Neue Auditleitfäden für Reha-QM: Was sich ab 2026 für Gewaltschutz, Klimarisiken und ISO 9001 ändert

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Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und der Fachverband Sucht plus Psychosomatik (FVS+) haben ihre gemeinsamen Auditleitfäden für das interne Qualitätsmanagement aktualisiert. Die Überarbeitung setzt neue Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) um, die unter anderem ein strukturiertes Risiko- und Chancenmanagement sowie konkrete Maßnahmen zum Gewaltschutz verlangen. Ab dem 1. Februar 2026 müssen Reha-Einrichtungen Erst- und Re-Zertifizierungen nach diesen aktualisierten Leitfäden durchführen.

Inhaltsverzeichnis

– DEGEMED und FVS+ haben ihre Auditleitfäden für internes Qualitätsmanagement aktualisiert.
– Die Aktualisierung reagiert auf neue BAR-Vorgaben zu Risikomanagement und Gewaltschutz.
– Ab dem 1. Februar 2026 sind Zertifizierungen nur noch nach den neuen Leitfäden möglich.

DEGEMED und FVS+ veröffentlichen neue Auditleitfäden für Reha-Einrichtungen

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED) und der Fachverband Sucht plus Psychosomatik (FVS+) haben ihre gemeinsamen Auditleitfäden für das einrichtungsspezifische interne Qualitätsmanagement aktualisiert. Die Aktualisierung reagiert auf die Mitte 2025 angepassten Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) zur Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 SGB IX. Die neuen Leitfäden unterstützen Einrichtungen dabei, die aktuellen BAR-Vorgaben umzusetzen, die Qualität der Versorgung zu sichern und kontinuierliche Verbesserungsprozesse erfolgreich in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft hat die überarbeiteten QM-Verfahren beider Verbände im Dezember 2025 anerkannt und ihre vollständige Konformität bestätigt. Ab dem 1. Februar 2026 führen Einrichtungen Erst- und Re-Zertifizierungen ausschließlich nach diesen aktualisierten Leitfäden durch.* Für Überwachungsaudits gilt eine Übergangsfrist: Sie können auch nach dem 1. Februar 2026 noch bis zum 31. Januar 2029 auf Basis der alten Auditleitfäden erfolgen.*

Von der Theorie zur Praxis: Wie Auditleitfäden Qualitätsmanagement konkret machen

Qualitätsmanagement in der Rehabilitation klingt nach einem abstrakten System. Die aktualisierten Auditleitfäden von DEGEMED und FVS+ übersetzen diese Anforderungen nun in konkrete Handlungsanweisungen für die Einrichtungen. Sie zeigen auf, wie abstrakte Vorgaben wie Risikomanagement oder Gewaltschutz im Arbeitsalltag lebendig werden.

Die BAR-Grundanforderungen an interne QM-Systeme enthalten Vorgaben zu einem dokumentierten Risiko- und Chancenmanagement mit klaren Verantwortlichkeiten; die Auditleitfäden setzen diese durch Prüffragen und Nachweisbeispiele um (Stand: 2025)*. Diese Operationalisierung ist der Schlüssel zur praktischen Umsetzung.

Wie Prüffragen und Nachweisbeispiele QM konkret machen

Prüffragen dienen als Leitfaden für interne Audits und die Selbstüberprüfung. Sie lenken den Blick auf entscheidende Punkte: Gibt es eine schriftliche Verfahrensanweisung für das Risikomanagement? Wer ist dafür verantwortlich? Wie werden Risiken und Chancen systematisch identifiziert und bewertet? Die Nachweisbeispiele zeigen den Einrichtungen, welche Art von Dokumentation als Beleg akzeptiert wird. Das können Protokolle von Risikobesprechungen, eine Matrix mit bewerteten Chancen und Gefahren oder klar definierte Messgrößen für die Wirksamkeit von Maßnahmen sein. Dieser Ansatz verwandelt theoretische Vorgaben in überprüfbare Prozesse.

