– Am vierten Jahrestag der Ahrtal-Flut bleibt Deutschland unzureichend gegen Naturgefahren geschützt.
– BdV verlangt kollektives Pflichtsystem für Elementarschäden über öffentlich verwalteten Risikopool.
– Zehn von 16 Bundesländern weisen sehr hohes bis extremes Hochwasserrisiko auf.
Vier Jahre nach der Ahrtalflut: Dringender Handlungsbedarf bei Naturgefahrenabsicherung
In der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 verwandelte sich das Ahrtal durch eine Jahrhundertflut in eine Katastrophenregion. Mehr als 180 Menschen verloren ihr Leben, und die entstandenen Sachschäden erreichten eine Höhe von mehreren Milliarden Euro. Diese Tragödie steht bis heute exemplarisch für die wachsenden Risiken, die extreme Wetterereignisse auch in Deutschland mit sich bringen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zieht zum vierten Jahrestag eine ernüchternde Bilanz und warnt: Deutschland sei weiterhin unzureichend gegen Naturgefahren gewappnet.
Eine aktuelle Hochwasser-Abfrage der Deutschen Umwelthilfe belegt die Gefahr eindrücklich: In zehn von 16 Bundesländern wird ein sehr hoher oder gar extremer Hochwasserrisikograd ausgewiesen. Besonders betroffen sind Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Trotz dieser bedrohlichen Zahlen sind viele Haushalte weiterhin nicht ausreichend gegen elementare Naturgefahren versichert.
Der BdV-Vorstand Stephen Rehmke bringt das Problem auf den Punkt: „Wir diskutieren seit Jahrzehnten über eine sinnvolle und flächendeckende Elementarschadendeckung, ohne echte Fortschritte. Bei dem Thema können wir uns keinen weiteren Aufschub leisten.“ Lücken in Prävention und Versicherungsschutz zeigen, dass Deutschland bei der Absicherung von Naturkatastrophen hinterherhinkt.
Als Lösung schlägt der Verbraucherschutzverein ein kollektives Pflichtsystem zur Absicherung vor, das über einen öffentlich verwalteten Risikopool funktioniert. Rehmke erläutert: „Nachhaltiger Schutz gegen Naturgefahren ist nur als gemeinsame Aufgabe von Staat, Versicherungswirtschaft und Wohngebäudeeigentümerinnen und –eigentümern zu bewerkstelligen.“ Das System soll in Form einer Public Private Partnership der Bundesländer in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft organisiert werden. Die Finanzierung soll über einen Zuschlag auf die Grundsteuer erfolgen.
Dieses Modell verfolgt mehrere Ziele: Es soll den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, für Verlässlichkeit sorgen und die Folgen von Extremwetterereignissen sowohl für Einzelpersonen als auch für die Allgemeinheit wirksam abfedern. Rehmke betont: „Eine kollektive Pflichtlösung stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt, schafft Verlässlichkeit und eröffnet die Chance, die teils verheerenden Folgen von Extremwetter für Einzelne wie auch für die Allgemeinheit abzufedern.“
Weitere Details und Hintergründe enthält das vollständige Positionspapier „Elementarer Schutz gegen Naturgefahren“ des BdV, das auf dessen Website zum Download bereitsteht.
Warum ein Pflichtsystem für Naturgefahren-Versicherung jetzt notwendig ist
Die Flutkatastrophe im Ahrtal vor vier Jahren hat eindrücklich gezeigt, dass Deutschland zunehmend von Naturgefahren wie Hochwasser betroffen ist – und dass der Versicherungsschutz bisher nicht ausreichend ist. Die Folgen solcher Ereignisse sind längst nicht mehr nur regionale Ausnahmen, sondern eine Realität, die durch den Klimawandel verstärkt wird. Dennoch sind viele Haushalte weiterhin unzureichend gegen Schäden durch Naturgefahren abgesichert. Eine freiwillige Absicherung stößt hier an ihre Grenzen, weil sie Lücken und Ungleichheiten schafft. Deshalb wird der Ruf nach einem Pflichtsystem für den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden lauter.
