Apotheken akzeptieren jetzt E-Rezepte von Privatversicherten

Apotheken lösen ab sofort auch E-Rezepte von Privatversicherten ein / Gemeinsame ...
Berlin (ots) – Ab sofort können alle Apotheken in Deutschland E-Rezepte von Privatversicherten annehmen und einlösen. Dies war bisher nur gesetzlich Versicherten vorbehalten. Privatversicherte, die keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, können ihr E-Rezept per App senden oder den ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Diese neue digitale Dienstleistung ermöglicht Millionen von Privatversicherten einen unkomplizierten Zugang zu ihren Medikamenten und markiert einen Meilenstein in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) informieren über die technischen Maßnahmen und Fortschritte seit Januar 2024.

Bremen (VBR).

Berlin (ots) – Ein bedeutender Fortschritt in der Gesundheitsversorgung Deutschlands: Ab sofort können alle Apotheken im Land auch elektronische Verordnungen, sogenannte E-Rezepte, von Privatversicherten annehmen und einlösen. Bisher war diese Möglichkeit ausschließlich gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten.

Die Einführung des E-Rezepts für Privatversicherte bedeutet weniger Papierkram und mehr Komfort bei der Medikamentenbeschaffung. Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, können sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke senden oder den ausgedruckten Rezeptcode, den sie in der Arztpraxis erhalten haben, vorlegen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Arztpraxis das E-Rezept mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten ausgestellt hat.

Diese bahnbrechende Neuerung hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) ermöglicht. Seit Anfang dieses Jahres wurden die technischen Vorbereitungen getroffen, um das Einlösen privater E-Rezepte zu gewährleisten.

"Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen. Seit Jahresbeginn 2024 ersetzen sie nun endlich die rosa Papierrezepte in den meisten Fällen," erklärt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des DAV. "Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte in den Apotheken einlösen können. Die Apotheken erweitern damit die Einsatzmöglichkeiten des E-Rezepts und bieten Millionen Privatversicherten einen komfortablen Zugang zu ihren Medikamenten."

Auch Gerhard Haas, Vorsitzender von ADAS, zeigt sich begeistert: "Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freuen wir uns, jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Voraussetzungen zur Einlösung von E-Rezepten in den Apothekenverwaltungssystemen geschaffen zu haben. Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Monaten alle privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept ihren Versicherten anbieten werden."

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Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikaments wird für die Privatversicherten ein Kostenbeleg erstellt, der für die Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung eingereicht werden kann. Dieser Beleg kann entweder als Papierausdruck oder als digitaler Beleg in der E-Rezept-App bereitgestellt werden.

Das E-Rezept steht nicht nur für eine Vereinfachung der Abläufe in der Gesundheitsbranche, sondern auch für eine stärkere Digitalisierung und Durchdringung moderner Technologien im täglichen Leben. Diese Veränderung betrifft Millionen von Versicherten und könnte langfristig die Art und Weise revolutionieren, wie wir medizinische Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte ABDA und ADAS.

Pressekontakt:
Gerhard Haas, Vorsitzender ADAS, 08151 4442-910, vorstand@adas.de
Christian Splett, Pressestelle ABDA, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Dieser Artikel beruht auf einer Pressemitteilung des ABDA Bundesverbands Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell.


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Zitierte Personen und Organisationen

  • ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände
  • Alle Apotheken in Deutschland
  • Privatversicherte
  • Gesetzlich Krankenversicherte
  • Deutsche Apothekerverband (DAV)
  • Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS)
  • Arztpraxis
  • DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann
  • ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas
  • Private Kostenträger
  • Krankenversicherung
  • www.abda.de
  • www.adas.de
  • Gerhard Haas, Vorsitzender ADAS, 08151 4442-910, vorstand@adas.de
  • Christian Splett, Pressestelle ABDA, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Meldung einfach erklärt

22.07.2024 – 11:44

ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Berlin (ots)

– Alle Apotheken in Deutschland haben jetzt eine neue Möglichkeit.
– Sie können ab sofort auch elektronische Rezepte (E-Rezepte) von Privatversicherten annehmen und einlösen.
– Bisher war das nur für gesetzlich Versicherte möglich.

Wie funktioniert das für Privatversicherte?

– Privatversicherte haben keine elektronische Gesundheitskarte (eGK).
– Deshalb müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder
– Sie zeigen den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vor.
– Die Arztpraxis stellt das E-Rezept mithilfe der Krankenversichertennummer des Privatversicherten aus.

Warum ist das wichtig?

– Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) machen auf diese neue digitale Dienstleistung aufmerksam.
– Seit Januar 2024 arbeiten DAV und ADAS daran, dass private E-Rezepte in Apotheken eingelöst werden können.

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Was sagen die Verantwortlichen?

Dr. Hans-Peter Hubmann, DAV-Vorsitzender:

– „Seit Herbst 2022 können Apotheken schon E-Rezepte einlösen.“
– „Seit Anfang 2024 lösen E-Rezepte endlich die rosa Papierrezepte meistens ab.“
– „Wir freuen uns, dass jetzt auch Privatversicherte ihre E-Rezepte einlösen können.“
– „Damit ermöglichen wir Millionen Privatversicherten einen einfachen Zugang zu Medikamenten.“

Gerhard Haas, ADAS-Vorsitzender:

– „Das E-Rezept ist für gesetzlich Versicherte schon Standard.“
– „Jetzt gibt es auch Möglichkeiten für Privatversicherte, E-Rezepte einzulösen.“
– „Wir hoffen, dass bald alle privaten Krankenkassen das E-Rezept anbieten.“

Was passiert nach der Bezahlung?

– Wenn Privatversicherte ein rezeptpflichtiges Medikament bezahlen, bekommen sie einen Kostenbeleg.
– Diesen Beleg brauchen sie, um das Geld von ihrer Krankenversicherung zurückzubekommen.
– Der Beleg kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der E-Rezept-App sein.

Wo gibt es mehr Informationen?

– www.abda.de
– www.adas.de

Pressekontakt:
– Gerhard Haas, Vorsitzender ADAS, Telefon: 08151 4442-910, E-Mail: vorstand@adas.de
– Christian Splett, Pressestelle ABDA, Telefon: 030 40004-137, E-Mail: c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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9 Antworten

  1. Gut zu wisen das jetzt auch privat patienten E-rezepte nutzen können. Hoffentlich klappt das alles reibungslos.

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