Aktivrente ab 2026: BFB fordert Einbeziehung von Selbstständigen

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) begrüßt die geplante Einführung der Aktivrente ab 2026, fordert jedoch die Einbeziehung der rund 1,5 Millionen Selbstständigen. Bislang sind diese von der geplanten Regelung ausgeschlossen, die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten einen steuerfreien Hinzuverdienst ermöglicht. Der Verband schlägt vor, die Einbeziehung von Selbstständigen im Rahmen der gesetzlichen Evaluierung ab 2026 zu prüfen.
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– BFB begrüßt Pläne der Bundesregierung für mehr Erwerbstätigkeit
– Aktivrente soll ab 2026 auch Selbstständige einbeziehen
– Verband fordert Erfüllung des Koalitionsversprechens für Selbstständige

Aktivrente ab 2026: BFB will Selbstständige einbeziehen

Berlin, 9. Oktober 2025. Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) unterstützt grundsätzlich die im Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD vereinbarten Pläne zur Bürgergeldreform und zur Einführung der Aktivrente. Gleichzeitig fordert der Verband jedoch eine entscheidende Ergänzung: Die rund 1,5 Millionen Selbstständigen im Bereich der Freien Berufe müssen ab 2026 in das Konzept einbezogen werden.

„Die Stoßrichtung stimmt. Wer arbeiten kann, soll arbeiten und dafür braucht es eben Anreize, nicht nur Verpflichtungen“, betont der BFB in seiner aktuellen Stellungnahme. Der Verband, der als Spitzenorganisation 6,2 Millionen Erwerbstätige in Deutschland vertritt, sieht in der geplanten Aktivrente ein wichtiges Instrument gegen den Fachkräftemangel. „Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Reform. Auch und gerade in den Freien Berufen ist der Mangel an Arbeitskräften schon heute sichtbar und wird auch durch den demografischen Wandel weiter zunehmen“, so die Argumentation.

Konkret schlägt der BFB vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 möglich zu machen und die Wirkung bis Ende 2030 zu überprüfen. Dieser zeitlich gestaffelte Ansatz würde es ermöglichen, die Auswirkungen systematisch zu erfassen und bei Bedarf nachzusteuern. „Das wäre ein realistischer Schritt mit Signalwirkung. Damit könnte die Koalition zeigen, dass ihr Versprechen, Selbstständige zu stärken, auch konkret eingelöst wird“, unterstreicht der Verband die politische Bedeutung dieser Forderung.

Der aktuelle Kabinettsbeschluss zur Aktivrente sieht bislang keine Berücksichtigung selbstständig Erwerbstätiger vor – eine Lücke, die der BFB mit seinem Vorstoß schließen will. Angesichts des demografischen Wandels und des zunehmenden Fachkräftemangels in den Freien Berufen könnte die Einbeziehung dieser großen Berufsgruppe ab 2026 zusätzliches Potenzial für den Arbeitsmarkt mobilisieren.

So funktioniert die Aktivrente – und warum Selbstständige außen vor bleiben

Ab dem 1. Januar 2026 führt die Bundesregierung die sogenannte Aktivrente ein – ein Instrument, das Rentnerinnen und Rentnern neue Anreize bieten soll, länger im Berufsleben zu bleiben oder nach dem Renteneintritt wieder einzusteigen. Kern des Modells ist die Möglichkeit, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen, während gleichzeitig die volle Rente weiterläuft. Allerdings gilt diese Regelung ausschließlich für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse – Selbstständige sind von der Neuregelung explizit ausgenommen (Stand: Oktober 2025, Quelle: n-tv).

So funktioniert die Aktivrente

Die Aktivrente setzt bewusst auf finanzielle Anreize statt auf Verpflichtungen. Wer bereits in Rente ist, kann durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bis zur Höchstgrenze von 2.000 Euro im Monat zusätzliches Einkommen erzielen, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen hat oder die Rentenzahlungen gekürzt werden. Dieser Mechanismus soll insbesondere ältere Menschen motivieren, ihr Know-how und ihre Erfahrung weiterhin in den Arbeitsmarkt einzubringen. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen.

Doch genau hier zeigt sich eine entscheidende Lücke im System: Während Angestellte von den neuen Regelungen profitieren können, bleiben Selbstständige außen vor. Für die rund 1,5 Millionen Freiberufler in Deutschland bedeutet dies, dass sie von den finanziellen Anreizen der Aktivrente ausgeschlossen sind – obwohl gerade in vielen freien Berufen der Fachkräftemangel bereits heute spürbar ist und sich durch den demografischen Wandel weiter verschärfen wird.

