– Das Bundeskabinett beschloss die Einführung eines antraglosen Kindergeldes.
– Die automatische Auszahlung soll Bürokratie abbauen und 300.000 Erstanträge überflüssig machen.
– Der Deutsche Familienverband fordert zudem eine Erhöhung des Kindergeldes auf mindestens 330 Euro.
Kindergeld ohne Antrag: Was Familien erwartet
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für ein antragloses Kindergeld beschlossen. Der Deutsche Familienverband (DFV) begrüßte diesen Schritt in einer Pressemitteilung vom 19.03.2026 ausdrücklich und wertet ihn als deutliche Entlastung für Eltern. Nach Angaben des Verbands soll die Auszahlung künftig automatisiert erfolgen. Dadurch müssten voraussichtlich 300.000 Erstanträge nicht mehr gestellt werden.
Im Kern geht es darum, dass Eltern ihre Daten nicht mehr mehrfach bei verschiedenen Behörden einreichen müssen. Registrieren die zuständigen Stellen die Geburt eines Kindes und liegt die Steuer-ID vor, kann das Kindergeld automatisch ausgezahlt werden – sofern eine Bankverbindung bekannt ist. Der DFV sieht darin einen wichtigen Schritt zu einer bürgernäheren Verwaltung und verweist darauf, dass die Leistung so schneller bei Familien ankommen könne.
Petra Nicolaisen, Präsidentin des Deutschen Familienverbandes, erklärt: „Es ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Familienpolitik. Bisher war die Geburt eines Kindes für Eltern mit einem enormen Papierkrieg verbunden. In der Vergangenheit mussten Familien teilweise bis zu zwölf Wochen die erste Auszahlung des Kindergeldes warten. In einer Lebensphase, die ohnehin von Umbrüchen und neuen finanziellen Herausforderungen geprägt ist, war diese Unsicherheit eine unnötige Belastung.“
Was das neue Verfahren konkret vorsieht
Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf am 18.03.2026 verabschiedet. Das Gesetz soll zum 01.01.2027 in Kraft treten. Die praktische Einführung ist demnach nicht auf einen Schlag geplant, sondern in zwei Stufen im Jahr 2027.
Zunächst ist laut Bundesfinanzministerium voraussichtlich im März 2027 eine erste Stufe vorgesehen. Sie soll für weitere Kinder bei Eltern gelten, die bereits ein Kind haben. Voraussichtlich im November 2027 soll dann die zweite Stufe folgen. Sie betrifft Erstekinder mit Inlandwohnsitz, bekannter IBAN und Inlandarbeit.
Für Familien ist dabei vor allem entscheidend, unter welchen Voraussetzungen die Automatik tatsächlich greift. Beteiligt sind laut Bundesfinanzministerium Standesämter, Meldebehörden, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkassen. Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt nach der Geburt über die Meldedaten die Steuer-ID und informiert die Familienkasse. Eine automatische Auszahlung ist nur möglich, wenn die erforderlichen Daten vollständig vorliegen und eine IBAN bekannt ist. Fehlen Angaben, bleibt das Verfahren also an Voraussetzungen gebunden.
Digitalisierung der Verwaltung: Der größere Kontext
Das geplante antraglose Kindergeld steht nicht für sich allein. Es ist Teil eines größeren Umbaus der Verwaltung nach dem Once-Only-Prinzip. Gemeint ist damit, dass Bürgerinnen und Bürger bestimmte Daten nur einmal angeben sollen und Behörden diese Informationen dann – rechtlich und technisch abgesichert – behördenübergreifend weiterverwenden.
Dass dieses Prinzip im Familienbereich bereits länger erprobt wird, zeigen frühere Digitalprojekte. Nach einem Bericht von eGovernment.de wurde im Stand 2022 das ELFE-Projekt in Bremen als früher Praxistest genutzt. Dort ging es um einen automatisierten Antrag auf Eltern- und Kindergeld mit digitalem Datenaustausch zwischen Behörden und Arbeitgebern.
Ein weiterer Schritt folgte im Juli 2024: Nach Angaben von digitale-verwaltung.de testeten Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Projekt „Kinderleicht zum Kindergeld“ den grenzüberschreitenden Austausch von Geburtsnachweisen mit acht EU-Staaten. Ziel war auch dort, das Once-Only-Prinzip für den Kindergeld-Datenfluss umzusetzen.
