DM startet Augenscreening mit Künstlicher Intelligenz: Ärzte warnen vor Risiken digitaler Gesundheitsdienstleistungen für die Augengesundheit

Ab September 2025 bietet DM in Kooperation mit Skleo Health in ausgewählten Filialen KI-gestützte Augenscreenings mit Sehtest und Netzhautfotografie für 14,95 € an. Das Bundesverband der Augenärzte kritisiert, dass Bezeichnungen wie „KI geprüft“ oder „ärztlich validiert“ nicht klar definiert sind und standardisierte Abläufe fehlen, die einen fachärztlichen Standard garantieren. Fehldiagnosen könnten Kundinnen und Kunden verunsichern, zu unnötigen Facharztterminen führen und damit eine teure Doppelstruktur erzeugen, während eine verlässliche Augenvorsorge nur durch Augenärztinnen oder Augenärzte sichergestellt werden kann.
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– DM bietet ab September 2025 in ausgewählten Filialen Augenscreenings für 14,95 € an
– BVA bemängelt fehlende Standardisierung und intransparente KI-Auswertung bei Drittanbieter-Screenings
– Drittanbieter-Screenings könnten Verbraucher verunsichern und Gesundheitssystem unnötig belasten

Augenscreenings bei DM: Neues Angebot trifft auf scharfe Kritik des Berufsverbands der Augenärzte

Ab September 2025 erweitert die Drogeriekette DM in ausgewählten Filialen ihr Angebot um sogenannte „Gesundheitsdienstleistungen“. Neben Blutentnahmen und Hautuntersuchungen sollen Kund:innen künftig auch Augenscreenings in Kooperation mit Skleo Health nutzen können. Das Programm umfasst einen Sehtest sowie die Fotografie der Netzhaut zum Preis von 14,95 Euro. Dabei erfolgen die Untersuchungen nach Angaben von DM durch „speziell geschulte Mitarbeitende“, während die Auswertung der Daten KI-basiert sei und „ärztlich validiert“.

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) reagiert mit deutlicher Kritik auf diesen Vorstoß. Für den Verband steht fest: „Augengesundheit gehört in fachärztliche Hand“. Die Sorge der Experten richtet sich vor allem gegen die unklaren Begrifflichkeiten in der Kommunikation der Screening-Angebote. So seien die Bezeichnungen „KI geprüft“ sowie „ärztlich validiert“ inhaltlich nicht ausreichend definiert, erläutert der BVA. Es fehle an standardisierten Vorgaben, die eine fachärztlich anerkannte Qualität sicherstellen. Der erste Vorsitzende des BVA, Daniel Pleger, betont: „Der Einsatz von KI ist nicht standardisiert; es gibt keine einheitlichen Vorgaben, die einen fachärztlichen Standard garantieren. Wie genau die Auswertung verläuft, auf welche Metadaten die KI zurückgreift und in welcher Weise diese die Auswertung prägen, ist so nicht zu beurteilen. Fakt ist: KI-unterstützung kann hilfreich sein, ist jedoch kein Garant für korrekte Ergebnisse und kein validierter Standard in der Medizin und bei Screenings.“

Der BVA beobachtet eine wachsende Zahl von Unternehmen, die mit telemedizinischen Augenscreenings werben und damit den Eindruck erwecken, ein niedrigschwelliges Angebot zur Krankheitsvorsorge zu ermöglichen. Hier sieht der Verband wirtschaftliche Motive im Vordergrund: „Aus unserer Sicht spielen bei diesen Angeboten wirtschaftliche Interessen eine wesentliche Rolle und man möchte anscheinend schnell einen wirtschaftlichen Markt erschließen.“

Insbesondere befürchtet der BVA, dass Kund:innen mit fehlerhaft auffälligen Befunden verunsichert werden könnten. Dies könnte zu vermehrtem Andrang in Augenarztpraxen führen, während Patienten mit dringenderem Behandlungsbedarf Schwierigkeiten bekämen. „Kundinnen und Kunden mit fehlerhaft auffälligen Befunden könnten verunsichert sein und dadurch zusätzliche Termine in den Augenarztpraxen in Anspruch nehmen, die für andere Patienten wichtiger sein könnten,“ warnt Pleger. Auch die Gefahr einer teuren Doppelstruktur sieht der Berufsverband kritisch: „Wir befürchten hier das Entstehen einer teuren Doppelstruktur, die den Betroffenen sogar schaden könnte.“

Mit Blick auf die medizinische Versorgung stellt der BVA klar, dass eine verbindliche medizinische Augenvorsorge nur durch eine Untersuchung bei einer Augenärztin oder einem Augenarzt gewährleistet werden kann. Die neuen Augenscreenings in Drogeriemärkten seien keine Alternative zur fachärztlichen Begutachtung und bergen Risiken, wenn Befunde falsch interpretiert oder unvollständig erfasst werden.

In der Debatte um neue Gesundheitsdienstleistungen im Einzelhandel zeigt sich somit ein Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Angeboten und medizinischer Qualitätssicherung. Das Angebot von DM unterstreicht die wachsende Bedeutung von Augenscreenings als Trendprodukt, zugleich aber auch die Notwendigkeit klarer Standards und einer transparenten Kommunikation gegenüber Verbraucher:innen.

Gefährliche Lücken beim digitalen Gesundheits-Check?

