„AOK erinnert an Abschaffung der Sozialen Selbstverwaltung“

Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes erinnert an die Abschaffung der Sozialen ...

Berlin (ots) – Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, wurden mit dem "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" alle Formen der Selbstverwaltung in der deutschen Sozialversicherung abgeschafft - ein einschneidendes Ereignis in der Geschichte des deutschen Sozialstaats. Anlässlich dieses bedeutenden Jahrestags betonen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes, wie wichtig die Soziale Selbstverwaltung für den Erhalt des sozialen Friedens und die Verwirklichung eines demokratischen Rechtsstaates ist. Seit ihrer Wiedereinführung nach dem Zweiten Weltkrieg gewährleistet die Soziale Selbstverwaltung, dass nicht der Staat, sondern legitim gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber die Sozialversicherungsträger verwalten. Dies unterstreicht den Wert und die Bedeutung einer demokratischen Mitbestimmung in unserer Gesellschaft.

Bremen (VBR).

Vor genau 90 Jahren, am 5. Juli 1934, trat das "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" in Kraft und veränderte die Struktur der Sozialversicherung in Deutschland fundamental. Mit dieser Entscheidung des Deutschen Reichstags endete die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger abrupt. Stattdessen übernahmen staatliche GKV-Kommissare die Kontrolle, während die Kassenverbände unter die Aufsicht des Reichsarbeitsministers gestellt wurden. Dies war nicht der erste Eingriff in die Selbstverwaltung: Bereits im Mai 1933 hatte das "Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung" viele gewählte Versichertenvertreter aus ihren Positionen verdrängt und durch Nationalsozialisten ersetzt.

Zum Jahrestag dieser historischen Entscheidung betonen die beiden Aufsichtsratsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes die entscheidende Rolle der Sozialen Selbstverwaltung für den deutschen Sozialstaat. Knut Lambertin, Vorsitzender des Aufsichtsrates für die Versichertenseite, hebt hervor: „Angesichts des aufgeheizten politischen Klimas in unserer Gesellschaft ist es von unschätzbarem Wert, dass die Soziale Selbstverwaltung einen Ausgleich der Interessen von Arbeitgebern und Beschäftigten schafft. Unsere dient damit der praktischen Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates und dem Erhalt des sozialen Friedens.“ Dr. Susanne Wagenmann, Aufsichtsratsvorsitzende für die Arbeitgeberseite, ergänzt: „Die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus lehren uns, wie wichtig ein respektvoller Umgang miteinander und das entschiedene Vorgehen gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus sind. Für diese Werte steht die Soziale Selbstverwaltung. Sie ist damit eine wichtige Säule unserer und unseres Sozialstaates.“

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Soziale Selbstverwaltung sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch ab 1990 in den neuen Bundesländern wieder eingeführt. Diese Selbstverwaltung garantiert, dass nicht staatliche Stellen, sondern durch Wahlen legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber die Sozialversicherungsträger verwalten. So wurden zuletzt Mitglieder der Selbstverwaltung der Sozialversicherungen von April bis Ende Mai 2023 durch Sozialwahlen bestimmt. Im Anschluss haben sich zwischen Juli und November 2023 die neuen Verwaltungsräte der elf AOKs und der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes zu konstituierenden Sitzungen getroffen und ihre Arbeit aufgenommen. Ebenfalls im November 2023 wurden Dr. Susanne Wagenmann und Knut Lambertin einstimmig für weitere sechs Jahre als alternierende Vorsitzende des Aufsichtsrates bestätigt.

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Der Rückblick auf dieses prägende historische Ereignis zeigt deutlich, wie wichtig die Soziale Selbstverwaltung für ein demokratisches und gerechtes Sozialsystem ist. Sie steht für die Beteiligung und den Ausgleich der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern und trägt wesentlich zur Stabilität und zum sozialen Frieden bei.

Weitere Informationen zur Selbstverwaltung der AOK finden Sie hier: https://ots.de/Zg7rSW.

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Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
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Zitierte Personen und Organisationen

  • Personen:

    • Knut Lambertin
    • Dr. Susanne Wagenmann
    • Dr. Kai Behrens
  • Organisationen:

  • Unternehmen:

    • Keine erwähnt
  • :

    • Gesetzliche Krankenkassen (GKV-Kommissare)
    • Reichsarbeitsministerium (Reichsarbeitsminister)
    • Sozialversicherungsträger
    • Bundesrepublik Deutschland
    • Neue Bundesländer (seit 1990)
  • Ereignisse und Gesetze:
    • "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" vom 5. Juli 1934
    • "Gesetz über Ehrenämter in der sozialen Versicherung und der Reichsversorgung" vom Mai 1933
    • Ende des Zweiten Weltkrieges
    • Sozialwahlen von April bis Ende Mai 2023

Meldung einfach erklärt

Hier ist eine vereinfachte Erklärung des Beitrags:

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Datum und Zeit:

  • 05.07.2024 – 09:13

Wer spricht?

  • AOK-Bundesverband

Wo spielt es?

  • Berlin

Worum geht es?

  1. Ereignis:

    • Vor 90 Jahren, am 5. Juli 1934, wurde ein wichtiges Gesetz erlassen.
    • Dieses Gesetz hieß "Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung".
    • Damals wurde die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung abgeschafft.
  2. Was ist Selbstverwaltung?

    • Selbstverwaltung bedeutet, dass Versicherte (also die Menschen, die Beiträge zahlen) und Arbeitgeber selbst über die Sozialversicherung mitbestimmen können.
    • Ohne Selbstverwaltung entscheidet der Staat allein über die Sozialversicherung.
  3. Was passierte damals?

    • Der Reichstag (das Parlament) verabschiedete das Gesetz.
    • Statt gewählter Vertreter gab es staatliche Kommissare für die gesetzlichen Krankenkassen.
    • Bereits im Mai 1933 wurden viele gewählte Vertreter durch Nationalsozialisten ersetzt.
  4. Warum ist das heute noch wichtig?

    • Die Vorsitzenden des AOK-Bundesverbandes betonen, wie wichtig die Soziale Selbstverwaltung ist.
    • Sie hilft dabei, Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu bewahren.
    • Sie sichert einen respektvollen Umgang und bekämpft Diskriminierung und Rassismus.
    • Dies sind wichtige Werte für unsere Demokratie und unseren Sozialstaat.
  5. Rückkehr zur Selbstverwaltung:

    • Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Selbstverwaltung wieder eingeführt.
    • Das geschah zuerst in der Bundesrepublik Deutschland und später auch in den neuen Bundesländern (ab 1990).
  6. Aktuelle Informationen:
    • Im Jahr 2023 fanden Wahlen für die Mitglieder der Selbstverwaltung statt.
    • Die neuen Verwaltungsräte der AOK und des AOK-Bundesverbandes haben ihre Arbeit aufgenommen.
    • Dr. Susanne Wagenmann und Knut Lambertin wurden erneut als Vorsitzende bestätigt.

Mehr Informationen zur Selbstverwaltung der AOK:

Kontaktperson:

  • Dr. Kai Behrens
  • Telefon: 030 / 34646-2309
  • Mobil: 01520 / 1563042
  • E-Mail: presse@bv.aok.de

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