ASB warnt vor Gefährdung der Versorgungssicherheit in der Pflege durch Referentenentwurf

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Zusammenfassung VB-Redaktion:
ASB enttäuscht über Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes: Leiharbeit wird nicht begrenzt. In der Pressemitteilung äußert sich der ASB enttäuscht über den Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes. Der Verband sieht eine bedrohliche Entwicklung, da Personaldienstleister Pflegekräfte anwerben und zu überhöhten Kosten an Pflegeeinrichtungen verleihen. Dies verschärfe die ohnehin schon schwierige Personallage und führe dazu, dass viele Pflegebedürftige keine Pflege erhalten. Der ASB kritisiert auch, dass die mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung nicht gesichert sei. Der Leser erfährt, welche Sorgen der ASB hat und auf welche Schwächen im Referentenentwurf hingewiesen wird. Am Ende der Meldung gibt es einen Kontakt für Journalisten, um weitere Informationen zu erhalten.


Pressemeldung:

ASB kritisiert Entwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes

Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) äußerte sich enttäuscht über den Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetzes, der gestern von Ministerien angehört wurde. Der Entwurf behandelt laut ASB wichtige Probleme in der Pflege nicht und könnte zu einer Verschlechterung der ohnehin schwierigen Personallage führen.

Leiharbeit in der Pflege nicht begrenzt

Besonders kritisierte der ASB die fehlende Begrenzung der Leiharbeit in der Pflege. Personaldienstleister werben laut ASB mit branchenunüblich hohen Gehältern, Einsatzplänen nach Wunsch und geldwerten Zusatzleistungen, um Pflegekräfte zu gewinnen und diese dann zu überhöhten Kosten an Pflegeeinrichtungen zu verleihen. Dadurch verschärfe sich die ohnehin schon schwierige Personallage in den Pflegeeinrichtungen weiter.

Keine Verbesserungen für Tagespflege vorgesehen

Auch für die Tagespflege seien im Entwurf keinerlei Verbesserungen vorgesehen. Weder der im Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau noch eine Erhöhung des Betrags, den Pflegebedürftige für die Inanspruchnahme der Tagespflege einsetzen können, seien vorgesehen. Dabei sei die Tagespflege ein unverzichtbarer Bestandteil des Pflegesystems und sollte als solcher wertgeschätzt werden.

Finanzierung der Pflegeversicherung nicht gesichert

Der ASB kritisierte auch, dass die mittel- und langfristige Finanzierung der Pflegeversicherung nicht gesichert sei. Die vorgesehenen Beitragserhöhungen seien nicht ausreichend. Weder die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige noch die Ausbildungskostenumlage sollen aus Steuermitteln finanziert werden.

Keine umfassende Reform der Pflegeversicherung

Auch wenn im Koalitionsvertrag keine umfassende Reform der Pflegeversicherung, sondern lediglich Maßnahmenpakete für die Pflege angekündigt waren, hätte zumindest die im Koalitionsvertrag vereinbarten Verbesserungen umgesetzt werden müssen, so der ASB.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen steht Alexandra Valentino, Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Arbeiter-Samariter-Bundes Deutschland e.V., unter Telefon +49 221 47605-324 oder per E-Mail an a.valentino@asb.de zur Verfügung.

Original-Content von: ASB-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell.

Quelle: www.presseportal.de

Weitere Informationen über den Verband

– Der ASB-Bundesverband ist eine gemeinnützige Organisation mit Sitz in Köln, die sich für die Unterstützung von Hilfsbedürftigen und die Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens einsetzt.
– Der Verband hat über 1,2 Millionen Mitglieder und zählt damit zu den größten Wohlfahrtsverbänden Deutschlands.
– Der ASB ist in allen 16 Bundesländern vertreten und unterhält ein Netzwerk von mehr als 2500 Einrichtungen und Diensten.
– Die Struktur des ASB-Bundesverbandes besteht aus dem Vorstand, der Bundesgeschäftsstelle, dem Bundesrat und der Bundeskonferenz.
– Der Verband bietet ein breites Spektrum an sozialen Dienstleistungen an, darunter Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Pflege, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendarbeit sowie Sozialstationen und Hospize.
– Der ASB wurde im Jahr 1888 gegründet und hat somit eine lange Geschichte. In den Anfangsjahren engagierte er sich vor allem im Bereich der Armen- und Waisenhilfe.
– Im Jahr 1933 wurde der ASB zwangsweise aufgelöst und erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland wiedergegründet.
– Der Verband finanziert seine Arbeit durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und staatliche Zuschüsse.
– Im Jahr 2020 hat der ASB-Bundesverband einen Umsatz von rund 900 Millionen Euro erwirtschaftet und damit eine wichtige Rolle im Bereich der Sozialwirtschaft eingenommen.
– Der ASB ist Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband und arbeitet eng mit anderen Organisationen und Verbänden zusammen, um eine erfolgreiche und effiziente Arbeit im sozialen Bereich zu gewährleisten.

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