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Apotheker schlagen Alarm: BMG-Reformen gefährden Arzneimittelversorgung

Berlin (ots) – Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker sind in Aufruhr. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, hat das kürzlich vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeschlagene Apothekenreformgesetz vehement abgelehnt. In einer umfassenden Stellungnahme warnt die ABDA vor irreparablen Schäden in der Arzneimittelversorgung und kritisiert scharf die geplanten Maßnahmen, die auf den Verzicht von Pharmazeuten sowie die Einschränkung von Apothekenausstattungen und Öffnungszeiten abzielen. Diese Reformen könnten nicht nur zehntausende Arbeitsplätze gefährden, sondern auch die Sicherheit und Qualität in der Medikamentenversorgung drastisch verschlechtern. Anlässlich einer bevorstehenden Anhörung am 25. Juni 2024 im Bundesgesundheitsministerium wird die ABDA ihre Position weiter verdeutlichen und alternative Maßnahmen diskutieren.

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Bremen (VBR).

Berlin – Das kürzlich vorgeschlagene Apothekenreformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) löst bei Deutschlands Apothekerinnen und Apothekern großen Widerstand aus. In einer kritischen Stellungnahme zeigt die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände gravierende Konsequenzen auf, die durch diese Reform drohen.

Die ABDA warnt davor, dass das Gesetz die Arzneimittelversorgung in Deutschland irreparabel beschädigen wird. Einschnitte in die Präsenz von Fachkräften vor Ort sowie Einschränkungen bei den Öffnungszeiten und der Ausstattung der stehen im Raum. Dies sei laut der ABDA nicht nur ein Angriff auf die Integrität des gesamten Apothekenwesens, sondern gefährdet auch zehntausende Arbeitsplätze und die Sicherheit von Patient*innen erheblich.

Ein besonders drastischer Punkt: Die Pläne des BMG sehen vor, dass Apotheken ohne anwesende Apotheker*innen betrieben werden könnten. "Durch die Zulassung von Betriebsstätten, die ohne vor Ort anwesende Apothekerin oder anwesenden Apotheker betrieben werden, wird der Begriff Apotheke des ihn ausmachenden Wesenskerns beraubt," heißt es wörtlich in der Stellungnahme der ABDA. Damit werde die Apothekenpflicht de facto abgeschafft und der Weg für Fremdbesitz geebnet.

Zusätzlich sollen Apotheker künftig bis zu sechs Betriebsstätten verwalten können, was dank der minimalen Anwesenheitspflicht einer Fiktion gleichkomme. Diese Pläne würden den ohnehin belasteten Heilberuf zusätzlich aushöhlen.

Die ABDA ist besorgt um essenzielle Leistungen wie die Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen, Rezepturen und Impfungen, die nur durch qualifiziertes Personal erbracht werden dürfen. Durch den Entwurf des BMG könnte es hier zu deutlichen Leistungskürzungen kommen, was die Versorgung der Bevölkerung massiv beeinträchtigen würde.

Am 25. Juni 2024 steht der Referentenentwurf des Apothekenreformgesetzes im zur Anhörung. Die ABDA wird dort ihre Positionen vehement vertreten und plant weitere politische Maßnahmen zusammen mit Kammern, Verbänden und der gesamten Apothekerschaft sorgfältig zu beraten und zu entscheiden.

Diese Entwicklungen werfen dringliche Fragen auf: Was bedeutet eine solche Reform für die Zukunft unseres Gesundheitssystems? Sind kurzfristige Kostenersparnisse wirklich wichtiger als die bewährte flächendeckende pharmazeutische Versorgung?

Weitere Informationen finden Sie unter www.abda.de.

Für Presseanfragen stehen Benjamin Rohrer (Pressesprecher, Tel.: 030 40004-131, E-Mail: b.rohrer@abda.de) und Christian Splett (Stv. Pressesprecher, Tel.: 030 40004-137, E-Mail: c.splett@abda.de) zur Verfügung.


Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab

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Zitierte Personen und Organisationen

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    • Benjamin Rohrer
    • Christian Splett
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    • Bundesgesundheitsministerium
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    • Keine erwähnt
  • Weitere Erwähnungen:
    • Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker
    • Kammern
    • Verbände
    • gesamte Apothekerschaft

Meldung einfach erklärt

Hier ist der Beitrag in leichter Sprache:

  • Datum: 19.06.2024 – 16:09
  • Organisation: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Was passiert?

Berliner Nachrichtenagentur (ots):

  • Deutschlands Apothekerinnen und Apotheker lehnen ein neues Reformgesetz für Apotheken ab.
  • Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat das Gesetz vor wenigen Tagen vorgeschlagen.

Warum lehnen sie es ab?

  • Die ABDA sagt, dass die die Arzneimittelversorgung in Deutschland irreparabel zerstören könnten.
  • Sie haben dem BMG ihre Bedenken mitgeteilt.

Welche Probleme gibt es mit dem Gesetzentwurf?

  • Die Reformen könnten dazu führen, dass:
    • Weniger Apothekerinnen und Apotheker in den Apotheken arbeiten.
    • Die Ausstattung und Öffnungszeiten der Apotheken eingeschränkt werden.
    • Zehntausende Arbeitsplätze in Apotheken verloren gehen.
    • Die Sicherheit bei der Medikamententherapie und Patientensicherheit verschlechtert wird.
    • Bestimmte Leistungen wie Abgabe von Betäubungsmitteln, Medikationsanalysen, Rezepturen oder Impfungen, die nur von Apothekerinnen und Apothekern erbracht werden dürfen, gekürzt werden.

Was sagt die ABDA genau?

  • "Die Regierung findet, dass unser hochwertiges Apothekensystem das dafür nötige Geld nicht wert ist.“
  • „Mechanismen wie Umverteilung von Arbeitserträgen und Senkung von Kosten sollen einen Systemwandel herbeiführen.“
  • „Das Zulassen von Apotheken ohne vor Ort anwesende Apotheker führt zur Abschaffung des Apothekenwesens und öffnet den Weg für Fremdbesitz.“

Was ist noch wichtig?

  • Am 25. Juni 2024 wird die ABDA im Bundesgesundheitsministerium ihre Positionen erklären.
  • Sie besprechen auch weitere Maßnahmen mit Kammern, Verbänden und Apothekerschaft.

Weitere Informationen

  • Webseite der ABDA: www.abda.de

Pressekontakt

  • Benjamin Rohrer, Pressesprecher: 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
  • Christian Splett, Stellvertretender Pressesprecher: 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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Apothekerschaft lehnt Entwurf zur Apothekenreform ab

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