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AOK fordert Optimierung der regionalen Gesundheitsversorgung

Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung: AOK setzt auf Änderungen im ...
Berlin (ots) – Der AOK-Bundesverband zeigt sich enttäuscht über den neuesten Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK, bezeichnet das Gesetz als eine verpasste Chance und fordert Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren. Besonders kritisiert wird die Fokussierung auf Vergütungssteigerungen für Hausärzte sowie die damit verbundenen finanziellen Mehrbelastungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Die AOK plädiert stattdessen für innovative Ansätze zur Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung, um eine zukunftsfähige Primärversorgung zu gewährleisten.

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Bremen (VBR). Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) wendet sich die AOK mit der Bitte um Nachbesserungen an die Politik. Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, äußerte sich unzufrieden über die bislang beschlossenen Inhalte. „Bisher ist das GVSG ein Gesetz der verpassten Chancen“, stellte er fest und verdeutlichte, dass diese Einschätzung auch nach der jüngsten Kabinettssitzung Bestand hat.

Das aktuelle Gesetz, so scheint es, bleibt im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Vergütungen für Hausärztinnen und Hausärzte beschränkt. Dies kritisiert der AOK-Bundesverband scharf. Stattdessen fordert die AOK eine tiefgreifendere Stärkung der regionalen Gesundheitsversorgung durch innovative Ansätze und flexiblere Vertragsmodelle. „Unsere Vorschläge für eine regionale, sektorenunabhängige Versorgung liegen auf dem Tisch und können von den Ampel-Koalitionären genutzt werden“, betonte Hoyer und unterstrich die Dringlichkeit neuer, dezentraler Versorgungsverträge.

Ein zentrales Anliegen der AOK bleibt eine zukunftsfeste Primärversorgung. Klar ist: Versicherte benötigen gut erreichbare Versorgungsangebote, die auch komplexe Krankheitsverläufe koordinieren und unterstützen können. Diese Aspekte suchte man laut Hoyer jedoch vergeblich im vorliegenden Gesetzesentwurf. Besonders kritisch wird die Kostenfrage gesehen: Durch die Entbudgetierung der Hausärztinnen und Hausärzte drohen zusätzlichen Belastungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Höhe von 300 Millionen Euro jährlich. „Offensichtlich erwartet die Politik von der Ärzteschaft im Zusammenhang mit der Entbudgetierung auch keine weiteren Zusagen für eine bessere Versorgung“, fügte Hoyer hinzu.

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Zwar verhindert die aktuelle Anpassung der Regelungen ungewollte Ausgabensteigerungen, dennoch greifen die neuen Pauschalierungen zu kurz. Ziel müsse es sein, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und die Versorgung dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Doch genau hier zeigen sich praktische Umsetzungsschwierigkeiten bei den detaillierten Vorgaben des GVSG.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Auswirkungen der Jahrespauschale auf den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, die bisher nicht berücksichtigt wurden. Das muss dringend nachgeholt werden, um Verwerfungen zwischen den Kassen zu verhindern.

Für weiterführende Informationen veröffentlichte der AOK-Bundesverband ein Positionspapier unter dem Titel “Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten”, welches konkrete Vorschläge und Konzepte darlegt.

Der aktuelle Stand des GVSG zeigt, wie kompliziert und herausfordernd die Reform des Gesundheitssystems sein kann. Ein einmal gefasster Beschluss bedeutet nicht das Ende der Debatte, sondern vielmehr den Beginn eines intensiven Dialogs zwischen Politik und Gesundheitsakteuren. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Regierungsparteien bereit sind, auf die Forderungen und Verbesserungsvorschläge der AOK einzugehen und das Gesetz substantiell nachzubessern.

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Für weitere Informationen, Pressekontakte, Bilder oder Dokumente geht es hier zur Quelle mit dem Originaltitel:
Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung: AOK setzt auf Änderungen im …

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Meldung einfach erklärt

Der Beitrag erklärt, wie der AOK-Bundesverband den neuen Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sieht. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache:

  • Wer spricht?
    Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

  • Was wird besprochen?
    Der Beschluss der Regierung zum GVSG und wie die AOK darauf reagiert.

  • Was ist das Problem?
    Laut AOK ist das Gesetz bisher eine verpasste Chance. Es führt hauptsächlich zu höheren Vergütungen für Hausärzte und Hausärztinnen, ohne die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.

  • Was möchte die AOK ändern?
    Die AOK hofft, dass das Gesetz im weiteren Verlauf verbessert wird:

    • Sie wollen mehr innovative Ansätze zur regionalen Gesundheitsversorgung.
    • Vorschläge der AOK für bessere, flexible und dezentrale Versorgungsverträge sollen berücksichtigt werden.
  • Warum ist das wichtig?
    Eine zukunftssichere Primärversorgung (Grundversorgung) ist wichtig für alle Versicherten. Menschen brauchen gut erreichbare Gesundheitsangebote, besonders bei komplexen Krankheitsverläufen.

  • Welche Kritik gibt es am aktuellen Gesetz?

    • Das Gesetz bietet keine Ansätze für bessere regionale Gesundheitsversorgung.
    • Die Entbudgetierung (Lockerung von Budgetgrenzen) für Hausärzte sieht die AOK kritisch, da noch niemand erklärt hat, welchen Nutzen dies für die Menschen hat.
    • Durch diese Maßnahme könnten Zusatzkosten von 300 Millionen Euro pro Jahr entstehen, ohne dass die Ärzte bessere Versorgungsleistungen versprechen.
    • Positive Anpassungen verhindern aber ungewollte Ausgabesteigerungen:
    • Bonuszahlungen für hausarztzentrierte Versorgung wurden gestrichen, um immense Kosten zu vermeiden.
  • Welche Probleme gibt es mit der Jahrespauschale?
    Die Pauschalen greifen laut AOK zu kurz:

    • Sie sollen unnötige Arztkontakte vermeiden, aber die Vorgaben sind zu detailliert und schwer umzusetzen.
    • Auswirkungen auf den Risikostrukturausgleich zwischen Krankenkassen sind nicht berücksichtigt und sollten nachgeholt werden.
  • Wo findet man weitere Infos?
    Im Positionspapier des AOK: "Gesundheitsregionen: Sektorenunabhängige Versorgung gestalten" unter dem Link:
    https://www.aok.de/pp/bv/pm/positionspapier-gesundheitsregionen/

  • Wen kann man bei Fragen kontaktieren?
    Dr. Kai Behrens

    • Telefon: 030 / 34646-2309
    • Mobil: 01520 / 1563042
    • E-Mail: presse@bv.aok.de
  • Wer hat den Originalbeitrag veröffentlicht?
    Der AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell.
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