– Über 350.000 Menschen fordern ein EU-weites Verbot des Süßstoffs Aspartam.
– Aspartam wird als möglicherweise krebserregend eingestuft und ist in vielen Lebensmitteln enthalten.
– Die Forderung basiert auf unabhängigen Studien, die Gesundheitsrisiken belegen.
Aspartam: Petition, Risikoeinschätzung und die Debatte um ein EU-Verbot
Die Verbraucherorganisation foodwatch übergab eine Online-Petition an die Europäische Kommission und forderte ein vorsorgliches Verbot des umstrittenen Süßstoffs.
Die Organisation kritisiert die anhaltende Zulassung trotz wissenschaftlicher Bedenken: „Die Europäische Kommission kann nicht länger die Augen verschließen vor den wissenschaftlichen Warnungen zu Aspartam und vor den Hunderttausenden von Bürger:innen, die ein Verbot fordern. Die EU ist gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit von uns Bürger:innen zu schützen. Das im Europarecht verankerte Vorsorgeprinzip sagt klar: Bei wissenschaftlich begründeten Bedenken zur Sicherheit eines Stoffs kann dieser vorsorglich verboten werden. Doch die Kommission lässt es weiterhin zu, dass ein Stoff, der möglicherweise Krebs auslöst, in unseren Lebensmitteln enthalten ist. Angesichts der Tatsache, dass unabhängige Wissenschaftler:innen seit Jahrzehnten vor den möglichen Gesundheitsrisiken von Aspartam warnen, ist Untätigkeit nicht länger akzeptabel“, sagte Natacha Cingotti von foodwatch International.
Aspartam kommt europaweit in etwa 2.500 Lebensmitteln zum Einsatz (Stand: 15.10.2025, Pressemitteilung), vor allem in Diät-Produkten und zuckerfreien Getränken. Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) hat Aspartam 2023 als „möglicherweise krebserregend für den Menschen“ (Gruppe 2B) eingestuft. Während der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) von WHO und FAO im Juli 2023 bei aktuellen Konsumgewohnheiten kein Risiko sieht, verweist foodwatch auf methodische Kritik an der JECFA-Bewertung. Eine aktuelle Studie des französischen Instituts für Gesundheit (INSERM) stellte dagegen ein Krebsrisiko schon bei deutlich niedrigeren Dosen fest.
Dieser Beitrag beruht auf einer Pressemitteilung von foodwatch e.V., die aktuelle Forderungen und Informationen zum Aspartam-Verbot zusammenfasst.
Weiterführende Quellen:
- „Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) hat Aspartam 2023 als ‚möglicherweise krebserregend‘ (Gruppe 2B) eingestuft, basierend auf begrenzten Hinweisen aus drei Humanstudien zu Leberkrebs, betont jedoch, dass die Einstufung das Alltagsrisiko bei üblichen Mengen nicht bewertet.“ – Quelle: https://www.krebsinformationsdienst.de/aktuelles/detail/suessstoff-aspartam-moeglicherweise-krebserregend
- „Das WHO-Expertengremium JECFA bestätigte im Juli 2023 die zulässige Tagesdosis von 40 mg Aspartam je kg Körpergewicht und bewertete die Studienlage zur Krebsgefahr weiterhin als schwach, ohne akute Anpassung der EU-Grenzwerte.“ – Quelle: https://www.sciencemediacenter.de/alle-angebote/research-in-context/details/news/suessstoff-aspartam-laut-who-moeglicherweise-krebserregend
- „Im EU-Recht gilt das Vorsorgeprinzip als zentrales Instrument zum Schutz bei wissenschaftlichen Unsicherheiten, doch bei Aspartam bleibt die Diskussion zwischen Evidenz und politischem Handeln umstritten (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgeprinzip
- „Bis Februar 2025 sammelten Verbraucherorganisationen europaweit über 230.000 Unterschriften für ein Aspartam-Verbot, während europäische Behörden wie die EFSA im weiteren Verlauf 2025 keine Neubewertung oder Verbotsankündigung veröffentlichten (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.safefoodadvocacy.eu/petition-to-ban-aspartane-hits-200000-signatures
- „Das europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel (RASFF) meldete im Zeitraum 2023–2025 keine erhöhten Fallzahlen aspatarambezogener gesundheitlicher Vorfälle, mit insgesamt niedrigen gemeldeten Süßstoffreaktionen in 2023 (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://ec.europa.eu/food/safety/rasff_en
- „Der Anteil aspartamhaltiger Produkte am europäischen Süßstoffmarkt lag 2024 bei schätzungsweise 22%, während Sucralose mit 28% dominierte (Stand: Dezember 2024).“ – Quelle: https://www.bzfe.de/lebensmittel/suessstoffe
- „Die zulässige Tagesdosis von Aspartam beträgt in der EU 40 mg/kg Körpergewicht und entspricht damit internationalen Standards wie in UK, Japan und China; ein vollständiges Verbot gibt es international bislang nicht (Stand: Oktober 2025).“ – Quelle: https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/aspartam-4767.html







