– MEDI fordert Dispensierrecht für Ärzte im Bereitschaftsdienst zur Entlastung.
– Kritik an geplanten Arzneimittelabgabe-Regelungen ohne ärztliche Verordnung.
– Ablehnung von Apotheken-gestützter Impfung und präventiven Angeboten.
Ärzteverband MEDI lehnt Apothekenreform ab und fordert Dispensierrecht für Praxen
Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg e. V. kritisiert die geplante Apothekenreform scharf. Laut dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten „Fahrplan für Reformen im Apothekenwesen“ sollen Apotheken zukünftig verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Diese geplante Befugnisübertragung wertet MEDI als problematisch, weil sie eine Verlagerung wesentlicher ärztlicher Aufgaben auf die Apotheken bedeutet. Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender von MEDI, mahnt: „Es kann nicht sein, dass Apotheken künftig eigenverantwortlich Medikamente verordnen und damit einen wesentlichen Teil ärztlicher Behandlung übernehmen – ohne die Patientinnen und Patienten sowie deren medizinischen Befunde zu kennen. Das ist vielleicht gut gemeint, entlastet aber weder die Praxen noch verbessert es die Versorgung“.
MEDI fordert stattdessen gezielte Entlastung der Arztpraxen, beispielsweise durch Bürokratieabbau, Entbudgetierung und eine effizientere Digitalisierung, ohne medizinische Kompetenzen zu verschieben. Ein zentrales Anliegen des Verbands ist die Einführung eines Dispensierrechts für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte im Bereitschafts- und Notdienst. Damit könnten Patientinnen und Patienten schneller und direkter versorgt werden, besonders auf dem Land, und gleichzeitig würde das Apothekensystem entlastet. Smetak erläutert dazu: „Mit einem Dispensierrecht könnten wir unsere Patientinnen und Patienten schneller und direkter versorgen – insbesondere in ländlichen Regionen. Gleichzeitig würden wir die Apotheken entlasten. Das wäre eine sinnvolle und praxisnahe Kompetenzverlagerung“.
Hausarzt Dr. Stefan Reschke ergänzt, dass derzeit viele Medikamente nicht lieferbar sind, was einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit Apotheken und Patientinnen und Patienten verursacht. Er betont: „Ein Dispensierrecht für uns Ärztinnen und Ärzte würde die Prozesse deutlich vereinfachen. Wenn Apotheken künftig Medikamente verordnen dürfen, muss im Gegenzug auch das Dispensierrecht für Praxen gelten. Das darf keine Einbahnstraße sein.“
Darüber hinaus lehnt MEDI die in der Reform vorgesehenen Regelungen zum Impfen mit Totimpfstoffen in Apotheken sowie die Ausweitung präventiver Angebote dort strikt ab. Smetak warnt: „Prävention gehört in die Arztpraxen […] Ich kann niemandem empfehlen, sich in der Apotheke impfen zu lassen.“ Die fundierte Diagnostik und Therapie sowie die Fähigkeit, auf mögliche Impfkomplikationen angemessen zu reagieren, sieht MEDI nur in der ärztlichen Praxis gewährleistet.
Der Verband positioniert sich damit klar gegen die geplanten Änderungen im Apothekenwesen und setzt auf eine Konzentration der medizinischen Kompetenzen in den Praxen, um die Sicherheit und Qualität der Versorgung zu sichern.
Was die Reformdebatte antreibt: Mehr Verantwortung für Apotheken oder neue Rechte für Ärztinnen und Ärzte?
Die Diskussion um die geplante Apothekenreform zielt auf eine grundlegende Veränderung der Rolle von Apotheken bei der Versorgung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten. Im Zentrum steht die Frage, ob Apotheken zukünftig eigenverantwortlich mehr Befugnisse übernehmen sollen, indem sie Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Diese Ausweitung der Kompetenzen soll theoretisch Praxen entlasten und den Zugang zu Medikamenten erleichtern. Kritiker befürchten jedoch, dass dadurch die Patientensicherheit leiden könnte, weil die Apotheken weder die individuelle Krankengeschichte noch alle medizinischen Befunde der Patientinnen und Patienten kennen.
Was plant das Bundesministerium für Gesundheit?
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit seinem Reformfahrplan im Apothekenwesen die Absicht formuliert, Apotheken erweitertes Vorgehen zu erlauben – einschließlich der selbstständigen Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Darüber hinaus sind Regelungen vorgesehen, mit denen Apotheken präventive Leistungen wie bestimmte Impfungen übernehmen sollen. Die Idee dahinter: Die ambulante Versorgung soll so flexibler und zugänglicher werden.