Ein kollektives Pflichtsystem, das auf einem öffentlich verwalteten Risikopool basiert, könnte die Absicherung gegen Naturgefahren in Deutschland grundlegend verändern. Dieses Modell, das von einem Zusammenspiel aus Staat, Versicherungswirtschaft und Eigentümerinnen und Eigentümern getragen wird, bietet eine stabile und solidarische Lösung, um den finanziellen Folgen von Extremwetterereignissen zu begegnen. Durch einen gebündelten Ansatz ließen sich Risiken besser kalkulieren und alle Betroffenen könnten sich auf eine verlässliche Absicherung verlassen.
Wie kann eine solidarische Absicherung funktionieren?
Ein solidarisches Pflichtsystem zielt darauf ab, die Lasten von Schäden durch Naturgefahren gerecht zu verteilen. Jeder Eigentümer zahlt einen Beitrag in den gemeinsamen Risikopool ein, der dann im Schadensfall die Kosten übernimmt. Dadurch wird verhindert, dass einzelne Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig hohe Kosten tragen müssen oder gar keinen Versicherungsschutz erhalten. Die Finanzierung könnte beispielsweise durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer erfolgen, was eine breite und gerechte Beteiligung sicherstellt.
Ein solches System stärkt nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sondern schafft auch mehr Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten. Die bisherige freiwillige Absicherung hat sich als fragmentiert und riskant erwiesen – besonders bei Extremfällen mit hohen Schadenssummen. Ein Pflichtsystem hingegen verteilt das Risiko über viele und erhöht so die Finanzkraft der Gesamtheit. Darüber hinaus fördert es den präventiven Umgang mit Naturgefahren, da öffentliche und private Akteure gemeinsam an Risikominimierung arbeiten können.
Internationale Vergleiche mit Pflichtsystemen
In mehreren Ländern gehören Pflichtversicherungen gegen Naturgefahren längst zum Standard. Dort zeigen Erfahrungen, dass solche Systeme nicht nur für Stabilität sorgen, sondern auch die finanziellen Folgen von Katastrophen abfedern und den Wiederaufbau beschleunigen. Modelle mit Public Private Partnerships, also gemeinsam geführten Risikopools, haben sich als besonders effizient erwiesen.
Diese internationalen Beispiele untermauern die Forderung deutscher Verbraucherschützer, unter anderem des Bund der Versicherten, nach einer bundesweiten Pflichtlösung. Gerade angesichts der zunehmend extremen Wetterereignisse, die laut einer Hochwasser-Abfrage der Deutschen Umwelthilfe in 10 von 16 Bundesländern einen sehr hohen bis extremen Risikograd aufweisen, ist ein solches System hierzulande dringend notwendig.
Die Hauptvorteile eines Pflichtsystems auf einen Blick:
- Gerechte Risiko- und Kostenverteilung über alle Eigentümerinnen und Eigentümer
- Verlässlicher Schutz vor großen finanziellen Belastungen im Schadenfall
- Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch gemeinsame Verantwortung
- Effizientere Risikobewertung und -steuerung durch gebündelte Daten und Ressourcen
- Förderung präventiver Maßnahmen durch Zusammenarbeit zwischen Staat und Versicherern
Politisch zeichnet sich eine gewisse Bewegung ab. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD wurde bereits der Ausbau des Versicherungsschutzes bei Elementarschäden angestoßen. Doch wie der BdV-Vorstand Stephen Rehmke betont, reicht dieser Schritt nicht aus: „Nachhaltiger Schutz gegen Naturgefahren ist nur als gemeinsame Aufgabe von Staat, Versicherungswirtschaft und Wohngebäudeeigentümerinnen und –eigentümern zu bewerkstelligen.“ Die nächste Etappe in der deutschen Politik wird zeigen, ob dieser ganzheitliche Ansatz nun systematisch umgesetzt wird. Die Diskussion um ein Pflichtsystem zur Absicherung gegen Naturgefahren steht deshalb nicht nur für besseren Versicherungsschutz, sondern für eine zukunftsfähige Antwort auf die realen Herausforderungen des Klimawandels.
Die Informationen und Zitate in diesem Beitrag basieren auf einer Pressemitteilung von Bund der Versicherten e. V.