Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen steigt alarmierend: DGB fordert schärfere Gesetze

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Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen warnt der DGB vor einem alarmierenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe. Die wirtschaftliche Lage treffe besonders Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte, die oft aus Betrieben gedrängt würden und schwerer zurück in Arbeit kämen, so ein Vorstandsmitglied. Der Gewerkschaftsbund fordert deshalb unter anderem eine zwingende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei allen personellen Entscheidungen.

Inhaltsverzeichnis

– Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen und werden aus Betrieben gedrängt.
– Der DGB fordert eine zwingende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei allen personellen Entscheidungen.
– Es braucht einen Rechtsanspruch auf betriebliches Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte.

Alarmierender Anstieg der Arbeitslosigkeit

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2025 macht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam.* Die wirtschaftliche Lage trifft diese Gruppe besonders hart, so die zentrale Botschaft.

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel äußert sich dazu mit deutlichen Worten und formuliert konkrete politische Forderungen.*

„Die aktuelle wirtschaftliche Lage trifft Menschen mit Behinderungen und Langzeiterkrankte leider besonders hart; sie werden nicht nur vielfach aus Betrieben gedrängt, sondern haben es auch besonders schwer, wieder in Arbeit zu kommen. Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.

Dieses arbeitsmarktpolitische Armutszeugnis muss die Bundesregierung antreiben, Schutzlücken zu schließen. Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz oder die vorgeschriebene Wiedereingliederung nach längeren Erkrankungen.

Der DGB fordert deshalb: Die Schwerbehindertenvertretung muss einfach bei allen personellen Entscheidungen zwingend beteiligt werden, sonst dürfen sie nicht gelten. Was für eine Kündigung ohne Information und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung gilt, muss endlich auch für Aufhebungsverträge gelten – alles darf erst mit der Begleitung wirksam werden.

Darüber hinaus braucht es für Langzeiterkrankte einen Rechtsanspruch auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement. Wer nach einer langen, schweren Erkrankung wieder arbeiten möchte, darf nicht länger mit einem Aufhebungsvertrag vom Hof geschickt werden.

Das alles fordern wir als Gewerkschaften, weil Gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit ein Menschenrecht ist – so steht es in der UN-Behindertenrechtskonvention.

Wir streiten solange dafür, bis dieses Recht in den Betrieben endlich konsequent durchgesetzt wird.“

Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen: Die Fakten im Überblick

Die Diskussion um die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen wird oft emotional geführt. Eine sachliche Grundlage liefern aktuelle Statistiken, die eine komplexe und teilweise besorgniserregende Situation abbilden. Die Zahlen zeigen nicht nur strukturelle Hürden, sondern auch deutliche regionale Unterschiede.

Ein Blick auf die zentralen Kennziffern verdeutlicht die Lage:

  • Erwerbsquote schwerbehinderter Menschen (15 bis unter 65 Jahre): 51,4 % (Stand: 2022)*.
  • Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen: 11,6 % (Stand: 2024)*.
  • Anteil Langzeitarbeitsloser in dieser Gruppe: 45 % (Stand: 2024)*.
  • Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit: unter 3 % bei Menschen mit Behinderung (Stand: 2024)*.
  • Erfüllung der Beschäftigungspflicht: 74 % der Arbeitgeber besetzten 2024 mindestens einen Pflichtarbeitsplatz; 39 % erfüllten ihre Pflicht nicht vollständig (Stand: 2024)*.