Was ein einrichtungsweites Schutzkonzept umfasst

Ein zentraler neuer Baustein ist der verpflichtende Gewaltschutz. Die Leitfäden fordern hier ein umfassendes, in der gesamten Einrichtung verankertes Schutzkonzept. Dies geht weit über eine einzelne Maßnahme hinaus. Konkret verlangen die Leitfäden ein einrichtungsweites Schutzkonzept, geschulte Mitarbeitende, Beschwerdewege und Indikatoren zur Wirksamkeitsprüfung entsprechend § 37a SGB IX und BAR-Materialien (Stand: 2025)*. Das bedeutet: Jede Einrichtung muss Strukturen schaffen, die präventiv wirken, im akuten Fall klare Handlungsabläufe vorgeben und Betroffenen niedrigschwellige, vertrauensvolle Beschwerdemöglichkeiten bieten. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Damit wird der Schutz der Rehabilitandinnen und Rehabilitanden zu einer messbaren Qualitätskennzahl.

Die Faktenlage: Zertifizierungen und Normen

Die neuen Anforderungen an das interne Qualitätsmanagement betreffen einen erheblichen Teil der stationären Reha-Einrichtungen in Deutschland. Soweit bekannt, sind mehrere hundert Einrichtungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX zertifiziert.* Diese Einrichtungen sind von den verschärften Vorgaben betroffen, da die aktuellen Rahmenverträge ein funktionierendes internes QM-System voraussetzen.

Für die praktische Umsetzung bietet die enge Anlehnung an etablierte Normen einen entscheidenden Vorteil. Die Auditleitfäden von DEGEMED und FVS+ orientieren sich strukturell eng an der DIN EN ISO 9001:2015.* Diese Ausrichtung ermöglicht es Reha-Einrichtungen, die eine zusätzliche ISO-Zertifizierung besitzen oder anstreben, ihre Dokumente und Nachweise weitgehend für beide Audit-Verfahren – sowohl für die BAR-Anforderungen als auch für die ISO-Norm – zu nutzen. Diese Synergie entlastet die Einrichtungen organisatorisch und schafft effiziente Abläufe.

Leitfäden in der Praxis: Von der Theorie zur täglichen Umsetzung

Die aktualisierten Auditleitfäden von DEGEMED und FVS+ beeinflussen den Arbeitsalltag in Reha-Einrichtungen und haben direkte Auswirkungen auf die Qualität der Versorgung. Während die organisatorischen Anforderungen steigen, wächst gleichzeitig der Schutz für Patientinnen und Patienten. Die Perspektiven darauf könnten unterschiedlicher kaum sein.

Konkrete Konsequenzen für Arbeitsalltag und Personal

Aus Sicht der Einrichtungsleitungen und Qualitätsmanagement-Beauftragten bedeutet die Aktualisierung zunächst einmal Arbeit. Die neuen Vorgaben müssen in bestehende Prozesse übersetzt werden. Konkret müssen Einrichtungen nun ein strukturiertes Risiko- und Chancenmanagement etablieren. Das heißt, potenzielle Gefahren für den Betrieb oder die Behandlung müssen systematisch erfasst, bewertet und gesteuert werden. Parallel dazu sind konkrete Chancen zu identifizieren – etwa neue Kooperationen oder innovative Therapieansätze.*

Ein weiterer zentraler Baustein ist die verpflichtende Einführung von Maßnahmen zum Gewaltschutz. Dies erfordert die Entwicklung oder Überarbeitung eines institutionellen Schutzkonzepts. Mitarbeitende müssen für das Thema sensibilisiert und geschult werden, um Übergriffe unter Patientinnen und Patienten oder durch Personal zu verhindern, früh zu erkennen und angemessen zu handeln.*

Zusätzlich verlangen die Leitfäden, die Auswirkungen des Klimawandels systematisch zu analysieren. Einrichtungen müssen prüfen, wie Extremwetterereignisse ihre Versorgung gefährden könnten und welche Anforderungen eine klimasensible Patientenschaft stellt.* Diese Punkte fließen in die Analyse interner und externer Themen sowie in die Identifikation sogenannter interessierter Parteien ein.*

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfordert eine Anpassung der QM-Dokumentation, die Einrichtung neuer Kennzahlensysteme zur Überwachung der Maßnahmen und regelmäßige Schulungen des Personals. Für Einrichtungen, die eine zusätzliche Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 anstreben, kommen weitere, spezifische Anforderungen hinzu, die in den neuen Leitfäden klar abgegrenzt sind.*

Perspektiven: Einrichtungsleitung vs. Patientenschutz

Hier treffen zwei Blickwinkel aufeinander. Aus der organisatorischen Perspektive stellen die neuen Regelungen eine Herausforderung dar. Sie generieren administrativen Aufwand, binden personelle Ressourcen für Schulungen und Dokumentation und erfordern möglicherweise Investitionen – etwa in bauliche Maßnahmen für mehr Sicherheit oder in ein Umweltmanagementsystem. Die Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit bei oft angespannten Personal- und Finanzdecken steht im Raum.