Vor diesem Hintergrund wirkt der Kabinettsbeschluss vom 18.03.2026 weniger wie ein isolierter Vorstoß, sondern eher wie der nächste politische Schritt auf einem bereits vorbereiteten digitalen Pfad. Die jetzt geplante Regelung baut auf Erfahrungen auf, die in Verwaltung und Digitalprojekten schon gesammelt wurden.
Warum der Schritt für Familien relevant ist
Für Familien ist der Wegfall eines Antrags mehr als eine technische Vereinfachung. Rund um die Geburt eines Kindes fallen viele organisatorische Aufgaben gleichzeitig an. Wenn in dieser Phase ein Verwaltungsverfahren entfällt, kann das den Alltag unmittelbar entlasten.
Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Das Kindergeld soll nach dem neuen Modell näher an den Zeitpunkt der Geburt heranrücken. Aus Sicht des DFV kann die Leistung damit genau dann ankommen, wenn sie gebraucht wird – unmittelbar nach der Geburt des Kindes. Das senkt das Risiko von Engpässen in einer Phase, in der neue Ausgaben und veränderte Routinen zusammenkommen. Gleichzeitig kann ein automatisierter Datenfluss dazu beitragen, unnötige Behördengänge und zusätzliche Prüfschleifen zu vermeiden.
Allerdings löst digitale Vereinfachung nicht alle Fragen der Familienpolitik. Der Bürokratieabbau ist ein wichtiges Thema, die Debatte über die Höhe und Verteilung familienbezogener Leistungen geht damit aber nicht automatisch zu Ende.
Wo der DFV weitergehenden Handlungsbedarf sieht
Genau an diesem Punkt setzt auch die weitergehende Position des Deutschen Familienverbands an. Der Verband begrüßt die Automatisierung, macht aber zugleich deutlich, dass er darin nur einen ersten Schritt sieht.
Der DFV verbindet seine Zustimmung zum antraglosen Kindergeld mit zwei weiteren Forderungen:
- Beim Kindergeld selbst verlangt der Verband eine Anhebung. Nach Angaben aus der Pressemitteilung vom 19.03.2026 beträgt das Kindergeld aktuell 259 Euro. Der DFV fordert mindestens 330 Euro und begründet das mit dem Ziel, Kinderfreibetrag und Grundfreibetrag gleichzustellen.
- Zudem fordert der Verband eine Reform der Sozialversicherungen. Familien müssten bei Beiträgen zur Renten- und Krankenversicherung wirksam entlastet werden, damit Erziehungsleistung auch dort stärker berücksichtigt werde.
Diese Forderungen sind Verbandspositionen, keine beschlossenen Regierungspläne. Politisch entscheidend wird nun, wie die parlamentarische Beratung des Gesetzentwurfs verläuft. Unabhängig davon dürfte die Diskussion über Familienförderung damit nicht abgeschlossen sein: Die Digitalisierung des Kindergelds kann Verfahren erleichtern, die grundsätzliche Debatte über Leistungshöhe und Entlastung von Familien bleibt aber bestehen.
Die hier verwendeten Daten und Aussagen beruhen auf einer aktuellen Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes (DFV).
Weiterführende Quellen:
- „Das Bundeskabinett hat am 18. März 2026 den Gesetzentwurf zur antragslosen Auszahlung des Kindergeldes verabschiedet; das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.“ – Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/03/2026-03-18-antragsloses-kindergeld.html
- „Die Umsetzung erfolgt in zwei Stufen 2027: Stufe 1 voraussichtlich im März für weitere Kinder bei Eltern mit bereits einem Kind, Stufe 2 voraussichtlich im November für Erstekinder mit Inlandwohnsitz, bekannter IBAN und Inlandarbeit.“ – Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/03/2026-03-18-antragsloses-kindergeld.html
- „Das technische Verfahren sieht vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Steuer-ID nach Geburt über Standesämter und Meldebehörden vergibt und die Familienkasse informiert; bei bekannter IBAN erfolgt die Auszahlung ohne weitere Prüfung, sofern alle Daten vollständig sind.“ – Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/03/2026-03-18-antragsloses-kindergeld.html
- „Das Once-Only-Prinzip als Teil des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde bereits erfolgreich im ELFE-Projekt in Bremen getestet, das einen automatisierten Elterngeld-/Kindergeld-Antrag mit digitalem Datenaustausch zwischen Behörden und Arbeitgebern ermöglicht (Stand: 2022).“ – Quelle: https://www.egovernment.de/per-once-only-zu-kinder-und-elterngeld-a-1105530/
- „Im Juli 2024 testeten NRW und Hamburg im Projekt ‚Kinderleicht zum Kindergeld‘ einen grenzüberschreitenden Geburtsnachweisaustausch mit acht EU-Staaten, darunter Österreich, zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips für den Kindergeld-Datenfluss.“ – Quelle: https://www.digitale-verwaltung.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/DV/DE/2024/07_once_only_geburtsnachweis.html




12 Kommentare
Neutral gesagt, Digitalisierung ist nicht automatisch gerecht. Familien ohne stabile IBAN oder mit wechselnden adressen koennen durch die Automatik benachteiligt werdn. Gibt es Ausnahmen oder Hilfeleistungen? Bitte erläuterungen auf /hilfe/familienbedarf oder /kontakt zum famillenkasse.
