Ein Fahrzeug zu kaufen oder zu leasen ist für viele Vereine eine notwendige Investition. Ob es darum geht, etwas zu transportieren, Mitglieder zu Veranstaltungen zu bringen oder andere logistische Herausforderungen zu bewältigen – ein Vereinsfahrzeug kann vieles erleichtern. Allerdings stellt sich oft die Frage, wie ein Verein kostengünstig an ein Fahrzeug kommen kann, was dabei rechtlich und steuerlich zu beachten ist und wie es am besten finanziert werden kann. Soll ein Fahrzeug gekauft werden, müssen Vereine eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften berücksichtigen, die sich auf verschiedene Aspekte des Kaufs, der Nutzung und der steuerlichen Behandlung des Fahrzeugs beziehen.
Gemeinnützigkeitsrecht beachten
Als gemeinnützig anerkannte Vereine müssen sicherstellen, dass der Autokauf und die anschließende Nutzung des Fahrzeugs im Einklang mit den gemeinnützigen Zielen des Vereins stehen. Das Fahrzeug sollte daher ausschließlich im Sinne des gemeinnützigen Zwecks des Vereins genutzt werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass eine private Nutzung durch Vereinsmitglieder die Gemeinnützigkeit gefährden und steuerliche Nachteile nach sich ziehen kann. Geregelt wird all dies durch die Abgabenordnung (AO), insbesondere in den §§ 51 bis 68 AO, die die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit festlegen.
Befreiung von Kfz-Steuer prüfen
Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) regelt die Besteuerung von Fahrzeugen. Wie alle Fahrzeughalter müssen auch Vereine die Kfz-Steuer entrichten. Allerdings gibt es Ausnahmen – geregelt in § 3 KraftStG – zum Beispiel für Fahrzeuge, die ausschließlich für wohltätige Zwecke wie für humanitäre Hilfsgütertransporte ins Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten eingesetzt werden. In solchen Fällen kann der Verein eine Befreiung von der Kfz-Steuer beantragen.
Umsatzsteuergesetz anwenden
Wenn ein Verein umsatzsteuerpflichtig ist, muss er auch die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beim Autokauf beachten. Das bedeutet, dass der Verein möglicherweise die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen kann, sofern das Fahrzeug für steuerpflichtige Zwecke des Vereins verwendet wird. Es ist daher wichtig, den genauen Verwendungszweck des Fahrzeugs im Vorfeld zu klären.
Weitere Gesetze
Vereine müssen wie jeder Fahrzeughalter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, die für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus können zusätzliche Versicherungen wie eine Vollkaskoversicherung sinnvoll sein, um den Verein vor finanziellen Schäden zu schützen. Sollte das Fahrzeug von angestellten Fahrern genutzt werden, müssen die arbeitsrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Dies umfasst etwa Regelungen zur Arbeitszeit und zu Pausen. Außerdem sollten auch Haftungsfragen geklärt werden, um sicherzustellen, dass der Verein im Falle eines Unfalls abgesichert ist. Letzteres gilt auch für Fahrer im Ehrenamt.
Kauf oder Leasing – Vor- und Nachteile abwägen

Zu Beginn steht die Entscheidung an, ob der Verein das Fahrzeug kaufen oder leasen möchte. Beim Kauf erwirbt der Verein das Fahrzeug und ist somit Eigentümer. Die Anschaffungskosten können dabei zwar hoch sein, jedoch hat der Verein dann die Freiheit, das Auto nach eigenem Belieben zu nutzen und zu veräußern. Ein Vorteil des Kaufs ist die langfristige Kosteneinsparung, da keine regelmäßigen Leasingraten anfallen. Nach der Abschreibung entfällt eine weitere Belastung für das Vereinsbudget.
