Bremen (VBR). In Berlin wurden kürzlich spannende neue Entwicklungen im Bereich der Notfallversorgung bekannt. Der AOK-Bundesverband äußerte sich positiv zu einem aktuellen Referentenentwurf, der vielversprechende Ansätze zur Reform des derzeit stark belasteten Systems enthält. Allerdings gibt es auch kritische Stimmen, die eine bessere Abstimmung mit parallel laufenden Projekten sowie eine umfassendere Einbeziehung des Rettungsdienstes fordern.
Zentrale Schwerpunkte des Entwurfs sind die Entlastung der Notaufnahmen in Krankenhäusern und die Verbesserung der Erreichbarkeit ambulanter Versorgungsstrukturen. „Das ist sinnvoll“, meint Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Doch sie betont auch, dass innovative Versorgungsformen wie Primärversorgungszentren und erweiterte hausärztliche Versorgung wieder verstärkt ins Gesetz für Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG) aufgenommen werden sollten. Diese Formen waren zuvor aus der Kabinettsfassung gestrichen worden.
Darüber hinaus fordert Reimann, dass die hausärztlichen Strukturen weiterentwickelt und durch Leitstellen mit Ersteinschätzungsfunktion unterstützt werden müssen. Dies sei unerlässlich, um auch im ambulanten Bereich eine adäquate notdienstliche Akutversorgung sicherzustellen. Interessant ist hier auch ihre Forderung, dass die Private Krankenversicherung an den Kosten der verbesserten Infrastruktur beteiligt werden sollte.
Ein weiterer Kritikpunkt des AOK-Bundesverbands betrifft die sogenannten Integrierten Notfallzentren (INZ). Die geplante Umsetzung bleibt laut Reimann zu sehr dem Gedanken der Sektorentrennung verhaftet. „Wir brauchen vollständig integrierte, eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten“, so Reimann. Diese Zentren müssten über eigenes ärztliches und nichtärztliches Personal sowie geeignete Ausstattung verfügen, was der aktuelle Entwurf unzureichend berücksichtigt.
Besonders besorgt zeigt sich der Verband über die fehlende Berücksichtigung des Rettungsdienstes im neuen Entwurf. Reimann kritisiert: „Nach Jahren der Diskussion über die Reform der Notfallversorgung darf die bessere Zusammenarbeit zwischen Notfallversorgung und Rettungsdiensten nicht an unterschiedlichen Zuständigkeiten und politischen Blockaden scheitern.“ Es gelte, nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen und die Effizienz der Patientensteuerung zu verbessern, um tatsächlich Einsparungen realisieren zu können.
Entscheidend für das Gelingen der Notfallreform sieht der Verband in einer Synchronisierung mit der Krankenhausreform. Der Abbau von stationären Überkapazitäten müsse gezielt und qualitätsorientiert erfolgen. Aktuelle Daten zeigen, dass die Zahl der behandelten Fälle seit der Corona-Pandemie zwar gesunken ist, jedoch die Krankenhausausgaben unverändert steigen. Für das erste Quartal 2024 meldet die gesetzliche Krankenversicherung einen Anstieg der Kosten um 9,5 Prozent.
Es bleibt abzuwarten, wie Bund und Länder auf diese konstruktive Kritik reagieren werden und ob die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden, um ein zukunftsfähiges, finanziell tragbares Notfallsystem zu etablieren. Der Bedarf ist klar und die Erwartungen an eine nachhaltige Lösung sind hoch, um sowohl Patienten als auch das gesamte Gesundheitssystem zu entlasten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Dr. Kai Behrens vom AOK-Bundesverband zur Verfügung, der über die Kontaktdaten in der Pressemitteilung erreicht werden kann.
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Reimann: Reform der Notfallversorgung mit Krankenhausreform und GVSG synchronisieren
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Meldung einfach erklärt
Am 10. Juni 2024 hat der AOK-Bundesverband einen Beitrag zur Reform der Notfallversorgung veröffentlicht. Hier sind die wichtigsten Punkte in leichter Sprache:
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Was ist passiert?
Ein Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung wurde bekannt. Der AOK-Bundesverband sieht darin gute Ansätze. -
Was denkt der AOK-Bundesverband?
- Die Reform sollte besser mit anderen Gesundheitsreformen abgestimmt werden, wie zum Beispiel der Krankenhausreform (KHVVG) und der Stärkung der Gesundheitsversorgung (GVSG).
- Der Rettungsdienst sollte in die Reform mit einbezogen werden.
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Was soll verändert werden?
- Die Erreichbarkeit von ambulanten Ärzten soll verbessert werden. Das entlastet die Notaufnahmen in Krankenhäusern.
- Innovative Versorgungsformen sollten wieder ins GVSG aufgenommen werden. Diese wurden zuletzt aus dem Kabinettsentwurf entfernt.
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Welche Verbesserungen sind nötig?
- Hausärztliche Strukturen sollen weiterentwickelt und durch Leitstellen mit Ersteinschätzungs-Funktion unterstützt werden.
- Private Krankenversicherungen sollen sich an den Kosten für die bessere Infrastruktur beteiligen.
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Was sind Integrierte Notfallzentren (INZ)?
- Sie sollen helfen, die Anzahl der Notfallpatienten in Krankenhäusern zu reduzieren.
- Laut AOK sollen die INZ aber komplett unabhängig und eigenständig funktionieren und eigenes Personal sowie passende Ausstattung haben.
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Was fehlt im Entwurf laut AOK?
- Der Rettungsdienst wird nicht berücksichtigt.
- Bund und Länder sollen zusammenarbeiten, um nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen.
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Warum ist eine Abstimmung mit der Krankenhausreform wichtig?
- Nur durch eine wirksame Krankenhausreform kann auch die Reform der Notfallversorgung gelingen.
- Krankenhäuser behandeln seit der Corona-Pandemie weniger Patienten, aber die Kosten sind trotzdem gestiegen.
- Im ersten Quartal 2024 stiegen die Krankenhausausgaben um 9,5 Prozent.
- Wer ist der Ansprechpartner?
- Dr. Kai Behrens
- Telefon: 030 / 34646-2309
- Mobil: 01520 / 1563042
- E-Mail: presse@bv.aok.de
Diese Informationen stammen vom AOK-Bundesverband und wurden über news aktuell verbreitet.
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