Ich find den Ausbau vom Once-Only-Prinzip gut aber technisch hört sich das kompliziert an, wer programmiert das, wer prüft Sicherheit und wer kann fehler melden? Wäre toll wenn die Webseite /transparenz/projektplan mehr detail zeigt.
Das Gesetz zum 01.01.2027 ist ein zeithorizont aber die stufenpläne 2027 machen mich nervös, wie schnell reagiert die Behörde wirklich wenn was schief geht. Bitte klare FAQ und Kontaktmöglichekiten, zB /kontakt/familienkasse oder /faq/kindergeld-info.
Ich seh das pragmatisch: weniger Papierkrieg ist gut. Aber die Forderung vom DFV nach 330 Euro ist ja eine andere Baustelle, das soll politisch diskutiert werden. Wer übernimmt die Kosten für Erhöhung, und gibt es Rechnungen die das belegen? Link zu /studien/kinderkosten hilft bestimmt.
Gute punkt mit sozialversicherung entlastung, Elternarbeit muss anerkannt werden, aber wie konkret soll das werden, beitragsentlastung ist nicht einfach. Würde gern mehr lesen auf /politik/sozialversicherungen oder in Kommentaren hier.
Neutral betrachtet find ich die Idee logisch weil Geburt und SteuerID ja schon erfasst sind, trotzdem brauchts klare Rechtsgrundlage und Datenschutz garantie. Wie ist das mit EU-austausch und grenznachweise, steht was dazu in /eu-projekte/kinderleicht oder bei /datenschutz?
Die Stufenplan 2027 klingt vorsichtig und das ist ok, aber wie werden Migranten famillien behandelt und ob die Standesämter genug personal haben bleibt fraglich. Mehr detail in /verwaltung/once-only waere hilfreich.
Positiv find ich das schnellere Auszahlung nach Geburt, das kann wirklich Engpässe vermindern. Trotzdem wünschte ich mir klare info wie lange es dauerd wenn daten fehlen, und ob es rückwirkende zahlung gibt, siehe /service/kindergeld-auszahlung.
Die Automatisierung kann zeit sparen stimmt, trotzdem wird oft vergessen das daten falsch sein können. Wer haftet dann wenn falsch ausgezahlt wird? Das steht nicht klar, und 300000 ersparnte Anträge hört sich viel an, aber praktische Fragen bleiben offen, schau /faq/kindergeld oder /kontakt/familienkasse.
Das mit dem antragsloses Kindergeld klingt erstmal gut aber ich bin unsicher ob das wirklich reibungslos laüft. Wenn die SteuerID und IBAN fehlt wer trägt dann die schuld, und wie lang dauer es bis die kassen informiert sind? Mehr info auf /politik/familie oder /service/geburt-anmelden wär nett.
Interessant das der DFV 330 Euro fordert, das klint sinnvoll aber wer bezalt das dann? Ich versteh teilw. die Technik nich, OnceOnly-Prinzip is ja gut gedacht aber wer prüft die daten genau, steht da was näheres in /ratgeber/digitalisierung?
Gut das Bürokratie abbaut wird, aber ich frage mich ob Elterngeld und Kindergeld dann gleich behandelt wird, und ob es probleme gibt bei ausländische Eltern oder wenn die IBAN fehlt, siehe auch /politik/soziale-sicherung fuer mehr infos.