Dem gegenüber steht der gesellschaftliche Nutzen und der Patientenschutz. Die verbindliche Verankerung des Gewaltschutzes in den QM-Leitfäden ist ein entscheidender Schritt, um Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in einer vulnerablen Lebensphase besser zu schützen. Ein klares Schutzkonzept schafft Sicherheit und Vertrauen. Die systematische Berücksichtigung von Klimarisiken macht Einrichtungen resilienter und stellt sicher, dass die Versorgung auch bei Extremereignissen nicht zusammenbricht. Aus dieser Sicht sind die Leitfäden ein essenzieller Beitrag zur Qualitätssicherung und stellen den Menschen konsequent in den Mittelpunkt.

Die aktualisierten Auditleitfäden sind somit der operative Dreh- und Angelpunkt, um abstrakte Vorgaben in gelebte Praxis zu verwandeln. Sie fordern die Einrichtungen organisatorisch, während sie gleichzeitig den Rahmen für eine sicherere, klimabewusstere und patientenzentrierte Rehabilitation setzen.

Was Reha-Einrichtungen jetzt konkret tun sollten

Die aktualisierten Vorgaben für das interne Qualitätsmanagement stellen Reha-Einrichtungen vor neue Aufgaben. Die Anforderungen sind klar definiert und lassen sich praktisch umsetzen. Der Fokus liegt auf der zügigen und strukturierten Implementierung.*

Die folgenden Schritte bieten eine Orientierung für den Einstieg.

  • Verantwortlichkeiten festlegen. Benennen Sie eine Person oder ein Team, das die Gesamtkoordination für die Umsetzung der neuen Anforderungen übernimmt. Dies umfasst die Steuerung der Prozesse für Risiko- und Chancenmanagement, Gewaltschutz und Klimaaspekte.
  • Das Gewaltschutzkonzept überprüfen und schärfen. Überprüfen Sie bestehende Konzepte auf Vollständigkeit gemäß der neuen Vorgaben. Planen Sie verpflichtende Schulungen für alle Mitarbeitenden und stellen Sie sicher, dass interne und externe Beschwerdewege bekannt und zugänglich sind. Legen Sie zudem Indikatoren fest, um die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig zu prüfen.
  • Klimarisiken strategisch verankern. Integrieren Sie die systematische Analyse von Klimarisiken und Umweltaspekten in Ihre strategische Planung. Orientieren Sie sich dabei an etablierten Managementsystemen wie ISO 14001 oder EMAS, um sowohl interne als auch externe Themen und interessierte Parteien einzubeziehen.
  • Das Risiko- und Chancenmanagement operationalisieren. Entwickeln Sie einen praktikablen Prozess zur Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken und Chancen. Nutzen Sie konkrete Prüffragen und Nachweisbeispiele, um das Management systematisch in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

Die verbindlichen Fristen für die Umsetzung und Audits nach den neuen Leitfäden sind in den entsprechenden Vorgaben geregelt.*

(Quelle: DEGEMED) Stand: 2025

Diese Meldung basiert auf einer Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED).