Diese Werte markieren eine deutliche Diskrepanz zum allgemeinen Arbeitsmarkt. Die hohe Langzeitarbeitslosigkeit und die geringe Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit unterstreichen, wie schwierig der Wiedereinstieg für schwerbehinderte Menschen ist. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, bringt es auf den Punkt: „Viele Menschen mit Behinderungen sind trotz ihrer guten Qualifikationen nachweislich länger arbeitslos als Menschen ohne Behinderung.“

Zahlen im Überblick

Die Entwicklung der absoluten Arbeitslosenzahlen zeigt einen klaren Trend. Während zu Beginn des Jahres 2020 noch 161.075 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet waren (Stand: Januar 2020), stieg diese Zahl kontinuierlich an. Im Januar 2024 lag sie bei 174.250 (Stand: Januar 2024) und erreichte im Januar 2025 einen Höchststand von 185.168 (Stand: Januar 2025). Im weiteren Verlauf des Jahres 2025 schwankte die Zahl leicht, pendelte sich aber auf einem hohen Niveau ein: 183.800 im März (Stand: März 2025), 185.410 im Oktober (Stand: Oktober 2025)* und 184.240 im November (Stand: November 2025)*.

Diese zeitliche Abfolge macht deutlich: Die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen liegt 2025 durchgängig höher als noch zu Beginn des Jahrzehnts. Ein besonderes Augenmerk verdient die Altersstruktur. Von den im Oktober 2025 gemeldeten 185.410 arbeitslosen schwerbehinderten Personen waren 89.940 55 Jahre oder älter (Stand: Oktober 2025)*. Das unterstreicht die besonderen Herausforderungen für ältere Arbeitnehmer mit Behinderung.

Stand (Monat Jahr) Anzahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen Zusätzliche Info Quelle / Stand
Januar 2020 161.075 Januar 2020*
Januar 2024 174.250 Januar 2024*
Januar 2025 185.168 Januar 2025*
März 2025 183.800 März 2025*
Oktober 2025 185.410 89.940 Personen 55 Jahre und älter Oktober 2025*
November 2025 184.240 November 2025*

Regionale Unterschiede

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind für schwerbehinderte Menschen nicht überall gleich. Die Arbeitslosenquote variiert zwischen den Bundesländern erheblich. Während sie in Hessen im Jahr 2024 bei 9,2 % lag, betrug sie in Bremen im selben Zeitraum 16,3 % (Stand: 2024)*. Diese Spannweite von über sieben Prozentpunkten zeigt, dass regionale Wirtschaftsstrukturen und möglicherweise auch die Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik vor Ort einen erheblichen Einfluss auf die Integration haben.

Mehr als Zahlen: Was Arbeitslosigkeit für Menschen mit Behinderungen bedeutet

Die nackten Statistiken zur Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen sind alarmierend. Doch hinter jeder Zahl stehen konkrete Lebensrealitäten: eingeschränkte Teilhabe, finanzielle Unsicherheit und das Risiko, dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu bleiben. Die Daten zeigen ein vielschichtiges Problem, das sich nicht allein durch rechtliche Vorgaben lösen lässt.

Arbeitsperspektive und Teilhabe

Die Erwerbsquote von Menschen mit Schwerbehinderung lag 2022 bei 51,4 Prozent*. Im Vergleich zur Quote nicht-schwerbehinderter Personen von 63,0 Prozent* klafft eine deutliche Lücke. Diese Differenz ist mehr als eine statistische Kennzahl – sie spiegelt reduzierte Chancen auf ein eigenes Einkommen und damit auf gesellschaftliche Teilhabe wider.

Besonders besorgniserregend ist die Situation langzeitarbeitsloser Menschen mit Behinderungen. Ihr Anteil liegt bei 45 Prozent*. Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet häufig den Verlust beruflicher Netzwerke, veraltete Qualifikationen und eine zunehmende psychische Belastung, die den Wiedereinstieg zusätzlich erschwert. Die niedrige Abgangsrate aus der Arbeitslosigkeit von unter 3 Prozent* unterstreicht diese besonderen Hürden. Wer einmal herausfällt, kommt nur schwer wieder hinein.

Für ältere Betroffene verschärft sich die Lage. 89.940 arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung waren 55 Jahre oder älter*. Mit zunehmendem Alter sinken die Chancen auf eine Neueinstellung oft dramatisch, was das Risiko einer dauerhaften Ausgrenzung bis zum Renteneintritt erhöht.

