Arbeitszeitgesetz im Streit: Flexibilität nur mit Tarifvertrag?

Der Referentenentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz verspricht mehr Flexibilität, soll diese nach Kritik von DIE FAMILIENUNTERNEHMER aber vor allem tarifgebundenen Betrieben öffnen. Für viele andere Unternehmen könnten zugleich neue Pflichten zur elektronischen Zeiterfassung hinzukommen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entwurf für das neue Arbeitszeitgesetz bietet mehr Flexibilität vor allem für tarifgebundene Unternehmen.
  • Für Betriebe ohne Tarifvertrag sind neue Pflichten zur elektronischen Zeiterfassung geplant.
  • DIE FAMILIENUNTERNEHMER kritisieren die Kopplung der Flexibilität an Tarifbindung als Benachteiligung.
  • Die Reform könnte für viele Unternehmen mehr Bürokratie und Kosten bedeuten.
  • Vor der Kabinettsbefassung fordert der Verband eine Flexibilisierung für alle Unternehmen, nicht nur für wenige.

Mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit klingt zunächst nach Entlastung. Im aktuellen Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz soll dieser Spielraum aber vor allem dort gelten, wo ein Tarifvertrag besteht. Für viele andere Betriebe kämen zugleich neue Pflichten zur elektronischen Zeiterfassung hinzu.

Genau an diesem Punkt setzt die Kritik von DIE FAMILIENUNTERNEHMER an. Der Verband hält den Entwurf für eine Reform, die den angekündigten Freiraum aus seiner Sicht nur teilweise öffnet und im Alltag eher zusätzliche Bürokratie schafft.

Was der Entwurf am Arbeitszeitmodell ändern soll

Im Kern geht es um einen Wechsel bei der sogenannten Höchstarbeitszeit. Gemeint ist die maximale Arbeitszeit, die bislang vor allem täglich begrenzt ist. Nach Angaben aus der Mitteilung soll dieser Rahmen künftig stärker als wöchentliche statt als tägliche Höchstarbeitszeit gedacht werden.

Für Beschäftigte und Unternehmen könnte das grundsätzlich mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitsstunden bedeuten. Die Bundesregierung verweist dabei nach Darstellung des Verbands auf flexible Vertrauensarbeitszeit. Gleichzeitig sieht der Entwurf laut Mitteilung vor, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch erfasst werden sollen. Damit wäre der angekündigte Freiraum von einer strengeren Dokumentation begleitet.

Wichtig ist allerdings: Es handelt sich bislang um einen Referentenentwurf, also um einen noch vorläufigen Gesetzesvorschlag. Beschlossen ist die Reform damit noch nicht.

Warum DIE FAMILIENUNTERNEHMER von einer Schieflage sprechen

DIE FAMILIENUNTERNEHMER halten es für problematisch, dass die geplante Flexibilisierung nach ihrer Darstellung an die Tarifbindung geknüpft wird. Tarifgebunden sind Unternehmen, die einem Tarifvertrag unterliegen. Der Verband spricht in diesem Zusammenhang von einem faktischen „Tarifzwang“ und warnt vor einer Benachteiligung von Betrieben ohne Tarifbindung.

„Mehr Bürokratie für alle, mehr Flexibilität nur für wenige – das ist keine Reform.“

So begründet Marie-Christine Ostermann, Präsidentin von DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., ihre Kritik. Der Verband leitet daraus ab, dass der Staat Flexibilität nicht an die Tarifbindung koppeln sollte. Die von ihm angesprochene negative Koalitionsfreiheit meint vereinfacht gesagt das Recht, sich nicht gegen den eigenen Willen in eine tarifliche Bindung drängen zu lassen. Die juristische Einordnung bleibt in der Mitteilung jedoch knapp.

Aus Sicht des Verbands passt die geplante Regelung auch deshalb nicht zum Koalitionsvertrag, weil dort mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit angekündigt worden sei. Nach Darstellung von Ostermann solle dieser Spielraum aber nicht nur für eine Minderheit gelten. Der Verband fordert deshalb, die Flexibilisierung allen Unternehmen zu eröffnen – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

Was das für Betriebe ohne Tarifbindung bedeutet

Für Unternehmen ohne Tarifvertrag dürfte vor allem die Kombination aus mehr Dokumentation und wenig zusätzlichem Spielraum relevant sein. Nach Angaben des Verbands sollen künftige Regeln zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeit für nahezu alle Unternehmen gelten. Dazu kommen aus Sicht der Kritiker zusätzlicher Aufwand, zusätzliche Kosten und zusätzliche Haftungsrisiken.

Gerade kleinere und mittlere Betriebe könnten das spüren, wenn sie bisher mit Vertrauensarbeitszeit gearbeitet haben und nun gleichzeitig jede Arbeitsstunde elektronisch dokumentieren müssen. Ob das in der Praxis tatsächlich zu mehr Kontrolle, höherem Verwaltungsaufwand oder nur zu einer anderen Form der Erfassung führt, hängt stark davon ab, wie der Gesetzestext am Ende aussieht.

Der Verband verweist außerdem darauf, dass nach seiner Darstellung über die Hälfte der Arbeitnehmer und drei Viertel der Arbeitgeber von den neuen Freiheiten ausgeschlossen blieben. Die Mitteilung nennt jedoch keine Datengrundlage oder Methode für diese Zahlen. Sie sind deshalb als Angaben des Verbands zu lesen, nicht als unabhängig geprüfte Statistik.

Besonders deutlich wird die offene Frage dort, wo der Verband auf Branchen ohne einschlägige Tarifverträge verweist. Dort, so die Kritik, gebe es dann zwar neue Pflichten, aber keinen Zugang zu den versprochenen Freiräumen. Genau diese Asymmetrie steht im Mittelpunkt des Streits.

Vor der Kabinettsbefassung bleibt die Grundfrage offen

Vor der nächsten Befassung im Kabinett fordert DIE FAMILIENUNTERNEHMER Nachbesserungen. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Flexibilisierung, so die Position des Verbands, müsse allen Unternehmen offenstehen. Andernfalls bleibe von der Reform am Ende vor allem mehr Bürokratie übrig.

In der Mitteilung fehlt eine Gegenposition der Bundesregierung. Deshalb lässt sich aus den vorliegenden Angaben noch nicht beurteilen, ob der Entwurf tatsächlich mehr Freiheit bei der Arbeitszeit bringt oder vor allem die bestehenden Pflichten neu sortiert. Für Betriebe, die ihre Arbeitszeiten bisher flexibel organisieren, bleibt damit vor allem eine Frage offen: Kommt der angekündigte Spielraum im Alltag wirklich an?

Quellen

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