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) als Spitzenverband für 6,2 Millionen Erwerbstätige in Deutschland begrüßt zwar grundsätzlich die Stoßrichtung der Reform, kritisiert jedoch die fehlende Berücksichtigung selbstständiger Berufstätiger. „Die Aktivrente will Menschen motivieren, länger zu arbeiten oder wieder einzusteigen. Das ist ein starkes Signal und eine echte Reform“, stellt der Verband in seiner Stellungnahme fest, mahnt aber gleichzeitig die Einbeziehung Selbstständiger an.

Die aktuelle Beschlusslage von Oktober 2025 sieht vor, dass die Aktivrente wie geplant zum Jahresbeginn 2026 startet – ohne Selbstständige. Dies steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum Koalitionsversprechen, Selbstständige zu stärken und ihre Situation zu verbessern. Der BFB schlägt daher vor, im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung die Einbeziehung von Selbstständigen ab 2026 möglich zu machen und die Wirkung bis Ende 2030 zu überprüfen. Ein solcher Schritt würde nicht nur die Wirkungsbreite der Aktivrente erhöhen, sondern auch dem erklärten Ziel gerecht werden, das gesamte Arbeitskräftepotenzial in Deutschland besser zu mobilisieren.

Daten, Kritik und Kontroversen

Die Diskussion um die Aktivrente offenbart grundlegende Spannungen zwischen politischen Zielen und wirtschaftlicher Realität. Bereits Stand: 2022 waren laut SOEP/DIW-Daten 272.000 Selbstständige ab 66 Jahren weiterhin erwerbstätig – eine beachtliche Zahl, die das Arbeitspotenzial dieser Gruppe unterstreicht.

Wie viele Ältere arbeiten weiter?

Die wirtschaftliche Aktivität älterer Selbstständiger bildet den Hintergrund für die aktuelle Debatte. Während die Politik mit der Aktivrente Anreize für längeres Arbeiten schaffen will, zeigen die Zahlen: Viele Ältere arbeiten bereits über die Regelaltersgrenze hinaus. Genau hier setzt die Kritik an: Der geplante Ausschluss Selbstständiger von der Förderung führt nach Einschätzung des DIW zu erheblicher Ungleichbehandlung.

Rechtliche Bedenken kommen von verschiedenen Seiten. Selbstständige erwägen nach Medienberichten juristische Schritte und empfinden ihren Ausschluss als „krasse Ungleichbehandlung“. Diese Wahrnehmung speist sich aus der Tatsache, dass selbstständige und abhängig Beschäftigte im gleichen Alter unterschiedlich behandelt werden sollen.

Ein weiterer kritischer Punkt betrifft mögliche Mitnahmeeffekte. Das DIW weist darauf hin, dass die Abgrenzung zwischen aktiver Erwerbsarbeit und passivem Einkommen praktisch schwierig umzusetzen sei. Diese Unterscheidung ist jedoch zentral, um sicherzustellen, dass tatsächlich nur diejenigen profitieren, die weiterhin aktiv arbeiten – und nicht solche, die bereits ohne Förderung tätig wären oder vorwiegend von Kapitaleinkünften leben.

Die Kontroverse zeigt: Während die Aktivrente grundsätzlich als Instrument zur Mobilisierung von Arbeitskraft begrüßt wird, bleiben Fragen der fairen Ausgestaltung und praktischen Umsetzung ungelöst.

Was die Aktivrente für Sie bedeutet

Die geplante Aktivrente bringt konkrete Veränderungen für verschiedene Gruppen von Erwerbstätigen im Rentenalter mit sich. Während bestimmte Personengruppen von den neuen Regelungen profitieren, bleiben andere zunächst außen vor.

Wer profitiert aktuell:

  • Personen im Rentenbezug, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – sie können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen (Stand: Oktober 2025, Quelle: n-tv)

Wer fällt raus:

  • Selbstständige sind vom Start der Aktivrente ausgeschlossen – die Koalition plant jedoch eine mögliche Einbeziehung ab 2026 (Quelle: ZDF)

Die unterschiedliche Behandlung zeigt sich besonders deutlich bei der Ausgestaltung der Hinzuverdienstregelungen. Während rentenbeziehende Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen von den neuen Freibeträgen profitieren, müssen sich Selbstständige zunächst gedulden. Der Bundesverband der Freien Berufe betont in seiner Stellungnahme: „Die Stoßrichtung stimmt. Wer arbeiten kann, soll arbeiten und dafür braucht es eben Anreize, nicht nur Verpflichtungen.“ Die geplante Evaluierung ab 2026 könnte hier für mehr Ausgewogenheit sorgen und das Potenzial der rund 1,5 Millionen Selbstständigen im Bereich der Freien Berufe besser nutzen.