Gleichzeitig stößt diese Strategie auf Widerstand aus dem ärztlichen Bereich. Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg stellt sich deutlich gegen die Verlagerung ärztlicher Aufgaben hin zu Apotheken. Er plädiert stattdessen für eine Stärkung der Praxen, insbesondere im Bereitschafts- und Notdienst.
Dispensierrecht – was ist gemeint?
Das von MEDI geforderte Dispensierrecht würde es niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erlauben, im Bereitschafts- und Notdienst verschreibungspflichtige Medikamente direkt abzugeben. Dieses Recht könnte die Versorgung verbessern, vor allem in ländlichen Regionen, wo Apotheken oft nicht rund um die Uhr erreichbar sind.
Ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte würde den administrativen Aufwand reduzieren und den Austausch mit Apotheken entlasten – eine Entlastung, die MEDI als entscheidend für die Stabilität der ambulanten Versorgung einschätzt. Zugleich lehnt MEDI die geplante Erweiterung des Apothekenmandats ab, da sie die Kompetenzen verschiebt, ohne die Strukturen grundlegend zu stärken.
Neben der Debatte um das Dispensierrecht fordert MEDI flankierend wesentliche Maßnahmen wie Bürokratieabbau, Entbudgetierung und eine zielgerichtete Digitalisierung. Diese Schritte sollen Ärztinnen und Ärzte wirksam entlasten, um ihre Kapazitäten für die Patientenversorgung freizusetzen. Statt einer einfachen Ausweitung der Apothekenbefugnisse plädiert der Verband damit für eine umfassendere Modernisierung der ambulanten Versorgung, die auf Effizienz und Qualität setzt.
Positionen und Kritik zur Apothekenreform: Überblick der ärztlichen Stimmen
Die geplante Ausweitung apothekerlicher Kompetenzen stößt auf breite Kritik seitens ärztlicher Organisationen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband bezeichnet die Vorhaben als Risiko für die Patientensicherheit. Nach Ansicht des Verbands würden zentrale ärztliche Aufgaben auf Akteure übertragen, die nicht ausreichend qualifiziert seien (Stand: 16.09.2025). Ebenso lehnen mehrere ärztliche Berufsverbände diese Reform ab und betonen das Fehlen evidenzbasierter Nachweise für den Nutzen der erweiterten Befugnisse (Stand: September 2025).
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung geht noch einen Schritt weiter und warnt vor einem potenziell lebensgefährlichen Irrweg, den die geplante Eigenverantwortung der Apotheken darstelle. Sie verweist darauf, dass die rechtlich festgelegte Trennung von Verordnung und Abgabe nicht aufgehoben werden dürfe. Zudem erkenne sie keine Vorteile für die Entlastung der Arztpraxen (Stand: 18.09.2025).
Dem gegenüber bestätigt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die politische Festlegung auf eine Apothekenreform entsprechend dem Koalitionsvertrag. Das Ministerium sieht zudem Handlungsbedarf bei Honoraren, in der Versorgung sowie bei Bürokratiefragen im Apothekenbereich (Stand: 06.10.2025).
Zur schnellen Orientierung fasst die folgende Tabelle zentrale Positionen und deren zeitlichen Verlauf zusammen:
| Akteur | Kernaussage | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Hausärztinnen- und Hausärzteverband | Risiko für Patientensicherheit durch Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Apotheker | 16.09.2025 | Hausärzteverband Pressestatement |
| Ärztliche Berufsverbände | Ablehnung wegen fehlender evidenzbasierter Nutzenbelege | September 2025 | Apotheke adhoc Nachricht |
| Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) | Eigenverantwortung der Apotheken als lebensgefährlicher Irrweg; Trennung von Verordnung und Abgabe muss bleiben | 18.09.2025 | KBV Pressemitteilung |
| Bundesgesundheitsministerium (BMG) | Bestätigung der Apothekenreform laut Koalitionsvertrag; Handlungsbedarf bei Vergütung, Versorgung und Bürokratie | 06.10.2025 | Apotheke adhoc Bericht |
Diese unterschiedlichen Standpunkte spiegeln die kontroverse Debatte wider, bei der essenzielle Fragen zu Qualifikation, Patientensicherheit und Strukturveränderungen im Gesundheitssystem im Mittelpunkt stehen.
