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Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Warum die neue Regelung Probleme schaffen könnte

Eine VdK-Umfrage legt nahe, dass eine Attestpflicht ab dem ersten Tag eher mehr Arztbesuche und zusätzlichen Druck auslösen könnte als weniger Fehlzeiten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Ende 2026 soll ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend sein.
  • Eine Umfrage zeigt, dass 73 % sich bisher nur bei echter Arbeitsunfähigkeit krankmelden.
  • 14 % würden trotz Krankheit zur Arbeit gehen, 21 % eher längere Krankschreibungen nutzen.
  • Die neue Regelung könnte zusätzlichen Arbeitsaufwand und möglicherweise längere Fehlzeiten verursachen.
  • Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für längere Krankheitszeiten in Deutschland.

Wenn schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangt wird, steht für viele Beschäftigte schnell eine praktische Frage im Raum: zum Arzt gehen, zu Hause bleiben oder trotz Beschwerden arbeiten? Genau an diesem Punkt setzt die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag an. Nach einer neuen Umfrage könnte sie aber eher zusätzliche Wege, mehr Druck und unter Umständen sogar längere Ausfälle auslösen.

Die Bundesregierung hatte am 2. Juli 2026 angekündigt, die telefonische Krankschreibung zu beenden und einen Nachweis ab dem ersten Krankheitstag einzuführen. Vorgesehen ist die Umsetzung bis Ende 2026, verbunden mit einem Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch. Der Sozialverband VdK hält die zugrunde liegende Annahme für falsch und verweist darauf, dass Krankmeldungen nur in sehr wenigen Fällen missbräuchlich genutzt würden.

Warum der politische Vorstoß auf Skepsis trifft

Im Kern geht es nicht nur um ein neues Verfahren, sondern um die Frage, wie viel Vertrauen Beschäftigten im Krankheitsfall entgegengebracht wird. Nach Ansicht des VdK setzt die geplante Regelung bei einem Problem an, das in der angenommenen Größe gar nicht existiert. Die Organisation warnt außerdem davor, dass die neue Pflicht genau den gegenteiligen Effekt haben könnte.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagte dazu: „Wer Beschäftigte zwingt, schon am ersten Tag zum Arzt zu gehen, riskiert, dass sich Menschen krank zur Arbeit schleppen oder sich vorsorglich länger krankschreiben lassen.“

Aus Sicht des Verbands wäre die Maßnahme damit nicht nur ein Signal gegen vermeintlichen Missbrauch, sondern vor allem ein zusätzlicher Eingriff in den Alltag von Beschäftigten und Arztpraxen. Ob die Regierung mit der Reform tatsächlich Fehlzeiten senken kann, lässt sich anhand der vorliegenden Daten nicht belegen.

Was die Umfrage tatsächlich zeigt

Grundlage der Kritik ist eine repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK. Befragt wurden vom 24. bis 27. Juli 2026 insgesamt 2.341 Personen. Die Erhebung wurde nach Alter, Geschlecht, Bildung, Region, Wohnumfeld, Wahlverhalten und politischem Interesse quotiert und anschließend gewichtet; sie ist damit für die Wohnbevölkerung in Deutschland ab 18 Jahren repräsentativ.

Die Befragung misst allerdings vor allem Selbstauskünfte und Erwartungen, nicht das spätere Verhalten im Alltag. 73 Prozent gaben an, sich bislang nur dann krankgemeldet zu haben, wenn sie eindeutig krank und arbeitsunfähig waren. Lediglich 3 Prozent räumten ein, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie gesund waren.

Auch bei der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zeigt sich Skepsis: 61 Prozent der Befragten lehnen sie ab, 29 Prozent befürworten sie. Die telefonische Krankschreibung macht nach aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nur 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen aus. Die Reichweite der geplanten Änderung wäre damit begrenzt, auch wenn sie für einzelne Beschäftigte und Praxen spürbar werden kann.

Was das für Praxen, Betriebe und Beschäftigte bedeutet

Besonders aufschlussreich für den Arbeitsalltag sind die Erwartungen der Befragten selbst. 60 Prozent sagten, ihr Verhalten würde sich durch die Neuregelung nicht ändern. 14 Prozent würden eher krank zur Arbeit gehen, um sich den Arztbesuch zu sparen, und 21 Prozent würden sich vorsorglich für einen längeren Zeitraum krankschreiben lassen, um nicht erneut zum Arzt zu müssen.

Gerade diese beiden Reaktionen zeigen, warum die Reform nicht automatisch zu weniger Fehlzeiten führen muss. Wer krank zur Arbeit geht, erhöht das Ansteckungsrisiko für Kolleginnen und Kollegen. Wer sich vorsorglich länger krankschreiben lässt, verlängert unter Umständen die Abwesenheit, obwohl der ursprüngliche Auslöser ein kurzfristiger Attestzwang war.

Für Arztpraxen könnte das ebenfalls Folgen haben. Wenn mehr Beschäftigte schon am ersten Tag medizinisch vorstellig werden müssen, steigt der organisatorische Druck in einem System, das vielerorts ohnehin ausgelastet ist. Für Betriebe stellt sich zudem die Frage, ob die Regelung tatsächlich mehr Planungssicherheit bringt oder nur eine andere Form von Fehlzeiten erzeugt.

Das Krankheitsgeschehen ist ohnehin schon im Wandel

Als zusätzlicher Hintergrund lohnt ein Blick auf die aktuellen Zahlen der DAK-Gesundheit. Im ersten Halbjahr 2026 sank der Krankenstand leicht auf 5,3 Prozent, zugleich stieg die durchschnittliche Dauer eines Krankheitsfalls auf 9,7 Tage. Psychische Erkrankungen waren dabei erstmals die häufigste Ursache für Fehlzeiten.

Diese Entwicklung erklärt nicht die Wirkung der geplanten Attestpflicht, sie zeigt aber, dass sich Krankheitsausfälle längst verändern. Gerade bei psychischen Diagnosen fallen Beschäftigte im Schnitt deutlich länger aus; die DAK nennt hier rund 28 Tage. Für die Debatte ist das relevant, weil strengere Attestregeln an dieser Struktur wenig ändern dürften, wenn die Ursachen von Fehlzeiten komplexer werden.

Die Zahlen sprechen damit eher für Zurückhaltung bei einfachen Erklärungen. Weniger Bescheinigungen bedeuten nicht automatisch weniger Krankheitstage, und mehr Kontrolle löst nicht zwangsläufig das Problem, das politisch adressiert werden soll.

Mehr Kontrolle ersetzt noch keine belastbare Lösung

Die Bundesregierung will mit der neuen Regelung Missbrauch verhindern. Die vorliegenden Daten deuten jedoch darauf hin, dass der vermutete Missbrauch in der Breite kaum eine Rolle spielt und die geplante Reform Nebenwirkungen haben könnte, die gerade niemand will: mehr Arztbesuche, mehr Aufwand und womöglich längere Ausfälle.

Für Beschäftigte, Betriebe und Arztpraxen bleibt deshalb vor allem eine Frage offen: Schafft die Attestpflicht ab dem ersten Tag tatsächlich mehr Ordnung im System – oder vor allem zusätzliche Bürokratie im Krankheitsfall?

Quellen

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