Mit dem Start in die Ausbildung rücken plötzlich Fragen in den Mittelpunkt, die im Schulalltag oft noch keine große Rolle spielen: Welche Krankenkasse gilt jetzt? Läuft der Schutz über die Eltern noch weiter? Und wie sinnvoll ist es, schon früh an die Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu denken? Zum Beginn des neuen Ausbildungsjahres betrifft das viele junge Menschen, denn seit Oktober 2025 haben sich nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 400.000 Menschen für eine Ausbildungsstelle gemeldet.
Der Bund der Versicherten e. V. rät deshalb dazu, den Wechsel ins Berufsleben als Anlass für einen kurzen Versicherungs-Check zu nehmen. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der Organisation vor allem die Krankenversicherung, die private Haftpflicht und die Absicherung gegen den Verlust der Arbeitskraft.
Die Krankenversicherung wird mit dem Ausbildungsbeginn zum Pflichtpunkt
Mit dem Start einer betrieblichen Ausbildung ändert sich der Versicherungsstatus. Auszubildende sind dann grundsätzlich sozialversicherungspflichtig und müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Für den Nachweis bleiben zwei Wochen Zeit. Wird diese Frist versäumt, meldet der Ausbildungsbetrieb die oder den Betroffenen meist bei der Kasse an, über die zuvor die Familienversicherung lief.
Für viele ist das die erste Stelle, an der sich der Wechsel ins Berufsleben ganz konkret bemerkbar macht. Die Familienversicherung kann für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres greifen. Entscheidend ist deshalb, den eigenen Status rechtzeitig zu prüfen, statt sich auf eine alte Mitversicherung zu verlassen.
Privathaftpflicht: oft noch über die Eltern, aber nicht automatisch
Als wichtigste freiwillige Absicherung nennt der BdV die private Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn jemand einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, und übernimmt berechtigte Forderungen oder wehrt unberechtigte ab. Gerade im Alltag kann das vor teuren Folgen schützen, etwa wenn aus einem kleinen Missgeschick ein größerer Sachschaden wird.
Viele Auszubildende sind nach Angaben des Verbandes bis zum 25. Lebensjahr noch über den Vertrag der Eltern mitversichert, sofern dort ein Familientarif besteht. Vor einem eigenen Vertrag sollte deshalb geprüft werden, ob dieser Schutz bereits gilt und wie lange er reicht. Ob das im Einzelfall zutrifft, hängt vom bestehenden Vertrag ab.
Bei der Arbeitskraft geht es um mehr als die gesetzliche Rente
Deutlich komplexer wird die Frage nach der Absicherung der eigenen Arbeitskraft. In den ersten fünf Berufsjahren zahlt die gesetzliche Erwerbsminderungsrente laut BdV nur im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Auch später reicht die Leistung häufig nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung setzt an einer anderen Stelle an: Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt nach Angaben des BdV vor allem von der Berufsgruppe, dem Alter und dem Gesundheitszustand beim Vertragsabschluss ab. Wer jung und gesund abschließt, hat häufig bessere Chancen auf günstigere Beiträge und auf einen Vertrag ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.
Was Azubis jetzt konkret prüfen sollten
Der praktische Rat fällt deshalb eher nüchtern aus: Erst die Krankenkasse klären, dann den Haftpflichtschutz über die Eltern prüfen und erst danach überlegen, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung schon zum Ausbildungsstart sinnvoll ist. Für viele dürfte dabei der Blick in die Vertragsdetails wichtiger sein als die Frage, ob überhaupt schon ein Vertrag abgeschlossen werden muss.
Bianca Boss, Vorständin des Bunds der Versicherten, bringt es so auf den Punkt:
„Der Ausbildungsbeginn ist ein guter Anlass, den eigenen Versicherungsschutz einmal grundsätzlich zu ordnen.“
Und sie ergänzt mit Blick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung:
„Deshalb lohnt es sich, das Thema früh anzugehen – am besten mit unabhängiger Beratung, denn im Detail der Verträge entscheidet sich, wie gut der Schutz am Ende wirklich ist.“
Der Verband verweist dazu auf ein kostenloses Infoblatt zu Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Aus der Mitteilung geht allerdings nicht hervor, wie sich Beiträge, Gesundheitsprüfungen oder mögliche Alternativen für typische Auszubildende im Detail unterscheiden.
Früh prüfen statt später nachbessern
Der Ausbildungsstart ist damit weniger ein Moment für große Versicherungsversprechen als für eine saubere Bestandsaufnahme. Wer Krankenversicherung, Haftpflichtschutz und die Frage nach der eigenen Arbeitskraft jetzt ordnet, vermeidet Lücken, die sich später nur schwer schließen lassen.
Gerade bei der Berufsunfähigkeit bleibt der Einzelfall entscheidend. Für Azubis lohnt deshalb vor allem der nüchterne Blick auf das, was tatsächlich gilt – nicht nur auf das, was auf den ersten Blick naheliegt.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Pressemitteilung zum Ausbildungsmarkt
- § 10 SGB V – Familienversicherung
- § 175 SGB V – Wahl und Meldung der Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung: Erläuterung zur Erwerbsminderung