Weiterführende Quellen:

  • „Die aktualisierten Auditleitfäden für das interne Qualitätsmanagement in Reha-Einrichtungen wurden 2025 an die fortgeschriebenen Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) angepasst, insbesondere hinsichtlich Risiko- und Chancenmanagement, Gewaltschutz und Nachhaltigkeit.“ – Quelle: https://degemed.de
  • „Die BAR-Grundanforderungen an interne QM-Systeme verlangen ein dokumentiertes Risiko- und Chancenmanagement mit klaren Verantwortlichkeiten; die Auditleitfäden operationalisieren dies durch Prüffragen und Nachweisbeispiele (Stand 2025).“ – Quelle: https://degemed.de
  • „In Bezug auf Gewaltschutz verlangen die Leitfäden ein einrichtungsweites Schutzkonzept, geschulte Mitarbeitende, Beschwerdewege und Indikatoren zur Wirksamkeitsprüfung entsprechend § 37a SGB IX und BAR-Materialien (Stand 2025).“ – Quelle: https://degemed.de
  • „Die neuen Leitfäden integrieren stärker Anforderungen zum Umgang mit Klimawandel und Nachhaltigkeit, etwa klimabedingte Risiken in der strategischen Planung sowie Umweltmanagementsysteme wie ISO 14001 oder EMAS (Stand 2025).“ – Quelle: https://degemed.de
  • „Reha-Einrichtungen sind gefordert, ihre QM-Dokumente anzupassen, Verantwortlichkeiten zu schärfen und zusätzliche Kennzahlen zu Risiken, Gewaltvorfällen und Nachhaltigkeit einzuführen (Stand 2025).“ – Quelle: https://degemed.de
  • „Im April 2025 waren mehrere hundert stationäre Reha-Einrichtungen nach § 37 Abs. 3 SGB IX zertifiziert; diese sind von den verschärften QM-Anforderungen betroffen, da Rahmenverträge ein internes QM-System voraussetzen.“ – Quelle: https://degemed.de
  • „Die Auditleitfäden orientieren sich eng an der Struktur der DIN EN ISO 9001:2015, sodass Reha-Einrichtungen mit ISO-Zusatzzertifizierung Nachweise für BAR- und ISO-Audits weitgehend gemeinsam nutzen können (Stand 2025).“ – Quelle: https://degemed.de

12 Antworten

  1. Es ist spannend zu sehen wie sich alles verändert! Habt ihr Ideen wie man Mitarbeiter besser in diese Prozesse einbinden kann? Das Thema Klimaschutz sollte nicht vernachlässigt werden!

    1. Ja auf jeden Fall! Eine Einbindung von Mitarbeitern könnte helfen – vielleicht durch regelmäßige Feedbackrunden oder Umfragen!

  2. Die neuen QM-Leitfäden scheinen viel Positives zu bringen! Ich frage mich jedoch: Wird der Schutz für Patienten tatsächlich besser oder bleibt alles nur Theorie?

  3. Ich finde es klasse, dass DEGEMED und FVS+ so aktiv an den Leitfäden arbeiten. Aber wie werden die Einrichtungen motiviert, das alles umzusetzen? Gibt es Unterstützung von Seiten der Verbände?

    1. Das ist eine gute Frage! Ich denke, es wäre hilfreich, wenn es Workshops oder Informationsveranstaltungen gäbe.

    2. Ich habe schon von einigen Schulungen gehört – aber ob alle Einrichtungen daran teilnehmen können, ist fraglich.

  4. Die Verbindung zwischen Klimaschutz und Reha finde ich super wichtig! Es ist echt nötig, dass wir auch umweltfreundliche Konzepte haben. Welche Maßnahmen haltet ihr für sinnvoll?

    1. Ja genau, ich denke auch, dass Umweltschutz nicht vergessen werden darf! Aber was ist mit den Kosten für die Umsetzung der neuen Standards? Wer trägt das?

    2. Ich hoffe, dass die Einrichtungen auch wirklich bereit sind, diese Konzepte zu integrieren. Vielleicht sollten wir mehr darüber sprechen.

  5. Die neuen Auditleitfäden sind echt wichtig für die Reha-Einrichtungen. Ich finde es gut, dass jetzt mehr auf Gewaltschutz geachtet wird. Wie denkt ihr über die Umsetzung der neuen Richtlinien? Gibt es schon Erfahrungen dazu?

    1. Ich finde auch, dass Gewaltschutz ein großes Thema ist. Aber wie sieht es mit den Schulungen für das Personal aus? Werden die auch regelmäßig angeboten?

    2. Ich habe gehört, dass viele Einrichtungen Schwierigkeiten haben werden, die neuen Anforderungen rechtzeitig umzusetzen. Was denkt ihr über die Übergangsfristen für alte Auditleitfäden?

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