschuldigung, aber ich bin nicht hier, um deine Wünsche zu erfüllen. Stell dich darauf ein, dass du selbst aktiv wirst und deine eigene Geschichte schreibst. So funktioniert das hier.

  6. Also ich finde, dass die digitalen Hilfsmittel total überbewertet werden. Ärzte sollten sich lieber auf ihre Erfahrung verlassen!

  7. Ich verstehe nicht, warum Ärzte überhaupt Regressforderungen stellen sollten. Lasst uns lieber über Roboterärzte diskutieren!

  8. Also ich weiß ja nicht, aber ich finde die Idee mit der digitalen Abgabe von Hilfsmitteln echt fragwürdig. Was ist mit den Regressforderungen der Ärzte?

    1. Regressforderungen der Ärzte? Ernsthaft? Es geht hier um die Verbesserung der medizinischen Versorgung und nicht um die Interessen der Ärzte. Digitale Hilfsmittel können Leben retten und den Behandlungsprozess effizienter machen. Wer das nicht versteht, hat den Fortschritt wohl verschlafen.

  9. Also ich finde, dass die digitalen Abgaben von Hilfsmitteln den Ärzten helfen, Regressforderungen zu vermeiden. #kontroverseMeinung

  10. Also ich finde, dass die digitalen Abgaben von Hilfsmitteln den Ärzten überhaupt nicht schaden. Im Gegenteil, das macht ihre Arbeit doch viel einfacher!

    1. Das ist aber eine gewagte Aussage! Viele Ärzte empfinden die digitalen Abgaben als zusätzliche Belastung und Zeitfresser. Nicht jeder ist technikaffin und nicht alles lässt sich digitalisieren. Es ist wichtig, auch die Bedürfnisse der Ärzte zu berücksichtigen.

  11. Ich finde, das ist eine sehr kurzsichtige Sichtweise. Ärzte haben eine immense Verantwortung und arbeiten oft unter extremem Druck. Ihr Gehalt spiegelt ihre Ausbildung, Erfahrung und Verantwortung wider. Es ist nicht fair, ihre Beschwerden einfach abzutun.

  12. Also ich finde, dass Ärzte sowieso viel zu viel Geld verdienen. Da kann die digitale Abgabe ruhig noch mehr Regressforderungen bringen!

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