Bremen (VBR).
In einem bewegenden Artikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) wurde heute der lang ersehnte Referentenentwurf für ein "Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform" aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgestellt. Die Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Regina Overwiening, äußerte scharfe Kritik an den vorgeschlagenen Änderungen.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig auch Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekern oder Apothekerinnen Medikamente abgeben dürfen. Laut Overwiening wird damit die hochwertige Arzneimittelversorgung gefährdet. Sie spricht treffend von einem „Trojanischen Pferd“ und betont: „Das ist kein Fortschritt, sondern ein Rückschritt in der Versorgung der Patientinnen und Patienten."
Die geplante Reform nimmt keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der Menschen, so Overwiening weiter. Die Vorstellung, dass Einrichtungen ohne Apotheker weiterhin als Apotheken gelten könnten, überschreitet, laut ihr, eine kritische Grenze. „Das ist ein schwerer Tabubruch! Einrichtungen ohne Apothekerinnen oder Apotheker sind keine Apotheken“, warnt sie eindringlich. Es reiche nicht, wenn ein Apotheker nur stundenweise vorbeikommt. Solche Abgabestellen, die nur minimale Qualitätsstandards erfüllen, seien besorgniserregend.
Besonders enttäuschend sei es, dass Minister Lauterbach, entgegen vorheriger Versprechen, doch Leistungskürzungen vorgenommen hat. Diese Maßnahmen könnten schlussendlich dazu führen, die Arzneimittelversorgung zu bagatellisieren und zu gefährden, was nicht verantwortbar sei.
Ein weiterer Kritikpunkt der ABDA-Präsidentin ist die unzureichende finanzielle Unterstützung durch die Reform. Obwohl die Honorierung umstrukturiert wird, bleibt das dringend benötigte zusätzliche Geld für die seit Jahren unterfinanzierte Arzneimittelversorgung aus. Hier fehlt es an sofortiger Hilfe. Overwiening stellt klar: „Trotz einer betriebswirtschaftlich unzureichenden Honorierung schaffen es die Apothekerinnen und Apotheker, selbst bei Lieferengpässen eine unentbehrliche Säule für die Gesundheitsversorgung der Menschen zu bleiben.“
Die Apothekerschaft erwartet schon lange eine bessere Honorierung, mehr Entscheidungskompetenzen sowie eine Reduktion der Bürokratie. Besonders die digitale Weiterentwicklung der apothekerlichen Aufgaben wäre ein bedeutender Fortschritt. Doch genau diese Aspekte fehlen im aktuellen Referentenentwurf des BMG.
Die Hochrechnung des Ministeriums, wonach Apotheken durch mögliche Kündigungen Einsparungen erzielen könnten, hält Overwiening für unverantwortlich gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese Einschätzung verstärke lediglich die Besorgnis innerhalb der Branche und könnte langfristig zu nachteiligen Auswirkungen führen.
Um sich umfassender zu informieren und tiefer in das Thema einzutauchen, besuchen Sie bitte www.abda.de. Für weitere Presseanfragen stehen Benjamin Rohrer und Christian Splett als Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese Entwicklungen haben weitreichende Konsequenzen für die Branche und betreffen uns alle. Sie zeigen einmal mehr, wie wichtig eine garantiert qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung ist, die sich nahe an den Menschen orientiert. Die Apothekerschaft und viele Unterstützer werden weiterhin für eine zukunftsfähige Arzneimittelversorgung kämpfen.
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Entwurf zum Apothekenreformgesetz: Leistungskürzung statt Versorgungssicherung
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Hier ist der Beitrag in leichter Sprache:
Datum: 12. Juni 2024, 16:48 Uhr
Verfasser: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
Was ist passiert?
– In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) erschien ein Bericht über einen neuen Gesetzesentwurf.
– Der Entwurf stammt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
– Es geht um das „Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“.
Was sagt die Präsidentin der ABDA, Gabriele Regina Overwiening, dazu?
– Sie kritisiert den Entwurf stark.
– Ihrer Meinung nach bedroht das Gesetz die Versorgung mit Medikamenten.
– Apotheken sollen laut dem Entwurf auch ohne ausgebildete Apotheker oder Apothekerinnen Medikamente abgeben dürfen.
– Das sei ein großer Fehler und gefährlich für die Patienten.
Warum ist das schädlich?
– Ohne Apotheker oder Apothekerin sind es keine richtigen Apotheken.
– Es wird Angst geäußert, dass die Qualität der Medikamentenabgabe leidet.
– Auch wenn gelegentlich ein Apotheker oder eine Apothekerin vor Ort ist, reicht das nicht.
Was versicherte der Gesundheitsminister Karl Lauterbach?
– Er versprach, keine Kürzungen bei Leistungen vorzunehmen.
– Aber genau das sieht die ABDA jetzt als Problem.
Warum spricht die ABDA von einem „Rückschritt“?
– Das System der Apotheken vor Ort sei schon unterfinanziert und kämpft mit Problemen wie Lieferengpässen.
– Trotz dieser Schwierigkeiten sichern Apotheken die wichtige lokale Arzneimittelversorgung.
– Bessere Bezahlung, weniger Bürokratie und mehr digitale Möglichkeiten fehlen weiterhin.
Welche Forderungen hat die ABDA?
– Eine faire Bezahlung für Apotheker und Apotheken.
– Mehr Entscheidungskompetenzen für Apotheker.
– Weniger Bürokratie.
– Verbesserungen bei der digitalen Entwicklung.
Was kritisiert die ABDA noch?
– Die Hochrechnung des Ministeriums, dass Apotheken durch Kündigungen Geld sparen könnten.
– Das sei unverantwortlich gegenüber den Mitarbeitern der Apotheken.
Mehr Informationen findet man auf der Webseite www.abda.de
Pressekontakt:
– Benjamin Rohrer, Pressesprecher, Telefon: 030 40004-131, E-Mail: b.rohrer@abda.de
– Christian Splett, Stellvertretender Pressesprecher, Telefon: 030 40004-137, E-Mail: c.splett@abda.de
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