Auswirkungen auf Patientinnen und Patienten: Chancen und Risiken der Apothekenreform
Die Debatte um die geplanten erweiterten Kompetenzen von Apotheken wirft für Patientinnen und Patienten entscheidende Fragen auf. Im Kern geht es darum, ob kürzere Wege durch eine intensivere Einbindung der Apotheken die medizinische Versorgung tatsächlich verbessern oder neue Risiken schaffen. Gleichzeitig gilt es zu klären, ob ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Not- und Bereitschaftsdienst die Versorgung in ländlichen Regionen wirksam beschleunigt und entlastet.
Zugänglichkeit versus Patientensicherheit steht im Mittelpunkt: Einerseits könnten praxisferne Wege durch direkte Abgabe oder Verordnung von Medikamenten in Apotheken verkürzt werden, was gerade für Menschen in strukturschwachen Regionen den Zugang erleichtert. Andererseits warnen ärztliche Fachgesellschaften vor möglichen Einbußen bei der Patientensicherheit, da Apotheken ohne Kenntnis der individuellen Krankengeschichte Arzneimittel eigenverantwortlich abgeben könnten. Die Versorgung könnte so zwar pragmatisch ergänzt, jedoch auch Lücken in der Diagnose und Beratung entstehen.
Ein weiteres Spannungsfeld zeigt sich bei der Trennlinie zwischen Verordnung und Abgabe. Das bestehende System schützt Patientinnen und Patienten vor Interessenkonflikten, indem Ärztinnen und Ärzte die Verordnung übernehmen, während Apotheken die Abgabe kontrollieren. Mit einer Verlagerung medizinischer Kompetenzen in die Apotheken stellt sich die Frage, ob dieser rechtliche Schutz weiterhin gewährleistet bleibt oder ob es Verschiebungen zugunsten der wirtschaftlichen Interessen der Apotheken geben kann.
Die Diskussion um die Praxis- und Bürokratieentlastung bleibt ambivalent. Eine Verlagerung von Kompetenzen könnte zwar den direkten Abstimmungsaufwand in Praxen mindern, andererseits droht durch neue Schnittstellen zwischen Praxen und Apotheken ein Mehraufwand bei der Koordination. Unklar bleibt, ob die Entbürokratisierung dadurch tatsächlich voranschreitet oder sich nur verlagert.
Nicht zuletzt stellt sich die Frage der Verantwortung im Bereich der Prävention und des Impfens. Bei möglichen Impfkomplikationen ergeben sich Unsicherheiten, wer für Aufklärung, Diagnostik und Therapie zuständig ist. Fachgesellschaften betonen, dass diese Aufgaben am besten in der ärztlichen Praxis aufgehoben sind, da dort die medizinische Einordnung und Behandlung umfassend möglich bleibt. Apotheken hingegen seien laut Experten nicht ausreichend ausgestattet, um adäquat auf Komplikationen zu reagieren.
Diese Aspekte fassen sich im Folgenden zusammen:
- Zugänglichkeit vs. Sicherheit: Können kürzere Wege die Versorgung pragmatisch ergänzen, oder sinkt die Sicherheit durch den Wegfall ärztlicher Kontrolle?
- Verordnung und Abgabe: Bleibt der Schutz vor Interessenkonflikten erhalten, wenn Apotheken mehr Eigenverantwortung übernehmen?
- Bürokratie und Praxisentlastung: Führt die Reform zu weniger Bürokratie, oder verlagert sich der Abstimmungsaufwand nur zwischen Praxen und Apotheken?
- Verantwortung bei Impfungen: Wer trägt die Verantwortung bei Impfkomplikationen, und wo liegen Aufklärung, Diagnostik sowie Therapie am sinnvollsten?
Die Erleichterung der Versorgung – vor allem in ländlichen Regionen – durch ein Dispensierrecht für Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst unterstützt der Ärzteverband MEDI als eine „sinnvolle und praxisnahe Kompetenzverlagerung“. Diese Möglichkeit könnte die Handlungsfähigkeit der Praxen stärken, während die Apotheken entlastet werden. Die Diskussion verweist insgesamt auf einen Spannungsbogen zwischen Effizienz, Sicherheit und klaren Zuständigkeiten, der eine sorgfältige Abwägung erfordert.
Ausblick auf die Apothekenreform: Weichenstellungen zwischen Politik und Ärzteschaft
Das Bundesgesundheitsministerium betont weiterhin die Umsetzung der Apothekenreform gemäß dem Koalitionsvertrag und sieht zugleich Handlungsbedarf bei Honoraren, Versorgung und Bürokratie im Apothekenbereich (Stand: 06.10.2025). Die geplanten Neuerungen setzen auf eine erweiterte Rolle der Apotheken, die künftig auch bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben sollen. Ziel ist es, die Versorgung zu modernisieren und praxisnahe Entlastungen zu schaffen.
