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AOK: Neue EU-Richtlinie stärkt Patientenrechte

AOK-Bundesverband begrüßt neue Produkthaftungs-Richtlinie der EU
Am 11. Oktober 2024 setzte der AOK-Bundesverband ein markantes Zeichen, indem er die neu verabschiedete Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union lobte. Diese Richtlinie, gebilligt vom EU-Rat, verspricht bedeutende Fortschritte im gesundheitlichen Verbraucherschutz: Sie erweitert die Haftung auf digitale Produkte und KI-Systeme und erleichtert Verbrauchern den Nachweis von Produktschäden. Ein Meilenstein für Patientenrechte im digitalen Zeitalter, der zugleich herausfordernde Adaptionen in nationalem Recht erfordert.
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Bremen (VBR). Der AOK-Bundesverband zeigt sich erfreut über die neue Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union, die kürzlich grünes Licht vom EU-Rat erhielt. Diese Richtlinie bringt einen signifikanten Schritt nach vorne für den Verbraucherschutz in Europa, insbesondere im digitalen Zeitalter. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, lobt die Initiative: “Die neue Richtlinie stärkt die Patientenrechte im digitalen Zeitalter und ist ein echter Fortschritt für den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Europa” (Zitat-Quelle: Pressemitteilung).

Diese neue Gesetzgebung muss innerhalb der nächsten 24 Monate als nationales Recht in die einzelnen Mitgliedstaaten übernommen werden. Dies wird Änderungen im nationalen Produkthaftungsgesetz sowie im Arzneimittelgesetz erforderlich machen. Ein zentraler Aspekt dieser Richtlinie betrifft die Ausweitung der Haftung auf digitale Produkte, einschließlich Software und KI-Systeme, was bislang nicht abgedeckt war. Dadurch schließt sie Lücken in der rechtlichen Verantwortung und bezieht auch Fälle ein, in denen Medizinprodukte aus Nicht-EU-Staaten direkt oder über Onlineplattformen bezogen werden.

Besonders hervorzuheben sind die Erleichterungen bei der Beweispflicht für Verbraucher. Laut Reimann sind diese längst überfällig: “Die neue Richtlinie etabliert nun aber längst überfällige Beweiserleichterungen für die Verbraucher” (Zitat-Quelle: Pressemitteilung). Dies bedeutet, dass Kläger weiterhin den Produktfehler, den Schaden und den Zusammenhang beweisen müssen, jedoch erleichtert die Richtlinie diesen Prozess erheblich, was die Chancen auf Schadensersatz deutlich verbessert.

Eine weitere Neuerung betrifft das Recht auf Auskunft für Geschädigte. Die neue Offenlegungspflicht verpflichtet Beklagte dazu, relevante Beweismittel offenzulegen, falls dies gerichtlich angeordnet wird. Dies bietet Verbrauchern mehr Möglichkeiten, ihre Ansprüche zu stützen.

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Die Fristen zur Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen haben sich ebenfalls geändert. Während die grundlegende Frist von zehn Jahren bestehen bleibt, gibt es eine Verlängerung auf 25 Jahre für Gesundheitsschäden, die sich erst später manifestieren. Ebenso fallen sowohl die bisherige Haftungsobergrenze von 70 Millionen Euro für Hersteller als auch der Selbstbehalt von 500 Euro für Geschädigte weg, was Verbraucher weiter schützt.

Allerdings blieben einige Wünsche unerfüllt: Die Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf juristische Personen, wie sie von deutschen Krankenkassen gefordert wurde, fand keine Aufnahme. Somit bleiben Privatpersonen vorerst die einzigen Anspruchsberechtigten, während Institutionen weiterhin indirekt durch Übertragung von Ansprüchen handeln müssen.

Dr. Kai Behrens steht für weitere Informationen der Presse zur Verfügung. Kontaktdaten finden sich in der Pressemeldung des AOK-Bundesverbandes. Diese umfassende Reform verspricht, Europas Verbraucherschutz umfassend ins 21. Jahrhundert zu heben und betroffenen Bürgern stärkere Rechte zu verleihen.


