Aktivrente ab 2026: Warum Selbstständige leer ausgehen und Verbände Gleichbehandlung fordern

Führende Musikverbände kritisieren die geplante Aktivrente, die ab 1. Januar 2026 einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro ermöglichen soll. Die Regelung gilt jedoch nur für Angestellte und schließt Selbstständige aus, was die Verbände als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz werten. Sie fordern Bundestag und Bundesrat auf, den Gesetzentwurf nachzubessern und die Steuervergünstigung auf alle Erwerbsformen auszuweiten.
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Inhaltsübersicht

– Aktivrente ab 2026 bietet Steuerfreiheit nur für Angestellte, nicht Selbstständige
– Musikverbände kritisieren Ungleichbehandlung trotz Künstlersozialkassen-Beiträgen
– Forderung nach steuerlicher Gleichstellung aller Erwerbstätigen im Rentenalter

Aktivrente: Verbände fordern faire Regelung für alle Erwerbsformen

Fünf führende Musikverbände kritisieren die geplante Aktivrente scharf. PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und der Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen (VUT) bemängeln die geplante Ungleichbehandlung zwischen angestellten und selbstständigen Erwerbstätigen.*

Ab 2026 soll die sogenannte Aktivrente einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich ermöglichen.* Die Verbände zeigen sich alarmiert: "Allerdings sehen wir mit großer Sorge, dass diese Steuervergünstigung ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit im steuerrechtlichen Sinne gelten soll."

Die Begründung der Bundesregierung, Selbstständige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit, bewerten die Organisationen als "zynisch und fachlich unhaltbar". Die geplante Regelung verletze den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes und bevorzuge sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsformen ungerechtfertigt.

Die Verbände fordern eine grundlegende Korrektur: "Die Aktivrente muss auch für selbstständige Erwerbstätige gelten." Sie appellieren an Bundestag und Bundesrat, den Gesetzentwurf nachzubessern und betonen: "Erwerbsarbeit darf nicht nach Beschäftigungsform diskriminiert werden."

Was der Gesetzentwurf aussagt

Der Gesetzentwurf zur Aktivrente schließt Selbstständige aus, die über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig sind*.

Begründung des Ausschlusses

Das Bundesfinanzministerium nennt die Vermeidung von Fehlanreizen als Grund für die Ungleichbehandlung*. Der Gesetzgeber sieht für Selbstständige keine zusätzlichen Anreize zur Weiterarbeit im Rentenalter vor.

Staatliche Interessen und Versicherungspflicht

Das Ministerium betont weiterhin die in der Regel bestehende Sozialversicherungspflicht für Selbstständige*. Viele Künstlerinnen und Künstler, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, zahlen seit Jahren Beiträge in die gesetzlichen Versicherungssysteme. Die Differenzierung nach Erwerbsformen berücksichtigt nicht die gesamte Versicherungsbiografie der Betroffenen.

Pro und Contra: Reaktionen aus Verbänden und Analysen

Die geplante Aktivrente polarisiert. Während die Regierung mit der steuerfreien Hinzuverdienstmöglichkeit von bis zu 2.000 Euro monatlich ab dem 1. Januar 2026 Anreize für weiterarbeitende Rentner schaffen will, formiert sich Widerstand bei den Betroffenen, die von der Regelung ausgeschlossen bleiben. Verbände der Selbstständigen und Freiberufler kritisieren die Ungleichbehandlung scharf und fordern Nachbesserungen.

Verbände fordern Ausweitung

Mehrere Interessenvertretungen drängen auf eine Ausweitung der Aktivrente auf selbstständige Erwerbstätige. Die Kritik richtet sich gegen die im Gesetzentwurf enthaltene Begründung, Selbstständige bräuchten keine Anreize zur Weiterarbeit – eine Argumentation, die von den Betroffenen als "zynisch und fachlich unhaltbar" bezeichnet wird.

Besonders brisant: KSK-versicherte Musiker zahlen zwar Beiträge, profitieren aber dennoch nicht von der Aktivrente. Diese Diskrepanz zwischen Beitragszahlung und Leistungsausschluss sorgt für zusätzlichen Unmut.

Analysen zum Ausschluss

Juristische und analytische Einschätzungen hinterfragen die Grundlage des Ausschlusses. Der Gesetzentwurf nennt keine sachlichen oder juristischen Gründe für die Benachteiligung selbstständig Erwerbstätiger. Diese fehlende Begründung könnte verfassungsrechtliche Probleme aufwerfen, da sie möglicherweise gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt.