Demgegenüber formiert sich ein breiter Widerstand aus ärztlichen Organisationen. Sie heben Sicherheitsbedenken hervor und betonen, dass ein Nachweis für den gesundheitlichen Nutzen der Reform fehlt (Stand: September 2025; 16.09.2025; 18.09.2025). Für viele Mediziner steht im Fokus, dass die medizinische Verantwortung und die patientenbezogene Befundkenntnis nicht ohne Weiteres an Apotheken delegiert werden dürfen. Stattdessen fordern sie gezielte Maßnahmen zur Entlastung der Praxen durch Bürokratieabbau, Entbudgetierung und effizientere Digitalisierung.
Der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg setzt sich konkret für das Dispensierrecht niedergelassener Ärztinnen und Ärzte im Bereitschafts- und Notdienst ein. Dies soll die Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen stärken und zugleich Apotheken entlasten, ohne jedoch Kompetenzen einseitig zu verlagern. Nach Einschätzung von MEDI „kann es nicht sein, dass Apotheken künftig eigenverantwortlich Medikamente verordnen und damit einen wesentlichen Teil ärztlicher Behandlung übernehmen – ohne die Patientinnen und Patienten sowie deren medizinischen Befunde zu kennen“ (Stand: 06.10.2025).
Entscheidend wird sein, wie die Kompetenzen künftig verteilt werden, um die Patientensicherheit zu gewährleisten. Die Reform muss Antworten geben auf die Frage, wie medizinische Verantwortung, Versorgungskontinuität und die Entlastung der Ärztinnen und Ärzte zusammengebracht werden können. In welchen Bereichen echte Entlastungen entstehen, welche Aufgaben Apotheken übernehmen und wo Praxen weiterhin Hauptansprechpartner bleiben, gehört zu den zentralen Weichenstellungen, die nun folgen.
Die nachfolgenden Informationen entstammen einer Pressemitteilung des Ärzteverbands MEDI Baden-Württemberg e. V.
Weiterführende Quellen:
- „Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums, Apotheken verschreibungspflichtige Arzneimittel eigenständig verschreiben und abgeben zu lassen, werden vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband scharf als Gefahr für die Patientensicherheit kritisiert, da ärztliche Aufgaben auf nicht ausreichend qualifizierte Akteure übertragen würden (Stand: 16.09.2025).“ – Quelle: https://www.haev.de
- „Mehrere ärztliche Berufsverbände lehnen eine Ausweitung apothekerlicher Kompetenzen zur Verschreibung und Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ab und weisen auf das Fehlen evidenzbasierter Nachweise für einen Nutzen hin (Stand: September 2025).“ – Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de
- „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnet die geplante Eigenverantwortung der Apotheken bei Verschreibung und Abgabe als potenziell lebensgefährdenden Irrweg und betont die rechtlich festgelegte Trennung zwischen Verordnung und Abgabe zum Schutz vor Interessenkonflikten; eine Entlastung der Praxen sei durch die Reform nicht erkennbar (Stand: 18.09.2025).“ – Quelle: https://www.kbv.de
- „Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt die politische Festlegung auf eine Apothekenreform gemäß Koalitionsvertrag und betont gleichzeitig den bestehenden Handlungsbedarf bei Honorar-, Versorgungs- und Bürokratiefragen im Apothekenbereich (Stand: 06.10.2025).“ – Quelle: https://www.apotheke-adhoc.de
7 Antworten
Ich finde es problematisch, wenn Apotheken Medikamente ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Wie sieht ihr das? Wo bleibt da der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient?
„Ja genau! Der Arzt kennt die Patienten am besten. Wir sollten die Verantwortlichkeiten klar trennen.“
„Ich denke auch, dass es gefährlich sein könnte! Die Apotheker sind nicht für alles qualifiziert.“
Die Diskussion um das Dispensierrecht ist echt wichtig. Ich hoffe, dass die Ärzte gehört werden und man nicht einfach alles den Apotheken überlässt. Welche Lösungen wären denn sinnvoll?
Ich finde es wichtig, dass die Ärzte ihre Verantwortung nicht an Apotheken abgeben. Die Patienten brauchen die persönliche Betreuung. Was denkt ihr über das Thema? Ist ein Dispensierrecht wirklich eine Lösung?
Ich stimme zu, die Ärzte sollten mehr Einfluss haben. Ich frage mich, wie wir sicherstellen können, dass die Versorgung trotzdem gut bleibt.
Das ist ein spannendes Thema! Aber ich mache mir Sorgen um die Sicherheit der Patienten, wenn Apotheken Medikamente abgeben können.