Ein Beispiel macht die Konsequenzen greifbar: Eine Fachkraft verliert nach einer schweren Erkrankung ihren Job. Trotz Qualifikation und Bereitschaft findet sie über Monate keine neue Stelle. Die Ersparnisse schwinden, der soziale Kontakt zum alten Kollegkreis reißt ab. Die Langzeitarbeitslosigkeit wird zur gefühlten Sackgasse, die nicht nur die finanzielle Sicherheit, sondern auch das Selbstwertgefühl bedroht.

Arbeitgeberpraktiken und Pflichten

Rechtliche Rahmenbedingungen allein garantieren noch keine Inklusion. Zwar besetzten 2024 rund 74 Prozent der Arbeitgeber mindestens einen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtarbeitsplatz*. Gleichzeitig erfüllten 39 Prozent der Betriebe ihre Pflichtarbeitsplätze nicht vollständig*. Diese Diskrepanz zeigt: Die bloße Existenz einer Quote führt nicht automatisch zu einer gelebten Inklusionskultur in den Betrieben.

Gewerkschaften wie der DGB kritisieren, dass der besondere Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderungen oft umgangen wird. Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied, stellt klar: "Solange Betriebe versuchen, Beschäftigte mit Behinderungen über Aufhebungsverträge loszuwerden, umgehen Arbeitgeber vorsätzlich den besonderen Kündigungsschutz." Die Forderung lautet, Schwerbehindertenvertretungen bei allen personellen Entscheidungen – auch bei Aufhebungsverträgen – verbindlich zu beteiligen.

Auch Hilfsorganisationen wie die Diakonie drängen auf einen inklusiveren Arbeitsmarkt. Sie fordern, Barrieren abzubauen und nicht nur die Beschäftigungspflicht zu erfüllen, sondern echte Teilhabe zu ermöglichen. Die höhere Arbeitslosenquote von 11,6 Prozent bei Menschen mit Behinderungen* im Vergleich zum Gesamtdurchschnitt ist für sie ein Beleg dafür, dass noch viel zu tun ist.

Die Diskussion macht deutlich: Es braucht mehr als gesetzliche Pflichten. Notwendig sind eine vorurteilsfreie Einstellungspraxis, barrierefreie Arbeitsplätze und die konsequente Nutzung von Fördermöglichkeiten. Erst dann kann die gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, die die UN-Behindertenrechtskonvention als Menschenrecht festschreibt, in der betrieblichen Realität ankommen.

Ausblick: Handlungsoptionen und Debatten

Die aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen zeigen einen klaren Handlungsbedarf. Der Fokus liegt nun auf den politischen und betrieblichen Maßnahmen, die eine Trendwende einleiten könnten, sowie auf den Indikatoren, die den weiteren Verlauf messbar machen.

Für eine konstruktive Debatte bieten sich verschiedene Ansatzpunkte an. Eine zentrale Forderung zielt auf eine stärkere Kontrolle der Pflichterfüllung durch Arbeitgeber ab, um Lücken im bestehenden Schutz zu schließen. Ein weiterer Vorschlag ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement, insbesondere für Langzeiterkrankte, um frühzeitigen betrieblichen Lösungen den Vorrang vor Kündigungen oder Aufhebungsverträgen zu geben. Zudem wird diskutiert, die Mitbestimmungsrechte der Schwerbehindertenvertretung zu erweitern, etwa durch eine verpflichtende Beteiligung bei allen personellen Entscheidungen. Organisationen wie die Diakonie unterstützen solche Aufrufe für eine konsequentere Umsetzung bestehender und neuer Rechte.

