AOK kritisiert Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Fehlende Innovationen und Risiken für regionale Gesundheitsversorgung und gesetzliche Krankenversicherung

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Der AOK-Bundesverband kritisiert den Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) als „Gesetz der verpassten Chancen“, weil es vor allem die Vergütung von Hausärztinnen und Hausärzten anhebt und Reformen für eine regionale, sektorenunabhängige Versorgung außen vor lässt. Stattdessen fordert die AOK innovative Vertragsmodelle und eine zukunftsfeste Primärversorgung, die komplexe Krankheitsverläufe besser koordiniert. Außerdem warnt sie vor jährlichen Mehrkosten von rund 300 Millionen Euro durch die Entbudgetierung und mahnt eine Berücksichtigung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich an.

Inhaltsverzeichnis

– Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ruft AOK-Forderungen nach Nachbesserungen hervor
– AOK bezeichnet GVSG als „Gesetz der verpassten Chancen“, kritisiert Beschränkung auf Ärztevergütung
– Verband fordert innovative regionale Gesundheitsversorgung und flexible, sektorenunabhängige Versorgungsverträge zur Stärkung

Aktuelle Kritik der AOK am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Nach dem Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bleibt der AOK-Bundesverband deutlich kritisch. Bisher ist das GVSG ein Gesetz der verpassten Chancen, stellt Jens Martin Hoyer klar und macht deutlich, dass sich an dieser Einschätzung auch nach der heutigen Sitzung nichts geändert hat. Das Gesetz konzentriert sich vor allem auf eine Erhöhung der Vergütungen für Hausärztinnen und Hausärzte, was die AOK entschieden moniert. Stattdessen fordert sie eine stärkere Ausrichtung auf die regionale Gesundheitsversorgung sowie auf innovative und flexible Vertragsmodelle. Unsere Vorschläge für eine regionale, sektorenunabhängige Versorgung liegen auf dem Tisch und können von den Ampel-Koalitionären genutzt werden, so Hoyer. Besonders wichtig ist der AOK eine zukunftsfeste Primärversorgung, denn die Versicherten benötigen laut Hoyer gut erreichbare Versorgungsangebote, die auch komplexe Krankheitsverläufe koordinieren und unterstützen können.

Die finanziellen Folgen der Reform beurteilt die AOK kritisch: Durch die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte drohen zusätzlichen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig kritisiert Hoyer, dass offensichtlich erwartet die Politik von der Ärzteschaft im Zusammenhang mit der Entbudgetierung auch keine weiteren Zusagen für eine bessere Versorgung. Zwar verhindere die neue Pauschalierung ungewollte Ausgabensteigerungen, jedoch seien die Regelungen aus Sicht der AOK nicht ausreichend. Zudem mahnt die AOK an, dass die Auswirkungen der neuen Jahrespauschale auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich bislang nicht berücksichtigt wurden – eine Lücke, die dringend geschlossen werden müsse, um Wettbewerbsverzerrungen im System zu vermeiden. Weitere Vorschläge und Details finden sich in dem Positionspapier „Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten“, das unter https://www.aok.de/pp/bv/pm/positionspapier-gesundheitsregionen/ abrufbar ist.

Warum das Gesundheitsversorgungsgesetz für alle relevant ist

Das Gesundheitsversorgungsgesetz hat eine weitreichende Bedeutung für alle Bürgerinnen und Bürger, denn es verfolgt das Ziel, die Versorgung im Gesundheitssystem nachhaltig zu verbessern und regional besser zugänglich zu machen. Die Herausforderung besteht darin, die bisher strikt getrennten Sektoren ambulante und stationäre Versorgung stärker zu vernetzen – eine sogenannte sektorenunabhängige Versorgung. Dabei sollen Patientinnen und Patienten künftig flexibler und bedarfsgerechter behandelt werden können, ohne starren Grenzen zwischen verschiedenen Leistungserbringern.

Eine wesentliche Forderung der Krankenkassen ist dabei, mehr Flexibilität zu erhalten, um schneller auf regionale Unterschiede und Bedarfe reagieren zu können. Das betrifft etwa die Planung von Versorgungsangeboten oder die Steuerung von Leistungen. Gleichzeitig stellt sich die Frage der Entbudgetierung, also der Aufhebung von festen Budgets für Leistungserbringer, die in der Vergangenheit oft als Hemmnis für eine bessere Versorgung galten. Die Reformen zielen darauf ab, durch solche Maßnahmen mehr Effizienz und Qualität zu ermöglichen.

Was moderne regionale Versorgung bedeuten kann

Regionale Versorgung heißt, dass Gesundheitsleistungen dort angeboten werden, wo die Menschen leben. Dabei wird berücksichtigt, dass in unterschiedlichen Gegenden verschiedene medizinische Bedürfnisse und strukturelle Bedingungen vorherrschen. Vor Ort gut vernetzte medizinische Praxen, Kliniken und weitere Versorger können so gemeinsam bessere, auf die Region zugeschnittene Angebote entwickeln – etwa durch neue Behandlungsformen, gemeinsame Versorgungsmodelle oder durch digitale Vernetzung.

Typische Herausforderungen bei der Umsetzung solcher Gesetzesreformen sind:

  • Die Integration unterschiedlicher Sektoren und Fachbereiche
  • Die Koordination zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern
  • Sicherstellung der Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen
  • Anpassung der Finanzierungs- und Vergütungsmodelle
  • Schutz der Patientendaten bei stärkerer Digitalisierung

Diese komplexen Aufgaben erfordern ein Zusammenwirken verschiedenster Akteure – von Krankenkassen über Leistungserbringer bis zu politischen Entscheidungsträgern.

Die weitere Entwicklung bleibt spannend, denn die Reformdiskussionen wirken sich unmittelbar auf die Versicherten aus: Sie können zu verbesserten Zugängen, erhöhter Qualität und mehr Wahlmöglichkeiten führen. Für Leistungserbringer und Krankenkassen bedeutet dies zugleich eine Anpassung ihrer Rollen und Strukturen an ein dynamischeres Gesundheitssystem.


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Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung: AOK setzt auf Änderungen im …

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