Digitale Gesundheitsangebote in Drogeriemärkten stoßen auf großes Interesse, weil sie niedrigschwellig und unkompliziert einen ersten Überblick über den Gesundheitszustand bieten – wie etwa das Augenscreening, das die Drogeriekette DM künftig in einigen Filialen anbietet. Solche Services fügen sich in den wachsenden Markt für digitale Gesundheitsdienstleistungen ein, der sich zunehmend professionalisiert und mit Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) arbeitet. Die schnelle Verfügbarkeit, einfache Zugänglichkeit und vergleichsweise niedrige Kosten machen solche Angebote attraktiv für Verbraucherinnen und Verbraucher, die frühzeitig mehr über mögliche Gesundheitsrisiken erfahren möchten.

Doch gerade bei medizinischen Schnellverfahren ohne ärztliche Kontrolle lauern auch Risiken. Die Untersuchung bei DM umfasst einen Sehtest und die Fotografie der Netzhaut, die von „speziell geschulten Mitarbeitenden“ durchgeführt und anschließend KI-basiert ausgewertet werden. Die Resultate sollen außerdem ärztlich validiert sein. Doch wie der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) warnt, bleiben viele Details zur Funktionsweise der KI-Auswertung unklar. „KI geprüft“ und „ärztlich validiert“ sind keine klar definierten Standards und bieten daher keine Garantie für medizinisch sichere Ergebnisse.

Die Chancen solcher Angebote liegen vor allem in der Möglichkeit, frühzeitig Hinweise auf Erkrankungen zu erhalten und so Prävention zu fördern. Vor allem Menschen, die bislang wenig Zugang zu augenärztlichen Untersuchungen haben, könnten von einer niedrigschwelligen Erstanalyse profitieren. Allerdings besteht die Gefahr, dass falsche oder unvollständige Befunde zu Verunsicherung führen oder wichtige Krankheitsanzeichen übersehen werden. Die fehlende ärztliche Begleitung bei der Befundung sowie die Nutzung von nicht standardisierten KI-Systemen erhöhen das Risiko von Fehlinterpretationen. Im schlimmsten Fall verzögern fehlerhafte Ergebnisse notwendige ärztliche Untersuchungen oder schaffen eine teure Doppelstruktur im Gesundheitssystem, weil Patienten wegen Unsicherheit mehrfach Kontrolluntersuchungen anstrengend.

Rechtliche Standards und fachärztliche Expertise sind deshalb unerlässlich, um Patienten zu schützen und das Gesundheitssystem stabil zu halten. Nur die Untersuchung durch eine Augenärztin oder einen Augenarzt kann eine verbindliche medizinische Augenvorsorge gewährleisten und so langfristig Schäden verhindern. Digitale Angebote sollten diesen Anspruch nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.

Neue Akteure, neue Risiken: Der digitale Gesundheitsboom

Der Markt für digitale Gesundheitsdienstleistungen wächst rasant. Anbieter verschiedener Branchen, von Apotheken über Drogeriemärkte bis zu IT-Start-ups, drängen in das Feld und werben damit, Krankheiten telemedizinisch frühzeitig diagnostizieren zu können. DM reiht sich mit seinem Augenscreening-Angebot in eine Reihe von Unternehmen wie Ocumeda und Mirantus ein, die ebenfalls diese Technik vermarkten. Ökonomische Interessen spielen eine große Rolle – ein preislicher Wettbewerb um Kundinnen und Kunden scheint einzusetzen. Das birgt die Gefahr, dass medizinisch bedenkliche Schnelltests in den Fokus rücken, um einen neuen Markt schnell zu erschließen.

Solche Angebote versprechen eine Entlastung des Gesundheitssystems. Doch wie der BVA betont, führt das häufig zu einem erhöhten Bedarf an fachärztlichen Untersuchungen bei auffälligen Befunden – oder auch bei vermeintlich normalen Ergebnissen, die Zweifel aufkommen lassen. Diese nicht ausreichend geprüften zusätzlichen Belastungen können den Facharztpraxen eher schaden als nutzen. Zudem sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI im medizinischen Screening noch nicht einheitlich definiert. Ohne verbindliche Standards fehlen wichtige Qualitätssicherungen.

Ausblick: Wie verändert KI die Gesundheitsvorsorge?

Künstliche Intelligenz eröffnet viele neue Chancen für die Gesundheitsvorsorge, etwa durch schnelle Auswertungen großer Datenmengen und telemedizinische Vernetzung. Doch die Effektivität von KI hängt maßgeblich von ihrer Standardisierung und Transparenz ab. Der Berufsverband der Augenärzte stellt klar: „Der Einsatz von KI ist nicht standardisiert; es gibt keine einheitlichen Vorgaben, die einen fachärztlichen Standard garantieren.“ Was genau die KI für Metadaten nutzt und wie sie Entscheidungen trifft, bleibt oft eine "Blackbox".

Zukunftstrends in der digitalen Gesundheitsversorgung müssen deshalb unbedingt mit medizinischer Fachkompetenz verknüpft und rechtlich reguliert werden. Nur so können digitale Präventionsangebote sicher in den Alltag integriert und gleichzeitig Fehlentwicklungen vermieden werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, digitale Schnellchecks als ersten Schritt zu verstehen – die fachärztliche Untersuchung bleibt unverzichtbar.

Diese Balance zwischen Innovation und ärztlicher Kontrolle wird in den kommenden Jahren entscheidend sein, um das Potenzial digitaler Gesundheitsangebote voll auszuschöpfen und Risiken zu minimieren.

Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA).

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