Um die Wirksamkeit solcher Maßnahmen zu bewerten und die Entwicklung fortlaufend zu beobachten, sind spezifische Daten unverzichtbar. Ein zentraler Frühindikator sind die monatlich veröffentlichten Zahlen arbeitsloser schwerbehinderter Menschen (Quelle: REHADAT-Statistik*). Diese Zeitreihe zeigt kurzfristige Schwankungen und langfristige Trends unmittelbar an. Für eine mittelfristige Perspektive liefern Quartals- und Jahresdaten zur Erwerbsquote schwerbehinderter Menschen (Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit*) ein umfassenderes Bild zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Die weitere Berichterstattung sollte diese Kennzahlen im Blick behalten. Die monatliche Arbeitslosenstatistik signalisiert akute Veränderungen, während die Erwerbsquoten Aufschluss über strukturelle Fortschritte oder Rückschritte geben. Eine parallele Betrachtung beider Indikatoren ermöglicht es, zu unterscheiden, ob sich die Situation kurzfristig entspannt oder ob sich die Teilhabe am Arbeitsleben nachhaltig verbessert.

Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).

Weiterführende Quellen:

  • „Die Erwerbsquote schwerbehinderter Menschen (15 bis unter 65 Jahre) lag 2022 bei 51,4 %, deutlich niedriger als bei nicht-schwerbehinderten Personen mit 63,0 %.“ – Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de
  • „Im Januar 2020 waren 161.075 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, im Januar 2024 stieg diese Zahl auf 174.250.“ – Quelle: https://asbh.de
  • „2024 lag die Arbeitslosenquote schwerbehinderter Menschen bei 11,6 %, doppelt so hoch wie die etwa 6 % bei Menschen ohne Behinderung.“ – Quelle: https://www.aktion-mensch.de
  • „Die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit betrug 2024 unter 3 % bei Menschen mit Behinderung, während sie bei Menschen ohne Behinderung über 6 % liegt.“ – Quelle: https://www.aktion-mensch.de
  • „Im März 2025 waren 183.800 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, ein Anstieg von 6 % gegenüber März 2024 (172.800).“ – Quelle: https://www.diakonie.de
  • „2024 betrug der Anteil der Langzeitarbeitslosen unter schwerbehinderten Menschen 45 %.“ – Quelle: https://www.diakonie.de
  • „Im Januar 2025 waren 185.168 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, über 8.000 mehr als im Dezember 2024.“ – Quelle: https://asbh.de
  • „Im Oktober 2025 waren 185.410 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, ein Anstieg von 5 % gegenüber Oktober 2024 (177.280); dabei waren 89.940 Personen 55 Jahre und älter.“ – Quelle: https://www.rehadat-statistik.de
  • „Im November 2025 waren 184.240 schwerbehinderte Menschen arbeitslos, 4 % mehr als im November 2024 (176.330).“ – Quelle: https://www.rehadat-statistik.de
  • „2024 besetzten 74 % der Arbeitgeber mindestens einen Pflichtarbeitsplatz für Menschen mit Behinderung; 39 % erfüllten alle Pflichtarbeitsplätze nicht vollständig.“ – Quelle: https://www.diakonie.de
  • „Die Arbeitslosenquoten schwerbehinderter Menschen 2024 variieren stark zwischen den Bundesländern, von 9,2 % in Hessen bis zu 16,3 % in Bremen.“ – Quelle: https://statistik.arbeitsagentur.de

2 Antworten

  1. Ich finde die Statistiken zu den Arbeitslosenzahlen wirklich erschreckend. Es ist unfassbar, wie viele Menschen mit Behinderungen trotz guter Qualifikationen arbeitslos sind. Wie kann es sein, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten nicht ernst nehmen? Ich denke, der DGB hat recht mit seinen Forderungen. Was denkt ihr darüber?

    1. Ja, das ist wirklich ein großes Problem! Die Zahlen sprechen für sich und zeigen die Notwendigkeit von besseren Regelungen. Ich hoffe, dass sich bald etwas ändert und mehr Menschen mit Behinderungen Chancen bekommen. Welche weiteren Maßnahmen wären denn sinnvoll?

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