Aktivrente: Offene Debatte um Selbstständige

Die politische Diskussion über die Einbeziehung von Selbstständigen in die geplante Aktivrente bleibt aktuell. Während die Bundesregierung mit der ab 2026 startenden Maßnahme zunächst nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick hat, wird in Fachkreisen intensiv über eine spätere Erweiterung debattiert. Laut dem Fachportal für Gründer besteht zwar grundsätzliches Interesse an einer Einbeziehung der Selbstständigen, konkrete gesetzliche Pläne hierfür fehlen jedoch bislang.

Die Debatte bewegt sich damit weiterhin im Bereich der politischen Diskussion, ohne dass bereits ein verbindlicher Zeitplan für eine mögliche Ausweitung vorliegt. Verschiedene Interessenverbände haben bereits Position bezogen und fordern eine baldige Klärung. Die weitere Entwicklung hängt nun maßgeblich vom politischen Willen und den Ergebnissen der geplanten Evaluierung der Aktivrente ab.

 

Die Inhalte und Zitate in diesem Beitrag stammen aus einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB).

Weiterführende Quellen:

 

Nebentätigkeit und Doppelbeschäftigung in Vereinen und Verbänden: Selbstständig und angestellt arbeiten

Kann ich gleichzeitig selbständig und angestellt sein?

Ja, Sie können gleichzeitig selbständig und angestellt sein. Wichtig ist, Arbeitsvertrag, Steuer- und Sozialversicherungsregeln sowie Interessen des Arbeitgebers zu prüfen. Klären Sie im Vertrag, ob Nebentätigkeiten erlaubt sind, und melden Sie die Selbstständigkeit gegebenenfalls an. Steuerlich gilt: Einkommen aus beiden Tätigkeiten summieren sich und beeinflussen Progression und Abgaben.

Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten, wenn ich selbständig neben einer Anstellung arbeite?

Prüfen Sie Wettbewerbsverbote, Nebentätigkeitsklauseln und arbeitszeitrechtliche Grenzen. Arbeitgeber dürfen Nebentätigkeiten untersagen, wenn betriebliche Interessen verletzt werden. Mindern Sie Konflikte durch Transparenz: informieren Sie den Arbeitgeber schriftlich und benennen Sie Arbeitszeiten der Selbstständigkeit. Bei Verstößen drohen Abmahnung oder Kündigung.

Wie beeinflusst die Doppelrolle Steuern und Sozialversicherung?

Als Angestellter zahlen Sie Lohnsteuer und Sozialabgaben. Selbstständige leisten Einkommensteuer-Vorauszahlungen und ggf. Umsatzsteuer. Sozialversicherungspflicht kann bei nebenberuflicher Selbstständigkeit bestehen oder entfallen, je nach Umfang und Status. Lassen Sie Einkommensteuerklärung und Beitragsprüfung von Steuerberater oder Krankenkasse prüfen.

Wann gilt eine Tätigkeit als nebenberuflich und was bedeutet das für die Rentenversicherung?

Eine Tätigkeit gilt meist als nebenberuflich, wenn sie zeitlich und wirtschaftlich nicht im Vordergrund steht. Bei nebenberuflicher Selbstständigkeit entfällt oft die Pflicht zur Rentenversicherung; Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen. Prüfen Sie Kriterien wie Arbeitszeit, Gewinnhöhe und persönliche Hauptquelle des Lebensunterhalts.

Muss ich meinen Verein oder Verband über meine Selbstständigkeit informieren?

Ja, in vielen Fällen sollten Sie informieren. Transparenz vermeidet Interessenkonflikte und schützt vor arbeitsrechtlichen Problemen. Informieren Sie insbesondere, wenn Tätigkeit thematisch nahe am Vereinszweck liegt oder Mitglieder betroffen sind. Nutzen Sie eine kurze, sachliche Mitteilung und bieten Sie Lösungen zur Konfliktvermeidung an.

Wie vermeide ich Interessenkonflikte zwischen Anstellung und Selbstständigkeit?

Definieren Sie klare Leistungsgrenzen, arbeiten Sie zu unterschiedlichen Zeiten und vermeiden Sie Konkurrenzangebote. Legen Sie schriftliche Absprachen mit dem Arbeitgeber fest, etwa zu Kundennähe, Nutzung von Vereinsressourcen und Datenverarbeitung. Dokumentation hilft bei späteren Nachfragen.