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Neue Produkthaftungsrichtlinie der EU: Stärkung des Verbraucherschutzes im digitalen Zeitalter

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Die kürzlich verabschiedete Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union markiert einen bedeutenden Schritt zur Anpassung des Verbraucherschutzes an die Herausforderungen und Möglichkeiten des digitalen Zeitalters. Im Zuge einer vermehrten Digitalisierung, insbesondere durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und digitaler Gesundheitsanwendungen, zeigt sich zunehmend die Notwendigkeit, rechtliche Rahmenbedingungen zu aktualisieren, um potentielle Risiken für Konsumenten umfassend abzudecken.

Historisch betrachtet hatte die Produkthaftung in Europa bisher primär auf physische Güter fokussiert. Die neue Richtlinie reagiert nun auf Entwicklungen, die digitale Produkte und deren immaterielle Eigenschaften mit einbeziehen müssen. Dass auch Software, die etwa in Medizinprodukten verbaut ist oder als eigenständiges Produkt genutzt wird, unter denselben haftungsrechtlichen Bedingungen wie materielle Gegenstände bewertet wird, eröffnet weitreichende Schutzmöglichkeiten für Verbraucher. Ähnliche Bemühungen finden sich weltweit; so hat Kalifornien bereits vor einigen Jahren Schritte unternommen, um KI und automatisierte Systeme haftungsrechtlich besser zu regulieren, was in einem globalen Kontext als Vorbild fungieren kann.

Besonders innovativ ist die erweiterte Definition des Kreises der Haftenden. In einer Welt, in der Lieferketten international und oftmals komplex verflochten sind, ist es essentiell, dass alle Akteure – egal ob Hersteller, Händler oder Plattformbetreiber – in die Verantwortung genommen werden können. Dies könnte ein Modell sein, das künftig auch anderen juristischen Regelwerken als Orientierung dient, um globale Handelspraktiken sicherer zu gestalten.

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Prognosen deuten darauf hin, dass mit der Etablierung der Beweiserleichterungen die Zahl der Haftungsfälle steigen könnte. Besonders bei digitalen Produkten, wo oft die Transparenz über Prozesse und Entscheidungen fehlt, bietet die Offenlegungspflicht für beide Parteien eine Chance, mehr Klarheit und Gerechtigkeit in strittige Fälle zu bringen. Für Deutschland und andere EU-Staaten bedeutet dies, dass es nötig sein wird, nicht nur Gesetzestexte anzupassen, sondern auch die juristische Praxis weiterzuentwickeln, um diesen komplexeren Anforderungen gerecht zu werden.

Insgesamt spiegeln diese Entwicklungen einen breiteren Trend zu einer verstärkten Fokussierung auf Verbraucherrechte und Sicherheit wider, der auch in anderen Regulierungsbereichen wie dem Datenschutz sichtbar ist. Während die neuen Regelungen zwar vielversprechend sind, bleibt abzuwarten, wie effektiv sie in der Praxis umgesetzt werden. Es wird entscheidend sein, dass sowohl Unternehmen als auch Gerichte ausreichend vorbereitet sind, die Neuerungen schnell und effizient in die Anwendung zu bringen.

Für Gesundheitsträger wie die AOK bleibt trotz der Ablehnung ihrer Forderung nach klagefähigen Rechten für juristische Personen der Ausblick positiv. Die Anpassung nationaler Gesetze im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie dürfte in Zukunft den Zugang zu Entschädigungsleistungen auch für institutionelle Akteure schrittweise verbessern.


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5 Antworten

  1. Ich frag mich wie diese richtlinie in deutschland konkret umgesetzt wird? Gibt es da schon infos daruber wie unser gesetz angepasst werden muss?

  2. Die richtlinie klingt ja vielversprechend fur uns Verbraucher! Hoffe das bedeutet wirklich besseren schutz fur uns. Glaubt ihr dass die unternehmen jetzt mehr vorsichtiger werden?

    1. @Markus Franke, ich denke schon dass das unternehmen motiviert die sicherheit zu verbessern. Aber ob es sofort passieren wird, ist ne andere frage!

  3. Also, ist ja super das die EU jetzt digitale produkte mit einbezieh aber wird das auch wirklich umgesetzt? Ich mein, oft bleiben solche regeln doch nur auf dem papier.

    1. Ja Cstein! genau mein Gedanke. Theorie schön und gut, aber die Praxis sieht oft anders aus. Was denkt Ihr anderen darüber?

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