Beim Leasing bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Leasinggesellschaft. Es fällt lediglich eine monatliche Rate an, die der Verein für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen muss. Vorteilhaft ist dabei, dass die Anschaffungskosten kalkulierbar sind, denn sie werden auf einen längeren Zeitraum verteilt. Da Leasingverträge meist zeitlich gebunden sind, lohnen sie sich, wenn der Verein regelmäßig neue Fahrzeuge nutzen möchte. Nach Ablauf des Vertrags kann einfach ein neues Modell geleast werden. Zudem sind Wartung und Versicherung oft im Leasingvertrag inkludiert, was zusätzliche Planungssicherheit schafft.
Finanzierungsmöglichkeiten
Für die Finanzierung eines Fahrzeugs stehen Vereinen verschiedene Optionen offen. Wenn der Verein über ausreichend Rücklagen verfügt, kann das Fahrzeug optimalerweise direkt aus Eigenmitteln finanziert werden. Dies ist die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, da keine Zinsen oder Gebühren anfallen. Wenn der Verein nicht über die notwendigen Mittel verfügt, kann ein Kredit bei einer Bank oder einer Förderbank wie der kfw in Betracht gezogen werden. Es sollten unbedingt verschiedene Angebote verglichen und die Konditionen genau geprüft werden. Auch die direkte Nachfrage nach günstigen Vereins-Konditionen lohnt sich. Wie bereits erwähnt, bietet Leasing eine gute Alternative zur Kreditfinanzierung. Wer schon weiß, welcher Hersteller in Frage kommt, kann bereits online beispielsweise nach dem Stichwort Cupra Leasing suchen, eine weitere Auswahl treffen und Angebote von seriösen Anbietern wie Hackerott einholen. Bei den Angeboten ist vor allem auf die Vertragslaufzeit, die inkludierten Leistungen und die Höhe der Raten zu vergleichen. Eine ganz andere kreative Möglichkeit zur Finanzierung ist das Crowdfunding. Mitglieder und Unterstützer des Vereins können motiviert werden, durch Spenden zur Anschaffung des Fahrzeugs beizutragen. Dies stärkt nicht nur die Gemeinschaft, sondern kann auch steuerliche Vorteile bringen, da Spenden meist absetzbar sind. Auf die Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten wird auch in diesem Artikel noch eingegangen.
Kostengünstige Optionen für den Autokauf
Es gibt mehrere Optionen, um die Kosten beim Fahrzeugkauf gering zu halten. Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist wegen des hohen Wertverlustes in den ersten Jahren deutlich günstiger als der eines Neuwagens. Wichtig ist jedoch, auf den Zustand des Fahrzeugs zu achten und idealerweise eine fachkundige Person mit zur Besichtigung zu nehmen, um versteckte Mängel zu entdecken. Viele Unternehmen verkaufen ihre Flottenfahrzeuge nach einigen Jahren zu deutlich reduzierten Preisen. Diese Fahrzeuge oder auch Jahreswagen sind oft gut gewartet und stellen eine kostengünstige Option für Vereine dar. Alternativ sollten Vereine direkt bei Autohäusern und Herstellern nachfragen. Viele bieten Rabatte für gemeinnützige Organisationen an. Es lohnt sich, gezielt nach solchen Angeboten zu fragen.
Vereinsrechtliche Einnahmen, wirtschaftliche Tätigkeit und Vermögensverwaltung für Vereine
Darf ein gemeinnütziger Verein etwas verkaufen?
Ja. Ein gemeinnütziger Verein darf etwas verkaufen, solange die Verkäufe dem gemeinnützigen Zweck dienen oder als sogenannte ideelle oder Zweckbetriebsumsätze gelten. Verkäufe müssen den Status der Gemeinnützigkeit wahren, Umsätze dem Satzungszweck zuarbeiten oder steuerlich anerkannten Zweckbetrieben zugeordnet werden. Kleinere Verkaufsaktionen (Merchandise, Kuchenverkauf) sind meist unproblematisch; regelmäßige, gewinnorientierte Handelsaktivitäten hingegen können steuerpflichtig werden und den Gemeinnützigkeitsstatus gefährden.
Darf ein gemeinnütziger Verein Getränke verkaufen oder ausschenken?