Welche praktischen Schritte sollte ich unternehmen, bevor ich beide Tätigkeiten aufnehme?

  1. Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsklauseln prüfen.
  2. Arbeitgeber informieren und Zustimmung einholen, wenn nötig.
  3. Steuerberater zur Einkommens- und Steuerplanung konsultieren.
  4. Sozialversicherung und Rentenpflicht bei Krankenkasse bzw. Deutscher Rentenversicherung klären.
  5. Betriebs- und Datenschutzregeln beachten, Verträge sauber trennen.

Welche Fallstricke sind besonders bei Ehrenamt oder Vorstandsämtern in Vereinen zu beachten?

Bei Ehrenämtern gelten oft besondere Regeln: Wettbewerbsverbote des Arbeitgebers können trotzdem greifen. Nutzung von Vereinskontakten oder -mitteln für die Selbstständigkeit kann disziplinarische Folgen haben. Achten Sie auf Transparenz, dokumentieren Sie Beschlusskonflikte und holen Sie ggf. Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschlüsse ein.

Weiterführende Hinweise für Vereine: Prüfen Sie Vereinsordnungen und Haftungsfragen, wenn Mitarbeitende nebenbei selbstständig arbeiten. Eine klare Nebentätigkeitsregelung in Dienstverträgen schützt Verein und Beschäftigte gleichermaßen.

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10 Kommentare

  1. Ja, nun ist es klar, dass Freiberufler, Selbständige aus der Aktivrente ausgeschlossen sind, und zwar mit einer seltsamen Begründung: sie würden ja sowieso schon über die Regelarbeitszeit hinaus arbeiten. Das bedenkt allerdings nicht, dass sie es auch nötig haben, genau das zu tun, weil ein Teil von ihnen ansonsten in die Altersarmut abrutschen würde.
    Das hat wiederum nichts damit zu tun, dass sie nicht gerne arbeiten möchten, aber genau diese Frage, ob sie es sich leisten können enfach aufzuhören, bleibt unbeantwortet.
    Auch eine weitere Rente zu beziehen = Betriebsrente ist ihnen ja verwehrt, steht aber einer ganzen Reihe gutverdienender Angestellter zur Verfügung (etwa in kirchlichen Zusammenhängen). Diese Entscheidung für die Aktivrente, die jetzt am 15.10. getroffen wurde, ist ein Schlag ins Gesicht aller Freiberufler/Selbständigen.

  2. Ich bin seit 1992 selbständig, habe viele Steuern und Krankenversicherungsbeiträge (GKV) bezahlt – so wie ein Arbeitnehmer auch. Warum werde ich als steuerzahlender Selbständiger schlechter behandelt als ein steuerzahlender Arbeitnehmer?
    Gibt es eine Petition, die wir unterschreiben können, damit die Regierenden merken, dass sie wie so oft auch keine Anhang haben wer alles das Volk ist. Warum wird jedes mal erst nach Aufruhr der zu Unrecht benachteiligten Gruppe nachgebessert?
    Ich jedenfalls fühle ich vom Staat diskriminiert ! ! ! !

  3. „Wer arbeiten kann soll arbeiten“ – das stimmt! Aber warum werden Selbstständige ausgeschlossen? Ich finde es wichtig zu diskutieren und vielleicht eine Lösung zu finden.

  4. Ich unterstütze die Idee der Aktivrente, aber der Ausschluss von Selbstständigen macht mich nachdenklich. Gibt es Beispiele aus anderen Ländern? Wie gehen die damit um?

    1. Gute Frage! Ich habe gehört, dass in einigen Ländern auch Selbstständige von solchen Programmen profitieren können. Vielleicht sollten wir das als Vorbild nehmen.

  5. Die Aktivrente klingt gut für Arbeitnehmer, aber was ist mit den Selbstständigen? Ich glaube nicht, dass es fair ist, sie auszuschließen. Hat jemand Informationen darüber, was da geplant ist?

  6. Ich finde die Idee der Aktivrente sehr gut, aber warum sind Selbstständige nicht dabei? Das ist wirklich ungerecht. Gibt es Pläne, das zu ändern? Ich denke, viele selbstständige Leute könnten davon profitieren.

    1. Ja, ich sehe das auch so! Es ist wichtig, dass Selbstständige auch eine Chance bekommen. Wir müssen darüber sprechen, wie wir alle einbeziehen können!

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