Die zentralen Argumente im Überblick:

  • Für die Ausweitung: Selbstständige zahlen ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge und verdienen ihre Einkommen durch aktive Arbeit *
  • Gegen die Ausweitung: Der Gesetzentwurf sieht Anreize primär für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vor *
  • Für die Ausweitung: KSK-versicherte Musiker werden trotz Beitragszahlungen benachteiligt *
  • Gegen die Ausweitung: Die Regelung soll zunächst auf nichtselbstständige Arbeit beschränkt bleiben *
  • Für die Ausweitung: Viele Selbstständige arbeiten im Rentenalter weiter – aus finanzieller Notwendigkeit oder Berufung *
  • Gegen die Ausweitung: Die Aktivrente zielt auf bestimmte Erwerbsformen, die als schutzbedürftiger eingestuft werden *

Die Diskussion zeigt deutlich: Während die Aktivrente für Angestellte ab 2026 Entlastungen bringen soll, bleibt für Selbstständige und Freiberufler die Frage nach gerechter Behandlung ungelöst. Die Verbände pochen auf eine Korrektur des Gesetzesvorhabens, um diskriminierende Wirkungen zu vermeiden.

Politische Weichenstellungen stehen bevor

Die Musikverbände fordern eine faire Regelung für alle Erwerbsformen*. Nachdem sie ihren Appell an Bundestag und Bundesrat gerichtet haben, nimmt das Thema nun seinen Weg durch die politischen Institutionen. Die geplante Ungleichbehandlung zwischen angestellten und selbstständigen Musikschaffenden steht im Gesetzentwurf zur Debatte.

Die politische Bedeutung dieser Gesetzesinitiative reicht weit über den Musikbereich hinaus. Sie betrifft grundlegende Fragen zur Gleichbehandlung aller Erwerbstätigen im Rentenalter und zur Wertschätzung selbstständiger Arbeit in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die anstehenden Diskussionen werden zeigen, ob der Gesetzgeber die unterschiedlichen Arbeitsrealitäten in modernen Erwerbsbiografien berücksichtigt.

Interessierte können die weitere Entwicklung durch die öffentlichen Debatten in Bundestag und Bundesrat verfolgen. Die parlamentarischen Beratungen bieten Transparenz darüber, ob und wie die geforderte Korrektur umgesetzt wird – für eine faire Aktivrente für alle Erwerbsformen.*

Die nachfolgenden Informationen und Aussagen stammen aus einer Pressemitteilung der Musikverbände PRO MUSIK, Deutsche Jazzunion, FREO, unisono und VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer:innen.

Weiterführende Quellen:

  • „Der Gesetzentwurf zur Aktivrente sieht seit Oktober 2025 einen steuerfreien Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro monatlich nach Erreichen der Altersgrenze ausschließlich für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte vor; Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Minijobber sind explizit ausgeschlossen.“ – Quelle: https://www.steuertipps.de
  • „Das Bundesfinanzministerium begründet den Ausschluss von Selbstständigen mit dem Ziel, Fehlanreize zu vermeiden und die Begünstigung auf bestimmte Erwerbsformen zu beschränken; Sozialversicherungspflicht bleibt aber bestehen, sodass der Staat zusätzlich von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung profitiert.“ – Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de
  • „Verbände von Freiberuflern und Selbstständigen fordern 2025 eine Ausweitung der Aktivrente, da die aktuelle Regelung ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen darstellt und kritisieren, dass die Politik das Thema vernachlässigt hat.“ – Quelle: https://www.fuer-gruender.de
  • „Musiker:innen, die über die Künstlersozialkasse sozialversicherungspflichtig versichert sind, profitieren trotz ihrer Beitragspflicht nicht von der Aktivrente, da diese für Selbstständige keine Steuerentlastung vorsieht.“ – Quelle: https://www.restauratoren.de

5 Antworten

  1. Ich kann nicht verstehen, warum Selbstständige ausgeschlossen werden! Es gibt viele Gründe für ihre Weiterarbeit im Rentenalter. Vielleicht sollten wir mehr über diese Themen in der Öffentlichkeit diskutieren? Wo könnten wir uns zusammenschließen und unsere Anliegen lautstark äußern?

  2. Ich bin ganz bei den Musikverbänden! Die Forderung nach Gleichbehandlung ist mehr als gerechtfertigt. Es ist wichtig, dass alle Erwerbsformen gleich behandelt werden. Hat jemand Informationen darüber, wie wir diese Diskussion weiter voranbringen können?

  3. Es ist schockierend zu sehen, wie wenig die Politik auf die Bedürfnisse der Selbstständigen eingeht. Die Argumentation des Ministeriums wirkt für mich sehr unverständlich. Gibt es schon Initiativen oder Petitionen, denen man sich anschließen kann?

  4. Die Ungleichbehandlung von Angestellten und Selbstständigen ist einfach nicht akzeptabel! Ich habe gehört, dass viele Selbstständige trotzdem in die Sozialversicherung einzahlen. Warum werden sie dann ausgeschlossen? Was könnten wir tun, um unsere Stimmen zu erheben?

  5. Ich finde es wirklich ungerecht, dass Selbstständige nicht von der Aktivrente profitieren können. Es scheint, als ob die Regierung nicht die Realität der selbständigen Künstler versteht. Was denkt ihr, sollten wir mehr Druck auf die Politiker ausüben, um Veränderungen zu bewirken?

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