Ja, aber Vorsicht bei Häufigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Gelegentliche Getränkeverkäufe bei Veranstaltungen sind als ideelle Tätigkeit oder Zweckbetrieb vertretbar. Regelmäßiger Ausschank mit Umsatz- und Gewinnerzielungsabsicht kann als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gelten und steuerpflichtig werden. Wichtig: Alkoholische Getränke erfordern eventuell schankrechtliche Genehmigungen und Jugendschutzauflagen.
Darf ein Verein Geld verdienen beziehungsweise darf man als Verein Geld verdienen?
Grundsätzlich ja: Ein Verein darf Geld verdienen, sofern die Einnahmen den Vereinszwecken dienen und nicht hauptsächlich persönlichen Vorteil bringen. Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Zweckbetrieben und erlaubten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben sind möglich. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit wirtschaftlich geprägt ist und ob Gewinne satzungsgemäß verwendet werden.
Darf ein nicht eingetragener Verein Geld verdienen?
Ein nicht eingetragener Verein kann Einnahmen erzielen, ist aber rechtlich weniger geschützt. Verträge, Haftung und steuerliche Behandlung sind komplizierter, da der Verein keine eigene Rechtsfähigkeit hat. Aktivitäten mit Gewinnerzielungsabsicht sollten sorgfältig dokumentiert, steuerlich geklärt und ggf. in einen eingetragenen Verein überführt werden.
Darf ein Verein Geld anlegen?
Ja, Vereine dürfen Rücklagen und überschüssige Mittel anlegen. Anlagemodelle sollten risiko- und satzungsgerecht sein, die Kapitalerhaltung sichern und den Zweck nicht gefährden. Transparente Anlagestrategien, Beschlüsse der Mitgliederversammlung und Beachtung von Gemeinnützigkeitsauflagen bei Erträgen sind empfohlen.
Darf ein Verein Gewinn machen und wie wird damit umgegangen?
Ein Verein kann Überschüsse erwirtschaften, darf aber keine Gewinnausschüttung an Mitglieder vornehmen. Gewinne müssen satzungsgemäß für den Vereinszweck, Rücklagenbildung oder satzungsgemäße Projekte verwendet werden. Bei gemeinnützigen Vereinen sind Gewinne rein zweckgebunden und nicht distributionsfähig.
Kann ein Verein Angestellte haben?
Ja. Vereine können Arbeitsverhältnisse begründen, sofern Sozialversicherung, Lohnsteuer und arbeitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden. Arbeitsverträge, korrekte Abrechnung und Dokumentation sind Pflicht. Bei Ehrenamtlichen sind Pauschalen und Ehrenamtspauschale zu beachten.
Kann ein Verein Gesellschafter einer GmbH sein oder eine GmbH gründen?
Ja, ein Verein kann Gesellschafter einer GmbH sein oder eine eigene GmbH (z.B. Vereins-GmbH) gründen, um wirtschaftliche Tätigkeiten auszulagern. Wichtige Punkte: klare Trennung zwischen Verein und GmbH, satzungskonforme Zweckbindung, steuerliche Folgen und Haftungsfragen. Für gemeinnützige Vereine gilt besondere Vorsicht, dass die GmbH-Aktivitäten den gemeinnützigen Status nicht gefährden.
Was sind praktische Tipps zur sicheren Gestaltung wirtschaftlicher Aktivitäten im Verein?
Dokumentieren Sie Beschlüsse, trennen Sie Ideelles und Wirtschaftliches, legen Sie Einnahmenarten fest, erstellen Sie Jahrespläne und Rücklagenregeln. Holen Sie steuerliche Beratung ein, prüfen Schank- und Gewerberecht bei Ausschank, und passen Sie Satzung bei Ausweitung wirtschaftlicher Tätigkeiten an.
Weiterführende Hinweise für Vereine: Prüfen Sie regelmäßig die Satzung auf Zweckbindung, führen Sie transparente Finanzberichte und holen Sie bei komplexen Vorhaben Steuer- oder Rechtsberatung ein.
